Unfall auf Pakrplatz bei Drifttraining passiert, Verursacher hat den Schaden nicht gemeldet.

Hallo Leute, und zwar ist am letzten Samstag ein Unfall auf Torfhaus (Harz) passiert, bei dem ich geschädigt wurde durch einen 19 Jährigen Fahranfänger.

Dieser befuhr mit dem BMW den Parkplatz mehrmals, und in seiner letzten ''Driftrunde'' verlor er die Kontrolle und Ditschte mit seinem Bimmer mit ca. 25-30km/h in meinen Volvo.

Augenscheinlich gab es keinen Großen Schaden, die Polizei wurde hinzugezogen und hat den Unfall aufgenommen. Die Daten etc. wurden ausgetauscht aber nicht die Versicherungsnummern.

Da Er mit seinem PKW in mein Stehendes KFZ gerauscht ist, ist doch die Schuldfrage eindeutig ? Er hat den Unfall ja auch zu gegeben. Allerdings hat er jetzt seid Montag mit der Versicherungsnummer Rumgedruckst, und will diese nicht Raus geben. Hab ich aber bereits über diese Zentral der Versicherer raus bekommen.

Die Gegnerische Versicherung (DEVK), hat den Unfall noch nicht gemeldet bekommen, und war ganz Verwundert darüber, das ich bereits einen Gutachter besorgt hatte, der mein Fahrzeug unabhängig begutachtet.

Heraus stellte sich, das der Schaden sich an meinem Auto auf knapp 1300€ bewegen würde, und zu einem Wirtschaftlichen Totalschaden wird.

Jetzt hat mir die Versicherung allerdings einen Fragebogen zugeschickt, den ich doch bitte ausfüllen soll. Da ich den Schaden bei ihnen Gemeldet habe, und der Verursacher es bisher nicht Geschafft hat (Auto ist auf den Vater versichert). Zieht das noch was nach sich, und muss ich den Fragebogen ausfüllen, oder Reicht der Polizeibericht mit der Skitze aus wenn ich diesen Zusammen mit dem Gutachten dort hinsende ?

Liebe Grüße.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@NanoQ2 schrieb am 19. Januar 2017 um 16:50:44 Uhr:


Ja,
wenn man ein Gutmensch ist, sollte man meinen, sowas geht ohne Anwalt.

Sonst aber läuft alles sauber bei dir, oder wie? 😕 🙄 😠

Das ewige Geplärre sofort nach einem Anwalt ist doch nur für Menschen, die sonst nichts alleine auf die Reihe bekommen.
Nachdem er der Versicherung alles gemeldet hat, wird diese sich ohnehin zwingend mit ihrem eigenen Kunden auseinandersetzen. Erst wenn er dann den Vorfall abstreitet (was unwahrscheinlich sein dürfte, da er offiziell durch die Polizei aufgenommen wurde), kann er sich mal überlegen, rechtlichen Beistand einzuholen.

Aber vorher besteht doch absolut kein Grund.

Gruß Martin, der nun fast 40 Jahre lang ohne jeglichen Anwalt durchs Leben gekommen ist

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Wenn das Bürschchen schon mal innerhalb einer Woche es nicht schafft den Schaden zu melden kann man zu 99,9% davon ausgehen das die Sache nicht ohne Streiterei über den Tisch geht. Vermutlich traut sich der Junge gar nicht den Unfall zu beichten was gewisse Rückschlüsse zulässt.
Würde mich nicht wundern wenn nach Aussage des Jungen sich das geparkte Auto plötzlich materialisiert hat und Er deswegen den Unfall gar nicht hat vermeiden können.

Der Verursacher meldet den Unfall nicht sofort und die Versicherung wundert sich über die Inanspruchnahme eines Gutachters.
Wer da nicht zum Anwalt geht ist selbst Schuld, wenn er über den Tisch gezogen wird.

Der Anspruch besteht zunächst einmal nicht gegenüber der Versicherung, sondern gegenüber dem Schädiger.

Haftpflicht = Direktanspruch gegen den Versicherer und gleichrangig dazu auch gegen den Schädiger.

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Auf jeden Fall einen Anwalt nehmen der dann die Versicherung nervt. Ich hatte so einen Fall von nicht Meldens mal, das zog sich über mehrere Monate da der Versicherungsnehmer auch auf anfragen seiner eigenen Versicherung nicht reagierte.

Mit dem Anspruch gegen die Versicherung haste Recht. Man lernt nie aus.

Ich hatte schon mal was zur Schadensminderungspflicht geschrieben. Wenn die die zu einem Anwalt raten von der Vers. gesagt bekommen: Der war nicht nötig bei der Schadensgröße schon garnicht, dann zahlen die den selber. Erst recht wenn die Schuldfrage wie hier eindeutig ist.

@bitboy:
Kannst du diese Aussage mit Urteilen belegen bzw. ab welcher Schadenshöhe ist denn ein RA zulässig?

Zitat:

@Bitboy schrieb am 20. Januar 2017 um 07:46:19 Uhr:

Ich hatte schon mal was zur Schadensminderungspflicht geschrieben. Wenn die die zu einem Anwalt raten von der Vers. gesagt bekommen: Der war nicht nötig bei der Schadensgröße schon garnicht, dann zahlen die den selber. Erst recht wenn die Schuldfrage wie hier eindeutig ist.

Stimmt du hattest etwas dazu geschrieben, nämlich Blödsinn.

