Unfall durch Motorfernstart

Hallo zusammen,

ich hab mit dem Wagen von nem "Kolegen" nen Unfall gehabt und zwar Folgendermaßen:

Wir wollten Nachts auf ne Party fahren ich hab nur meine Autoschlüsselvergessen. Da hat mir der Kollege seinen Wagen angeboten. Ich sach ich hol meine eben und gut. "Nein, nimm meinen" (Er hatte schon getrunkenb und wollte demnach nicht selber fahren)

Ich dann halt mit seinem gefahren er auf dem Beifahrersitz.

Auf dem Parkplatz alle ausgestiegen steck ich den Schlüssel in die Tasche schießt der Wagen auf einmal nach Vorne in nen anderen geparken Wagen. (Motorläuft, geht aus, geht wieder an schiebt sich weiter in den Vorderen)
Ich spring in den Wagen und mach den Gang raus, Polizei gerufen.

Ich war so nett (blöd) und hab gesagt ich bin vom Gang gerutscht... Soweit keine Probleme hat sich dann damit erledigt gehabt (Polizeilich!!!)

Jetzt will mein "Kollege" aber die Rechnung mit mir unbedingt 50/50 Teilen...

Was ich aber nicht einsehe! Denn:

-Mehrfach vorher gewarnt das das Ding gefährlich ist (verboten?)
-Ich hab mit meinem Wagen fahren wollen
-Er hat neben mir auf dem Beifahrersitz gesessen
-Ich hab ihn (dummerweise) bei der Grünenrennleitung gedeckt
-Es war nur Blech (Rückwartsgang wären definitiv 10 Kniescheiben gewesen)

Was halten ihr davon? Oder was würdet ihr tun?
MfG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hankofer


Du als Fahrer mußt aber auch mit so etwas rechnen.

Er ist nicht gefahren! Er hat das Auto NICHT aktiv gegen das parkende Fahrzeug gesteuert!

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@ Epex

Wer soll in welchen Sinne und in welche Richtung noch etwas gesagt oder darüber verloren haben? Weiß nicht wo du drauf aus bist?

Also mein Anwalt will bis jetzt 160€ (für das Schreiben an den anderen Anwalt und an mich...)

Nah ich meine... der "Kumpel" wird doch sich sicher etwas zu deinen Freunden gesagt haben, dass ein schreiben von deinem Anwalt angeflattert kam....
oder

@Maxter,

eines kann man sagen, von guten und nützlichen Ratgebern bist Du wahrlich nicht umgeben.

Dein Kumpel stellt an Dich eine Forderung, mit der Du nicht einverstanden bist. Dann gibt es zwei Möglichkeiten, die Forderung besteht zu Recht oder zu Unrecht. Wenn sie zu Unrecht besteht, gleicht man diese durch eine Zahlung nicht aus und weist sie eventuell zurück, weil zu Unrecht erhoben. Ende. Dafür braucht man keinen RA tätig werden lassen.

Der Halter des angeblich durch Dein Verschulden beschädigten Pkw darf, bzw. muss jetzt seine Forderung einklagen.

Erst jetzt würde bei entsprechendem Ergebnis der Prüfung auf Erfolgsaussicht (dargelegt von Deinem RA), Dein Rechtsschutzversicherer die Deckungszusage für diesen Rechtsstreit erteilen.

Wenn Du einen Verkehrsrechtschutz hast, wäre dieser Rechtsstreit kostenseitig durch die Leistungsart Kfz-Vertragsrechtsschutz versichert. Schließlich ist zwischen Dir und dem Kfz-Verfügungsberechtigten ein Vertrag zustande gekommen.

@Epex
Glücklicherweise halten sich die meisten unserer Kollegen an mich. Der Rest hält sich da raus und will nichts davon hören.

So wie er gesagt hat lässt er es auf jedenfall bis zu Gericht kommen.
Heißt die Sache ist noch nicht abgehackt....

