Unfall in der Kreuzung mit Ampel
Hallo zusammen,
Ich bin Anil aus Ingolstadt.
Jemand ist mir an der Nordbahnhof Kreuzung von hinteren rechten Seite reingefahren.
Ich war vor der Ampel auf der linken Spur als das zweite Auto.Ich wollte nach links abbiegen.
Nachdem die Ampel grün var, war ich losgefahren. Ich und das Auto vorne haben auf den Gegenverkehr gewartet. Als alle weg war, das Auto vorne ist lost gefahren. Ich habe nochmal auf den Gegenverkehr geachtet und losgefahren. Ich würde spaeter nach recht abbiegen. Deswegen habe ich mich gerade nach dem Linksabbiegen auf die Rechte Spur eingeraumt. Inzwischen hat man auf der Rechte Seite grün gesehen.Das Gegner Auto an der Rechte Spur von der Rechte Seite hat mich und das Auto vorne gesehen. Das Auto vorne konnte ohne Problem nach links abbiegen.Aber das Gegner Auto ist mir von hinten rechts Tür bis Stossfaenger reingefahren.
Die Polizei war nach 10 Minuten da. Sie haben die beide Seite zugehört und entschieden ,dass der Gegner schuld hat. Er müsste warten, bis die Kreuzung wieder frei war. Er war 'ja verwarnt', ich war 'nein verwarnt'. Aber sie haben keinen Bericht geschrieben, haben einfach 'kleiner Unfall' gesagt. Die Rechnung ist 7200 Euro, halbe von der Preis meines Autos.
Letzte Woche habe ich einen Brief vom Rechtsanwalt von der Werkstatt.Die Gegner Versicherung hat mir ein drittel Schuld gegeben. Der Rechtsanwalt hat mir ein Buch gezeigt.Für einen solchen Fall macht man eine solche Schuldverteilung. Das heisst, obwohl die Polizei hat mich unschuldig gefundan hat, gibt das Buch mich ein drittel Schuld. Der Rechtsanwalt hat keine Hoffnung dafür, dass ich %100 von Schaden kriegen kann. Aber die Polizei hat mich nicht zufaellig unschuldig gefunden, oder?
Wie kann ich weiter machen? Ich muss etwa Regeln oder Gesetze finden, die micht unterstützen. Sonst muss ich 2400 euro bezahlen.
Danke
Anil
Beste Antwort im Thema
Die Polizei ist kein Rechtsorgan welches über Schuld und unschuld urteilt, das machen Richter, denn wir haben in Deutschland die Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative
34 Antworten
Danke schön für alle. Ich erwarte keine mehr Antworten.
Ich habe gestern die Kreuzug noch mal besichtigt und danach an alles erinnert.
Das Auto 1 ist nach dem Gegenverkehr losgefahren. Ich war gerade dahinten.Er ist plötzlich um die Ecke 2 Sekunden gestoptt.Ich war an diesem Zeitpunkt schon an der Linke Spur aber wollte auf die Rechte Spur gehen. Ich konnte mir so vorstellen, dass ich dort nicht warten konnte. Jede konnte mir dort sehen. Danach bin ich ganz langsam losgefahren.
Das Auto 2 hat mich nicht gestossen. Aber der Gegner hat.
Wenn ich schon im Warte Bereich waere und plöztlich losgefahren waere, dann würde das Auto 2 mich früher als der Gegner stossen. Der Gegner hat ab meinem Mittelpunkt mit seiner Link Nase gestossen.Es ist nur so möglich, wenn ich schon auf der Linken Spur warte.
Gruss
Zitat:
Original geschrieben von vehicle_dynamics
Wenn ich schon im Warte Bereich waere und plöztlich losgefahren waere, dann würde das Auto 2 mich früher als der Gegner stossen.
Der Gegner wird dich nicht gesehen haben weil Auto 2 seine Sicht auf dich verdeckt hat.
Wenn beide schon so weit in der Kreuzung waren bleibe ich jetzt erst recht dabei, dass du mit 30% sehr gut bedient bist. Du hättest den Gegner ja auch sehen müssen.
Meiner Meinung nach bist du blind drauf los, obwohl der Querverkehr schon Grün hatte. Somit würde ich die Hauptschuld bei dir sehen.
Der Gegner hat mich schon gesehen, auch das Auto 1.Er war auf der Rechten Spur. Ich wartete schon auf der Linken Spur in 20 Meter.
Noch eine Sache: Wenn ich schon auf dem Warte bereich bin, darf ich nicht einfach so fahren.Wenn ich etwas Falsches gemacht haette, dann würde das Auto 2 mich treffen, nicht der Gegner.
Aber ich hatte schon den Warte Bereich verlassen, war schon auf der Spur, aber der Verkehr war stockt, da das Auto 1 plötzlich um die Ecke gebremst hat. Ich könnte nicht auf der Linken Spur schrag warten.Ich musste die Kreuzung frei machen, dann dürfen die anderen weiterfahren.
Für diesen Fall gilt nur Stvo 11, Polizei und meiner Meinung nach.
Zitat:
Original geschrieben von vehicle_dynamics
Für diesen Fall gilt nur Stvo 11, Polizei und meiner Meinung nach.
Ohne dir persönlich nahe treten zu wollen: Vergiss dein persönliches Rechtsempfinden und die Meinung der Polizei. Nimm dir einen guten Anwalt, der sich mit Verkehrsrecht auskennt. Ein Brief des Anwalts an die gegnerische Versicherung kostet nicht die Welt.
