unfall beim rückwärts einparken Schuldfrage
Hallo habe mal eine Frage:
Bin heute in eine schmale Straße gefahren um seitlich einzuparken.
Habe rechts den Blinker gesetzt.
Mir kam dann ein Auto entgegen und hielt.
Ich bin dann davon ausgegangen das Er wartet und habe rechts eingelenkt und zurückgesetzt.
Habe dann noch mal nach links gelenkt.
Plötzlich gab es einen lauten Knall vorne.
Hatte dann nach vorne gescheut und sah das zuvor stehende Auto kurz vorbeifahren (neon grün)
Er war wieder los gefahren.
Beschädigunden:
Sein Auto: Radkappe hinten links, Kratzer an der Stoßstange hinten links.
Bei mir:
Stoßstange vorne links zerkratzt und gebrochen (Reifenabdrücke)
Kotflügel links große Delle und tiefe Kratzer (Reifenabdrücke)
Achse links nach hinten geschoben (Servo defekt, Dreiechslenker verbogen diverse Achsträger links beschädigt)
Die gerufene Polizei hat sich gewundert warum nur der hintere Teil des Gegners beschädigt ist.
Bei mir ist nur vorne links vorm Radhaus ein sichtbarer Schaden (neben dem Scheinwerfer).
Konnte aber noch nix zur Schuldfrage machen (das regeln die Versicherungen untereinander).
Der Unfallgegner meinte erst Er hätte wohl warten sollen und meinte dann ganz dreist ich wäre wohl vorgefahren und wollte neu ansetzen.
Hätte ich das gemacht, hätte ich Sein neon grünen Kleintransporter bemerkt.
Die Generische Versicherung war unfreundlich und wollte den Schaden beim Anruf nicht mal aufnehmen.
Meine hatte angeboten das über die Vollkasko erstmal laufen zu lassen und das das wieder von der Geg. Versicherung einzuklagen.
Allerdings meint meine Werkstatt das mein Auto wohl wirtschaftlichen Totalschaden hat (4600€ Reperaturkosten).
Meine Frage: Wer hat jetzt Schuld?
Gruß Andy
20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Ok! Der TE hat EINEN gravierenden Fehler gemacht. Wenn ICH einparke und habe so einen ungeduldigen Zeitgenossen HINTER oder VOR mir, bleibe ich einfach stehen und zwar SO wie ich gerade stehe.
Aber hier war, wie aus dem Eingangsposting unschwer zu erkennen ist, der Geschädigte nicht hinter oder vor dem Einparkenden, sondern er war Gegenverkehr, der vom TE offensichtlich beim vorwärtsfahren erwischt wurde.
Soll denn jetzt auch noch der gesamte Gegenverkehr halten, wenn jemand das Einparken übt?
Das Schadensbild am entgegen kommenden Pkw passt zur Aussage des Fahrers, dass der TE aus der halb eingeparkten Position noch einmal nach vorn links ausgeparkte, um einen zweiten Einparkversuch zu starten, während er seine Fahrt fortsetzte.
Nicht passend zur Beschädigung, nur hinten am entgegen kommenden Pkw, ist die Aussage des TE, er habe sein Auto zwar nach vorn bewegen wollen, habe jedoch noch gestanden und noch nicht den 1. Gang eingelegt. Dieses widerspricht auch seiner Bemerkung, das Auto schere ja noch aus beim Einlenken.
Ausscheren kann das Auto nur, wenn es bewegt wird.
Dass sich die Polizei bei dem vorgefundenen Schadensbild über die Schadensschilderung des TE wundert, ist nicht verwunderlich.
Anzunehmen ist, dass der TE durch ein Fahrmanöver sein Auto weiter in die Fahrspur des entgegen kommenden PKW bewegte, während dieser an ihm vorbei fuhr. Während diesem Fahrmanöver hat der TE nicht nach vorn geschaut, sonst hätte er den nahenden entgegen kommenden PKW bemerken, und sein Fahrmanöver abbrechen können und müssen.
Die Bewegungsrichtung des TE beim Zusammenprall kann nach vorn oder hinten gewesen sein, da beides die Durchfahrtbreite des Entgegenkommenden verkleinern kann.
Eine Wartepflicht des Entgegenkommenden bestand nicht, wäre jedoch in diesem Fall sinnvoll gewesen.
Zitat:
Original geschrieben von andrerene
Bin heute in eine schmale Straße gefahren um seitlich einzuparken.
... heißt für MICH: Da war kein Platz für 2 Autos solange der TE einparken wollte. Wenn der entgegen kommende nicht warten kann bis der Parkvorgang beendet ist ... PECH! Für WEN ist Auslegungssache ... für MICH ganz klar und habe ich bereits geschrieben. Alltagssituationen, jedenfalls für mich!
