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Unfall im Kreisverkehr

Themenstarteram 30. August 2009 um 10:03

Vielleicht könnt Ihr mir ja bezgl. der Schuldfrage behilflich sein:

A: ist auf der inneren Spur des Kreisverkehrs und möchte aus dem Kreisverkehr raus, blinkt auch, schaut sich um, möchte auf die äußere Spur übersieht aber B.

B: ist auf der äußeren Spur und wollte den Kreisverkehr bei der nächsten Ausfahrt verlassen und kann nciht mehr rechtzeitig abbremsen und es kommt zu einem Crash.

Polizei verwarnt A mit 35,- weil er beim Spurwechsel einen Unfall verursacht hat.

Ist damit die Schuldfrage bereits komplett geklärt?

Beste Antwort im Thema

Besser so.

Wenn ich B wäre, wäre ich an dieser Stelle wohl etwas unfreundlich geworden.

Erst nicht glotzen, Unfall verursachen und dann noch Tipps geben, wie B den Fehler des A hätte ausbügel sollen und sich dabei auf eigene Kosten Reifen, Felge und Achse demolieren?

Sensationell...

 

:rolleyes:

Hafi

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Die Polizei klärt keine Schuldfragen, dies wird anhand der Angaben der Unfallbeteiligten und Zeugen geklärt.

Der Spurwechsler wird vermutlich den Großteil oder komplette Schuld zugesprochen bekommen, aber ohne genaue Angaben zum Unfallhergangs von BEIDEN Seiten wird dies nur Spekulation sein.

Themenstarteram 30. August 2009 um 10:08

Dann ist also noch alles offen?

Wie verhält es sich normalerweise bei so einem Fall im Kreisverkehr?

Der Spurwechsler muss sich davon überzeugen, dass ein Wechsel der Spur ohne Gefährdung anderer vollzogen werden kann.

Davon ausgehend, dass der Unfall sich genau so zugetragen hat, also B nicht noch irgendwas gemacht hat, was hier nicht bekannt  ist, würde ich auch von 100% für den Spurwechsler ausgehen, wenn es meine Akte wäre.

Mitverschulden des B ist nicht erkennbar.

Gruß

Hafi

Themenstarteram 30. August 2009 um 10:21

A meinte noch, das B durch ein ausweichen auf den Grünstreifen (über Bordstein) den Unfall locker verhindert hätte können.

Daraufhin hat B sowieso nichts mehr gesagt und auf das eintreffen der Polizei gewartet.

Besser so.

Wenn ich B wäre, wäre ich an dieser Stelle wohl etwas unfreundlich geworden.

Erst nicht glotzen, Unfall verursachen und dann noch Tipps geben, wie B den Fehler des A hätte ausbügel sollen und sich dabei auf eigene Kosten Reifen, Felge und Achse demolieren?

Sensationell...

 

:rolleyes:

Hafi

Zitat:

Original geschrieben von a6avant42

A meinte noch, das B durch ein ausweichen auf den Grünstreifen (über Bordstein) den Unfall locker verhindert hätte können.

Wie kann "A" dies meinen wenn er "B" übersehen hat ?

Dies würde bedeuten, dass "A" absichtlich rübergefahren ist obwohl er "B" doch gesehen hat.

Spricht als mehr für die komplette Schuld von "A", eventuell sogar billigend den Unfall in Kauf genommen ?

 

am 30. August 2009 um 10:28

Ein kleines Indiz war früher der Unfallbericht der Polizei und die Auferlegung eines Bußgeldes. Der nach Ansicht der Polizei erkannte Unfallverursacher wurde i.d.R. als Erster aufgeführt!

Wenn es aber dann vor Gericht geht, hilft das aber auch nicht weiter.

Mir ist es mal so ergangen!

Ein aus der Parklücke herausfahrender Taxifahrer fuhr mir in die Seite. Etwa 30 - 45 min nach dem Unfall meldeten sich mit einem Mal zwei Landsleute des Unfallverursachers bei dem aufnehmenden Polizisten und bezeugten, ich habe den Unfall verursacht!

