Unfall im Kreisverkehr! Bitte hum Hilfe! Wer ist Schuld ??

Hallo zusammen! Erstmal freue ich mich das ich mich endlich hier angemeldet habe.

Der Grund ist leider nicht so schön für mich da ich heute einen Unfall mit meinem neuen 645 BMW Coupe hatte.

Ich fuhr in einen ganz normalen Kreisverkehr rein( 4 Richtungen)

Ich kam wie auf dem Bild zu sehen von links. Ich hatte eine Geschwindkeit von circa 30 km/h gehabt. Ich war schon im Kreisverkehr drin als ein andere BMW Fahrer in den Kreisverkehr vor mir einbog.

Mir kam es sovor als hätte er es ziemlich eilig gehabt und mich nicht gesehen hat. Er guckte nicht nach links (aus der Richtung wo ich her kam)

Er war mit der Front so wie auf dem Footo zu sehen im Kreisverkehr drin und dann passierte das unausweichliche. Ich fuhr im in die linke Seitenwand mit meiner rechten Front. Ich hatte noch versucht zu bremsen doch leider blieb dies erfolglos und rammte ihn mit circa 10-20 km/h.
Habe natrülich sofort die Polizei gerufen um den Sachverhalt klären zu lassen.
Ein Polizist hatte anscheind keine Lust gehabt es zu bearbeiten und rauchte sich erst einmal eine Zigarette als er angekommen ist.

Dann wollten Sie Ihm die Schuld zuweisen er aber der Z4 Fahrer fing an zu erzählen das ich zu schnell gefahren bin.
Dann sagte der nette Polizist das es so zu keiner Einigung kommen würde und wir es über unsere Anwälte klären lassen müssten.

Dann nahm er noch die Personalien auf. Es gab kein Verwarngeld für uns.

Zeugen: Jeweils die eigene Freundin im eigenen Auto.

http://img40.imageshack.us/img40/3573/skizzed.jpg hier nun eine kleine Skizze

Wie seht ihr die Situation?? ich bin der linke grüne Kasten.

Bitte sachlich bleiben

Euer Thomas ;- )

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Edroxx



Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Wie oft denn hier noch?!
Die Polizei entscheidet NICHT über die Schuld. Sie ahndet festgestellte Ordnungswidrigkeiten (wenn vorhanden und klar ersichtlich).

Das ist richtig, wenn der andere ein Bußgeld bekommt und man selbst nicht kann man aber davon ausgehen das die Schuldfrage (wenn auch später) eindeutig wird. Habe es noch nie anders erlebt.

Wenn der andere ein Bussgeld bekommt kann man davon ausgehen, dass der Unfall für ihn nicht unabwendbar war. Bekommst du keine Bussgeld, kannst du davon ausgehen, dass der Unfall für dich evtl. unabwendbar war.

Der Gedanke Bussgeld = 100% Haftung ist quatsch.

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Wie könnte ich in diesem Fall ne Schuld bekommen?
Aus welchem Grund ??

Leider rechne ich nicht damit das der Herr jetzt aufeinmal sagt das er doch Schuld ist.

Er hat sich nur gewundert das ich ihn (wie auf dem Bild) mit vorne rechts statt links, und bei ihm statt die Seitenwand nicht das Heck getroffen habe.
http://img40.imageshack.us/img40/3573/skizzed.jpg

Was könnte er sagen um sich rauszureden ?
Bin alle Situation gedanklich schon im Kopf durch gegangen.
(Wenn er schon zum beispiel im weiter Kreisverkehr drin gewesen wäre hätte ich Ihn mit vorne links statt rechts getroffen. Dann wäre ich ihm ja auch hintenreingedonnert.

Ja echt schade das der Polizist zu unfähig war das aufzunehmen und eindeutig zu klären an Ort und Stelle.
Montag geht es zum Gutachter und zum Anwalt.

hallo

der wo im kreis fährt hat vorfahrt .........

Zitat:

Original geschrieben von BMWThomas1984


Wie könnte ich in diesem Fall ne Schuld bekommen?
Aus welchem Grund ??

Der Grund: §1

Begründung: Du hast deinen Gegner ziemlich weit hinten getroffen.Böse Zungen ( dein Unfallgegner) könnten jetzt behaupten, du hast mit Absicht draufgehalten.

Zitat:

Original geschrieben von BMWThomas1984


Ja echt schade das der Polizist zu unfähig war das aufzunehmen und eindeutig zu klären an Ort und Stelle.

Wieso Unfähig?

Die Polizei war hier ja nicht Zeuge. Also können sie hier nur den "Ist-Zustand" aufnehmen.

