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Unfall Halteverbot

Themenstarteram 4. Oktober 2015 um 9:49

Guten Morgen,

Ich bin neu hier und hoffe ich habe dieses Thema in der richtigen Kategorie eröffnet. Falls nicht bitte ich um verzeihung. :)

So nun zu meiner Frage. Ich war gestern kurz mit meinem Auto bei der Eisdiele. Habe es im Halteverbot kurz abgestellt. gegenüber von meinem Auto ist ein kleiner Parkplatz.

Als ich aus der Eisdiele komme sehe ich wie eine Frau rückwärts gegen meinen im Halteverbot geparkten Wagen Rollt. Zum Glück gab es nur kleine Kratzer. Und mein Auto ist auch ein älteres also halb so schlimm.

Nun meine Frage. Nehmen wir an ich hätte nun die Polizei geholt. Was hätte mich erwartet? Da ich ja im halteverbot stand.

Hätte ich für meinen schaden selber aufkommen müssen? Oder hätte ich sogar auch für ihren Schaden verantwortlich gemacht werden können?

Vielen dank für eure HIlfe :)

Beste Antwort im Thema

Selbst mit Polizei muss der Schaden vom Verursacher beglichen werden. Du würdest nur von der Polizei wegen Parkens im Halteverbot belangt werden.

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Was ich nur nicht verstehe: Selbst wenn man das Auto direkt auf der Straße hinter einem parkenden Auto abstellt, und der dann beim rausfahren den Unfall baut, wieso muss ich überhaupt eine Teilschuld befürchten? Klar ist doch wohl dass der sich bewegende Fahrzeugführer aufpassen muss wo er hinfährt. Statt falsch abgestelltem Auto könnte ja auch ein Kinderwagen da stehen oder sonstwas.

Also lange Rede kurzer Sinn, wenn ein Auto steht, und eins sich bewegt hat, dann kann es doch gar keine Frage zur Schuld geben? Selbst wenn der "Stehende" in einer Gefahrenzone hält? Ihm könnte ja auch der Wagen verreckt sein.

am 7. Oktober 2015 um 14:36

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 7. Oktober 2015 um 16:06:49 Uhr:

Also lange Rede kurzer Sinn, wenn ein Auto steht, und eins sich bewegt hat, dann kann es doch gar keine Frage zur Schuld geben? Selbst wenn der "Stehende" in einer Gefahrenzone hält? Ihm könnte ja auch der Wagen verreckt sein.

Auch wenn einem das Fahrzeug verreckt, kann man eine Mitschuld bekommen.

Die Frage ist immer, was ist für einen Unfall ursächlich? Dabei muss das nicht nur ein Grund sein, es können auch mehrere sein. So kann das verkehrswidrige Halten in einer Gefahrenzone und z.B. unangepasste Geschwindigkeit beides Gründe sein, die erst in Kombination zum Unfall führen. In einem solchen Fall gibt es dann für beide eine Teilschuld.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 7. Oktober 2015 um 16:06:49 Uhr:

Was ich nur nicht verstehe: Selbst wenn man das Auto direkt auf der Straße hinter einem parkenden Auto abstellt, und der dann beim rausfahren den Unfall baut, wieso muss ich überhaupt eine Teilschuld befürchten?

Du stellst eine sogenannte Betriebsgefahr dar.

Je dämlicher Du dein Fahrzeug abstellt umso höher ist die von Dir ausgehende Gefahr.

Beim TE ist es gegenüber einer Ausfahrt im Halteverbot, dämlich, nicht war ?

Find ich ungeheuerlich. Wenn das Fahrzeug steht, sollte man niemals eine Teilschuld bekommen. Dämlich ist hier nur der, der beim Fahren nicht aufgepasst hat.

Aber gut, wenn es so ist dann ist es so. Hat mich nur mal interessiert.

Ich hab auch schon ein Auto erwischt dass in der Kurve geparkt hat innerhalb der 5 Meter zum Scheitelpunkt, wo es nicht hätte stehen dürfen.

Deswegen darf ich trotzdem nicht reinfahren und muss gucken wo ich hinfahre.

