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Unfall- Haftung bei Fahrzeug ohne TÜV

Themenstarteram 6. Mai 2010 um 8:53

Hallo,

mein Freund hatte heute morgen einen Unfall.

Und zwar wollte er eine Vorfahrtsstraße (Vorfahrtsstraße verläuft wie eine Kurve, auf ihr verlaufen Schienen, es hatte geregnet) überqueren und tastete sich aufgrund einer schlechten Sicht langsam auf die Kreuzung vor. Als er stehen blieb um dem von rechtskommenden Fahrzeug Vorfahrt zu gewähren kam im gleichen Augenblick ein Fahrzeug von links. Dieses stieß mit ihm zusammen. Allerdings war der Schaden bei dem Auto von meinem Freund nicht wie man erwartet an der linken Seite des Autos, sondern ein Teil der rechten Stoßstange sowie der rechte Teil der Motorhaube und der rechte Kotflügel waren eingedrückt. Bei dem anderen Unfallwagen (kein TÜV seit 03/10) war auf den ersten Blick nur der rechte Kotflügel eingedrückt (eher gering) und der rechte Vorderreifen geplatzt. Meiner Meinung nach ein seltsamer Schaden (wie gesagt kam von links). Nun stellt sich die Frage wer hat Schuld?!

Beste Antwort im Thema
am 6. Mai 2010 um 9:20

weitermachen, ich hol chips...

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am 6. Mai 2010 um 14:26

Eine Versicherung arbeitet so, daß der Schaden in jedem Fall bezahlt wird und UNTER UMSTÄNDEN vom Versicherungsnehmer zurückgeholt werden kann.

Die Haftpflicht heißt Haft- Pflicht, weil sie in der Pflicht ist zu Haften...

Der Rest drumrum ist zwar unterhaltsam aber total egal...

Bilder wäre nett, das trägt immer zu Belustigung bei...

Zitat:

Original geschrieben von mark29

Die Haftpflicht heißt Haft- Pflicht, weil sie in der Pflicht ist zu Haften...

Der Rest drumrum ist zwar unterhaltsam aber total egal...

Bilder wäre nett, das trägt immer zu Belustigung bei...

Das schon. Aber es gibt für die Versicherung im Zweifelsfalle immer noch die Regreßnahme. Z.B. wenn der Unfall unter Alkoholeinfluß geschehen ist. Dann zahlt eh nur die Haftpflicht und die nimmt Regreß beim Verursacher, d.h. in dem Falle dem VN.

Ja, aber wenn man der Geschädigte ist, ists ja egal...

Mal gespannt ob hier noch was vom TE kommt.

am 6. Mai 2010 um 19:43

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Mal gespannt ob hier noch was vom TE kommt.

Der muss bestimmt (vor den Ferien) noch was für Prüfungen lernen.:D

Oder er versucht gerade die "Kreuzung" zu fotografieren damit wir uns hier ein Bild machen können.

@ jloethe:

wer lesen kann ist klar im Vorteil: im Anfangspost steht seit wann der TÜV die HU überzogen ist!

hugaar, der sich noch immer fragt wieso immer (fast) alle vom TÜV reden, wenn die HU gemeint ist

am 6. Mai 2010 um 19:44

wieder mal so ein Ding....

Wenn der fahrer Schuld ist hat er ein problem mit der Versicherung

und mit der Rennleitung

wenn nicht hat er nur ein Problem mit der Rennleitung

am 6. Mai 2010 um 19:47

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

...

War Polizei am Unfallort? wurde der Schaden aufgenommen?

Nur daraus resuliert eine sichere Abwicklung denn einem

Nackten kann man nicht ind die Tasche greifen.

Berichte JOl.

Versteh ich das jetzt richtig:

Wenn die Polizei einen Schaden aufnimmt bekomm ich immer mein Geld von der Versicherung im Rahmen der "sicherern Abwicklung"?!?

am 6. Mai 2010 um 19:50

Das nicht... aber man hat dann zumindest die Sicherheit, dass alle wichtigen Daten über Unfallhergang und Unfallbeteiligte aufgenommen sind. Bei dem Wirr-Warr, das der TE da schreibt, wird der Unfallgegner es ja nicht schwer haben, den Unfallhergang anders darzustellen.

