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Unfall gehabt, wie komme ich an die MwSt. bei Nichtreparatur?

Themenstarteram 15. April 2009 um 18:46

Hallo zusammen,

als Neuling bei Motor-Talk benötige ich Eure Hilfe:

Meine Frau hatte einen unverschuldeten Unfall. Die Rep-Kosten lt. Gutachten lagen bei 8.310,42 Euro netto (brutto 9.889,40 Euro, MwSt-Anteil 1.578,98 Euro) Die Wiederbeschaffung wurde auf 19.957,98 Euro netto (23.750,00 Euro brutto) beziffert. Der Restwert für 9.991,60 Euro netto (11.890,00 Euro brutto).

Das Fahrzeug haben wir nicht reparieren lassen und nach Gutachten abgerechnet. Die gegnerische Versichtung hat uns nun 8.067,98 Euro überwiesen (Wiederbeschaffungswert 19.957,98 (netto!!) anzüglich Restwert 11.890 Euro).

Die Versicherung schreibt, das sie auf Totalschadenbasis abgerechnet hat.

Gibt es eine Möglichkeit, die fehlende MwSt. in Höhe von 1.578,98 Euro noch von der Versicherung zu bekommen.

P.S. Wir haben uns einen Neuwagen incl. ausgewiesener MwSt. beim Händler gekauft (falls dieses wichtig ist)

Vielen Dank für Ihre Hilfe !!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von BeachBoy2005

Leute komplett falsch die Mehrwertsteuer bekommt er selbstverständlich wenn er ein neues Auto kauft bei dem die Steuer ausweisbar ist also Vorführwagen, Jahreswagen, Ex-Mieter und Neufahrzeuge. Kaufvertrag bei der Versicherung einreichen die müssen zahlen! Falls die nicht zahlen hilft dir sicher ein freundlicher Rechtsanwalt. Genau der gleiche Fall wie dir passierte in der Familie und die haben die Mehrwertsteuer durch den Neuwagenkauf bekommen!

Falsch. Der Kaufvertrag reicht, selbst wenn ich mir von Privat ein vergleichbares oder besseres Auto als Ersatz kaufe ohne ausgewiesene MWST muss die Versicherung die aus dem Gutachten einbehaltene MWST auszahlen.

Mal ein gut gemeinter Tipp an die Leute die hier fleissig mitposten obwohl sie keine Ahnung haben:

Lasst es einfach sein, wenn ihr es nicht genau wisst - man muss nicht jedes gefährliche Halbwissen irgendwo anbringen.

Gute Fahrt,

Cl25.

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am 17. April 2009 um 8:36

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

 

Lasst es einfach sein, wenn ihr es nicht genau wisst - man muss nicht jedes gefährliche Halbwissen irgendwo anbringen.

... das wäre das Ende aller Foren. ;)

Dieser inflationäre Begriff Halbwissen ist auch relativ. Irgendwo ist immer jemand, der zu einem Thema immer noch etwas mehr weiss. Und alle anderen haben dann automatisch nur noch Halbwissen und haben gefälligst den Mund zu halten??

Ne, lass man. Dann wird es öde und aalglatt hier.

Michael

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

 

Mal ein gut gemeinter Tipp an die Leute die hier fleissig mitposten obwohl sie keine Ahnung haben:

 

Lasst es einfach sein, wenn ihr es nicht genau wisst - man muss nicht jedes gefährliche Halbwissen irgendwo anbringen.

 

Gute Fahrt,

Cl25.

Dier Tip, nicht mitzuposten, wenn man keine Ahnung hat, ist sicher richtig. Dies wird hier  auch so im wesentlichen gehandhabt. Der Punkt ist, dass diejenigen, die hier mitposten, der Auffassung sind, den Sachverhalt zu kennen, anderenfalls sie keinen Beitrag schreiben würden. Oder glaubst Du, dass hier bewusst unzutreffende Informationen gegegeben werden?

Darüber hinaus gibt es oft auch nicht die einzig richtige Antwort, sondern  eine Vielzahl von Antworten, je nachdem aus welchen Blickwinkel man auf die Sache schaut.

Auch die Experten, die glauben, einen Sachverhalt genau zu wissen, sind oft irriger Auffassung. Rechtsanwälte, Sachverständige, Versicherungsexperten und dgl. geben oft unzutreffende Informationen und haben daher nach Meinung anderer Experten auch nur ein Halbwissen in der betreffenden speziellen Frage. Also dürfen diese hier auch nicht posten. Wer schreibt dann noch Beiträge?

