Unfall - Exorbitant teurer Feuerwehreinsatz - Rechtliches
Hallo,
vorneweg - Leider haben wir hier kein Rechtliches Forum, da hätte das besser reingepasst. Wenn ihr der Meinung seid, das passt woanders besser rein, verschiebt es bitte.
Ich hatte Anfang Juni einen schweren Motorradunfall, bin geradeaus in einem Baum gefahren. Die Ursache ist ungeklärt, ich kann mich an den Unfall nicht mehr erinnern deshalb konnte die Polizei weder Fremdverschulden ausschließen noch Eigenverschulden bestätigen (man dachte dabei an Gegenverkehr, der die Kurve geschnitten und mich zum ausweichen gezwungen haben könnte).
Nun, die freiwillige Feuerwehr ist mit 21 (!!) Mann/Frau angerückt, Zwei haben die Straße gesperrt, Einer hat die ausgelaufene Kühlflüssigkeit weggeputzt. Die anderen 18 haben rumgestanden und zugesehen.
Jetzt ist mir eine Rechnung der Gemeinde ins Haus geflattert. Die wollen den Gegenwert eines halbem Autos für den Feuerwehreinsatz von mir haben! Selbst wenn meine KFZ Haftpflicht nachträglich (das Motorrad ist natürlich inzwischen abgemeldet, weil Totalschaden) diesen exorbitant übertriebenen Betrag übernehmen sollte seh ich das ehrlich gesagt überhaupt nicht ein.
Sicher, wahrscheinlich war ich selbst schuld und kann froh sein, dass es Leute gibt die sich um solche Dinge kümmern aber bei der Abrechnung misse ich ein wenig die Verhältnismäßigkeit. Ich war ja keine 5 ineinander verkeilte Autos aus denen ein Verletzter rausgeschnitten werden musste!! Nur ein Motorrad, ein 1,2L Kühlwasserfleck und eine einzelne gesperrte Straße.
Hat irgendjemand Rechtliche Erfahrung damit, hierbei Widerspruch einzulegen? Rein rechtlich wenn ich mich nicht irre darf die Gemeinde einen Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr nur in Rechnung stellen, wenn ein Verursacher feststeht oder?
Vielen Dank schonmal,
wePsi
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 30. Juli 2016 um 13:06:58 Uhr:
Und wie soll man sich das in Zukunft vorstellen ? Soll die Feuerwehr erstmal anfragen, mit wieviel Leuten sie anrücken soll?
Erstmal kommt ein 1- Mann- Vorauskommando und nimmt die Situation auf. Der arbeitet dann einen Kostenvoranschlag aus. Dieser wird dem Unfallopfer unterbreitet... Das Unfallopfer kann dann annehmen, feilschen oder andere Rettungsdienstleister anfragen 😛 😉
Ist das finanzielle geklärt, rückt die ausgehandelte Rettungsmannschaft aus. Wenn sich dabei Unvorhergesehenes ergibt (erforderliches zus. Spezialgerät o.ä.) muss neu verhandelt werden. Wenns um höhere Beträge geht, dann kann noch ein Anwalt und ein Notar angefordert werden.
😁 🙄 😛
200 Antworten
Der Unfall wird vom TE als "schwer" beschrieben, was sicher auch die Einschätzung der Kräfte vor Ort widergibt. Es sah nach einem Alleinunfall aus. Ganz sicher wurde vor Ort auch nach für den TE entlastenden Indizien gesucht, die bei Feststellung eines alternativen Verursachers auch Regressansprüche des TE ermöglicht hätten.
Ich deke mal, dass der TE vor Ort nicht mehr in der Lage war, 21 Personen zu erfassen. Die Zahl dürfte von der Kostenaufstellung stammen.
Fragt sich nur, ob auch alle 21 ausgerückt waren, oder ob die Summe letztendlich von den "in Bereitschaft auf Wache" stammenden Kräften stammt...
Wieder einmal: Spekulation!
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 2. August 2016 um 12:15:40 Uhr:
Ist doch klar, dazu die typischen Querulanten wie zille und Co die es noch schlimmer machen.
Stimmt. Nach der Rechnunssumme zu fragen um überhaupt eine fundierte Aussage treffen zu können hat alles viel viel schlimmer gemacht. 🙄
So die Herren, nun meldet sich der TE mal wieder. seid mir nicht böse, ich habe da eine Diskussion losgetreten die nicht geplant war und geholfen haben mir die eingestreuten Anschuldigungen auch nicht.
Was ist passiert: Nach meiner schriftlichen Stellungnahme mit dem Widerspruch hat sich die Gemeinde gemeldet. Mit einer Blumigen Entschuldigung man habe nichts von meinen schweren Verletzungen gewusst. Man könne den Leistungsbescheid (der VOR der mir gesetzten Frist zur stellungnahme erlassen wurde, ein Computerfehler) leider nicht einfach Rückgängig machen aber man komme mir entgegen.