@ Beukeod
Habe eine Rechtschutz inkl. Verkehrsrecht
Heißt das jetzt das ich den Anwalt bis jetzt selbst zahlen muss?
Ich bin nämlich davon ausgegangen das ne Forderung vom Anwalt nur durch einen Anwalt zurückgewiesen werden kann...

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Zitat:

Original geschrieben von Maxter


@Epex
Glücklicherweise halten sich die meisten unserer Kollegen an mich. Der Rest hält sich da raus und will nichts davon hören.

So wie er gesagt hat lässt er es auf jedenfall bis zu Gericht kommen.
Heißt die Sache ist noch nicht abgehackt....

@ Beukeod
Habe eine Rechtschutz inkl. Verkehrsrecht
Heißt das jetzt das ich den Anwalt bis jetzt selbst zahlen muss?
Ich bin nämlich davon ausgegangen das ne Forderung vom Anwalt nur durch einen Anwalt zurückgewiesen werden kann...

Dann kommt ja dann noch ein Schreiben.... bin wirklich gespannt wie die Sache da ausgeht....

Also ich verstehe nicht, dass der Anwalt nicht bezahlt wird... hat denn der Anwalt nicht beider Versicherung angefragt, ob die Kosten übernommen werden...?

Gruß
Epex

Zitat:

Original geschrieben von Maxter


So wie er gesagt hat lässt er es auf jedenfall bis zu Gericht kommen.
Heißt die Sache ist noch nicht abgehackt....

Sag mal, was hast du denn für Freunde? Jetzt nichts gegen dich (kenn dich ja nicht) aber der Typ ist doch so ein fetter Idiot! Der liefert sich selber ans Messer wegen den paar hunder Piepen? Der wird noch ganz andere Rechnungen bezahlen müssen wenn erstmal ein Gutachter von Gerichtswegen her sein Auto ausseinandernimmt um zu schauen ob oder jemals einen Motorfernstart eingebaut war! So ein Idiot.... Deine Auslagen/RA dann Gerichtskosten, Gutachter/Sachverständige, seinen RA etc. ...

da ist der doch mal ganz schnell bei 3500 bis 4500€....

Und wenn die Versicherung die ganze sache spitz bekommt wird die Ihm erstmal kündigen. und dann hat der noch mehr Spaß!

Mal ganz abgesehen von den folgen für seinen Führerschein für das bewusste führen eines Fahrzeugs ohne BE...

Zitat:

Original geschrieben von Maxter


Habe eine Rechtschutz inkl. Verkehrsrecht
Heißt das jetzt das ich den Anwalt bis jetzt selbst zahlen muss?

Gute Frage. Maßgeblich sind Deine ARB (Rechtsschutzversicherungsbedingungen).

M. E. hat Dein RA im Sinne der Kostendeckung durch Deinen Rechtsschutzversicherer die Deckungsanfrage nicht für die Leistungsart Kfz-Vertragsrechtsschutz gestellt. Dieses sollte er nachholen und mit der vertraglichen Uneinigkeit zwischen Dir und dem Halter oder Verfügungsberechtigten, begründen.

Ich denke die Deckungszusage wird dann erteilt.

Ich würde nicht einmal einen normalen PKW mit eingelegtem Gang und ohne Handbremse parken. Ein Kurzschluss könnte den Anlasser in Betrieb setzen. Das ist auch gefährlich wenn der Verbrennungsmotor nicht mit angeht. Es wurden z.B. schon Feuerwehrleute von losfahrenden brennenden Autos (Brand auf Parkplatz) eingeklemmt.

Ist natürlich sehr unwahrscheinlich das so etwas passiert. Hier hat der Fahrer aber vorher gewusst hat, dass dort ein illegaler Motorfernstart verbaut ist der auch bei eingelegtem Gang funktioniert. Die davon ausgehende Gefahr war ihm sogar bekannt. Er hat den Halter "Mehrfach vorher gewarnt das das Ding gefährlich ist (verboten?)" (Zitat erstes Posting).