Du sagst A, dein Unfalgegner sagt B. Das nehmen die Herren dann ohne Wertung auf.

Meld den Schaden bei seiner Versicherung und fertig, wenn er oder die Versicherung sich querstellen sollte, Anwalt beauftragen und vor Gericht ziehen.

Sowie Du darstellst, ist der Gegner schuld.

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Zitat:

Original geschrieben von joschi67



Zitat:

Original geschrieben von BMWThomas1984


Wie könnte ich in diesem Fall ne Schuld bekommen?
Aus welchem Grund ??
Der Grund: §1
Begründung: Du hast deinen Gegner ziemlich weit hinten getroffen.Böse Zungen ( dein Unfallgegner) könnten jetzt behaupten, du hast mit Absicht draufgehalten.

hmm hinten eigentlich nicht! Mittig würde ich sagen.

Ich werde morgen eh zum Anwalt gehen der wird alles klären....

Werde zur Not auch vor Gericht ziehen um Recht zu bekommen.
Erst nicht aufpassen dann rumlügen um keine Schuld zu bekommen. Sowas gehört normalerweise anders bestraft....

Zitat:

Original geschrieben von joschi67



Zitat:

Original geschrieben von BMWThomas1984


Wie könnte ich in diesem Fall ne Schuld bekommen?
Aus welchem Grund ??
Der Grund: §1
Begründung: Du hast deinen Gegner ziemlich weit hinten getroffen.Böse Zungen ( dein Unfallgegner) könnten jetzt behaupten, du hast mit Absicht draufgehalten.

Also ich bin ihn eher gesagt mittig reingefahren! Wäre ich hinten reingefahren wäre es sicherlich was anderes gewesen.

Morgen gehts wie gesagt zum Gutachter und zum Anwalt! Der muss dann Akteneinsicht anfordern um die Bilder zu sehen vom Unfall und die Zeugenaussagen halt.

naja hoffe das alles gut wird.
aber solche Leute sind mir echt lieb. Errst nicht gucken dann jemand die Vorfahrt nehmen und anschliessend rumlügen um keine Schuld zu bekommen. Sowas gehört anders bestraft ; -)

Zitat:

Original geschrieben von passatvr6_fan


hallo

der wo im kreis fährt hat vorfahrt .........

ist leider falsch. Im Kreisverkehr gilt rechts vor linke. Ausser in dem hierigen Fall, da dieser anders beschildert war. Unbeschilderte Kreisverkehre = rechts vor links (einfahrender hat Vorfahrt). Kein Wunder das es immer so oft Donnert im Kreisverkehr, wenn anscheinend niemand die Vorfahrts regeln kennt.

Ich würde auf Alle Fälle schoneimal deine eigene Versicherung informieren über den Sachverhalt, nicht das dein Unfallgegner sich an deine Versicherung wendet, und den Schaden gelten machen möchte. Dann wird alles nur komplizierter. Wenn der andere meint er sei im Recht, geh zu einen Anwalt. Evtl. Hat deine eigene Versicherung sogat eine Rechtsberatung in diesem Fall, die will ja schlieslich auch nicht einfach so zahlen.

Ich hoffe du hast Bilder gemacht vom Unfallort (mit Verkehrszeichen) und von den Unfallfahrzeugen. Dies erleichtert erheblich die Schuldfrage.

Zitat:

Original geschrieben von BMWThomas1984



Ich werde morgen eh zum Anwalt gehen der wird alles klären....

Aus dieser Klärung folgt nicht zwingend, dass Du keine Schuld hast.

Zitat:

Erst nicht aufpassen dann rumlügen um keine Schuld zu bekommen. Sowas gehört normalerweise anders bestraft....
 

Wie sollte die Strafe aussehen?

O.

Zitat:

Original geschrieben von BMWThomas1984


Werde zur Not auch vor Gericht ziehen um Recht zu bekommen.

recht haben und recht bekommen sind zweierlei....

alleine deswegen weil du mit dem auto am straßenverkehr teilnimmst, kannste schon eine teilschuld aus der betriebsgefahr bekommen..das können durchaus 25% ohne wimpernzucken des richter sein..alleine deswegen schon, weil du den anderen a. hast beim einfahren sehen können, b. gesehen haben müsstest das er nicht verlangsamt hat und c. dann draufgehalten hast......

Zitat:

Ja echt schade das der Polizist zu unfähig war das aufzunehmen und eindeutig zu klären an Ort und Stelle.

die polizei ist nicht dafür da, um festzustellen wer schuld ist (sofern wie hier kein bedeutender sach bzw. personenschaden vorliegt).....das ist einzigst und alleine deine bzw. die sache des unfallgegners.....

