Unfall gehabt - wahrscheinlich Totalschaden. Was nun?
Hallo Leute,
ich habe gestern einen Unfall mit meinem Audi A3 verursacht. Ein anderer Verkehrsteilnehmer ist mir hinten "reingeraucht". //Edit: Leider bin ich auch der Unfallverursacher.
Alles deutet bisher daraufhin, dass es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt.
Da sich das Fahrzeug noch in einer Finanzierung befindet, habe ich natürlich eine Vollkaskoversicherung, welche den Schaden übernimmt.
Wie ist es da bei einem Totalschaden? Auf welchen Kosten bleibe ich vermutlich sitzen?
Große Sorgen mache ich mir derweil anderweitig.. Das Fahrzeug hat schon 2 Vorschäden, einer wurde in einer Vertragswerkstatt, der andere in einer freien Werkstatt behoben.
ABER: Ich habe vergessen die jeweiligen Unfälle der Bank zu melden. (Bitte macht mir keine Vorwürfe, die mach ich mir schon selber zur Genüge)
Schaut da noch jmd. nach den anderen Unfällen?
Besten Dank schonmal.
Mit freundlichen Grüßen
37 Antworten
Weiß denn jemand zufällig, ob bei der Restschuldermittlung der Bankgleich vorgegange wird, wie bei einer vorzeitigen Ablöse.
Spirch gegenrechnen der Zinsen und dafür Vorfälligkeitsentschädigung??
Für die Bank ist es doch unerheblich ob Totalschaden oder vorzeitige Ablöse, Hauptsache die bekommen ihr Geld !!
@benether,
Hier der entscheidende Auszug aus deinem Vertrag:
"A 2.6.1
Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust?
Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert
a Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir
den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Rest-
werts des Fahrzeugs. Lassen Sie Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens oder
Zerstörung reparieren, gilt A.2.6.2.
Wann zahlen wir den Neupreis?
b Bei Pkw zahlen wir anstelle des Wiederbeschaffungswerts den Neu-
preis des Fahrzeugs, wenn innerhalb von 18 Monaten nach dessen
Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust ein-
tritt. Wir erstatten den Neupreis auch, wenn bei einer Beschädigung
innerhalb von 18 Monaten nach der Erstzulassung die erforderlichen
Kosten der Reparatur mindestens 80 % des Neupreises betragen.
Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug bei Eintritt des Schadener-
eignisses im Eigentum dessen befindet, der es als Neufahrzeug vom
Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat. Ein vorhandener Rest-
wert des Fahrzeugs wird abgezogen.
Beim Basis-Tarif für Pkw gilt für die Neupreiserstattung anstelle der
Frist von 18 Monaten eine Frist von 6 Monaten."
Das sollte deine Frage zur GAP oder auch Neupreiserstattung beantworten. Je nach abgeschlossenen Tarif gelten dann 6 oder 18 Monate.
GAP ist im Prinzip das selbe, wird bei verschiedenen Versicherungen beim Leasing angeboten.
MfG😁
Danke,
aber mir ging es um die Thematik ob ich der Bank nach Totalschaden den aktuellen Stand der Restschuld begleichen muss oder ob mir die nicht angefallenen Zinsen abgezogen werden.
OH SORRY.
Der Tread ist ja schon ein paar Tage alt.
@ B6turbo
Das ist von Bank zu Bank unterschiedlich, mußt Du mal in den Kreditbedingungen nachlesen, aber ich denke mal es ist so wie Du vermutest.
MfG😁
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Ist er denn rechtlich überhaupt Eigentümer, wenn er finanziert? Eigentlich ist er rechtlich doch nur Besitzer des Fahrzeuges, und die Bank der Eigentümer.Zitat:
Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug bei Eintritt des Schadener-
eignisses im Eigentum dessen befindet, der es als Neufahrzeug vom
Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat.
Zitat:
Original geschrieben von Gloi
Ist er denn rechtlich überhaupt Eigentümer, wenn er finanziert? Eigentlich ist er rechtlich doch nur Besitzer des Fahrzeuges, und die Bank der Eigentümer.Zitat:
Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug bei Eintritt des Schadener-
eignisses im Eigentum dessen befindet, der es als Neufahrzeug vom
Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat.
Nicht zwingend, sondern nur im Fall, dass der Kreditnehmer das finanzierte Fahrzeug auch sicherungsübereignet hat. Und dann hat die Bank auch einen Sicherungsschein von der Versicherung erhalten, so dass der Betrag von der Versicherung direkt an den Finanzierungsgeber geht.
Die Tatsache, dass die Zulassungsbescheinigung der Bank als Sicherheit hinterlegt wird, ist noch keine Sicherungsübereignung. Hierzu bedarf es eines entsprechenden Vertrags.
Gruß
Der Chaosmanager
Okay danke erstmal für die Ausführungen. Mir ist bewusst, dass die Bank ihren Teil des Schadenersatz auf direktem Wege erhält.
Mir geht es viel mehr um die Abrechnung der bank mit mir. Schließlich bekommt sie in meinem Fall das gesamte Geld 33 Monate früher als gedacht. Somit dürften doch auch die ursprünglich ausgewiesenen Zinsen nicht in dem Maß anfallen. (einfach Abzug einer Vorfälligkeitsentschädigiung und gut ist 😁)
@b6turbo,
Ich sag mal so, bei der VW-Bank ist das genau so wie Du vermutest. Zinsen über einen Betrag von 5€ werden zurückerstattet und es ist eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen.
MfG😁