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Unfall - Gutachten - dann freie Werkstattwahl ?

Hallo ich hatte einen Unfall.
Ein Gutachter hat Geschrieben die Reperatur bei der Fachwekstatt X kostest 5000 € (Gutachter arbeitet mit dieser Werkstatt zusammen).

Kann ich auch mein Auto von einer anderen Fachwerkstatt oder einer freien Werkstatt reparieren lassen (zum selben Preis)

Macht da die Versichung vom unfallverursacher mit - oder muss ich in diese eine Werstatt gehen die im Gutachten steht.

Vielen Dank Gruss aus HD

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von SamsungMT

Zitat:

Ich habe mein Sohn (18) zur Werkstatt geschickt, ich wollte einen kostenlosen Schätzung haben.

Im Autohaus wurde dann der Gutachter und ein Rechtsanwalt beauftragt "die mit dem Autohaus zusammenarbeiten"
Mein Sohn hat alle mögliche unterschrieben. Aussage vom Autohaus: Das macht man immer so die Kosten werden vom Unfallgegner übernommen...

Prima. Da wurdet ihr ja gut

aufs Kreuz gelegt

beraten!

Ein SV hat einen Auftrag, den Du nicht erteilen wolltest.

Ein Anwalt hat ein Mandat, das ihr gar nicht braucht (jedenfalls war bisher nicht diue rede davon, dass hier irgendwas streitig ist).

Die Werkstatt hat sich womöglich noch einen Auftrag mit Abtretung unterschreiben lassen...

Und falls am Ende -warum auch immer- irgendwas davon nicht vom Versicherer bezahlt wird, bekommst Du die Rechnung...

Das ist schon echt krass, was da draußen so alles läuft...

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Das hätten die wohl gerne...

Die "freien" SV berufen sich ja nun gerade darauf, dass ihre Feststellungen von keinerlei Fremdinteresse gesteuert sind und sie eben nicht das aufschreiben müssen, was angeblich die Kollegen in den großen Organisationen vorgegeben bekommen...

Dabei fallen dann solche kleinen "Geschäftsbeziehungen", wie Du sie schilderst, gerne mal unter den Tisch.

Im Extremfall steckt da ein ganzer Unfallhelferring dahinter, in dem Abschlepper, SV, Werkstatt und Anwalt sich immer schön gegenseitig die Kundschaft zuschustern und alle sind glücklich...

Du bist der Auftraggeber, suchst Dir den SV  aus und entscheidest, in welcher Werkstatt repariert wird (Ausnahme: Kasko-Schäden).

Zitat:

Ein Gutachter hat Geschrieben die Reperatur bei der Fachwekstatt X kostest 5000 € (Gutachter arbeitet mit dieser Werkstatt zusammen).

Wurde der Gutachter von Dir selbst beauftragt? 

Zitat:

Original geschrieben von wvn

Zitat:

Original geschrieben von wvn



Zitat:

Ein Gutachter hat Geschrieben die Reperatur bei der Fachwekstatt X kostest 5000 € (Gutachter arbeitet mit dieser Werkstatt zusammen).

Wurde der Gutachter von Dir selbst beauftragt? 

Ich habe mein Sohn (18) zur Werkstatt geschickt, ich wollte einen kostenlosen Schätzung haben.

Im Autohaus wurde dann der Gutachter und ein Rechtsanwalt beauftragt "die mit dem Autohaus zusammenarbeiten"
Mein Sohn hat alle mögliche unterschrieben. Aussage vom Autohaus: Das macht man immer so die Kosten werden vom Unfallgegner übernommen...

Wahrscheinlich nicht, aber die Konsequenzen für das nicht erlaubte wären für den Sohn wohl Problematischer als das Vorgehen nach außen als so gewollt hin zu stellen 😉

Grüße
Steini

Zitat:

Original geschrieben von SamsungMT

Zitat:

Ich habe mein Sohn (18) zur Werkstatt geschickt, ich wollte einen kostenlosen Schätzung haben.

Im Autohaus wurde dann der Gutachter und ein Rechtsanwalt beauftragt "die mit dem Autohaus zusammenarbeiten"
Mein Sohn hat alle mögliche unterschrieben. Aussage vom Autohaus: Das macht man immer so die Kosten werden vom Unfallgegner übernommen...