Versicherung hat bezahlt

wenn es eine Haltebucht für Lieferverkehr ist, wird ein dort falsch parkendes Fahrzeug niemals eine Teilschuld bekommen. Wenn es aber direkt hinter einer Kurve ist, kann die Position des Fahrzeugs zum Unfall beigetragen haben und es gibt die Teilschuld eben doch. Es kommt auf den Einzelfall an.

am 7. Oktober 2015 um 16:45

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 7. Oktober 2015 um 17:23:51 Uhr:

Find ich ungeheuerlich. Wenn das Fahrzeug steht, sollte man niemals eine Teilschuld bekommen. Dämlich ist hier nur der, der beim Fahren nicht aufgepasst hat.

Was ist daran ungeheuerlich?

Wenn ein Halteverbot aufgrund einer Gefahrenstelle aufgestellt wird und jemand meint da trotzdem zu halten/parken, dann meinst du, dass das nicht dämlich ist und davon eine Gefährdung ausgeht?

Beispiel: Kreuzung/Einmündung und ein Klein-Lkw mit Koffer/Plane Spriegel parkt in den 5m-Bereich hinein. Es kommt zum Unfall zwischen Fließverkehr und Fahrzeug aus einmündender Straße, weil trotz Vortastens ein Unfall nicht vermieden werden konnte (ich weiß, dass es da "tausende" Varianten gibt und manchmal auch keine Mitschuld festzustellen ist). Dann ist der Falschparker im Grundsatz erst mal mit im Boot, auch wenn sein Fahrzeug garnichts abbekommen hat.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 7. Oktober 2015 um 18:45:41 Uhr:

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 7. Oktober 2015 um 17:23:51 Uhr:

Find ich ungeheuerlich. Wenn das Fahrzeug steht, sollte man niemals eine Teilschuld bekommen. Dämlich ist hier nur der, der beim Fahren nicht aufgepasst hat.

Was ist daran ungeheuerlich?

Wenn ein Halteverbot aufgrund einer Gefahrenstelle aufgestellt wird und jemand meint da trotzdem zu halten/parken, dann meinst du, dass das nicht dämlich ist und davon eine Gefährdung ausgeht?

Nein. Wenn ich fahre muss ich schauen wo ich hin fahre. Selbst wenn auf der Landstraße ein Auto in einer Kurve steht, muss ich immer so aufpassen, dass ich ihm ausweichen oder noch bremsen kann. Was ist wenn da gerade eben ein Unfall passiert ist und ich da noch reinrausche? Hat dann das Unfallopfer eine Teilschuld, weil es das nicht bewegungsfähige Fahrzeug nicht schnell genug von der Straße bekommen hat? Oder wenn ein Baum auf die Straße kracht, hat das Forstamt dann auch Schuld?

Und die vom TE beschriebene Situation ist ja nun besonders dämlich (von dem, der aus der Parklücke wollte). Fährt der schon 5 km/h und semmelt trotzdem in ein stehendes Objekt. Da müsste es gleich noch ne Strafe für Idiotie mit oben drauf gehen, und der Falschparker müsste komplett kostenlos davon kommen.

Also wie gesagt, falls es wirklich so sein sollte mit der Teilschuld, will ich jetzt gar nicht darüber diskutieren. Aber ungeheuerlich finde ich das eben alle mal.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 9. Oktober 2015 um 15:43:20 Uhr:

… Was ist wenn da gerade eben ein Unfall passiert ist und ich da noch reinrausche? Hat dann das Unfallopfer eine Teilschuld, weil es das nicht bewegungsfähige Fahrzeug nicht schnell genug von der Straße bekommen hat? …

Der Verunfallte kann dann durchaus eine Teilschuld bekommen, wenn er die Unfallstelle nicht ausreichend abgesichert hat. Wenn der Unfall erst Sekunden vorher passiert ist, geht das natürlich nicht, aber die Regel heißt nicht umsonst

1. Anhalten

2. Unfallstelle sichern

3. Erste Hilfe leisten

4. Notfallmeldung

am 9. Oktober 2015 um 14:04

Ich habe mal in einer parklücke rangiert und ein auto fuhr von der straße vor mich in die parklücke. Der schaden ging zu 100% auf mich.

