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Unfall mit einem anderen Wagen

Themenstarteram 8. Juni 2005 um 10:42

Hi,

ein Freund hat mich mit seinem Wagen,einem Peogeut 106 Bj.2000 3500€, fahren lassen und wir haben einen Unfall gebaut.Natürlich ist der Wagen total am arsch. der schaden ist, vermute ich mal ungefähr 3000€.

Das Problem ist das er keine Kaskoversicherung hat und nur er darf laut versicherung das Auto fahren .Jetzt will er das ich schriftlich bescheinige ,dass ich das wusste, dass er keine kasko hat, was nicht der fall ist.

Muss ich ihm den Schaden begleichen?

Wenn ich bestätige ,dass ich von der Kasko wusste, ist das nicht einn 100% schuld geständnis?

und muss nicht dann sogar noch meine haftpflicht für meine schäden aufkommen, die ich verursacht habe?

könnte er mich juristisch in die knie "zwingen"?

habe keine ahnung was ich in dem fall machen soll :(

greetz eXite

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43 Antworten
am 8. Juni 2005 um 13:46

ach und noch was, wenn er dich verklagt kann er dich nur auf den tatsächlichen wert des Autos verklagen. da kommen dann allerdings eben noch die gerichtskosten hinzu weil du sicher verlieren wirst. in den meisten Fällen aber werden bei mittellosen die Gerichtskosten vom Staat übernommen. (wenn du einen humanen Richter hast)

Und wie gesagt ..Unterschreib nichts...

desweiteren kannst du übrigens sagen, dass du dsa Auto garnicht geliehen hast, sondern das dein freund einfach keine lust hatte zu fahren und dich darum gebeten hat dies zu übernehmen (er saß ja neben dir). und da klärt man im allgemeinen nicht vorher ab welcher versicherungsmodalitäten vorliegen

am 8. Juni 2005 um 13:46

Na, hab ich das nicht gerade geschrieben?

Ich weiss zwar nicht, was im Detail im Brief steht, aber ich denke mal, er will dir damit einen privaten Leihvertrag untermogeln im Sinne von "...Mir ist bekannt, dass für das Fahrzeug keine Vollkasko besteht, etwaige Schäden, die durch meine Nutzung entstehen, trage ich daher selbst..."

Themenstarteram 8. Juni 2005 um 13:50

@lastboy weil du sicher verlieren wirst

wieso werde ich das verfahren denn verlieren?

@traumzauber

ja genauso ist es. der brief enthält genau das.

am 8. Juni 2005 um 13:58

unter www.schwacke.de kannst du das auto für 7Euro schätzen lassen..würde ich machen und dann gehst du zu dem Vater und sagt du würdest das Auto für den Preis abkaufen. und wie schon gesagt, kannst du dann den schrott wieder verkaufen und vielleicht so ganz gut wegkommen.

Er wird dann sicher mit den Spruch kommen das er ihn ja für viel mehr gekauft hat, aber das ist dann sein Problem (aber das wurde ja hier auch schon öfter gesagt)

Den Brief solltest du ganz einfach ignorieren und zwar hard ignor. Bei so einen Brief würde ich mich auch fühlen als würde ich bald über den Tisch gezogen werden, wenn ich den unterschreibe.

Da versteh ich dich voll und ganz und das zeigt das der Vater in der Beziehung wohl ein arsch ist

am 8. Juni 2005 um 14:01

das verfahren wirst du verlieren, weil du das Auto vorsätzlich kaputt gefahren hast. Du hast natürlich nicht vorsätzlich das Auto gegen die Hecke gefahren aber du bist zu schnell gefahren (wenn ich das richtig aus deinen Texten gedeutet habe) Damit bist du nicht den Straßenbedingungen angepasst gefahren und das ist nun mal leider vorsätzlich.

wobei ich jetzt kein Jurist bin...vielleicht spielt das ja keine Rolle und du wirst nicht zur schadensersatzpflicht verdonnert

Themenstarteram 8. Juni 2005 um 14:03

wenn ich verlieren was heisst das dann für mich?

dumme frage

am 8. Juni 2005 um 14:10

du musst für den enstandenen schaden aufkommen (Auto, Gutachter, Prozesskosten) zu den Prozesskosten hab ich allerding schon gesagt das die dir der Staat vielleicht erläßt.

Das Gericht wird, wenn du den Schaden nicht zahlen kannst entweder eine deinem Einkommen entsprechende Ratenzahlung festsetzen oder wenn du garnicht zahlen kannst musst du dies mit deiner persönlichen Insolvens bestätigen. dann bleibt der Vater auf seinen schaden sitzen und du bekommst einen Schufa-eintrag und bist glaub für die nächsten 5jahre nicht mehr Kreditwürdig. oder es kommt so, dass du sobald du wirtschaftlich selbständig (bist also nicht mehr auf den taschen deiner eltern liegst und ein geregeltes Einkommen hast) stück für stück die schulden zurückzahlen musst.