Prima. Da wurdet ihr ja gut

aufs Kreuz gelegt

beraten!

Ein SV hat einen Auftrag, den Du nicht erteilen wolltest.

Ein Anwalt hat ein Mandat, das ihr gar nicht braucht (jedenfalls war bisher nicht diue rede davon, dass hier irgendwas streitig ist).

Die Werkstatt hat sich womöglich noch einen Auftrag mit Abtretung unterschreiben lassen...

Und falls am Ende -warum auch immer- irgendwas davon nicht vom Versicherer bezahlt wird, bekommst Du die Rechnung...

Das ist schon echt krass, was da draußen so alles läuft...

@TE:

Du bzw. dein Sohn ist hier einem sog. Unfallhelferring aufgesessen.

Zitat:

Original geschrieben von SamsungMT



Ich habe mein Sohn (18) zur Werkstatt geschickt, ich wollte einen kostenlosen Schätzung haben.

Im Autohaus wurde dann der Gutachter und ein Rechtsanwalt beauftragt "die mit dem Autohaus zusammenarbeiten"
Mein Sohn hat alle mögliche unterschrieben. Aussage vom Autohaus: Das macht man immer so die Kosten werden vom Unfallgegner übernommen...

So nutzt man dann die Unerfahrenheit eines 18jährigen aus - ein wahrlich seriöses Geschäftsgebaren - ICH würde in einer solch "seriösen" Werkstatt nicht einmal die Uhr an meinem Fahrzeug einstellen lassen - geschweige denn irgendwelche anderen Arbeiten dort in Auftrag geben.

Damit du aber mal weisst, was dir mit einem solchen Unfallhelferring blühen kann, bitte mal diesen Thread hier durchlesen (den "Beitrag" des Users "Bootsmann22" kannst du hierbei überspringen).

http://www.motor-talk.de/.../...n-haftpflichtschaden-t3851131.html?...

wieso unterschreibt dein sohn auch sowas, wenn er keine ahnung davon hat?
na dann kommt da mal heile wieder raus..
ein tipp.. falls ihr dort reparieren lasst, dann lasst euch nicht noch von der werkstatt einen ersatzwagen aufschwatzen..

Ein zugelassener Gutachter darf doch überhaupt nicht schreiben das es in der Werkstatt XY einen bestimmten Betrag kostet,oder ?

Gutachter ist für mich unabhängig hat gefälligst den Schaden selber zu schätzen
Bei meinem letzten Schaden ist er bei mir Zuhause vorbeigekommen um den Schaden zu begutachten.Dieser wurde auch von mir beauftragt

Ob der Sohn hier rechtsverbindlich eine Auftrag erteilen kann ,will ich nicht beurteilen,er kann aber mit sicherheit ken Mandat bei einem RA für seinen Vater bewirken.
Ein Mandat kann man jederzeit ohne Angaben wiederrufen
Hier wre jetzt ein "neutraler RA angesagt
Bopp19

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64


Ein zugelassener Gutachter darf doch überhaupt nicht schreiben das es in der Werkstatt XY einen bestimmten Betrag kostet,oder ?

Gutachter ist für mich unabhängig hat gefälligst den Schaden selber zu schätzen
Bei meinem letzten Schaden ist er bei mir Zuhause vorbeigekommen um den Schaden zu begutachten.Dieser wurde auch von mir beauftragt

Na klar darf und muss er das. Irgendwoher muss er ja die Stundensätze ja nehmen. Guck mal in dein Gutachten vom letzen Schaden. Da steht bestimmt auch der Name einer Werkstatt aus deiner Nähe drin.

Nee,ich hatte schon mehrere Gutachten,aber nirgens steht der Name einer Werkstatt drin

Die Stundenverrechnungssätze würfelt er sich nicht zusammen, kannst du ruhig glauben 😉

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG


Die Stundenverrechnungssätze würfelt er sich nicht zusammen, kannst du ruhig glauben 😉

Naja, aber eine bestimmt Werkstatt muss nicht genannt werden.

1. Gibt es die Möglichkeit über die DEKRA Homepage den durchschnittlichen AW Satz der Region zu ermitteln

2. Kann man auch die Stundenverrechnungssätze der Markenwerkstatt nehmen (Hauptniederlassung der Umgebung)

MfG
Mike

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