 

M. E. lebt ein Forum von der Vielfalt der Beiträge, aus denen sich schließlich eine Lösung/Meinung/Sachverhalt herauskristallisiert. Gerade die Meinungen, die von Personen aus unterschiedlichen Altersgruppen, Sozialschichten, Bildungsschichten, Einkommensklassen und dgl. geäußert werden, machen ein Forum erst lebendig und für eine Vielzahl von Personen interessant.

 

O.

Ich rede nicht von Halbwissen sondern von gefährlichem Halbwissen. Die Fragestellung hier kann eindeutig beantwortet werden, da dies Bestandteil der täglichen Regulierungspraxis ist und tausende Male jeden Tag von Versicherungen praktiziert wird. Entweder man weiss es oder man weiss es nicht, ein dazwischen gibt es nicht.

Thema ist zwar schon etwas älter, ich klink mich hier aber mal ein...

Fiktiver Fall, eure Erfahrung / Meinung dazu bitte (zwecks besserem Verständnis):

Kleinwagen, ca. 3 Jahre alt, Zeitwert ca. 6500€.

Es kommt zum Unfall, Höhe des Schadens wird gutachterlich auf ca. 4000€ (inkl. MwSt.) beziffert.

Besitzer (Privatmann) lässt nicht reparieren sondern will sich ein ca. 1 1/2 bis 2 Jahre altes Ersatzfahrzeug anschaffen.

Gleiche Marke, gleicher Typ, vergleichbare Ausstattung. Preis ca. 7500 bis 9000€, je nach Verfügbarkeit und Geschmack. MwSt. ist laut Beschreibung/Verkäuferaussage ausweisbar, woher das Fahrzeug stammt ist aber (zunächst) nicht bekannt.

1. Frage: Bekommt er die MwSt. (19% vom Schadensbetrag, somit ca. 1000€) bei fiktiver Abrechnung komplett erstattet?

2. Frage: Woher muss das Fahrzeug stammen? Bei Neuwagenkauf ist es eine klare Sache, MwSt. wird immer ausgewiesen. Bei Mietfahrzeugen geht dies anscheinend auch. Warum aber bei Jahreswagen? Wie genau lautet die Definition eines Jahreswagens? Warum Vorführwagen? Weil der Händler der Besitzer ist und die MwSt. bis dato nicht abgeführt hat? Ist das der Grund warum der Verkauf von einem "Gewerblichen" oft günstiger ist als von Privat?

Zitat:

Original geschrieben von c200cdi00

Thema ist zwar schon etwas älter, ich klink mich hier aber mal ein...

 

Fiktiver Fall, eure Erfahrung / Meinung dazu bitte (zwecks besserem Verständnis):

 

Kleinwagen, ca. 3 Jahre alt, Zeitwert ca. 6500€.

Es kommt zum Unfall, Höhe des Schadens wird gutachterlich auf ca. 4000€ (inkl. MwSt.) beziffert.

Besitzer (Privatmann) lässt nicht reparieren sondern will sich ein ca. 1 1/2 bis 2 Jahre altes Ersatzfahrzeug anschaffen.

Gleiche Marke, gleicher Typ, vergleichbare Ausstattung. Preis ca. 7500 bis 9000€, je nach Verfügbarkeit und Geschmack. MwSt. ist laut Beschreibung/Verkäuferaussage ausweisbar, woher das Fahrzeug stammt ist aber (zunächst) nicht bekannt.

 

1. Frage: Bekommt er die MwSt. (19% vom Schadensbetrag, somit ca. 1000€) bei fiktiver Abrechnung komplett erstattet?

Wenn die Versicherung einen Totalschaden zustimmt, bekommt er WBW - MWST - RW = erstattet, die MWST wird nachgeruliert, wenn er die Kopie des Kaufvertrages für den Ersatzwagen bei der Vers. einreicht und diese lt Kaufvertrag angefallen ist.

Also kein Privatkauf, wo MWST nicht ausgewiesen ist bzw nicht angefallen ist.

 

2. Frage: Woher muss das Fahrzeug stammen? Bei Neuwagenkauf ist es eine klare Sache, MwSt. wird immer ausgewiesen. Bei Mietfahrzeugen geht dies anscheinend auch. Warum aber bei Jahreswagen? Wie genau lautet die Definition eines Jahreswagens? Warum Vorführwagen? Weil der Händler der Besitzer ist und die MwSt. bis dato nicht abgeführt hat? Ist das der Grund warum der Verkauf von einem "Gewerblichen" oft günstiger ist als von Privat?

