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Unfall durch Motorfernstart

Themenstarteram 2. November 2006 um 21:14

Hallo zusammen,

ich hab mit dem Wagen von nem "Kolegen" nen Unfall gehabt und zwar Folgendermaßen:

Wir wollten Nachts auf ne Party fahren ich hab nur meine Autoschlüsselvergessen. Da hat mir der Kollege seinen Wagen angeboten. Ich sach ich hol meine eben und gut. "Nein, nimm meinen" (Er hatte schon getrunkenb und wollte demnach nicht selber fahren)

Ich dann halt mit seinem gefahren er auf dem Beifahrersitz.

Auf dem Parkplatz alle ausgestiegen steck ich den Schlüssel in die Tasche schießt der Wagen auf einmal nach Vorne in nen anderen geparken Wagen. (Motorläuft, geht aus, geht wieder an schiebt sich weiter in den Vorderen)

Ich spring in den Wagen und mach den Gang raus, Polizei gerufen.

Ich war so nett (blöd) und hab gesagt ich bin vom Gang gerutscht... Soweit keine Probleme hat sich dann damit erledigt gehabt (Polizeilich!!!)

Jetzt will mein "Kollege" aber die Rechnung mit mir unbedingt 50/50 Teilen...

Was ich aber nicht einsehe! Denn:

-Mehrfach vorher gewarnt das das Ding gefährlich ist (verboten?)

-Ich hab mit meinem Wagen fahren wollen

-Er hat neben mir auf dem Beifahrersitz gesessen

-Ich hab ihn (dummerweise) bei der Grünenrennleitung gedeckt

-Es war nur Blech (Rückwartsgang wären definitiv 10 Kniescheiben gewesen)

Was halten ihr davon? Oder was würdet ihr tun?

MfG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hankofer

Du als Fahrer mußt aber auch mit so etwas rechnen.

Er ist nicht gefahren! Er hat das Auto NICHT aktiv gegen das parkende Fahrzeug gesteuert!

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von HINTEN durch die BRUST ins KNIE

HERRLICH !!

Zitat:

Original geschrieben von maidcruiser

2. Beweislastprobem das es so war wie es war, da ja der polizeiliche Unfallbericht etwas anderes aussagt.

Ja, der Schuss könnte nach hinten losgehen ... oder dass der Falschaussager sich für das kleinere Übel entscheiden darf.

Deshalb sollte man ja versuchen das so zu lösen. Weis ja nicht wie gut der Freund ist. Aber 50:50 ist wohl schon hart.

Themenstarteram 3. November 2006 um 21:41

Also er hat davon geredet das er sich sowas einbauen will, darauf hin hab ich ihm gesagt das es Illegal und gefährlich ist.

Das er das Ding jetzt tatsächlich in seinem Auto verbaut hat wusste ich nicht.

Den Schaden an seinem eigenen Auto hat er selbst behoben. Der andere Wagen weißt einen (mittlerweile ja behobenen) Schaden in höhe von 1000€ auf... also bei 50/50 wären das 500€... kein Pappenstiel!

Zumal er ja haftpflichtversichert ist (sein muss) und den Schaden nach meiner Aussage bei der Unfallaufnahme durch die Polizei, seine Versicherung trägt, ist das wohl der günstigere Weg für ihn. Wenn er es wirklich auf nen Anwalt und Gericht ankommen lässt wird die Sache definitiv teurer und auch eventuell Ärgerlicher (Punkte?/Fahrverbot?)

Du als Fahrer mußt aber auch mit so etwas rechnen. Den nicht nur der Halter wird bestraft sondern auch der Fahrer. Naja denk mal er fürchtet einfach das er bei der Haftpflich hoch gestuft wird. Aber ich würde die 500 Euro nicht zahlen ist ja nicht gerade wenig.

Zitat:

Original geschrieben von Hankofer

Du als Fahrer mußt aber auch mit so etwas rechnen.

Er ist nicht gefahren! Er hat das Auto NICHT aktiv gegen das parkende Fahrzeug gesteuert!

Er ist ja vorher mit den Auto gefahren und hat ein Auto das eigentlich nicht mehr ok war durch die Gegend gefahren. Wäre ja im Grunde auch nicht gerade legal.

Das kann er sich nun wirklich nicht zurechnen lassen. Er wusste nichts davon, dass solch eine Funktion eingebaut war. Klar ist der Fahrer auch für eine gewisse Verkehrssicherheit des Fahrzeugs verantwortlich, aber er kann ja schlecht vor jeder Fahrt auf ne Bühne und alle Teile des Autos überprüfen...

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Er ist nicht gefahren! Er hat das Auto NICHT aktiv gegen das parkende Fahrzeug gesteuert!

So ist es.

Es bleibt die Falschaussage.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

So ist es.

Es bleibt die Falschaussage.

Hallo,

es liegt keine strafrechtlich bewährte Falschaussage vor. §§ 153ff. StGB normieren nur die falsche uneidliche Aussage und den Meineid vor Gericht. Eine Lüge vor der Polizei ist nicht strafbar. Dafür könnte ein versuchter Betrug gegenüber der Versicherung vorliegen. Versuch, da der Halter ja wohl selber bezahlen will.

Nach dem vorgetragenen Sachverhalt würde ich gar nichts zahlen. Wie schon gesagt liegt kein schuldhaftes Verhalten des TE vor. Da die Angaben bei der Polizei falsch waren kann man ja immer noch ohne Strafe den richtigen Sachverhalt vortragen, falls der "Kollege" weiter auf Zahlung der 500 Euro besteht.