Sie haben den Bescheid erneut ausgestellt und diesmal nur die Anzahl der tatsächlich im Einsatz gewesenen Feuerwehrleute und -fahrzeuge berücksichtigt (2 Fahrzeuge, 5 Mann). Dadurch hat sich die Summe nun grob gezehntelt!
Den neuen Betrag seh ich jetzt eher ein, der ist jetzt fair berechnet. Leider stellt sich nun meine Versicherung quer, weil ich keinen Schaden gemeldet habe. Logisch, wie auch, ich habe keinen Fremdschaden verursacht und hatte nur eine Haftpflicht! Das mit der FFW konnte ich nicht riechen, was hätte ich melden sollen??
Das ist jetzt die nächste Rauferei die es auszufechten gilt.
Ich sage es nochmal in aller Deutlichkeit:
Ich hatte
a) Führerschein
b) Versicherungsschutz
c) keinen Alkohol im Blut
Manche Mutmaßungen in diesem Thread sind eine Frechheit!Geldbeträge und Orte gehören nicht ins Internet!!
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Fremdschaden ist entstanden. U.a. der Baum wurde beschädigt. Allerdings dürfte der Haftpflichtversicherung aus der Nicht-/Spätmeldung kein Erschwernis erwachsen sein. Frag nach dem zuständigen Ombudsman bei deiner Versicherung und trage das dort vor.
Zitat:
@wePsi schrieb am 16. August 2016 um 19:18:11 Uhr:
Logisch, wie auch, ich habe keinen Fremdschaden verursacht...
Dir ist schon bewusst, dass auch der Flurschaden den du bei deinem Abflug angerichtet hast prinzipiell in Rechnung gestellt werden kann?
Insofern ist das alles andere als "logisch" dass du davon ausgehst keinen Fremdschaden verursacht zu haben!
Zitat:
@wePsi schrieb am 16. August 2016 um 19:18:11 Uhr:
Geldbeträge und Orte gehören nicht ins Internet!!
Rechtsberatungen bei Problem mit einer Versicherung leider auch nicht.
Einfach mal einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen, da steht was Du hättest tun müssen. Hast Du das nicht gemacht, kann Dir das als pflichtwidriges Verhalten ausgelegt werden und die Versicherung ist raus aus der Nummer. Versicherungen verlassen sich halt nicht auf den vermeintlichen Sachverstand des Versicherungsnehmers, sondern gewinnen ihre Erkenntnisse lieber selbst und so früh wie möglich.
Zitat:
@wePsi schrieb am 16. August 2016 um 19:18:11 Uhr:
So die Herren, nun meldet sich der TE mal wieder. seid mir nicht böse, ich habe da eine Diskussion losgetreten die nicht geplant war und geholfen haben mir die eingestreuten Anschuldigungen auch nicht.Was ist passiert: Nach meiner schriftlichen Stellungnahme mit dem Widerspruch hat sich die Gemeinde gemeldet. Mit einer Blumigen Entschuldigung man habe nichts von meinen schweren Verletzungen gewusst.
Man könne den Leistungsbescheid (der VOR der mir gesetzten Frist zur stellungnahme erlassen wurde, ein Computerfehler) leider nicht einfach Rückgängig machen aber man komme mir entgegen.
Sie haben den Bescheid erneut ausgestellt und diesmal nur die Anzahl der tatsächlich im Einsatz gewesenen Feuerwehrleute und -fahrzeuge berücksichtigt (2 Fahrzeuge, 5 Mann).
Dadurch hat sich die Summe nun grob gezehntelt!Den neuen Betrag seh ich jetzt eher ein, der ist jetzt fair berechnet. Leider stellt sich nun meine Versicherung quer, weil ich keinen Schaden gemeldet habe. Logisch, wie auch, ich habe keinen Fremdschaden verursacht und hatte nur eine Haftpflicht! Das mit der FFW konnte ich nicht riechen, was hätte ich melden sollen??
Das ist jetzt die nächste Rauferei die es auszufechten gilt.Ich sage es nochmal in aller Deutlichkeit:
Ich hatte
a) Führerschein
b) Versicherungsschutz
c) keinen Alkohol im BlutManche Mutmaßungen in diesem Thread sind eine Frechheit!Geldbeträge und Orte gehören nicht ins Internet!!
Danke für deine Rückmeldung. Aus dem (von mir rot markierten in deinem Beitrag) kann man dann wohl schließen, dass deine Gemeinde nur dann eine formal korrekte Rechnung stellt (stellen kann?), wenn der Rechnungsempfänger eine Stellungnahme abgibt?