Auf den Kaufvertrag für das Ersatz KFZ muß MWST ausgewiesen sein.

 

In diesem Fall wäre es kein Totalschaden.

Gilt es trotzdem?

Nein, gilt nur bei Totalschaden.

 

Bei Repa wird, wenn fitiv abgerechnet wird, die MWST erst gegen Vorlage der der Repa-Rechnung mit ausgewiesener MWST diese nachreguliert.

 

Sozusagen, wird nur reguliert, wenn sie auch angefallen ist.

 

Ich werfe jetzt mal das hier in den Raum:

http://...toversicherung-online.info/.../

Ist das repräsentativ? Oder gibt's nen Haken?

Noch ne Frage. Wenn ich mir jetzt ein neues Auto kaufe, muss das dann auch auf mich zugelassen sein oder kann ich das theoretisch meinen Kindern schenken - also nur der Kaufvertrag auf mich, Zulassung und Versicherung auf eines meiner Kinder ?

am 2. Dezember 2015 um 10:15

Du kannst wem auch immer dein Auto schenken.

am 2. Februar 2016 um 20:08

Hallo Forum,

Bei mir verhält es wieder etwas anders und ich fühle mich von der Versicherung verschaukelt:

und zwar habe ich ein Fahrzeug privat geleast. Die Kaskoversicherung erstattet mir nicht die MwSt.

Das Autohaus verlangt nun von mir die Erstattung (mehrere 100€). Ist das korrekt? Es ist kein Dienstwagen, und ich bin auch bin nicht vorsteuerabzugsberechtigt, sondern habe privat geleast. mE. müsste die Versicherung das also übernehmen. Ist das korrekt? wenn ja: Wie gehe ich nun vor?

am 2. Februar 2016 um 20:11

Zitat:

@HerrSchmidt1 schrieb am 2. Februar 2016 um 21:08:26 Uhr:

Ist das korrekt? wenn ja: Wie gehe ich nun vor?

Ich frage das deshalb, weil ich an anderer Stelle gelesen habe, dass die Versicherung immer nur einen tatsächlich auch reparierten Schaden vollständig reguliert -> Mir ist nicht bekannt, ob der Leasinggeber (Autohaus) den Schaden am von mir zurückgegebenen Leasingfahrzeug auch tatsächlich repariert hat und nicht nur "fiktiv" gegenüber der Versicherung abgerechnet hat. Ggf. würde das ja bedeuten,dass ich nun MwSt auf eine niemals erbrachte Leistung bezahle/erstatte?

am 2. Februar 2016 um 20:17

Ist Mehrwertsteuer tatsächlich angefallen, dann hast du auch ein Recht drauf, diese erstattet zu bekommen.

Die Frage ist, wie hast du den Schaden abgerechnet?

Wenn du nur das Geld kassiert hast und nun bei der Rückgabe einer Forderung gegenüber stehst, dann ist es dein Problem.

am 2. Februar 2016 um 20:19

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 2. Februar 2016 um 21:17:36 Uhr:

Ist Mehrwertsteuer tatsächlich angefallen, dann hast du auch ein Recht drauf, diese erstattet zu bekommen.

Die Frage ist, wie hast du den Schaden abgerechnet?

Wenn du nur das Geld kassiert hast und nun bei der Rückgabe einer Forderung gegenüber stehst, dann ist es dein Problem.

-> Der Leasinggeber)Autohaus) hat direkt mit der Versicherung abgerechnet. Aber die Versicherung hat eben die MWST nicht anerkannt. Nun soll ich das zahlen.

klären musst Du Folgendes:

1. hat die Werkstatt den Schaden repariert und eine auf dich lautende Rechnung erstellt, die mit der Versicherung direkt abgerechnet worden ist (--> Versicherung muss die MwSt zahlen) oder

2. hat die Werkstatt nur einen Kostenvoranschlag bei der Versicherung eingereicht und noch nicht repariert, weil sie für den Leasingrückläufer noch keinen Käufer haben (Versicherung muss die MwSt nicht zahlen und Du aber auch nicht?

3. hat die Versicherung evtl. eine SB abgezogen? Die müsstest Du ggf. selbst zahlen.

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