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Unfall -> Auto soll verkauft werden, Reparieren oder nicht?! Abrechnung Versicherung

Themenstarteram 16. November 2019 um 16:27

Hallo Zusammen,

ich hoffe das hier ist das Richtige Unterforum für meine Frage.

Ich habe folgende (zugegeben ziemlich blöde) Situation.

Ich habe einen Neuwagen bestellt, Lieferung warsch. bis Ende Dezember. Mein aktueller Skoda Octavia Kombi (Bj 2017) sollte im Zuge dessen Verkauft werden.

Nun ist mir heute beim Besuch meiner Eltern blöderweise mein Vater beim Wenden im Hof mit ordentlich Schmackes aufs Auto gefahren (Fahrertür ordentlich ramponiert + Delle am Schweller).

Die Versicherung übernimmt den Schaden, soweit alles geklärt. Nun weiß ich jedoch nicht wie ich am besten vorgehe, da das Fahrzeug ja eigentlich verkauft werden soll....

Macht es nun mehr Sinn den Wagen reparieren zu lassen und dann zu Verkaufen (evtl. sogar direkt an den Vertragshändler, bei dem ich das Fahrzeug reparieren lassen würde und ich es auch ursprünglich gekauft habe).

Oder ist es sinnvoller den Schaden nicht reparieren zu lassen, das Fahrzeug als Unfallwagen zu Verkaufen und von der Versicherung den Schaden ausbezahlen zu lassen?

Ich bin an dieser Stelle etwas ratlos und würde mich über Hilfe sehr freuen.

Viele Dank!

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19 Antworten

Wurden hier Beiträge entfernt oder wieso geht es hier plötzlich so heftig um das Verschweigen des Unfallschadens?

Moin,

Ich denke ja - aber lassen wir das mal gut sein.

Dir ist bewusst, dass du ggf. auch - zum Händler kannst und mit dem Zusammen durchrechnen kannst, ob es sinnvoller ist gegen KV fiktiv abzurechnen und das Auto mit Abschlag zu verkaufen oder es gemäß KV reparieren zu lassen und gg. den wertgeminderten Instandgesetzten Wert abzugeben. Davon ab steht es dir als geschädigtem natürlich auch frei das einen Gutachter machen zu lassen - ggf. falls das Fahrzeug finanziert oder geleast ist - sowieso vertragliche Pflicht?

Am Ende rechnest du halt aus, was für dich den besten Deal ergibt.

LG Kester

Würde mir hier jedenfalls einen eigenen/ freien Gutachter suchen.

Erfahrungstechnisch, da es sich um die HUK als gegnerische Versicherung handelt, rate ich dir auch zu einem Anwalt.

Was hier glaub noch nicht erwähnt wurde, ist, dass dir auch eine Wertminderung zusteht (nur sofern repariert wird) zzgl Nutzungsausfall und weitere Auslagen...

Wo wir grade dabei sind, du musst dir kein Leihwagen nehmen.

Du kannst dir das Geld auszahlen lassen (kommen soweit ich weiß kleine Abzüge von ab)

Zitat:

@Kiseku schrieb am 18. November 2019 um 14:05:49 Uhr:

Wo wir grade dabei sind, du musst dir kein Leihwagen nehmen.

Du kannst dir das Geld auszahlen lassen ...

da gibt es sogar eine Tabelle mit "Regelsätzen":

https://www.autobild.de/.../...nutzungsausfall-nach-crash-1895506.html

Zitat:

Tabelle "Nutzungsausfallentschädigung" des Fahrzeugbewerters Schwacke. Diese listet rund 38.000 Fahrzeugmodelle in elf Fahrzeug-Gruppen (A bis L) auf. ... Autos, die fünf Jahre und älter sind, werden um eine Gruppe zurückgestuft. Ab zehn Jahren stuft man zwei Gruppen zurück. ...

Beispiele für die Nutzungsausfallentschädigung:

• Ford Fiesta 1.0 EcoBoost, 74kW , Ausstattung "Titanium": NAE-Klasse D, entspricht 38 Euro/Tag

• ...

• Mercedes E-Klasse E220d, 143kW, Ausstattung "Exclusive": NAE-Klasse J, entspricht 79 Euro/Tag

• ...

Gruppe Nutzungsausfall

A 23 Euro

B 29 Euro

C 35 Euro

D 38 Euro

E 43 Euro

F 50 Euro

G 59 Euro

H 65 Euro

J 79 Euro

K 119 Euro

L 175 Euro

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