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😕
Kann es sein, dass Du etwas meinungsstabil bist?
Nehme Dir einen Anwalt und lass es klären! Wir oder Du können das offensichtlich nicht!
Ciao, alles gute....😉
Am Ende ging der Unfallgegner davon aus das du dich in die linke Spur einordnest. So wie es auf dem Bild aussieht wird da eine Schuldteilung auf dich zu kommen. Wie hoch die ausfaellt sollte ein Richter klaeren. Ohne Anwalt wird dir fix die Hose runter gezogen.
Meinungen der Polizei, von mir und anderen Personen hier im Forum sind nicht bindent 😉
Danke schön für die Antworte.
Ich hatte vorher keinen Rechtschutz. Wenn ich wusste, dass ich auf jeden Fall Teilschuld kriegen kann, würde ich es sofort kaufen.
Hochwahrscheinlich werde ich nicht einklagen, weil die Risiko so hoch ist. Man sagt, %70 von Verkehrsgerichte endet mit Schuldverteilung. Dann bezahle ich noch Kosten.
Diese Recht vor Links Regel gilt für die Kreuzung. Ich bin die Kreuzung schon vorbei gefahren aber in der Mitte von Fahrbahn schrag stehen geblieben. Wenn ich so ein Auto vor mir sehe, halte ich sofort, fahre ich nicht vorbei.Aber der Gegner hat nicht so gemacht.
Danke noch mal.
Zitat:
Original geschrieben von vehicle_dynamics
Ich hatte vorher keinen Rechtschutz. Wenn ich wusste, dass ich auf jeden Fall Teilschuld kriegen kann, würde ich es sofort kaufen.
Das käme für Dich dann zu spät.
Es werden nur Fälle die in der Zukunft liegen versichert.
Das heisst, wenn Du heute eine Rechtschutz abschliest, werden nur Rechtsfälle ab morgen abgedeckt.
Wichtig dabei ist, wann das Schadensereigniss war.
Nicht ab wann Du klagst.
Noch was, oft ist auch noch eine Wartezeit von 6 Wochen im Vertrag bis die Rechtschutz den Fall übernimmt.
Ich habe was Neues.
Die Polizei hat in den Bericht geschrieben, dass der Fahrer und sein Beifahrer gesagt haben, dass sie mich und das Auto vorne jederseit gut gesehen haben.
Noch eine Info von Kammergericht vom 16.02.1982: Kreuzungskollision zwischen Kfz (100% Haftungsquote), das bei grün in die Kreuzung einfaehrt und einem noch im Kreuzungsbereich befindlichhen PKW des linksabbiegenden Querverkehrs.
Diese ist in derselbe Richtung, wie StVo 11.
Waere es genug für die gegnerische Versicherung überzeugt zu werden?
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/KreuzungsRaeumer6.php
Das Kammergericht Berlin (Urteil vom 13.11.2003 - 12 U 43/02) hat entschieden:
Grünes Ampellicht entbindet den Fahrer nicht von der Pflicht, die Einfahrt in die Kreuzung zurückzustellen, wenn liegengebliebene Nachzügler sich noch im Kreuzungsbereich befinden, denen zunächst die Räumung der Kreuzung zu ermöglichen ist. Zwar gilt in den sog. Kreuzungsräumerfällen eine Regelhaftungsquote von 2/3 zu Lasten des Anfahrenden. Wenn der bei Grünlicht in die Kreuzung Einfahrende aber das Anfahren eines Kreuzungsräumers tatsächlich erkannt hat und er gleichwohl unter Berufung auf das grüne Ampellicht selbst anfährt, trifft ihn im Falle der Kollision die volle Haftung.
Mann ey was ist denn jetzt so schwierig daran.
Regelhaftungsquote sind 2/3. Wenn du was anderes anstrebst, geht dies nur vor Gericht.
Von alleine wird die Versicherung keinen deut nachgeben. Du jannst es gerne mit dem Urteil und der Aussage im Polizeibericht versuchen, aber viel Hoffnung hätte ich da nicht.
Wenns vor Gericht geht, musst du beweisen, dass der Andere dich rechtzeitig gesehen hat. Aussagen vor Ort können teilweise unter Schockeinwirkung getätigt werden, somit könnte ein guter Anwalt den Polizeibericht als Beweismittel vor Gericht aus dem Spiel nehmen.
Danke schön für die Antwort.
Die Polizei hat in den Bericht geschrieben, dass der Fahrer und sein Beifahrer gesagt haben, dass sie mich und das Auto vorne jederseit gut gesehen haben, hatte ich oben geschrieben. Das ist fest und steht auch im Brief meines Antwalts. Wenn es nicht fest waere , würde der Anwalt es im Brief nicht schreiben.
Zweitens, ein Mensch hat 170 Grad Sehen Möglichkeit, naemlich 85 Grad beide Seite. Wenn der Gegner am der Ampel steht, wenn ich nach 20 mm vorne und nur 3 mm nach links stehe, macht es weniger als 10 Grad. Auch wenn es keinen Bericht gaebe, würde man es nicht glauben, dass er mich nicht gesehen hat, wenn man Augen nicht zu hat. Es gab keine Auto vor ihm auf der linken Spur. Sonst würde dieses Auto mich früher als der Gegner stossen.
Zitat:
Das ist fest und steht auch im Brief meines Antwalts.
Himmel, A ... & Zwirn 🙄. Wenn du doch einen Anwalt hast, dann verlasse dich doch auf seine Aussage! Hier wirst du eh keine verbindliche Auskunft bekommen können.