Unfall Frage

Hi Motor Talk Leute,
am Donnerstag wurde mein Vater von seinem Motorrad geschuppst bei einem Unfall. Ich habe eine Skizze des Unfalls hinzugefügt. Nun meine Frage. wisst ihr, ob mein Vater bei diesem Unfall eine Teilschuld hat, weil er die im Stau stehenden Autos überholt hat? Dazu ist zu sagen, dass das Auto aus der Lücke geschossen kam, weil er es eilig hatte. (Der Beifahrer sollte zum Bahnhof)
Was sagt ihr dazu?
Mfg Stony

Beste Antwort im Thema

Hallo Stony,

den speziellen Fall können wir hier natürlich nicht klären, da wir die genauenn Umstände nicht kennen.

Grundsätzlich ist das allerdings eine sehr häufige und sehr umstrittene Unfallkonstellation (Stichwort Lückenfall).

Es gibt Urteile, die dem Wartepflichtigen die überwiegende Schuld zu sprechen, es gibt aber genau umgekehrte Urteile, die vom überwiegenden Verschulden desjeneigen, der die Kolonne überholt, ausgehen.

Ich persönlich nehme in diesen Fällen immer ein beiderseitiges Verschulden an, weil derjenige, der aus der Ausfahrt herauskommt, sich besonders vorsichtig durch die Lücke hindurchtasten muss. Andererseits muss er nicht unbedingt mit einem überholenden Kradfahrer rechnen, zumal er den unter Umständen auch bei ganz besonders vorsichtiger Fahrweise gar nicht sehen kann, bevor er mit der Fahrzeugfront in dessen Fahrspur ragt.

Wer eine stehende Kolonne überholt, muss m.E. auch immer damit rechnen, dass jemand diese durchkreuzt, weil insbesondere im Stadtverkehr unter Umständen das Verlassen eines Grundstücks oder das Ausfahren aus einer unter geordneten Straße  sonst schlicht unmöglich wäre.

Ergo: Mitverschulden Deines Dads ist ziemlich wahrscheinlich.

Den Rat mit dem Anwalt schenke icch mir, der kommt sowieso noch fünfmal...

Gruß
Hafi

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Hallo Stony,

den speziellen Fall können wir hier natürlich nicht klären, da wir die genauenn Umstände nicht kennen.

Grundsätzlich ist das allerdings eine sehr häufige und sehr umstrittene Unfallkonstellation (Stichwort Lückenfall).

Es gibt Urteile, die dem Wartepflichtigen die überwiegende Schuld zu sprechen, es gibt aber genau umgekehrte Urteile, die vom überwiegenden Verschulden desjeneigen, der die Kolonne überholt, ausgehen.

Ich persönlich nehme in diesen Fällen immer ein beiderseitiges Verschulden an, weil derjenige, der aus der Ausfahrt herauskommt, sich besonders vorsichtig durch die Lücke hindurchtasten muss. Andererseits muss er nicht unbedingt mit einem überholenden Kradfahrer rechnen, zumal er den unter Umständen auch bei ganz besonders vorsichtiger Fahrweise gar nicht sehen kann, bevor er mit der Fahrzeugfront in dessen Fahrspur ragt.

Wer eine stehende Kolonne überholt, muss m.E. auch immer damit rechnen, dass jemand diese durchkreuzt, weil insbesondere im Stadtverkehr unter Umständen das Verlassen eines Grundstücks oder das Ausfahren aus einer unter geordneten Straße  sonst schlicht unmöglich wäre.

Ergo: Mitverschulden Deines Dads ist ziemlich wahrscheinlich.

Den Rat mit dem Anwalt schenke icch mir, der kommt sowieso noch fünfmal...

Gruß
Hafi

Genau diesen Fall hatte mein Nachbar vor wenigen Monaten, zu dem Zeitpunkt hatten sie gerade eine neue C-Klasse gekauft, Nachbar wollte links abbiegen aus einem Firmengelände, hat sich ziemlich gestaut, ein paar nette Autofahrer haben dann eine Lücke gelassen um hinauszufahren, er fährt raus und in dem Moment kracht ihm ein Motorrad voll in die Seite rein.
Dazu muss man sagen er hat sich mit Standgas vorgetastet weil er ja den von rechts kommenden Verkehr auch beachten muss, die volle Schuld hat der Motorradfahrer bekommen.
Und das ist auch gut so, wenn ich eines nicht gebrauchen kann dann sind das Motorradfahrer die sich am Verkehr vorbei quetschen, es hat eben jeder zu warten auch der Herr mit den zwei Rädern. Deswegen ist es schon gut so das dann der Motorradfahrer die komplette Schuld bekommt...

da dein vater, jedenfalls nach deiner skizze, auf der gegenspur überholt hat, denke ich wird es eine mitschuld geben.
Mit "falschfahren" muss man nur bedingt rechnen...

wenn er aber auf seinem fahrstreifen war würd ich rumstreiten.

grüße

Grundsätzlich ist es egal wo man auf der Vorfahrtstrasse fährt, ein Vorfahrtsberechtigter kann durchaus im Gegenverkerhr überholen, und der wartende muss eben warten bis er einfahren kann.