am 9. Oktober 2015 um 17:20

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 9. Oktober 2015 um 15:43:20 Uhr:

 

Nein. Wenn ich fahre muss ich schauen wo ich hin fahre. Selbst wenn auf der Landstraße ein Auto in einer Kurve steht, muss ich immer so aufpassen, dass ich ihm ausweichen oder noch bremsen kann. Was ist wenn da gerade eben ein Unfall passiert ist und ich da noch reinrausche? Hat dann das Unfallopfer eine Teilschuld, weil es das nicht bewegungsfähige Fahrzeug nicht schnell genug von der Straße bekommen hat? Oder wenn ein Baum auf die Straße kracht, hat das Forstamt dann auch Schuld?

Um eine (Teil-)Schuld zu bekommen, muss natürlich immer min. eine Form der Fahrlässigkeit oder gar des Vorsatzes vorliegen. Kann man das dem Forstamt nachweisen, dann kann auch dieses eine Teilschuld bekommen und schadenersatzpflichtig werden.

Und nein, ein Unfallopfer wird wird keine Schuld bekommen, aber der Unfalltäter, also derjenige, der Schuld am Unfall ist, kann natürlich für Folgeunfälle durchaus haftbar gemacht werden.

Nicht vergessen, am Ende reden wir hier immer über Fälle, wo zwei etwas falsch gemacht haben und der Unfall vermieden worden wäre, wenn nur einer es richtig gemacht hätte. Darum greift die Argumentation zu kurz, dem anderen einen Fehler nachzuweisen und dann zu meinen, er wäre allein verantwortlich.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 9. Oktober 2015 um 15:43:20 Uhr:

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 7. Oktober 2015 um 18:45:41 Uhr:

 

Was ist daran ungeheuerlich?

Wenn ein Halteverbot aufgrund einer Gefahrenstelle aufgestellt wird und jemand meint da trotzdem zu halten/parken, dann meinst du, dass das nicht dämlich ist und davon eine Gefährdung ausgeht?

Nein. Wenn ich fahre muss ich schauen wo ich hin fahre. Selbst wenn auf der Landstraße ein Auto in einer Kurve steht, muss ich immer so aufpassen, dass ich ihm ausweichen oder noch bremsen kann. Was ist wenn da gerade eben ein Unfall passiert ist und ich da noch reinrausche? Hat dann das Unfallopfer eine Teilschuld, weil es das nicht bewegungsfähige Fahrzeug nicht schnell genug von der Straße bekommen hat? Oder wenn ein Baum auf die Straße kracht, hat das Forstamt dann auch Schuld?

Und die vom TE beschriebene Situation ist ja nun besonders dämlich (von dem, der aus der Parklücke wollte). Fährt der schon 5 km/h und semmelt trotzdem in ein stehendes Objekt. Da müsste es gleich noch ne Strafe für Idiotie mit oben drauf gehen, und der Falschparker müsste komplett kostenlos davon kommen.

Also wie gesagt, falls es wirklich so sein sollte mit der Teilschuld, will ich jetzt gar nicht darüber diskutieren. Aber ungeheuerlich finde ich das eben alle mal.

Ich habe auch lange gebraucht bis ich SCHULD und HAFTUNG auseinander halten konnte.

Ich zitiere mich mal selber:

Zitat:

Ich denke hier muss man wie so oft zwischen strafrechtlicher Schuld und zivilrechtlicher Haftung unterscheiden.

am 9. Oktober 2015 um 19:09

Parken ist andere Sache, du hättest Vlt fürs Parken ein Knöllchen bekommen den Schaden hätte die Nette Dame übernehmen müssen-----

Zitat:

@Guest77 schrieb am 9. Oktober 2015 um 21:09:07 Uhr:

Parken ist andere Sache, du hättest Vlt fürs Parken ein Knöllchen bekommen den Schaden hätte die Nette Dame übernehmen müssen-----

Dir scheinen die Inhalte der letzten Seiten entgangen zu sein … ;-)

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