Ist schon ziemlich dreist von dem "Kollegen":. Erst den Kumpel mit einem vorsätzlich betriebsunfähig gemachten Fahrzeug fahren lassen. Dann vor der Polizei sich vom Kumpel raushauen lassen und danach noch 500 Euro für den selbst verbockten Schaden wollen.

Viele Grüße

Celeste

Themenstarteram 4. November 2006 um 7:45

Wenn ich mich richtig informiert habe:

Auch Falschaussage gegenüber der Polizei kann Starfrechtlich geandet werden:

Seite im 123Recht

bis 5Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

Von dem Vorwurf der Falschaussage (da ich mich in dem Augenblick SELBST als Schuldiger GESEHEN habe) kann doch nach §157StGB Aussagenotstand, abgesehen werden, oder?

Auszug StGB

Falls die Aussage nicht wie "Celeste" geschrieben hat überhaupt garkeine Wertung hat?!

--------

Im Übriegen ist Celestes Aussage genau meine Meinung warum ich nicht bereit bin auch nur einen Cent zu zahlen.

Die "Freundschaft" ist mir in Soweit "jetzt" auch nichts mehr wert da wir die letzten drei Jahre nichts mit einander zu tun hatten. Er hat damals schon wegen weniger Doof gespielt. Ich dachte man könnte es nochmal versuchen...

--------

Hallo,

nein, es liegt kein Aussagenotstand vor, da Du Dich weder nach § 153 noch nach § 154 StGB strafbar gemacht hast. Ansonsten wäre der Tatbestand aber auch nicht erfüllt. Wie gesagt, man darf in gewissen Grenzen vor der Polizei lügen. Auch liegt kein versuchter Betrug vor, da der Halter den Schaden noch nicht bei der Versicherung eingereicht hat (oder doch?). Hab gerade nochmal nachgeschaut, erst mit der Einreichung des Schadens bei der Versicherung ist die Strafbarkeitsgrenze überschritten.

Ich würde jetzt ganz schnell zur Polizei fahren und meine Aussage korrigieren.

Viele Grüße

Celeste

Themenstarteram 4. November 2006 um 7:58

Der Schaden ist bei der Versicherung eingereicht worden...

Die Versicherung hat ihm ja das Angebot gemacht den Schaden selbst zu begleichen um eine Höherstufen zu umgehen.

Ist es also schon zu spät?

Zitat:

Original geschrieben von Maxter

Wenn ich mich richtig informiert habe:

Auch Falschaussage gegenüber der Polizei kann Starfrechtlich geandet werden:

Seite im 123Recht

bis 5Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

Von dem Vorwurf der Falschaussage (da ich mich in dem Augenblick SELBST als Schuldiger GESEHEN habe) kann doch nach §157StGB Aussagenotstand, abgesehen werden, oder?

Auszug StGB

Falls die Aussage nicht wie "Celeste" geschrieben hat überhaupt garkeine Wertung hat?!

--------

Im Übriegen ist Celestes Aussage genau meine Meinung warum ich nicht bereit bin auch nur einen Cent zu zahlen.

Die "Freundschaft" ist mir in Soweit "jetzt" auch nichts mehr wert da wir die letzten drei Jahre nichts mit einander zu tun hatten. Er hat damals schon wegen weniger Doof gespielt. Ich dachte man könnte es nochmal versuchen...

--------

Hallo,

so schnell schaff ich doch die Antworten nicht :D

Die Grenzen der erlaubten Lüge vor der Polizei sind eben Strafvereitlung § 258 StGB, Falsche Verdächtigung § 164 StGB und Vortäuschen einer Straftat, § 145d StGB. Soweit diese nicht erfüllt sind bzw. es um einen Angehörigen geht, kann man den Ordnungshütern alles erzählen. Insofern ist der 123Recht-Link nicht ganz vollständig und korrekt. Problematisch ist halt, was mit diese Lüge noch bezweckt wird, z.B. Einreichung des "falschen" Polizeiprotokolls bei der Versicherung. Auf jeden Fall hast Du zur Zeit nach dem geschilderten Sachverhalt keine Straftat begangen.

Hm, ok, lese gerade, daß der Kumpel es schon eingereicht hat. Da kann ich nur noch einen Rechtsanwalt empfehlen. Kommt jetzt bzgl. der Beweisfrage darauf an, ob Dein Kumpel die Startanlage noch im Auto hat. Zumindest begeht Dein Kumpel gerade Verscherungsbetrug. Schwierige Sache. Oder hoffen, dass die Versicherung nichts merkt. Man muß dem Kumpel ja nicht das hier besprochene mitteilen und einfach die 500 Euro nicht bezahlen.

Viele Grüße

Celeste

Das mit der Falschaussage würde ich nicht zu wörtlich nehmen und nur auf dieses Delikt hin prüfen.

Fakt ist, dass Maxter durch seine wissentliche falsche Aussage dazu beigetragen hat, dass die Polizei nicht nach dem tatsächlichen Unfallgrund geforscht hat und diesen folglich auch nicht gefunden hat.

Dadurch wird auch die Versicherung in Folge nicht prüfen können ob Ihr ein Regress zusteht.

es wäre doch wesentlich schlauer gewesen zu sagen:

Ich bin gefahren, der Wagen hat sich nach Verlassen selbstständig in Bewegung gestzt und mir ist unklar warum.

Begünstigt ist durch die falsche Aussage der Halter.

Jurastudenten können jetzt weiterbasterln und alle möglichen Delikte (direkt bzw. Beihilfe) und zivilrechtlichen Ansprüche prüfen.

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