Allerdings handelt es sich m.e. nach hier um eine Unklare Verkehrssituation und hier ist Überholen verboten. Deswegen denke ich auch das es sehr warscheinlich eine 50/50 Schuld geben wird. ein "

Hier mal ein paar Urteile :

Es handelt sich, so das OLG, auch nicht um eine der in der StVO geregelten Ausnahmen vom Rechtsüberholen. Diese setzen voraus, dass dem Rechtsüberholenden ein freier Fahrstreifen zur Verfügung steht.
Das Rechtsüberholen durch Motorradfahrer zwischen langsam fahrenden oder auch wartenden Fahrzeugkolonnen auf Autobahnen ist nach Ansicht des OLG daher verboten.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt damit zugleich die Rechtssprechung des Oberlandesgerichts Stuttgart, dass eine ähnliche Auffassung zum Durchschlängeln im Stau vertritt.
Wer sich im Stau mit seinem Bike zwischen den wartenden Fahrzeugen hindurchschlängelt muss mit einem Bußgeld von EUR 50,00 und 3 Punkten in der Verkehrssünderkartei rechnen.
Denkbar wäre es, den stehenden Fahrzeugverkehr einfach links am äußersten Fahrbahnrand zu überholen. Hier fehlt es aber meist am ausreichenden Platz.
Zu fahrenden Fahrzeugen ist ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten, dies wird bereits aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten in den seltensten Fällen möglich sein.
Sollte es in einer solchen Situation zu einem Unfall kommen, ist in jedem Fall mit einem Mitverschulden des Bikers zu rechnen.
Im Ergebnis kann aus juristischer Sicht daher nur dazu geraten werden, sich in einem Stau hinten anzustellen.
BGH, Beschl. v. 13.02.1975, Az. 4 StR 508/74
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.04.1990, Az. 5 Ss (OWi) 151/90 - (OWi) 77/90 I
OLG Stuttgart, Beschl. v. 26.04.1979, Az. 1 Ss (6) 1047/78

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schonmal danke für die vielen Antworten, ich möchte noch dazu sagen, das der Autofahrer sich nicht vorgetastet hat, sondern einfach rausgeschossen kam. Also hätte es auch passieren können, das von rechts der normale verkehr in ihn reingefahren wäre. Außerdem war es ja auch keine durchgezogene Linie, aber ich bedanke mich nocheinmal bei denen die so schnell geantwortet haben.
Mfg Stony

Hi,

bei der Unfallbewertungen werden die Geschwindigkeiten sicher eine große Rolle spielen. Sowohl von dem Autofahrer als auch von deinem Vater.

wenn dein Vater also schön langsam unterwegs war und der Autofahrer sehr schnell könnte sich das Schuldverhältnis zugunsten deines Vaters drehen.

Sollte er aber auch eher zügig an den stehenden Fahrzeugen vorbeigezogen sein gleicht es sich wieder aus.

Gruß Tobias

so, hab grad mit meinem vater telefoniert und er meinte jetzt noch zu mir, das er in die lücke rein wollte, also wird er garnicht so schnell gewesen sein. anbei habe ich noch ein bild von dem unfall.

Autsch.

Naja hauptsache es ist niemandem was schlimmeres passiert.

Sooo langsam kann dein Vater aber net gewesen sein. Wenn der Airbag des Passat offen und vor allem ist auch der Schweller des Passat verbeult. Der ist nämlich ziemlich solide und um da eine Beule rein zu kriegen müssen schon ordentlich kräfte wirken.

Aber das ist nach einem Bild nur schwer einzuschätzen. Dafür gibt es Gutachter die das sehr genau bestimmen und berechnen können.

Gruß Tobias

Hoffentlich ist deinem Dad nicht allzuviel passiert......🙁

Gute Besserung von hier.

Gruß

Delle

"... ein Vorfahrtsberechtigter kann durchaus im Gegenverkerhr überholen, und der wartende muss eben warten bis er einfahren kann."

Das Überholen auf der Gegenfahrbahn ist bei mehr als einer Fahrspur pro Fahrtrichtung verboten.

das ist nicht der airbag, da ist ne person im auto und das was so aussieht wie nen airbag ist seine hose 😁 ... die gute besserung werde ich ihm ausrichten, danke. ... ich war ja nich dabei, deswegen schreib ichs nur so, wie mein vater es gesagt hat.

mfg stony

Zitat:

Das Überholen auf der Gegenfahrbahn ist bei mehr als einer Fahrspur pro Fahrtrichtung verboten.

das habe ich ja noch garnich gewusst, normalerweise is es doch so, wenn keine durchgezogene linie ist und kein überholverbotszeichen ist, dann darfst du überholen.

§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

(3b) Auf Fahrbahnen für beide Richtungen mit vier durch Leitlinien (Zeichen 340) markierten Fahrstreifen sind die beiden in Fahrtrichtung linken Fahrstreifen ausschließlich dem Gegenverkehr vorbehalten; sie dürfen nicht zum Überholen benutzt werden. Dasselbe gilt auf sechsstreifigen Fahrbahnen für die drei in Fahrtrichtung linken Fahrstreifen.

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2


§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

(3b) Auf Fahrbahnen für beide Richtungen mit vier durch Leitlinien (Zeichen 340) markierten Fahrstreifen sind die beiden in Fahrtrichtung linken Fahrstreifen ausschließlich dem Gegenverkehr vorbehalten; sie dürfen nicht zum Überholen benutzt werden. Dasselbe gilt auf sechsstreifigen Fahrbahnen für die drei in Fahrtrichtung linken Fahrstreifen.

danke für die info

mfg stony

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