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Unfall gehabt und brauche dringend euere Hilfe!!

Guten Tag,
Mein Mann hat Anfang März einen Unfall gehabt. Die beiden Autos warteten an einem roten Ampel .Die Verursacherin war vor ihm und fuhr plötzlich rückwärts auf unseres Auto( sie wolltet vielleicht Spur wechseln) .
Die Verursacherin stieg aus und sagtet ‚kein Schaden’ und wolltet schon wegfahren. Mein Mann war sauer und hat gleich die Polizai angerufen. Zwei Polizisten waren dort und haben beide gefragt, was passiert usw. Dann hat mein Mann einen Zettel mit dem Kennzeichen und Telefonnummer von der Verursacherin bekommen. Es war zwischen 17.30 und 18.30 Uhr.
Am nächsten Tag war mein Mann bei einer Werkstatt. Der Werkstattmeister hat kurz geprüft und ihm gesagt: Es gibt Risse und Kratzen auf der Lackierung von Stoßstange und ob es ist unklar ob weitere Schäden an der Träger, am besten solltet er zuerst einen Gutachten rufen.
Wir haben keine Erfahrung mit dem Kfz-Unfall und haben zuerst versucht, die Verursacherin zu erreichen, zusammen eine Lösung zu finden. Die antwortet zuerst unsere Anrufe nicht. Bis wir ‚Rufnummer unterdrücken’ haben, antwortet ihr Vater und sagtet: kein Schaden, kein Kontrakt mit der Versicherung.
Wir haben dann den Versicherer angerufen und die Schadenmeldung gemacht. Die Sachbearbeiterin hat uns gesagt: wir sollen warten, bis sich der Versichrungsnehmer meldet. Gestern( 3 Wochen später) hat sich der Vater endlich gemeldet. Aber er sagtet: kein Schaden sichtbar und auch kein Aktenzeichen vergeben. Die Sachbearbeiterin sagtet sogar: man weiß nicht, ob jetzt nachhinein noch was Passiertes an dem Auto!
Haben wir Fehler gemacht, dass wir bis jetzt kein Gutachten gemacht haben?
Dürfen wir selbst Gutachter wählen oder müssen wir bei dem Versicherer beantragen? Wer bezahlt für Gutachten?
Wir sind recht sauer und was sollen wir jetzt tun?
Wir danken euch!!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von twelferider



Zitat:

Original geschrieben von Sammens


Die geg. Versicherung muss den Schaden, Gutachter sowie RA. bezahlen.

Und wenn der TE der Kausalitätsnachweis bzw. der zu führende Vollbeweis aufgrund des Zeitablaufes nicht mehr gelingt, wer bezahlt dann den Gutachter und den Anwalt?
 
Du?

Richtig ! 
 
@all

hört doch bitte auf, mit eurerem Halbwissen immer so einen Scheiß
hier zu posten....:mad:

Wenn Ihr den Unterschied zwischen einem Plausibilitäts- und Kausalitätsgutsachten und einem reinen Schadengutachten nicht kennt, haltet doch einfach mal die Finger still und gebt hier keine "schlauen Tipps" die den TE hinterher richtig Geld kosten können....:rolleyes:

Man, man......

Gruß

Delle

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Zitat:

Original geschrieben von beachi
3 wochen habt ihr euch zeit gelassen, den schaden der gegn. versicherung zu melden.. respekt und leider grob fahrlässig. die gründe wurden hier schon von dellenzaehler und twelferider genannt. ich könnte nur empfehlen, lass einen gutachter der versicherung kommen. so bleibst du wenigstens nicht auf den gutachterkosten sitzen. die sache mit dem anwalt würde ich erstmal lassen. lg

Das wäre zumindest noch ein Notanagel, der kein Geld kostet. Ein Versuch wäre es sicher Wert.
Aber größere Hoffnungen würde ich mir da nicht machen.

