Unfall im Kreisverkehr

Vielleicht könnt Ihr mir ja bezgl. der Schuldfrage behilflich sein:

A: ist auf der inneren Spur des Kreisverkehrs und möchte aus dem Kreisverkehr raus, blinkt auch, schaut sich um, möchte auf die äußere Spur übersieht aber B.

B: ist auf der äußeren Spur und wollte den Kreisverkehr bei der nächsten Ausfahrt verlassen und kann nciht mehr rechtzeitig abbremsen und es kommt zu einem Crash.

Polizei verwarnt A mit 35,- weil er beim Spurwechsel einen Unfall verursacht hat.

Ist damit die Schuldfrage bereits komplett geklärt?

Beste Antwort im Thema

Besser so.
Wenn ich B wäre, wäre ich an dieser Stelle wohl etwas unfreundlich geworden.
Erst nicht glotzen, Unfall verursachen und dann noch Tipps geben, wie B den Fehler des A hätte ausbügel sollen und sich dabei auf eigene Kosten Reifen, Felge und Achse demolieren?
Sensationell...

🙄
Hafi

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Zitat:

Original geschrieben von a6avant42


Könnte wohl eine längere Geschichte werden, wenn A weiterhin anderer Meinung ist.

Denke eher nicht, ist doch alles klar, A vernachlässigte seine Pflicht beim Spurwechsel und fuhr B rein.

Zitat:

Original geschrieben von a6avant42


Ist nur die Frage ob B einen Gutachter seines Vertrauens bereits mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen soll.

Wieso sollte B einen Gutachter beauftragen ?

B schildert den Unfallhergang aus seiner Sicht, und die Versicherung von A wird den Schaden übernehmen, egal ob A dies nun möchte oder nicht.

B hätte aus den bisherigen vorhandenen Infos den Unfall nicht vermeiden können, dies ändert sich auch nicht, wenn A neben dem Beifahrer noch seine Schwiegereltern und weitere Personen hinten mit dabei gehabt hätte.

A hat gepennt, und nicht aufgepasst, wenn er absichtlich rübergezogen ist und B gesehen hat (geht aus den oberen Postings so hervor), würde ich an A seiner Stelle ganz kleinlaut sein und nicht mehr mukken, sonst könnte man noch von gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr ausgehen.

Wenn ich B wäre und mir dies bekannt wäre, würde ich noch eine Anzeige diesbezüglich erstatten, eventuelle Regressansprüche der eigenen Haftpflichtversicherung von A wäre dann sogar im möglichen.

Ich glaube, Kai, das war ein Missverständnis:

B meint das Gutachten zu Schadenshöhe an seinem Wagen und hat Sorge, auf diesen Kosten sitzen zu bleiben, wenn A bei seiner Versicherung den Sachverhalt so darstellt, dass ein Mitverschulden in Betracht kommt.

@B: Wenn Du Sorge hast, auf den Kosten teilweise sitzen zu bleiben, hast Du immer noch die Möglichkeit, den Versicherer des A um Beauftragung eines SV zu bitten. Dann trägt er die Kosten auch im Falle einer Teilschuld selber.

Und bevor jetzt wieder alle aufschreien:

Wenn ein von B beauftragter SV Verbringungskosten und ähnliche Positionen aufschreibt, wird dieser "Vorteil" bei einer Mithaftung schnell kompensiert. Ein Gutachten ist ein teurer Spass... Und die Hälfte von "teuer" ist noch immer mehr als die Ersatzteilaufschläge...
Zumal die Positionen heute vom Versicherer in der Regel sowieso standardmäßig raus gezogen werden.

Das muss man halt vorher bedenken, damit später Überraschungen ausbleiben.

Ich denke zwar, dass A alleine haftet, aber ich kenne erstens nur eine Schilderung des Sachverhalts und nicht beide und zweitens hab ich schon die berühmten Pferde kotzen sehen, denn bei Leuten wie A muss man damit rechnen, dass deren Schadensmeldung am Ende vollkommen anders aussieht...

Gruß
Hafi

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Ich glaube, Kai, das war ein Missverständnis:

B meint das Gutachten zu Schadenshöhe an seinem Wagen und hat Sorge, auf diesen Kosten sitzen zu bleiben, wenn A bei seiner Versicherung den Sachverhalt so darstellt, dass ein Mitverschulden in Betracht kommt.

Ups, ja das habe ich falsch verstanden.

B hat nun von der Versicherung A's ein Schreiben bekommen mit Fragen zum Unfallhergang.

Gleichzeitig bittet die Versicherung von A darum, dass man sich bei Inanspruchnahme eines Leihwagens an bestimmte Sätze hält (sog. Unfall- bzw. Privatkundentarif) und ist im Rahmen der Einstandspflicht auch bereit Vorkasse bzw. eine verbindliche Kostenübernahme zu schicken. Die Versicherung von A würde sogar einen Leihwagen vermitteln.

Ist das von A's Versicherung schon ein Indiz für eine 100%ige Schadensregulierung?

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Zitat:

Original geschrieben von a6avant42


und ist im Rahmen der Einstandspflicht auch bereit Vorkasse bzw. eine verbindliche Kostenübernahme zu schicken.
Ist das von A's Versicherung schon ein Indiz für eine 100%ige Schadensregulierung?

Nein, ist es nicht.

Wenn sich später herausstellen würde, dass die Einstandspflicht 0% ist, ist die Kostenübernahme auch auf 0% der Kosten begrenzt.

Es geht nur darum, dass Du Dich nicht von einem Vermieter aufs Kreuz legen lässt, nach dem Mott:"Nehmen Sie mal nur den schönen Mietwagen mit. Der Kostet Sie keinen Cent, wir regeln alles mit der Versicherung."

Und ein halbes Jahr später hast Du dann eine Klage vom Vermieter im Briefkasten, weil der Mietwagen überteuert war und der Versicherer die Zahlung verweigert hat.

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