Unfall Mit Astra G Brauch Hilfe

Hi Leute, ich hatte einen Unfall mit meinem Astra. Der Unfallverusacher (der andere Fahrer auch mit Versicherung geklärt) ist mir reingefahren. Versicherung kam bis jetz für den Schaden auf, den der Gutachter festgestellt hat. Sagte meinem Anwalt aber, das sie nicht für seine Kosten aufkommen udn haben das beantragte Fahrzeug-Nutzungsausfall Geld auch noch nicht bezahlt?

Beides is die Scheiß Allianz!! Muss ich für den Anwalt aufkommen ? weil eig muss das ja die Versicherung des Gegners machen ich bin Ratlos.

MFG

CH!EF

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Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


und demnächst gibts wieder massig schriftverkehr mit denen, dann gehts nämlich um 4tage nutzungsausfall.....

Sorry, aber hast du nichts besseres zu tun?

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Also die versicherung muss grundsätzlich immer den Anwalt bezahlen (sofern der andere schuld ist). etwas anderes ist nur dann denkbar, wenn die versicherung einen einfachen blechschaden schaden in voller höhe anerkennt (also nicht nur dem Haftungsgrunde nach) und zahlt bevor du zum Anwalt gehst. dann ist seine arbeit nicht mehr notwendig. in der regel zeigt sich jedoch auch bei ganz lapidaren schäden, dass die versicherung nochmal die polizeiliche Akte sehen will oder hier und da zu kürzen versucht. dann muss sie den anwalt auch zahlen. nutzungsausfall gibts erst bei reperaturnachweis.

grüße

JA Unfall und Reperatur sind nachgewiesen, war ein Blechschaden im wert vonn 1800 € und der Anwalt wurde von Anfang an eingeschaltet. Danke für die schnelle antwort ^^ 1x

eigentlich müsste dein anwalt (bei der allianz müssten bei dem ALLE alarmglocken schrillen) das weitere vorgehen mit dir besprechen und dir sagen das du eigentlich garkeine angst zu haben brauchst, da dieses rechtswiedrige vorgehen bei diesem schei*verein "normal" ist und die erst mit androhung einer klage (die regulär schon im ersten schrieb an die arroganz erfolgen sollte) einlenken......

von daher abwarten, tee trinken und auf überziehungszinsen hoffen!

Hallo,

für die Zukunft:
Einzelne Gesellschaften sind nie (!) "xxx-Vereine" oder ähnliches - das sind sie nur, weil mal was nicht klappt - bzw. nicht so klappt, wie der aufgeklärte und immer-recht-habende Kunde oder Anspruchsteller es sich wünscht.
Derartige Unterstellungen ("Alle Alarmglocken schrillen" --> so ein Unsinn...) haben hier zu unterbeleiben!

Die Allianz ist der größte Fahrzeugversicherer Deutschlands mit einem Schadenaufkommen, dass sicher die Vorstellungskraft des Einzelnen übersteigt.
Dort wird es immer (!) auch Problemfälle geben.

Aus einzelnen aber aufs Ganze zu schließen ist schlichtweg unseriös - und hat hier im Versicheurngsforum zu unterbleiben.

Der TE soll bitte seinen Anwalt fragen, da dieser der einzige Ansprechpartner ist.
Warum der nicht bezahlt werden soll, soll er mit der gegenerischen Versicherung klären - wofür bekommt er sonst sein Geld (oder auch nich?

Also - bitte etwas sachlicher das ganze - Pauschalisierungen sind hier nicht gern gesehen.

Grüße
Schreddi

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bei dieser versicherung kann man (bzw. ich!) NICHT von einzelfällen reden.....

durch personalabbau und überbelastung der verbleibenden sachbearbeiter haben die da mittlerweile ein richtiges "system" die zahlungen herauszuzögern...
das habe ich bisher bei 3 kfz unfällen bei denen mitgemacht, die immer wieder nach dem selben schema abliefen, viel schriftverkehr um nix, die schreiben des anwaltes wurden teilweise garnicht gelesen sondern direkt abgeheftet und das geld kam "pünktlich" am tag des fristablaufs nach klageandrohung......und wenn man die sachbearbeiter darauf hinwies das die sich mal beeilen sollen, bekam man als antwort, dies solle man doch bitte der geschäftsleitung mitteilen (natürlich ohne nennung des mitarbeiters) das sie überlastet wären......

das ganze füllt bei mir mittlerweile knappe 220 din-a4 seiten zur hälfte sogar auf der rückseite bedruckt (für 3 kleinere belchschäden) und steht in einem leitzordner im regal.....

bisher habe ich darüber mit 5 anwälten geredet und alle konnten das "planmäßige" verzögern (u.a. mit der vorspielung falscher tatsachen) dieser versicherung (von dem gutachter der spät nachts auffm grundstück rumschlich mal ganz abgesehen) bestätigen.....

und demnächst gibts wieder massig schriftverkehr mit denen, dann gehts nämlich um 4tage nutzungsausfall.....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


und demnächst gibts wieder massig schriftverkehr mit denen, dann gehts nämlich um 4tage nutzungsausfall.....

