UNFALL: mit Außenspiegeln zusammengestoßen. Was tun?
Hallo,
ich bin heute Abend auf einer Straße mit einem anderen Auto zusammengestoßen. Betroffen sind nur die Außenspiegeln. Das Problem ist, dass die Straße keine Fahrbanmarkierung hat und der Unfallgegner behauptet ganz links gefahren zu sein. Mein Spiegel ist Schrott (Volvo S60 Bj.2003) und seins ist eigentlich völlig ok, außer vielleicht ein Paar Kratzer. Die Straße dort ist eng und ist eher so eine Art Bauernstraße. Was soll ich jetzt eurer Meinung tun? Wir haben nur die Adressen ausgetauscht, Polizei haben wir nicht verständigt.
Ich habe vor die Versicherungen auszutauschen und abzuwarten was passiert. Ich denke, da in dem Fall der Unfallverursacher nicht klar ist, dass die Versicherungen die Schäden aufteilen.
Sonst muss ich die Kosten alleine tragen und ich befürchte, dass der Schaden an meinem Spiegel nicht unter min. 300€ liegen wird.
Was würdet ihr an meiner Stelle tun?
21 Antworten
Danke für eure Antworten.
Kann ich diesen Schaden durch meine Vollkasko Kfz Versicherung regeln oder durch meine Haftpflicht.
ja, den schaden kannst du über deine vk abwickeln...lass dir aber von der vers. durchrechnen, ob sich das überhaupt lohnt...
Ich entnehme deiner Schilderung, dass du auch ganz links gefahren bist. Bleib dabei. Du hast hoffentlich bisher keine Schuld zugegeben. Tauscht ihr beide die Versicherungsdaten wird es vermutlich 50:50 gehen. Dann geht es so:
Du meldest den Schaden deiner Versicherung- der Unfallgegener muss das auch tun. Du bekommst eine Schadensnummer.Die gegnerische Versicherung einigt sich mit deiner Versicherung. Wenn der Schaden beim Gegner nur 30 Euro betragen sollte (was ich auch nicht glaube) zahlst du die Hälfte. Es lohnt sich dann nicht, dafür deine Haftpflicht leisten zu lassen.
Deinen Schaden zahlt zur Hälfte die gegnerische Haftpflicht, Rest du.-Sobald der Andere den Schaden gemeldet hat, setzt du dich mit denen in Verbindung. Fahre bald in die Werkstatt und lasse einen verbindlichen Kostenvoranschlag machen. Lass die Jungs auch genau schauen, was alles kaputt ist und achte auch auf evtl. Anprallspuren an Tür, Türdichtung und Fenster. Dokumentation mit Digitalkamera.
Schäden die du nicht reparieren lassen willst, kannst du fiktiv abrechnen (Abzug der MWST).
Sollte das Spiegelglas zerstört sein darfst du eigentlich nicht mehr mit deinem Auto fahren. Dir steht für die Dauer der Reparatur auch ein Mietwagen zu. Davon musst du die Hälfte bezahlen. Alternativ Nutungsausfall ( Eine Fahrzeugklasse tiefer und davon 50 Prozent).
Ist immer ein Haufen Ärger..........
Zitat:
Original geschrieben von Pete77
Ist immer ein Haufen Ärger..........
Eben. Versicherung anschreiben, möglicherweise Gutachten, Werkstatt aufsuchen, Ersatzwagen usw. usw. - alles bei unklarer bzw.. nicht beweisbarer Schuldfrage, also auch mit ungewissem Verlauf bzw. Ausgang. Aus diesem Grunde würde ich das abhaken und meinen Schaden selber bezahlen, u.U. kommt ja auch ein gebrauchtes Ersatzteil in Betracht. Vollkasko wird sich wegen der Hochstufung wohl nicht lohnen.
Gruß
Hagelschaden...hat gerade einer "Unfallgegnerin" 150.- Euro für einen Polo Außenspiegel gezahlt. Volvo hat die Ohren angelegt und ist unbeschädigt 😁
Ähnliche Themen
Also ich hab beim C30 370Euro (50%) von der Versicherung bekommen. Normaler Spiegel ohne Blis und Anklapp- bzw. Beleuchtungsfunktion. Gutachten wollen die Versicherer normalerweise so ab 1000Euro. Aber stimmt -abklären!
Hallo,
vielleicht sollte man sich an ganz normale Abläufe halten, um nicht reinzufallen. Gerade wenn der Unfallgegner auf einmal wenig Einsicht zeigt, braucht man nicht daran glauben, das sich Alles schon von allein regelt.
Also erst mal den eigenen Schaden bei der Haftpflicht des Gegners anzeigen. Dann die eigene Versicherung anrufen und fragen, ob sich der Unfallgegner dort schon gemeldet hat und wenn ja, mit welcher Schadenhöhe (meist wird man da dann schon überrascht). Dann sollen die Versicherungen Ihre Arbeit machen und zum Schluss entscheidet man, ob man den Schaden des Unfallgegners, so wie die Versicherung geleistet hat(hier 50:50), der eigenen Versicherung bezahlt, um nicht hochgestuft zu werden.
(Eigene Vollkasko? natürlich nicht- die zahlt den eigenen Schaden nach Abzug von Selbsbeteiligung, stuft danach hoch und die eigene Haftpflicht zahlt dann noch den Schaden des Gegners+Hochstufung?-was soll das?)
Na klar wäre es schöner, wenn sich beide einig wären und jeder seinen Schaden bezahlt, aber wenn nur einer etwas bockt, oder Anderes behauptet, würde ich immer den ganz offiziellen Weg gehen.
Gruß
KUM
Zitat:
Original geschrieben von Pete77
Wieso sollte er anhalten müssen. Die Fahrbahnmarkierungen sind ja schon zu irgend etwas nutze. Wenn es auf ner normalen Landstraße Passiert wo die Autos sich mit 70km/h plus begegnen kann das keiner erwarten.
Auweia. Eigentlich wollte ich auf solche Posts nicht mehr antworten, aber ich kann nicht anders 😠
Frage: Wieso sollte er anhalten müssen?
Antwort:
1. Weil es der gesunde Menschenverstand sagt.
2. Weil es eine Schadensminderungspflicht gibt (§ 254 BGB).
Zu der Schadensminderungspflicht zählt übrigens auch, dass man versuchen muss, einen Schaden zu verhindern - auch wenn ich rechts von der Mittellinie fahre 🙄
Und, zu Deinem konkreten Beispiel: Natürlich musst Du auch auf einer Landstraße anhalten, wenn Du dadurch einen Schaden vermeiden kannst, sonst besteht eben die Möglichkeit eines Mitverschuldens.
Gruß
xc90er