Zitat:

Original geschrieben von BMWThomas1984



Also ich bin ihn eher gesagt mittig reingefahren! Wäre ich hinten reingefahren wäre es sicherlich was anderes gewesen.
 
naja hoffe das alles gut wird.
aber solche Leute sind mir echt lieb. Errst nicht gucken dann jemand die Vorfahrt nehmen und anschliessend rumlügen um keine Schuld zu bekommen.

Mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig.

Nach Deinen bisherigen Schilderungen sieht das nämlich nicht so aus, als wäre der Unfall für Dich unvermeidbar gewesen.

Das klingt für mich eher wie: "Ich konnte nach links gut sehen und bin mit 50 in den Kreisverkehr geknallt. Und als dann plötzlich ein Hindernis da war, war ich zu schnell, um anzuhalten.

Auch Du musst Dich dem Kreisverkehr vorsichtig annähern und entsprechend einfahren. Hättest Du das gemacht, hättest Du auch anhalten können.

Das ist ein Verhalten, das ich jeden Tag beobachte, wenn ich ins Büro fahre: Vor  dem Kreisverkehr wird nochmal richtig beschleunigt, damit man auch ja vor dem anderen im Kreis ist und "Vorfahrt" hat. Achtung: Da gibt es durchaus auch Rechtsprechung, die das anders sieht!

Zur  Klarstellung: Es geht hier nicht um das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, sondern um die der jeweiligen Verkehrssituation angepasste Geschwindigkeit.
Die kann auch innerorts deutlich unterhalb der zulässigen 50 km/h liegen.

Wenn sich das aus der Ermittlungsakte so ergibt, rechne mal mit einer Mithaftung von 20-30%.

Sind aber bei dem Auto max. 2 bis 3 Tankfüllungen 😁

Hafi

Der TE war im Kreis, der andere ist ohne Beachtung der Vorfahrtschilder eingefahren.

Thomas,
wenn du schon eine Skizze zum 2. mal einstellst, dann doch bitte korrigiert, besser wären Fotos.

Zitat:

Original geschrieben von rolf39


Der TE war im Kreis, der andere ist ohne Beachtung der Vorfahrtschilder eingefahren.

das sagt der te......wie wir aber alle mittlerweile wissen müssten....gibts bei sowas immer ZWEI ansichten....

und selbst wenn der te im kreisverkehr drinn war, hätte er sehen müssen/können das der andere ohne zu verlangsamen auf den kreisverkehr draufhält und ggf. reagieren können.......am ende entscheidet ein richter, und wie bereits geschrieben wurde sind 20-30% teilschuld durchaus "üblich" bei solchen fällen......

Richtig, wir sollten aber doch davon ausgehen, daß Thomas seine Mitwirkung am Unfall richtig geschildert hat.
Anders kann er doch keine vernünftigen Hinweise erwarten.

Daß der Richter trotzdem zu einem andren Ergebnis kommen kann, ist auch klar.

Und nochmal zur Aufgabe der Polizei:
Sie hat evtl. den Unfallhergang, soweit möglich, festzustellen, vor Allem Spuren zu sichern, Verdacht auf Alkohol zu prüfen und die Personalien aufzunehmen.
Angaben zur Schuld darf sie nicht machen, das ist allein dem Gericht vorbehalten.

Zitat:

Original geschrieben von rolf39


Der TE war im Kreis, der andere ist ohne Beachtung der Vorfahrtschilder eingefahren.

Ja, so wurde es geschildert.

Die Frage, die aber trotzdem im Raum steht, ist, ob sich der TE eine Mithaftung aus der Betriebsgefahr anrechnen lassen muss, weil der Unfall vermeidbar war.

Und dafür spricht m.E. schon nach der Schilderung des TE einiges.

Aber ob es dazu kommt, hängt zunächst davon ab, wie die  PO den Sachverhalt ermittelt und wie der zuständige Sachbearbeiter bei der Verdie Umstände würdigt.

Wenn er den Unfall für unvermeidbar hält, wird er 100% regulieren.
ich halte es aber für wichtig, dem TE aufzuzeigen, dass der Unfall nicht so eindeutig zu bewerten ist: Im Kreis = 100% stimmt nicht.

Hafi

Mal ne "blöde" Frage. Woher weiß ich wenn ich schon im Kreisel bin ob die Einfahrenden vor mir ein "Vorfahrt-beachten-Schild" haben oder nicht. Muss ich das aus dem Kreisel heraus erspähen ? Oder kann ich davon ausgehen das alle Ärmchen eins haben wenn ich eins hatte ? Bzw. wenn ich keins hatte beim einfahren die anderen auch keins haben ?
Die Frage hat sich gerade bei mir im Kopf festgesetzt.😕

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