Auch wenn jemand von hinten kommt und erst mal stehen bleibt, heißt es ja nicht, dass es so bleibt. Parke ich hier an einer Hauptverkehrsstraße rückwärts einen verlängerten TRANSIT BUS ein, werde ich regelmässig von ungeduldigen PKW Lenkern überholt. Nur, die Straße ist breit genug. In einer engen Straße warte ich bis der einparkenden seine Tat vollendet hat, dann fahre ich erst vorbei. Das macht leider nicht jeder. Ist wie Türe aufreissen ohne Rücksicht auf den Verkehr. Irgendwann erwische ich mal eine Türe, weil ich nicht mehr ausweichen oder stoppen kann. Unterschied: Türe aufreissen erfolgt oft ohne Ankündigung und überraschend, im Gegensatz zu einem Einparkvorgang.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von gershX
ich würde sagen der arme TE geht in der vollkasko hoch und sein bimmer in die presse 🙁
Hi mein e34 habe ich schon seit 2 Jahren nicht mehr.
Der Unfall war mit dem Opel Astra H von meinem Opa.
Naja mal gucken was da rauskommt.
War heute beim Anwalt, der meinte der Unfallgegner (Mann 52) ist ein wenig zu forsch gefahren.
Er fand es auch komisch das Er hält und dann wieder losfährt.
Also Er meint im schlimmsten Fall bekomme ich eine Teilschuld von 30% weil ich Ihn nicht vorbei gelassen hatte.
Mein Hindernis die Parkenden Autos waren auch auf meiner Seite.
Mit einem Test mit Modellautos kam der Anwalt auf folgende Therorie:
Der Undallgegner sieht mich entgegenkommen.
Ich habe gehalten und rechts geblinkt.
(Ich hätte warten müssen bis Er irgend was macht, z.b. Lichthupe oder Handzeichen)
ich habe dann den Rückwärtsgang eingelegt und bin dann rückwärts in die Lücke eingefahren.
Er hatte dann wohl gedacht da ist genug platz (müssen wohl 2m gewesen sein) und ist dann losgefahren.
Da die Straße keine 30 Zone ist hat Er wohl komplett beschleunigt (seine Frau meinte zu der Polizei das Ihr mann wohl im 3ten Gang war als es genallt hat und das Er rechts schon auf dem Bürgersteig gefahren ist)
Ich bin dann wohl genau in dem Moment wo Er auf meiner Höhe war nach links gelenkt , dann hat es auch geknallt.
Was Ihn bewogen hat wieder zurück vom Bordstein zu fahren ist ein Absolutes Halteverbotsschild ca 10m hinter Meiner Parklücke.
Also das hätte zumindest genau die Beschädigungen erklärt.
Die 2te Möglichkeit wäre das ich Ihn nicht gesehen habe und das Auto irgendwie nach vorne gerollt ist.
Es hätten ja schon 30cm ausgereicht.
Ich bin weder langsam in die Parklücke gefahren noch habe ich den 1ten Gang rein gemacht um noch mal nach vorne zu stoßen, dabei hatte es dann vorne schon geknallt.
Ich hatte gerade den Rückwärtsgang rausgenommen.
Wer sich mit Opel auskennt weiß. das der Rückwärtsgang mit einem Schalter unter dem Knauf runter gezogen wird, der geht dann nur raus, wenn das Auto steht.
Zum Auto:
Da der Unfallgegner mit Seinem Caddy genau mit der Hinterachse im meinen Kotflügel und Reifen gefahren ist, meinte meine Opel Vertrags Werkstatt heute, das linke links eingeschlagene Vorderrad wurde nach hinten geschoben.
Es steht auch viel weiter nach hinten als vorne zu der Stoßstange.
Dabei ist wohl die komplette Aufhängung inklusive Stoßdämpfer, Domlager, Dreiechslenker beschädigt worden.
Zusätzlich Leckt jetzt die Servo und macht Schnarch Geräusche beim Stand.
Die meinten erleine eine neue Servo liegt schon bei 1200€ dann die Restlichen Teile bei 1400€, Kotflügel neu, Stoßstange neu mit Farbe 1000€ und dann noch Einbau 1000€
Das wäre definitiv das Auto nicht mehr wert.
Der soll noch bei 4000€ in etwa liegen.
Gruß Andy
Zitat:
Original geschrieben von andrerene
War heute beim Anwalt, der meinte der Unfallgegner (Mann 52) ist ein wenig zu forsch gefahren.
Er fand es auch komisch das Er hält und dann wieder losfährt.
Also Er meint im schlimmsten Fall bekomme ich eine Teilschuld von 30% weil ich Ihn nicht vorbei gelassen hatte.
Dann warte mal ab, wie die Schilderung des gegnerischen Anwalts aussieht...
Ich vermute mal, dass die Sache im günstigsten Fall 50:50 entschieden wird.