Und warum jetzt noch einmal?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall stehen dem Geschädigten immer folgende Rechte zu:

Freie Wahl eines Rechtsanwaltes
Freie Wahl eines Sachverständigen
Freie Wahl der Reparaturwerkstatt

Das sollte in Kurzfassung reichen. Alles andere fällt unter den Begriff:

Leute Verdummung

Leute, es geht hier um einen 19jährigen und die Sachlage ist relativ eindeutig.
Man kann es auch übertreiben. Einige hier werden wohl von der deutschen Anwaltskammer für ihre Hetze bezahlt.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 20. Januar 2017 um 07:46:19 Uhr:


Ich hatte schon mal was zur Schadensminderungspflicht geschrieben. Wenn die die zu einem Anwalt raten von der Vers. gesagt bekommen: Der war nicht nötig bei der Schadensgröße schon garnicht, dann zahlen die den selber. Erst recht wenn die Schuldfrage wie hier eindeutig ist.

Sind Sie bei einer Versicherung beschäftigt?
Woher kommt diese Stammtischwissen?

Zitat:

@f355 schrieb am 20. Januar 2017 um 09:04:26 Uhr:


Leute, es geht hier um einen 19jährigen und die Sachlage ist relativ eindeutig.
Man kann es auch übertreiben. Einige hier werden wohl von der deutschen Anwaltskammer für ihre Hetze bezahlt.

Moin,

Du solltest deinen letzten Satz noch einmal überdenken, oder besser überarbeiten!

Warum?
Sonst könnten "einige" hier darauf kommen,
das Du von den Versicherungen für deine "Hetze" bezahlt wirst!

Die Schadensminderungspflicht ist kein Stammtischwissen!

Für die Behauptund hier nur mal zur Info ein Link:

Schadensminderungspflicht

Daraus lässt sich z.B. ableiten, dass ein unnötiges Gutachten oder unnötige Anwaltskosten nicht getragen werden müssen.

Und davon sind die Rechte des Geschädigten

Zitat:

Freie Wahl eines Rechtsanwaltes
Freie Wahl eines Sachverständigen
Freie Wahl der Reparaturwerkstatt

überhaupt nicht beeinträchtigt, nämlich

eigene

Fachleute auszuwählen. Und nur das ist zunächst mit den Formulierungen gemeint. Damit ist nicht ein Recht auf eine selbstverständliche Inanspruchnahme in jedem Fall gemeint.

Die Versicherung hat bislang nicht erkennen lassen, dass sie gar nicht in die Abwicklung eintreten will, sondern hat ordnungsgemäß die ersten Schritte der Bearbeitung eingeleitet. Dazu gehört auch der Fragebogen.
Damit besteht zunächst kein Grund, zum Anwalt zu rennen, zumal mit dem Fragebogen zunächst noch nicht die Geltendmachung der Ansprüche in der konkreten Summe ausgelöst wird.

Damit besteht tatsächlich die Gefahr, dass die Versicherung die Zahlung der Anwaltskosten verweigern kann.

Aus der Mitwirkungspflicht heraus würde ich aber mit dem Fragebogen vorsichtig sein. Einfach nur die persönlichen Daten ausfüllen, Datum, Uhrzeit, Ort und die Kopie der Unfallaufnahme mit dem Az. der Polizei. Auf dieser ist in der Regel eine Angabe zu den Beteiligten in Sachungen Verursacher enthalten, die erst einmal zugunsten des Geschädigten sprechen dürfte. Damit istder Mitwirkung nachgekommen und irgendwelche Einlassungen können später nicht zum eigenen Nachteil ausgelegt werden.

Erst nach Rückäußerung und Angaben der Versicherung, wie weiter zu verfahren ist, sollte man tätig werden und seine Ansprüche konkret auflisten, beziffern und geltend machen. Die fehlende Reaktion des Schädigers hat auf die Regulierung keinen Einfluss, sondern nur auf das Innenverhältnis zwischen ihm und seiner Versicherung. Und die Auflistung ist ganz einfach, da das Gutachten alle erforderlichen Angaben enthalten müsste. Hinzu kommt ggf. der Nutzungsausfall und die Auslagenpauschale nicht vergessen.

Ich hoffe auch, es ist nicht vergessen worden, den Unfall der eigenen Versicherung zu melden. Das gehört auch zu den Pflichten, unabhängig von der vermeintlichen Schuldfrage.

Meines Wissens werden Schäden von 1000-1500 € problemloser geregelt. Hier heist es dann die Kosten für einen Anwalt stehen in keinem Verhältnis zum Schaden. Auch ein eigener Gutachter kann bei kleinen Schäden ins Auge gehen. Die sagen das hätten wir auch so problemlos goßzügig gezahlt, und sparen sich dann die Kosten für den Gutachter. Zahlen 100 € mehr wie Kostenvoranschlag, is ja toll,, und sparen beim Gutachten für 250€ mal eben 150€. Mal so als Denkhilfe. Zulässig ? eher wenn nötig, dann ja. Das der nötig war muss man notfalls beweisen, ist schwer wenn man vorher keinen Schriftverkehr hatte. Lese gerade die Rechte : klar hat man diese und das stellt auch keiner in Frage, nur er zahlt bzw. hat ein Recht auf Kostenübernahme. Als erstes heist es doch wer die Musik bestellt zahlt erstmal.

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