Unfall gehabt, 1 Jahr später wollen sie Geld??? Abzocke?? HILFE???
Hallo, hatte letztes Jahr im März auf der Autobahn einen Unfall gehabt, habe die kontrolle verloren und bin leicht gegen die Leitplanke geknallt.
hatte meiner Versicherung das mitgeteilt, aber sie taten nichts, sie müssten warten auf die Rechnung der Straßenmeisterei.
ok, dachte ich mir,reparierte das auto und habe es wieder angemeldet (knapp 2 Monate) mit der gleichen SF Klasse wie vor dem abmelden
2012 SF6,2013 SF7
jetzt ruft meine Versicherung an wegen einen Unfall vom März letzten Jahres, und ich sollte bestätigen das es so war,gesagt getan, es handle sich von etwas über 600€
jetzt kommen meine Fragen!!!😁
können die mir die Rechnung nach fast 1 Jahr noch aufbrummen??
müssen die mir nach aufforderung von mir,Beweise zu schicken das die Leitplanke auch repariert worden ist, und nicht das Geld einfach in die Kaffekasse gesteckt wird??
lohnt es sich die ,,kleine" Summe selbst zu bezahlen, anstatt runtergestuft zu werden??
voralem um wie viel SF Klassen??
z.b. nach runterstufung 300€ jährlich mehr, nach 2 Jahren hätte ich das Geld wieder in der Tasche und über der Versicherung würde es lange dauern bis ich wieder da hin komme wo ich jetzt bin, oder sehe ich das falsch??
gibt es versicherungen die wenigstens einen Teil der kosten übernimmt, ohne Rückstufung, habe nähmlich alle Versicherungen bei dem Anbieter???
bitte helft mir
Beste Antwort im Thema
Moin,
Schadenersatzansprüche verjähren erst nach 3 Jahren.
Es ist allegemein bekannt, dass die Behörden (Autobahnmeisterei) manchmal erst sehr spät die Rechnung schicken.
Ich würde auch die 600,- zahlen, damit der SFR nicht belastet wird. Aber man sich auch ausrechnen lassen, wie hoch der Beitragsverlust in den nächsten Jahren ist und dann entscheiden.
Nur sollte man auch bedenken, wenn man den Schaden nicht zurückzahlt, was ist, wenn in diesem Jahr noch ein Schaden hinzu kommt und noch weiter nach oben gestuft wird.
18 Antworten
Hallo,
wenn auf einer Straße ein Schutzplanke beschädigt wird, dann wird die Reparatur in der Regel nicht vom Personal der Straßenmeisterei ausgeführt.
Die Behörden schreiben diese Arbeiten normalerweise öffentlich aus, in Form von Jahresverträgen.
Dann erhält eine Spezialfirma den Zuschlag und muß während der Vertragsdauer alle in dem Bereich anfallenden Schäden reparieren.
Nun gibt es schwere Schäden und Bagatellschäden, Schäden die an besonderen Gefahrenstellen liegen und solche deren Reparatur nicht so dringend ist.
Dem entsprechend kann es sein, daß ein Schaden erst nach Monaten repariert wird, während ein anderer Schaden sofort repariert wird.
Die Rechnung wird, wenn eine Reparatur erforderlich ist, erst nach Ausführung der Arbeiten gestellt, weil man dann den genauen Umfang kennt.
Eine Verpflichtung zur Reparatur besteht nicht.
Liebe Grüße
Herbert
Moin,
ich habe hier einen Beitrag unsichtbar gemacht dessen Ausdrucksweise doch sehr zu Wünschen übrig ließ.
Grüße
Steini
Danke, so was gehört auch nicht unter Erwachsenen, man kann gerne anderer Meinung sein, aber deswegen sollte man nicht ausfällig werden und seine schlechte Kinderstube hier zeigen.
sowas wollt ich hören eine ganz normale sachliche Antwort, es gibt halt welche die es nicht verstehen🙂
sowas hat ein Danke verdient!