Es muss doch auch anders möglich sein, dass ohne Stellungnahme/Reklamation "nur" die effektiv abzurechnenden Kräfte (sei es nun die real anwesenden Einheiten oder alles gem. AAO oder was auch immer) auf der Rechnung stehen.
Man möge mich da nicht falsch verstehen ... jeder soll für seine Leistung auch seine Kohle erhalten, aber wenn "nachträglich" mit einer recht fadenscheinigen Erklärung auf einmal eine korrekte Rg. möglich ist - warum ging das denn nicht auch vorher? Die Rg. wäre ja falsch geblieben, wenn keine Stellungnahme vorgelegen hätte. Da ist doch dann ein grundsätzlicher Fehler im System irgendwie, oder nicht?
Das mit dem verursachten Fremdschaden sehe ich allerdings ein wenig anders. Die Kühlflüssigkeit auf der Straße und dein Baumtreffer kann man schon als Fremdschaden einstufen. Dass die FW zu einem VU mit ausrückt, ist jetzt nicht so unlogisch.
Viel Glück beim "Kampf" mit deiner Versicherung, ehrlich.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 16. August 2016 um 21:10:26 Uhr:
Hast Du das nicht gemacht, kann Dir das als pflichtwidriges Verhalten ausgelegt werden und die Versicherung ist raus aus der Nummer.
Quatsch. Haftpflichtversicherungen sind niemals "raus aus der Nummer". Allenfalls käme hier ein Regress in Frage. Dafür reicht aber eine verspätete Meldung, weil man nicht von Fremdschaden ausging, sicher nicht aus.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 17. August 2016 um 13:35:05 Uhr:
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 16. August 2016 um 21:10:26 Uhr:
Hast Du das nicht gemacht, kann Dir das als pflichtwidriges Verhalten ausgelegt werden und die Versicherung ist raus aus der Nummer.
Quatsch. Haftpflichtversicherungen sind niemals "raus aus der Nummer". Allenfalls käme hier ein Regress in Frage. Dafür reicht aber eine verspätete Meldung, weil man nicht von Fremdschaden ausging, sicher nicht aus.
Mir war jetzt ehrlich gesagt nicht klar, dass eine bewusst unbestimmt gehaltene Formulierung wie "raus aus der Nummer" noch einer juristischen Präzisierung bedarf.
Ob es nun irgendwo eine Regressforderung gibt oder die Versicherung zunächst die Begleichung einer an den TE gerichteten Forderung ablehnt, macht für mich keinen Unterschied. Sollte der TE juristisch gegen seine Versicherung vorgehen wollen, werden die Karten neu gemischt.
Man beachte auch, habe "kann" geschrieben weil ich nicht vorherzusehen vermag, wie die Versicherung des TE im Einzelfall zu reagieren gedenkt.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 17. August 2016 um 15:21:56 Uhr
Ob es nun irgendwo eine Regressforderung gibt oder die Versicherung zunächst die Begleichung einer an den TE gerichteten Forderung ablehnt, macht für mich keinen Unterschied.
alles klar. Ob es dem Geschädigten auch egal ist? Im Fall des Regress wird die Versicherung zahlen. Und für eine Ablehnung einer Forderung hat die Versicherung keinerlei Möglichkeiten.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 17. August 2016 um 16:12:11 Uhr:
Im Fall des Regress wird die Versicherung zahlen.
Richtig, und die Regressumme ist auch gedeckelt (glaub 5k€).
Gruß Metalhead
Zitat:
@Kai R. schrieb am 17. August 2016 um 16:12:11 Uhr:
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 17. August 2016 um 15:21:56 Uhr
Ob es nun irgendwo eine Regressforderung gibt oder die Versicherung zunächst die Begleichung einer an den TE gerichteten Forderung ablehnt, macht für mich keinen Unterschied.
alles klar. Ob es dem Geschädigten auch egal ist? Im Fall des Regress wird die Versicherung zahlen. Und für eine Ablehnung einer Forderung hat die Versicherung keinerlei Möglichkeiten.
In diesem Thread gab es bis auf den TE, den es hingehauen hat und die Feuerwehr die ausgerückt ist, ihre Forderungen aber gegen den TE geltend machen will, bisher keine Geschädigten. Daher macht Dein Einwand keinen Sinn und Dein "Quatsch" kannst Du Dir erstmal selbst anheften.
Der Eigentümer der Straße und des "raumgreifenden Großgrüns" daneben wurde auch geschädigt. Es ist egal, ob das nun die Gemeinde, das Land, der Bund oder ein Privatmensch ist. Dort liegt der Fremdschaden.