Unfall gehabt, wie komme ich an die MwSt. bei Nichtreparatur?
Hallo zusammen,
als Neuling bei Motor-Talk benötige ich Eure Hilfe:
Meine Frau hatte einen unverschuldeten Unfall. Die Rep-Kosten lt. Gutachten lagen bei 8.310,42 Euro netto (brutto 9.889,40 Euro, MwSt-Anteil 1.578,98 Euro) Die Wiederbeschaffung wurde auf 19.957,98 Euro netto (23.750,00 Euro brutto) beziffert. Der Restwert für 9.991,60 Euro netto (11.890,00 Euro brutto).
Das Fahrzeug haben wir nicht reparieren lassen und nach Gutachten abgerechnet. Die gegnerische Versichtung hat uns nun 8.067,98 Euro überwiesen (Wiederbeschaffungswert 19.957,98 (netto!!) anzüglich Restwert 11.890 Euro).
Die Versicherung schreibt, das sie auf Totalschadenbasis abgerechnet hat.
Gibt es eine Möglichkeit, die fehlende MwSt. in Höhe von 1.578,98 Euro noch von der Versicherung zu bekommen.
P.S. Wir haben uns einen Neuwagen incl. ausgewiesener MwSt. beim Händler gekauft (falls dieses wichtig ist)
Vielen Dank für Ihre Hilfe !!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von BeachBoy2005
Leute komplett falsch die Mehrwertsteuer bekommt er selbstverständlich wenn er ein neues Auto kauft bei dem die Steuer ausweisbar ist also Vorführwagen, Jahreswagen, Ex-Mieter und Neufahrzeuge. Kaufvertrag bei der Versicherung einreichen die müssen zahlen! Falls die nicht zahlen hilft dir sicher ein freundlicher Rechtsanwalt. Genau der gleiche Fall wie dir passierte in der Familie und die haben die Mehrwertsteuer durch den Neuwagenkauf bekommen!
Falsch. Der Kaufvertrag reicht, selbst wenn ich mir von Privat ein vergleichbares oder besseres Auto als Ersatz kaufe ohne ausgewiesene MWST muss die Versicherung die aus dem Gutachten einbehaltene MWST auszahlen.
Mal ein gut gemeinter Tipp an die Leute die hier fleissig mitposten obwohl sie keine Ahnung haben:
Lasst es einfach sein, wenn ihr es nicht genau wisst - man muss nicht jedes gefährliche Halbwissen irgendwo anbringen.
Gute Fahrt,
Cl25.
42 Antworten
Für mich klingt das eher nach fehlender GAP-Deckung
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 3. Februar 2016 um 00:29:35 Uhr:
klären musst Du Folgendes:1. hat die Werkstatt den Schaden repariert und eine auf dich lautende Rechnung erstellt, die mit der Versicherung direkt abgerechnet worden ist (--> Versicherung muss die MwSt zahlen) oder
-> dazu habe ich keinerlei Information. Das Autohaus hat den SChaden gegenüber der Versicherung abgerechnet.
2. hat die Werkstatt nur einen Kostenvoranschlag bei der Versicherung eingereicht und noch nicht repariert, weil sie für den Leasingrückläufer noch keinen Käufer haben (Versicherung muss die MwSt nicht zahlen und Du aber auch nicht?
-> sieht für mich so aus, als hättensie nur einen Kostenvoranschlag eingereicht, da ich nur diesen als Beleg erhalten habe.3. hat die Versicherung evtl. eine SB abgezogen? Die müsstest Du ggf. selbst zahlen.
-> Der Selbstbehalt wurde von mir bereits vollständig gezahlt.
Zitat:
@ickeb schrieb am 3. Februar 2016 um 00:53:46 Uhr:
Für mich klingt das eher nach fehlender GAP-Deckung
-> Das verstehe ich nicht.
Zitat:
@HerrSchmidt1 schrieb am 3. Februar 2016 um 08:57:13 Uhr:
@berlin-paul schrieb am 3. Februar 2016 um 00:29:35 Uhr:
klären musst Du Folgendes:....
2. hat die Werkstatt nur einen Kostenvoranschlag bei der Versicherung eingereicht und noch nicht repariert, weil sie für den Leasingrückläufer noch keinen Käufer haben (Versicherung muss die MwSt nicht zahlen und Du aber auch nicht?
-> sieht für mich so aus, als hättensie nur einen Kostenvoranschlag eingereicht, da ich nur diesen als Beleg erhalten habe.
....
Na dann würde ich an deiner Stelle die Werkstatt bitten dir zu erklären, weshalb Du MwSt auf einen bloßen Kostenvoranschlag bezahlen sollst, wenn diese doch gar nicht angefallen ist. Bei fiktiver Abrechnung (also ohne Reparatur) entsteht die MwSt. gar nicht. Drum muss sie auch nicht ersetzt werden. Das hat die Kasko dann schon richtig gemacht und die steht ja sozusagen an deiner Stelle. Die zahlen nix an die Werkstatt/Händler was Du nicht selbst zahlen müsstest.