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von twelferider


Und wenn der TE der Kausalitätsnachweis bzw. der zu führende Vollbeweis aufgrund des Zeitablaufes nicht mehr gelingt, wer bezahlt dann den Gutachter und den Anwalt?

Hier stellt sich doch eher die Frage nach der haftungsausfüllenden, denn der haftungsbegründenden Kausalität. Klar könnte ein RA versuchen, eine Haftung dem Grunde nach abzulehnen. Aber mit welcher (ernsthaften) Begründung, unterstellt die geschilderte Reaktion der Unfallgegnerin ist zutreffend?

Und die haftungsausfüllende Kausalität erfordert keinen Vollbeweis.

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN



Hier stellt sich doch eher die Frage nach der haftungsausfüllenden, denn der haftungsbegründenden Kausalität.

Nö, die stellt sich nicht.

Hier haben wir es selbstverständlich mit der haftungsausfüllenden Kausalität zu tun.

Dass es einen Zusammenstoss der beiden Fahrzeuge gegeben hat, stand bzw. steht ja nicht zur Diskussion.

Und

hätte

die TE sofort nach diesem Zusammenstoss Beweissicherung betrieben, dann wäre ohne Diskussion ein Fall der haftungsausfüllenden Kausalität vorgelegen.

Nachdem jedoch diese Beweissicherung unterlassen wurde und die Gegenseite sagt, dass bei dem Zusammenstoss kein Schaden am TE-Fahrzeug entstanden ist, muss der TE jetzt (Wochen später) quasi von vorn anfangen und den Nachweis zu Hergang, Kausalzusammenhang zwischen Hergang und Schaden am Fahrzeug, Nachweis der Schadenfreiheit des Fahrzeuges vor dem Ereignis usw. usw. erbringen - womit wir dann bei der haftungsbegründenden Kausalität angelangt wären (die den Vollbeweis erfordert).

Da stimme ich tweferider vollkommen zu:

Die haftungsbegründende Kausalität ist ja diejenige zwischen Handlung und Rechtsgutsverletzung.
Wenn der Unfallverursacher bereits bestreitet, dass das Fahrzeug der TE etwas abbekommen hat, fehlt es ja bereits an der Rechtsgutsverletzung (-->kein fremdes Eigentum beeinträchtigt).

Die Frage nach der haftungsausfüllenden Kausalität, also dem Zusammenhang zwischen Rechtsgutsverletzung und Schaden (also dem Geldbetrag, der erforderlich wäre um das -nicht verletzte- Rechtsgut wieder herzustellen), stellt sich dann nicht mehr.

Da hilft es der TE nicht, dass die Berührung der beiden Fahrzeuge eingeräumt wird.
Denn auch wenn es oft anders gesehen wird: nicht jede Berührung zweier PKW führt zu einem Schaden.

Hafi

Zitat:

Original geschrieben von twelferider


Hier haben wir es selbstverständlich mit der haftungsausfüllenden Kausalität zu tun.
Dass es einen Zusammenstoss der beiden Fahrzeuge gegeben hat, stand bzw. steht ja nicht zur Diskussion.
Und hätte die TE sofort nach diesem Zusammenstoss Beweissicherung betrieben, dann wäre ohne Diskussion ein Fall der haftungsausfüllenden Kausalität vorgelegen.

D´accord.
Und dann kommen einem die Beweiserleichterungen des §287 ZPO "zugute".

Zitat:

Original geschrieben von twelferider


Nachdem jedoch diese Beweissicherung unterlassen wurde und die Gegenseite sagt, dass bei dem Zusammenstoss kein Schaden am TE-Fahrzeug entstanden ist, muss der TE jetzt (Wochen später) quasi von vorn anfangen und den Nachweis zu Hergang, Kausalzusammenhang zwischen Hergang und Schaden am Fahrzeug, Nachweis der Schadenfreiheit des Fahrzeuges vor dem Ereignis usw. usw. erbringen - womit wir dann bei der haftungsbegründenden Kausalität angelangt wären (die den Vollbeweis erfordert).