Ist mir nicht klar, wie man als Fahrer 100% unschuldig sein kann, wenn man wissentlich mit so einem Auto fährt und das dann ohne Handbremse parkt. Du kannst auch nicht mit einem Auto mit defekten Bremsen fahren nur weil der Halter dir das "erlaubt". Und wenn man dann hinterher der Polizei auftischt, man wäre "vom Gang gerutscht" (was auch immer das heißt), dann deckt man damit ja genauso sich selbst als Fahrer der für das korrekte Parken verantwortlich ist. Wenn du gesagt hättest "Ich habe das Auto hier mit eingelegtem Gang und ungebremst geparkt obwohl ich vorher wusste dass ein unsicherer Motorfernstart eingebaut ist", dann hätte m.E. nicht nur der Halter deswegen Ärger bekommen.

@Juku,

das ist doch der Streit! Wer muss wem haften - von ganz bis garnicht.

Das wird außer- oder gerichtlich geklärt. Besser wäre es die Beiden würden sich einigen, wenn das aber nicht geht, wie so oft, dann müssen es die Anwälte richten.

@ Juku

Er hat davon gequasselt das so ein Motorfernstart mit seiner Alarmanlage möglich wäre. Da wir ihn zu mehreren davon abgeraten haben bin ich nicht davon ausgegangen das der den mißt dann doch einbaut! Hab ich vielleicht ein wenig undeutlich gepostet. Und in einem Späteren als den Ersten Post auch geschrieben....

So also wie ich gerade über einen Kollegen erfahren habe:

Er regt sich tierisch darüber auf das ich/bzw mein Anwalt die Forderung zurück gewießen hat.
(Was hat der denn anderes Erwartet????)
Und er wird DEFINITIV bis zum Äussersten gehen. Ich kann mich noch warm anziehen, er hat alles schriftlich...

Ok... mein Anwalt hat soweit auch alles schriftlich.

Ich hab dann noch ein paar Fragen:

Kann ich bei der Polizeistelle nachfragen was die Genau für Daten über das Geschen haben?

Meine "Äusserung" nicht Aussage!! gegenüber der Polizei (da ich ja nichts unterschrieben habe) }könnte{ als Falschaussage gewertet werden und einen Versicherungsbetrug bedeuten?

Wenn ja schwärzt er sich ja selbst an weil er damit ja zugibt seine Versicherung zu Betrügen!
Ich habe in keinster Weiße davon auch nur irgendeinen Vorteil. Egal ob ich dazu stehe was ich gesagt habe oder nicht.

Ich denke mal das seine Versicherung immer noch nichts von dem Verbau weiß, würde das die Sache in irgendeinem Maße kippen?

Oder hab ich da bis jetzt wieder einen ganz Groben Gedankenfehler drin?

Vielleicht wäre es von Interesse, dass du mal herausbekommst, ob das Teil noch verbaut und ist und wenn ja, dass dann eine Art Beweissicherung geschieht. Weil nachher baut der das Ding aus und erzählt was davon, dass du Gas gegeben hast/sonstwas passiert ist und dann wirds schon wieder schwieriger. Wobei das halt alles auch Sachen sind, die du am Besten vertrauensvoll mit deinem Anwalt durchsprechen solltest. Ich weiß ja nicht, ob der ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist, wenn nicht, könnte man unter Umständen auch mal über einen solchen nachdenken. Aber wie gesagt, du hast jetzt einen Anwalt, also frag den genau, was du alles wissen willst, auch wenns vielleicht erstmal unsinnig erscheint. Nur er weiß, was möglich ist und was nicht...

Gruß Tecci

Also,

1) Du hast Zeugen.
2) Wurde der Fernstart dazwischen gefriemelt....

Warte mal ab... Hunde die Bellen beisen nicht....

Gruß
Epex

Ruf doch einmal mal bei

http://www.magicar.de/

an, wenn er die Alarmanlage hat.
Die müssteste ja kennen (ich mein bei der Fernbedienung) und frag inwieweit das ganze zugelassen ist.

Der war vermutlich zu trottelig das richtig anzuschließen.

wieso zu trottelig eingebaut? Der Knopf in der Fernbedienung wurde durch das einstecken des Schlüssels in die Hosentasche vermutlich ausgelöst!

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