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Zitat:
Na dann würde ich an deiner Stelle die Werkstatt bitten dir zu erklären, weshalb Du MwSt auf einen bloßen Kostenvoranschlag bezahlen sollst, wenn diese doch gar nicht angefallen ist. Bei fiktiver Abrechnung (also ohne Reparatur) entsteht die MwSt. gar nicht. Drum muss sie auch nicht ersetzt werden. Das hat die Kasko dann schon richtig gemacht und die steht ja sozusagen an deiner Stelle. Die zahlen nix an die Werkstatt/Händler was Du nicht selbst zahlen müsstest.
Hallo, hier das Ende vom Lied:
Ich habe beim Autohaus Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung eingereicht und zugleich um Übersendung der Originalrechnungsbelege mit ausgewiesener MWST gebeten.
Die Antwort des Autohauses hate ich am nächsten Tag im Briefkasten. Sinngemäß: Der Versicherung sei bei der Abrechnung ein bedauerlicher Fehler unterlaufen und diese werde die von mir eingeforderte MWST nun gegenüber dem Autohaus begleichen. Eine Original-Reparaturrechnung war aber wieder nicht dabei.
-> Für mich klingt es daher eher nach Abzocke. Vielleicht war es ja so: Der Schaden wurde zwischen Autohaus und Versicherung nur "fiktiv" abgerechnet. Die MWST dennoch angesetzt. Die Versicherung weigert sich die MWST zu zahlen (zu Recht). Das Autohaus versuchte es bei mir. Bei meinem Nachhaken wurde dann zurückgerudert.
Jedenfalls danke für Eure hilfreichen Hinweise :-)
Ich denke auch, dass die es halt bei dir versucht haben und nun den Rückzieher machen, weil sie wissen, dass sie das nicht zu beanspruchen haben. Dickes Danke für die Rückmeldung 🙂
Zitat:
[ Dickes Danke für die Rückmeldung 🙂
Yepp, ebenfalls dickes Danke für die hilfreichen Tips!
Nun habe ich folgende Situation: mir ist jemand ins Auto gefahren und der Schaden ist so hoch, dass ich ihn nicht reparieren lassen möchte. Die Preise für Gebrauchtwagen - vor allem für Busse - sind derzeit total kaputt. Deshalb wollen wir gerne ein günstiges Auto kaufen, das ein paar Jahre fahren und dann nochmal nach einem Bus schauen, wenn der Markt sich beruhigt hat. Davon rät unser Anwalt nun ab, weil die Versicherung des Unfallverursachers dann die Mwst. einbehalten kann.
Bin ich also gezwungen, den gesamten angesetzten Wiederbeschaffungswert auszugeben, wenn ich keinen Verlust machen möchte? Das kann ja nicht wahr sein! Ich könnte mich also nicht entscheiden, von nun an ein günstigeres Auto zu kaufen oder ein Auto zu leasen / mieten / ein Abo einzugehen?
Bitte nur antworten, wenn ihr Ahnung habt - die Frage brennt gerade!
Danke vorab!!
Nun habe ich folgende Situation: mir ist jemand ins Auto gefahren und der Schaden ist so hoch, dass ich ihn nicht reparieren lassen möchte. Die Preise für Gebrauchtwagen - vor allem für Busse - sind derzeit total kaputt. Deshalb wollen wir gerne ein günstiges Auto kaufen, das ein paar Jahre fahren und dann nochmal nach einem Bus schauen, wenn der Markt sich beruhigt hat. Davon rät unser Anwalt nun ab, weil die Versicherung des Unfallverursachers dann die Mwst. einbehalten kann.
Bin ich also gezwungen, den gesamten angesetzten Wiederbeschaffungswert auszugeben, wenn ich keinen Verlust machen möchte? Das kann ja nicht wahr sein! Ich könnte mich also nicht entscheiden, von nun an ein günstigeres Auto zu kaufen oder ein Auto zu leasen / mieten / ein Abo einzugehen?
Bitte nur antworten, wenn ihr Ahnung habt - die Frage brennt gerade!
Danke vorab!!
Ja, MwSt. wird nur in der Höhe erstattet, in welcher sie angefallen und bezahlt wurde. Ist die Ersatzbeschaffung günstiger, dann gibt es nicht die volle MwSt.-Erstattung.
Danke für die Info! Aber sie fällt dann nicht ganz weg, korrekt? Sie wird in der Höhe gezahlt, wie sie anfällt?!
Genau in der Höhe wie sie anfällt.
Wenn du jetzt 10.000 € inkl. MwSt. bekommen würdest und du kaufst nur für 8.000 € inkl. MwSt., dann bekommst du die restlichen 2.000 € ohne MwSt. erstattet, also rund 1680 €. Da spart die Versicherung also rund 320 €
Vielleicht doch ein Auto kaufen, um die höchste Versicherungsleistung zu bekommen oder Händler macht noch Reifen neu oder die nächste Inspektion mit Tüv ist enthalten (seperat zum Kaufvertrag). Frage doch mal deinen Anwalt, was da legal möglich ist. Tricksen ja, aber nur wenn es nicht strafrechtlich relevant wird. Das wäre keine paar Hunderter wert.
Wenn der Kaufpreis gleich oder höher als der Wiederbeschaffungswert des Unfallers ist, dann wird brutto=netto bis zum WBW bezahlt. War mal ein heftiger Streitpunkt, inzwischen aber im genannten Sinne durchentschieden.