Dass es einen Zusammenstoß gegeben hat, ist - ebenso wie der Hergang - (nach wie vor) nicht streitig, sondern vielmehr sogar polizeilich erfasst.
Die einzig offene Frage ist, ob hierbei ein Schaden eingetreten ist. Die äußeren Merkmale eines Unfallgeschehens (das eine Haftung der Unfallgegnerin begründet) sind, nach Stand der Dinge, so scheint´s, belegt.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Die haftungsbegründende Kausalität ist ja diejenige zwischen Handlung und Rechtsgutsverletzung.
Wenn der Unfallverursacher bereits bestreitet, dass das Fahrzeug der TE etwas abbekommen hat, fehlt es ja bereits an der Rechtsgutsverletzung (-->kein fremdes Eigentum beeinträchtigt).

DAS, ist aber KEINE feststehende Tatsache, sondern (auch nur) eine Behauptung der Unfallgegnerin, die stark ins Wanken gerät, wenn ein Schaden beim angestoßenen Fahrzeug festgestellt würde.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Denn auch wenn es oft anders gesehen wird: nicht jede Berührung zweier PKW führt zu einem Schaden.

Richtig. Imho ist es aber wesentlich wahrscheinlicher, dass Schäden eintreten; ob damit dann ein materieller Schaden verknüpft ist, ist eine andere Sache.

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


DAS, ist aber KEINE feststehende Tatsache, sondern (auch nur) eine Behauptung der Unfallgegnerin, die stark ins Wanken gerät, wenn ein Schaden beim angestoßenen Fahrzeug festgestellt würde.

Nein, das ist tatsächlich keine feststehende Tatsache, sondern schlichtes Bestreiten der prozessualen Behauptung:
"Die da hat mein Auto kaputt gemacht."
"Nö, hab ich nicht."
Und das steht der Beklagten im Prozess jederzeit zu.
Die Tatsache zu beweisen, obliegt der Klägerin.
Und da kann sich eben rächen, dass keine Beweissicherung betrieben wurde. Mehr wurde der TE ja auch nicht geschrieben.:)

Gruß
Hafi

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Die Tatsache zu beweisen, obliegt eben der Klägerin.

Das stelle ich ja auch gar nicht in Abrede.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Die Tatsache zu beweisen, obliegt eben der Klägerin.
Und da kann sich eben rächen, dass keine Beweissicherung betrieben wurde.

Was nicht ist, kann ja noch werden.

:)

melde dich noch einmal, auch ohne anwalt, bei der gegnerischen versicherung. du solltest dich auch nur mit der gegnerischen versicherung unterhalten und nicht mit dem verursacher. weiterhin habt ihr ja auch die aussage der werkstatt, welche den schaden, zumindest oberflächlich, direkt nach schaden gesehen hat. auch dieses wort zählt. die werkstatt tritt quasi als zeuge mit auf. zumindest in dem bezug, ob der schaden sich nach dem unfall noch vergrößert hat. hier aber geht die rechtsscprechung davon aus, dass ein vorhandener schaden, der eine komplettinstantsetzung zur folge hatte durch einen weitere unfall nicht noch vergrößert werden kann. somit sind die karten hier wieder bei euch.
setzt euch einfach mit der gegnerische versicherung in verbindung, schildere den sachverhalt noch einmal und teile denen auch mit, dass ihr direkt nach unfall in einer werkstatt wart, der schaden also dierekt aufgenommen und, wenn auch nur kurz und vermutlich ohne bilder, bewertet wurde.
einen anwalt nur einschalten, wenn ihr eine rechtsschutz habt. ansonsten bleibt ihr ggf. aufden kosten sitzen, nämlich dann, wenn dem gegner keine schuld zugesprochen wird. siehe oben. auch lassen sich versicherungen nicht mehr durch anwälte einschüchtern. bringt also nichts mehr.
viel erfolg

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