Themenstarteram 8. Juni 2005 um 14:20

danke für die hilfe leute

ich werde jetzt erstmal die rechnungen die mir der vater zuschicken will abwarten und weitersehen.

greetz

am 8. Juni 2005 um 14:45

Zitat:

Original geschrieben von LastBoy

das verfahren wirst du verlieren, weil du das Auto vorsätzlich kaputt gefahren hast. Du hast natürlich nicht vorsätzlich das Auto gegen die Hecke gefahren aber du bist zu schnell gefahren (wenn ich das richtig aus deinen Texten gedeutet habe) Damit bist du nicht den Straßenbedingungen angepasst gefahren und das ist nun mal leider vorsätzlich. (..)

Und letzteres ist leider nicht wahr wie einiges in deinen Beiträgen Lastboy...

Wäre dem so, gäbe es wohl nur die Hälfte der regulierten Schäden in Deutschland *gg*

Sorry - aber die Tipps sind einfach falsch.

Grüße

Schreddi

1. Der Sohn wird bei diesem Vater nicht viel zu lachen haben und daher wird er Dir auch nicht helfen können.

2. Wenn Du den verdacht hast, dass der Vater Dich über den Tisch ziehen will, so taxiere mal vorsichtig den Schaden. Irgenwo hier war mal ein Link (über Renault.de ?, bei dem man kostenlos einen Gebrauchten taxieren kann).

3. Steckst Du in einer schweren Situation.

Der Vater kann Dir aufgrund der Rechtslage alle möglichen Kosten aufdrücken. Wenn Du nur den Wagen zahlen musst, so zahle dafür lieber ein paar EUR zu viel, wenn Du die ganzen Nebenkosten sparen kannsr. Protessieren bringt nicht unbedingt viel, selbst wenn Vater Staat die Rechnung zahlt, so wird die Gegenseite dennoch möglichst viel Schadensersatz herausholen wollen, Besser ist immer eien gütliche Einigung.

4. Falls noch nicht von Dir erwähnt (wenn ja, dann habe ich das überlesen, sorry):

Hast Du eine RS (Deine Eltern, sofern Du mitversichert bist?).

Prozesskostenhilfe muss man auch nach Jahren noch zurückzahlen, sofern sich die Einkommens-/Vermögensverhältnisse geändert haben.

Gebrauchtpreisermittlung:

Bei Renault den konfigurator für ein Modell starten und so einen Wagen errechnen lassen.

Am Ende gibt es dann unten links einen Link Gebrauchtwagenpreis. Hier kannst Du dann den Wert eines Gebrauchten kostenlos über schwacke ermitteln lassen.

Zitat:

Original geschrieben von LastBoy

das verfahren wirst du verlieren, weil du das Auto vorsätzlich kaputt gefahren hast.

Moment! Was ist, wenn er (am besten natürlich durch RA) dem Vater einen Brief schreibt, dass er für den Schaden am Wagen + Gutachterkosten (natürlich ein neutraler, nicht der Spezi des Vaters) aufkommt.

Dann müsste der Vater einen Prozess anstrengen, nicht um den grundsätzlichen Sachverhalt zu klären (der ja gar nicht bestritten wird), sondern wenn er zusätzlich Geld "rausdrücken" will. Und da sehe ich eXite eher auf der sicheren Seite.

Korrigiert mich bitte, wenn ich das falsch sehe.

am 9. Juni 2005 um 5:12

Egal wie - mit einem eigenen Anwalt, den er auch selber zahlen muss, lädt sich exite nur weitere Kosten auf...

Dahingehendw wäre es sinnvoll, solch einen Brief selber zu verfassen.

Und wie gesagt - Lastboy hat hier nicht wirklich dne Punkt getroffen, daher sind die Aussagen nur begrenzt zitierfähig.

Vorsätzlich ein Auto kaputtfahren ist an ganz andere (strenge) Regeln geknüpft - selbst die rote Ampel zu überfahren ist "nur" grobe Fahrlässigkeit.

Er mag das als Pillepalle abtun, aber Versicherungen zahlen meist nur eben bis zu diesem Tatbestand, darüber hinaus nicht...

Grüße

Schreddi

die leute hier haben nicht gerade unrecht.

du hast das auto kaputt gefahren. sollte dies durch einen eigenen fahrfehler passiert sein, sölltest du auch die courage haben den schaden zu ersetzen.

rechtlich ist es allerdings etwas anderes.

wenn dein freund mit in dem wagen saß zählt es "an stelle von" und er trägt die komplette schuld und muss für alles aufkommen. bist du alleine gefahren zählt es als "verleih" und du musst auch ohne vertrag den schaden begleichen( wie schon jemand anders beschrieben hat ).

allerdings geht es dir wie beschrieben um die freundschaft und daher solltest du auch so handeln.

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