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Unfall gebaut frisch nach ummeldung

Themenstarteram 21. Februar 2018 um 10:48

Hi, ich hatte gestern einen Unfall, meine Versicherung sagt mir dass sie mir vor 1 Wochen eine brief zukommen lassen haben und ich mit denen irgendwie ein Angebot wählen muss. Ihr müsst bedenken Fahrzeug wurde schon angemeldet seit 1 Monat. Wie geht das jetzt aus wer muss für den Schaden aufkommen? Ich meine ohne Versicherung könnte ich das Fahrzeug ja gar nicht anmelden.

Ich danke Schonmal im Voraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 21. Februar 2018 um 12:37:23 Uhr:

Wenn das nur vorerst mündliche Absprachen waren dann möchte ich gern wissen wie du das dann nachweisen willst.

Dies gilt natürlich auch für Agenturen aber daher sagte ich ja mit dem man gut kann. Z. B. meine, die würden die VK sofort bestätigen sofern wir darüber gesprochen haben.

Das meine ich damit.

Gemauschelt wird nirgendwo und wollte ich auch nicht behaupten.

Mündliche Absprachen bei einem Versicherungsabschluss?

Kein Beratungsprotokoll als Nachweis?

Keine VK/TK in der evb bzw. Im System hinterlegt?

 

Und wenn dann - wie in diesem Fall - was ist, regelt das die Agentur/der Makler?

Sorry, genau das ist für mich gemauschelt.

Vertreter vor ort haben durchaus ihren Sinn - sowas gehört mMn aber nicht dazu.

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@GVOE38

Vielleicht kannst du uns ja mal schreiben welchen Versicherungsumfang du beantragt hast, was bei der evb hinterlegt wurde und was genau in dem Brief stand, den du vor einer Woche erhalten hast.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 22. Februar 2018 um 05:55:32 Uhr:

Da kann man jetzt drum rum reden wie man will.

Mündliche Absprachen mit einem Makler die nirgendwo festgehalten sind und im Fall der Fälle aus dem Gedächtnis geholt werden sind unseriös. Punkt

Erstens hab ich nie von Makler gesprochen, geh ich nie wieder hin, und zweitens wo ist eine mündliche Absprache denn bitte unseriös wenn sich beide an das gesprochene Wort halten?????????????

 

Du unterstellst mir ja mind. jährlich 2 x das ich und der Agenturinhaber unseriöser Geschäftspartner sind:(

So ein Unsinn,

 

Punkt, Komma, Schluß aus.

Kann man eigentlich bei einer Versicherung von einen Gewohnheitsrecht ausgehen, solang kein anderer Vertrag gemacht wird?

Also wenn er 5 Autos vorher immer mit einer VK/TK 300/150SB abgeschlossen hat, dann wird es auch diesmal so sein!

PS: Ich gebe meine Wunschversicherungdaten immer Online ein und erhalte dann erst meine EVB-Nummer. Dadurch weiß ich den Preis der Versicherung (gab hier ja auch einen, der umfiel, weil die Versicherung plötzlich doppelt so teuer war) und kann mir sicher sein, dass ein möglicher Schaden wie gewünscht abgedeckt ist.

Nein, warum auch, ist ja ein neuer Vertrag.

Was anderes wäre wenn ein vorübergehend still gelegtes FZG vom Halter wieder in Betrieb genommen wird, wie z. b. bei Winter-/Sommerfzgen. Aber verlassen würde ich mich da auch nicht. Wäre nur ein schlauer Agentur Mitarbeiter aber Rechte daraus ableiten würde ich nicht.

Ich spreche das am Telefon bei Abfrage der EVB immer durch. Was was kostet, was ich will und was abgeschlossen wird. Dann kommt die EVB Nr und irgendwann der Vertrag dazu. Meist irgendwann dann noch mal eine Rückzahlung weil meine Einstufungen oder sonst was günstiger ausfallen als vorher berechnet. Grad wieder 3 Fälle gehabt. :)

Besser als nachzahlen:):)

Zitat:

@Benni_LDK schrieb am 22. Februar 2018 um 13:09:54 Uhr:

Kann man eigentlich bei einer Versicherung von einen Gewohnheitsrecht ausgehen, solang kein anderer Vertrag gemacht wird?

Also wenn er 5 Autos vorher immer mit einer VK/TK 300/150SB abgeschlossen hat, dann wird es auch diesmal so sein!

PS: Ich gebe meine Wunschversicherungdaten immer Online ein und erhalte dann erst meine EVB-Nummer. Dadurch weiß ich den Preis der Versicherung (gab hier ja auch einen, der umfiel, weil die Versicherung plötzlich doppelt so teuer war) und kann mir sicher sein, dass ein möglicher Schaden wie gewünscht abgedeckt ist.

Jaein, wenn du ab Tag der Zulassung auch VK-Abdeckung haben willst, so musst du dir das im Vorfeld bestätigen lassen. Scheinen viele nicht zu wissen. Im Antrag kann vieles stehen, solange du diese Bestätigung nicht hast, fährst du vom Hof, haste auch nur Haftpflicht, bis der volle Versicherungsbetrag gezahlt ist.

Und was ist, wenn man den Lastschrifteneinzug vereinbart? Hat man dann automatisch den kompletten Beitrag bezahlt?

Zitat:

@Benni_LDK schrieb am 23. Februar 2018 um 13:55:40 Uhr:

Und was ist, wenn man den Lastschrifteneinzug vereinbart? Hat man dann automatisch den kompletten Beitrag bezahlt?

Klar, die buchen auch nicht gestückelt, aber meist dauert das ca. 4 Wochen bis die abbuchen. Wenn du VK willst ab Anmeldung, dann musst du dir das nun mal bestätigen lassen, diesen Absatz findest du in den AKBs der Versicherung.

Und welche Versicherung bucht aber bevor der Kunde den VS hat?

Wäre aus meiner Sicht sehr unseriös.

Macht ja nicht mal der ZOLL oder das FA.

am 26. Februar 2018 um 15:23

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 22. Februar 2018 um 13:18:00 Uhr:

Ich spreche das am Telefon bei Abfrage der EVB immer durch. Was was kostet, was ich will und was abgeschlossen wird. Dann kommt die EVB Nr und irgendwann der Vertrag dazu.

Und das ist schön doof, wozu man niemand raten kann.

Denn dann gibt es bei der TK/VK erst Versicherungsschutz, wenn der Vertrag da ist oder der Betrag für die TK/VK beglichen wurde. Kommt der Schaden früher, kann sich bei der Versicherung niemand mehr an mündliche Absprachen erinnern, wenn es dumm läuft.

Bei meiner schon; aber dann heißt es ja gleich wieder mauschelei.

Ich kenne alle da persönlich, von daher geht das da.

Ansonsten gebe ich dir absolut Recht und man sollte sich das nach Absprache eben schnell bestätigen lassen und wenn es nur ein Gesprächsprotokoll ist.

Bei mir ist es einfach Vertrauenssache.

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