Sorry, aber hast du nichts besseres zu tun?

Zitat:

Original geschrieben von zerschmetterling81


Sorry, aber hast du nichts besseres zu tun?

um den schriftverkehr kümmert sich mein anwalt, da hab ich nix mit zu tun, außer das der mir wieder die kopien davon zusendet...und 4tage nutzungsausfall sind immerhin etwas über 200€ die mir zustehen........

Zitat:

Original geschrieben von Chief48


Sagte meinem Anwalt aber, das sie nicht für seine Kosten aufkommen 
Muss ich für den Anwalt aufkommen ?

Hi,

leider ist das ein bisschen wenig Info, die Du uns da zukommen lässt.
Damit kann man nämlich außer ziemlich wertlosten Parolen wie "Die gegnerische Versicherung muss den Anwalt immer zahlen" nix beitragen. Und das ist natürlich Quatsch.

Vielleicht sagst Du uns, warum die Versicherung die Kosten nicht trägt, oder ob sie vielleicht nur einen Teil der Kosten trägt, weil z.B. die Kostennnote des RA überhöht war, oder oder oder...

Es gibt da ja tausend Möglichkeiten.

Zu Deiner weiteren Frage:
Ja, Du mußt grundsätzlich für die Kosten aufkommen.
Dank  der blödsinnigen Parolen ist inzwischen der Irrglaube im Netz verbreitet, dass der Versicherer des Unfallgegners Kostenschuldner des Anwalts ist.

Daher jetzt mal ganz laut und deutlich, damit man´s im ganzen Internet hört😉:

Das ist Unsinn!!!
Die Musik zahlt grundsätzlich immer der, der sie bestellt. Also zahlt der Mandant den Rechtsanwalt.

Der Mandant hat lediglich einen Freistellungsanspruch gegen den Versicherer, wenn und soweit die Inanspruchnahme eines Anwalts zur Rechtsverfolgung erforderlich war.

Mit anderen Worten:
Auf der Kostennote des RA hat der Name des Mandanten als Rechnungsempfänger zu erscheinen und nie der Name der Versicherung.

Weigert sich der Versicherer zu recht (aus welchem Grund auch immer), die Kosten zu tragen, wird der Mandant eben nicht freigestellt.

Folge: Zur Kasse bitte!

Gruß
Hafi

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Daher jetzt mal ganz laut und deutlich, damit man´s im ganzen Internet hört😉:
Das ist Unsinn!!!
Die Musik zahlt grundsätzlich immer der, der sie bestellt. Also zahlt der Mandant den Rechtsanwalt.
Der Mandant hat lediglich einen Freistellungsanspruch gegen den Versicherer, wenn und soweit die Inanspruchnahme eines Anwalts zur Rechtsverfolgung erforderlich war.
Gruß
Hafi

Netter Versuch, aber selbst wenn du den Text in Großbuchstaben geschrieben und somit geschrien hättest.

Er wird in den Weiten des Internet untergehen. 🙁

Aber in diesem Thread war es deutlich zu hören. 😁

Und somit ist der Anfang gemacht. 😉

Gruß

Frank

recht habt ihr beide. auftraggeber, vertragspartner und kostenschuldner ist der mandant. aber in der regel wird die inanspruchnahme eines RA beim verkehrsunfall als erforderlich erachtet. das zeigt sich schon an den vielen fragen hier im forum zu den einfachsten sachen. der laie braucht eben einen beistand in solchen für ihn nicht alltäglichen streßsituationen. damit wird er von der gegenseite ersetzt. ersetzt werden in der regel aber nur die gebühren und auslagen nach dem RVG. trifft man z.b eine höhere honorarvereinbarung, weil man oder der anwalt denkt er müsse mehr geld verdienen trägt man die differenz. und hundert andere ausnahmen gibt es auch noch.

aber in der regel sind die notwendigen anwaltskosten teil des zu ersetzenden schadens.

Sollte der anwalt dennoch mal nicht ersetzt werden, spricht doch einiges für einen beratungsfehler. schließlich sollte der anwalt wissen ob er seine kosten erstattet bekommt oder nicht. hat er auf den umstand, dass seine kosten vom mandanten zu tragen nicht hingewiesen obwohl es offensichtlich war kann man über einen regress beim anwalt nachdenken. in zivilsachen ist ein fehlerden wertgebührenhinweis allein oft schon ein grund dass der anwalt nur zur übung gearbeitet hat. aber um das durchzusetzten braucht man wahrscheinlich wieder einen anwalt :-(

grüße

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