Vor Gericht hatte ich als Einzelfahrer schlechte Karten.

Da der Richterin die Sache aber auch "spanisch" vorkam, ging sie den für sie einfachsten Weg: Schuld lt. Urteil je zur Hälfte für Beide.

Themenstarteram 30. August 2009 um 11:27

Zitat:

Original geschrieben von 911westie

Etwa 30 - 45 min nach dem Unfall meldeten sich mit einem Mal zwei Landsleute des Unfallverursachers bei dem aufnehmenden Polizisten und bezeugten, ich habe den Unfall verursacht!

Das waren nicht zufällig so Leute, wie "Hole ich meine große Bruda"?

A hatte auch einen Beifahrer mal gucken ob das doch nicht noch böse für B endet.

Zitat:

Original geschrieben von a6avant42

A meinte noch, das B durch ein ausweichen auf den Grünstreifen (über Bordstein) den Unfall locker verhindert hätte können.

Ich finde das immer wieder lustig...

A wechselst die Spur und hat sich muss sich vorher vergewissern, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Also hat A dies entweder nicht gemacht und B nicht gesehen. Oder A hat sich vergewissert und bewusst B gefährdet.

Jedoch schreibe der TE

Zitat:

übersieht aber B

Ist irgendwie paradox.

Wie will A wissen, dass B den Unfall hätte vermeiden können, wenn A überhaupt keine Ahnung hat wo sich B zum Zeitpunkt des Spurwechsels befand.

Zitat:

Original geschrieben von a6avant42

A meinte noch, das B durch ein ausweichen auf den Grünstreifen (über Bordstein) den Unfall locker verhindert hätte können.

Daraufhin hat B sowieso nichts mehr gesagt und auf das eintreffen der Polizei gewartet.

wemm mir das jemand gesagt hätte, würde ich sofort für A eine Überprüfung der Fahreignung anordnen (wenn sowas geht), da ich den Verstand mächtig anzweifel.

Manche Kraftfahrer sind schon echt lustig.

am 30. August 2009 um 13:16

Zitat:

Original geschrieben von Mindscape

Zitat:

Original geschrieben von a6avant42

A meinte noch, das B durch ein ausweichen auf den Grünstreifen (über Bordstein) den Unfall locker verhindert hätte können.

Ich finde das immer wieder lustig...

A wechselst die Spur und hat sich muss sich vorher vergewissern, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Also hat A dies entweder nicht gemacht und B nicht gesehen. Oder A hat sich vergewissert und bewusst B gefährdet.

Jedoch schreibe der TE

Zitat:

Original geschrieben von Mindscape

Zitat:

übersieht aber B

Ist irgendwie paradox.

Wie will A wissen, dass B den Unfall hätte vermeiden können, wenn A überhaupt keine Ahnung hat wo sich B zum Zeitpunkt des Spurwechsels befand.

A hat versucht die Schuld auf B zu schieben. A hätte genau so gut B fragen können, was er in seinem Kreisverkehr zu suchen hat. ;) Es gibt genügend solcher Leute.

Themenstarteram 30. August 2009 um 13:31

B sucht am Montag sowieso einen Fachanwalt für Verkehrsrecht auf. Die Deckungszusage der RS liegt schon telefonisch vor.

B hat seiner Versicherung bereits den Unfall gemeldet mit dem Hinweis keinen Cent zu überweisen bzw. bei Geltendmachung von Ansprüchen A's sofort anzurufen.

Könnte wohl eine längere Geschichte werden, wenn A weiterhin anderer Meinung ist. Ist nur die Frage ob B einen Gutachter seines Vertrauens bereits mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen soll. Nicht das B dann doch noch irgendwie auf irgendwelchen Kosten sitzen bleibt.

ich wünsche dir viel Glück!

Ich frage mich, was in in der Situation gemacht hätte, wenn so ein Schwachkopf mir in die Karre gefahren wäre. Ich verstehe nicht was in manchen Köpfen abgeht, jemand wechselt die Spur übersieht mich und sagt ich hätte ausweichen müssen, ob ich dabei ruhig bleiben kann weiß ich nicht!

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