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Unfall beim überfahren einer durchgezogenen Linie

Themenstarteram 27. März 2015 um 21:23

Hallo.

Mein Vater hat einen Unfall verursacht in dem er eine durchgezogene Mittellinie überfahren hat.

Jetzt stellt sich die Frage ob seine Versicherung für den Schaden des anderen Verkehrsteilnehmers aufkommt oder ob sie es ablehnen können,aufgrund der Tatsache das mein Vater die durchgezogene Mittellinie überfahren hat und so den Unfall verursachte.

Hoffe mir kann das jemand zuverlässig beantworten.

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22 Antworten

Zitat:

[Sicher nicht > sprech mal mit Anwalt für Verkehrsrecht.

Hallo Conny, was wird mir der Anwalt für Verkehrsrecht erzählen? Ich hab zwar dienstlich viel mit Anwälten (auch für Vekehrsrecht) zu tun, aber mir hat noch keiner erklären können, wie man eine Mauer überfährt. Kannst Du es mir bitte beschreiben, wie das geht. Wie hoch darf die Mauer höchstens sein ohne Schaden für Leib und Leben? Oder ist gemeint eine Mauer über den Haufen zu fahren?

Sinnbildlich gesprochen, ... eine Mauer wird kein normaler Mensch überfahren.

Zitat:

@soringer schrieb am 2. April 2015 um 22:34:02 Uhr:

Hallo Conny, was wird mir der Anwalt für Verkehrsrecht erzählen? Ich hab zwar dienstlich viel mit Anwälten (auch für Vekehrsrecht) zu tun, aber mir hat noch keiner erklären können, wie man eine Mauer überfährt. Kannst Du es mir bitte beschreiben, wie das geht. Wie hoch darf die Mauer höchstens sein ohne Schaden für Leib und Leben? Oder ist gemeint eine Mauer über den Haufen zu fahren?

Kommt sehr stark auf das Fahrzeug an, welches du fährst. Ideal ist z.B. ein Leo II, den stört eine normale Mauer ziemlich wenig :p.

am 14. April 2015 um 14:33

Schaue mal hier :-)

Die Landung geht übel ins Kreuz.... :D

Wieso? Hat der keine Luftfederung? Bei dem Preis sollte das aber drin sein.

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 28. März 2015 um 01:17:32 Uhr:

Doch, doch, auch bei der KFZ-Haftpflichtversicherung gibt es einen Regressanspruch bis zu 5000,- bei sehr grober Fahrlässigkeit.

Nachdem wir nun wissen, warum Verteidigungs-Ursula hunderte von Leopard II-Panzern reaktivieren will (es gibt ja noch viele Mauern in unserm Land) , wäre eine weitere Klärung der Frage nach dem Regereßanspruch in der Haftpflichtversicherung angebracht.

Im Arbeitsrecht hat´s mal den Begriff der schadengeneigten Arbeit gegeben, wo die Haftungsverteilung zwischen Arbeitgeber und -nehmer vom Grad der Fahrlässigkeit des arbeitnehmerischen Handelns abhing, und der Arbeitnehmer bei gröbster Fahrlässigkeit mehr zur Kasse gebeten wurde als bei grober, normaler oder leichter Fahrlässigkeit, fürs Haftpflichtrecht bitte ich aber nun doch um Beispiele aus der Praxis oder der Rechtsprechung für einen solchen Regreß bei Nicht-Vorsatz.

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