Zitat:

Als nächtes hatte der " Feund " dann noch einen Heckschaden.

Spontan würde ich in diesem Fall auch einen Dachschaden nicht gänzlich ausschließen. ;)

am 6. Mai 2010 um 20:40

Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese

...

Bei dem Wirr-Warr, das der TE da schreibt, wird der Unfallgegner es ja nicht schwer haben, den Unfallhergang anders darzustellen.

Welches Wirr-Warr?

Der Freund will eine Vorfahrtsstraße (verläuft bogenförmig) queren (also nicht auf die Vorfahrtstraße auffahren sondern - für ihn gerade aus - auf die ggü.liegende Nebenstraße auffahren).

Hier kommt ein vorfahrtsberechtigtes Auto von rechts und der Freund hält beim "Reintasten" in die Kreuzung auf der Vorfahrtsstraße an. Genau zu diesem Zeitpunkt kommt von links (ebenfalls auf der Vorfahrtsstraße?) der andere Unfallbeteiligte gefahren. Es kommt zum Unfall und fertig!

Die abgelaufene HU (für manche auch TÜV) spielt hier keine Rolle, da der Freund Unfallverursacher ist (nicht Schuld- die klärt nur das Gericht).

Und zu den Schäden:

wenn ich mich (weil ich so besser sehen kann) schräg in die Kreuzung stelle kann ein von links kommendes Fahrzeug durchaus auch meine rechte Fahrzeugseite von schräg vorn treffen und kaltverformen!

hugaar, der sich manchmal wünscht es würden mehr Leute mitdenken!

am 6. Mai 2010 um 23:59

HAHAHA.

Ich glaub eher an diese Version.

Freund war so besoffen, an der Kreuzung wollte er stehenbleiben da ein Auto von links kam.

Er fuhr aber noch, merkte es nicht und rammte die Gartenmauer an der Rechten Straßenseite.:confused::D:rolleyes:

 

fälliger TÜV termin... naja er bekommt auf jedenfall ein Busgeld wenn er noch keinen TÜV termin hat. Ob es zu mitschuld beitragen würde kann ich mir nicht vorstellen... auch wenn er unschuldigt ist, was hier ja noch völlig unklar ist.

 

 

am 7. Mai 2010 um 6:41

Zitat:

Original geschrieben von Cuberino

HAHAHA.

Ich glaub eher an diese Version.

Freund war so besoffen, an der Kreuzung wollte er stehenbleiben da ein Auto von links kam.

Er fuhr aber noch, merkte es nicht und rammte die Gartenmauer an der Rechten Straßenseite.:confused::D:rolleyes:

fälliger TÜV termin... naja er bekommt auf jedenfall ein Busgeld wenn er noch keinen TÜV termin hat. Ob es zu mitschuld beitragen würde kann ich mir nicht vorstellen... auch wenn er unschuldigt ist, was hier ja noch völlig unklar ist.

bekommt er nicht zwingend....man darf eine gewisse Frist überschreiten, ohne dass man ein Bußgeld bekommt - ab ich glaube 3 Monaten gibt´s ein Bußgeld...

Zitat:

Original geschrieben von Marc A3

 

bekommt er nicht zwingend....man darf eine gewisse Frist überschreiten, ohne dass man ein Bußgeld bekommt - ab ich glaube 3 Monaten gibt´s ein Bußgeld...

Bußgeld gibt es erst ab 8 Monaten Überschreitung, 40 € plus Gebühren plus Punkt. Alles darunter sind Verwarnnungen.

am 7. Mai 2010 um 7:17

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Bußgeld gibt es erst ab 8 Monaten Überschreitung, 40 € plus Gebühren plus Punkt. Alles darunter sind Verwarnnungen.

Stimmt, sofern keine erheblichen Mängel vorliegen die ggf. mitursächlich für den Unfall sind hat man diesbezüglich bis auf das Verwarngeld nichts zu befürchten. Auch die Versicherung muss nachweisen dass Mängel ursächlich sind um Regress fordern zu können. Nur weil an einem verkehrssicheren Fahrzeug die HU-Frist überzogen war ist man noch nicht automatisch Regresspflichtig.

Gruß Meik

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