Unfall in der Kreuzung mit Ampel

Hallo zusammen,
Ich bin Anil aus Ingolstadt.

Jemand ist mir an der Nordbahnhof Kreuzung von hinteren rechten Seite reingefahren.

Ich war vor der Ampel auf der linken Spur als das zweite Auto.Ich wollte nach links abbiegen.

Nachdem die Ampel grün var, war ich losgefahren. Ich und das Auto vorne haben auf den Gegenverkehr gewartet. Als alle weg war, das Auto vorne ist lost gefahren. Ich habe nochmal auf den Gegenverkehr geachtet und losgefahren. Ich würde spaeter nach recht abbiegen. Deswegen habe ich mich gerade nach dem Linksabbiegen auf die Rechte Spur eingeraumt. Inzwischen hat man auf der Rechte Seite grün gesehen.Das Gegner Auto an der Rechte Spur von der Rechte Seite hat mich und das Auto vorne gesehen. Das Auto vorne konnte ohne Problem nach links abbiegen.Aber das Gegner Auto ist mir von hinten rechts Tür bis Stossfaenger reingefahren.

Die Polizei war nach 10 Minuten da. Sie haben die beide Seite zugehört und entschieden ,dass der Gegner schuld hat. Er müsste warten, bis die Kreuzung wieder frei war. Er war 'ja verwarnt', ich war 'nein verwarnt'. Aber sie haben keinen Bericht geschrieben, haben einfach 'kleiner Unfall' gesagt. Die Rechnung ist 7200 Euro, halbe von der Preis meines Autos.

Letzte Woche habe ich einen Brief vom Rechtsanwalt von der Werkstatt.Die Gegner Versicherung hat mir ein drittel Schuld gegeben. Der Rechtsanwalt hat mir ein Buch gezeigt.Für einen solchen Fall macht man eine solche Schuldverteilung. Das heisst, obwohl die Polizei hat mich unschuldig gefundan hat, gibt das Buch mich ein drittel Schuld. Der Rechtsanwalt hat keine Hoffnung dafür, dass ich %100 von Schaden kriegen kann. Aber die Polizei hat mich nicht zufaellig unschuldig gefunden, oder?

Wie kann ich weiter machen? Ich muss etwa Regeln oder Gesetze finden, die micht unterstützen. Sonst muss ich 2400 euro bezahlen.

Danke
Anil

Beste Antwort im Thema

Die Polizei ist kein Rechtsorgan welches über Schuld und unschuld urteilt, das machen Richter, denn wir haben in Deutschland die Gewaltenteilung  in Legislative, Exekutive und Judikative

34 weitere Antworten
34 Antworten

Dann hört alle auf ihn weiter zu füttern! Der möchte es nicht verstehen....😉 

Das ist nicht die Frage, ob zu verstehen oder nicht.

Das war schon fest, dass der Gegner mir vom Anfang bis zum Ende ganz klar sehen konnte.

Ich habe die ganze Zeit hier etwa Überzeugende Aussage und Unterstützung von euch zu finden versucht. Mein Rechtsanwalt hatte mir vorher ein Buch gezeigt, danach kriege ich 1/3 Schuld. Aber das ist ganz unsinnvoll, von einem Buch Schuld zu kriegen, auch wenn der Gegner mich gesehen oder absichtlich gestossen hat.

Ich habe weiter gesucht.Am Ende habe ich die passende Entscheidung von KG Berlin vom Jahr 2003, die niemand mir vorher Bescheid gesagt hat, auch der Rechtsanwalt. Wenn man mich schon an der Kreuzung gesehen hat, hat der Gegner bei einem Unfall volle Haftung. Ich glaube, mein Anwalt wird es ganz wichtig finden.

Ich freue mich darüber, dass der Kammergericht sich für solche bosendere Faelle vorstellen konnte und die sinvolle Schuldverteilung machen konnte. Das heisst, man kann nicht immer jemandem automatisch nach Regelshaftungsquote 1/3 Schuld geben.

Google mal das Wort "Gefährdungshaftung". Nur weil ein Gericht mal anders entschieden hat (für eine konkrete Situation) heißt das nicht, das es für Dich auch so ausgeht.

Danke schön für den Hinweis.

Ich habe jetzt 2 Gericht Entscheidungen, ein Mal von 1982, ein Mal 2013, auch mit einer Aussage mit 'Sehen' und noch StVo 11.

Ähnliche Themen

Die Richterin hat im Gericht 20% bestätigt, wegen Ideal Fahrer Sache.
Der Beifahrer von Gegner hat seine Zeuge Meinung geändert, obwohl er am Ort gesagt hat, dass sie mir ganze Zeit gesehen haben.

Deine Antwort
Ähnliche Themen