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Unfall auf Firmenparkplatz

Themenstarteram 14. Januar 2016 um 13:40

Hallo!

Ich bin in der Früh auf dem Parkplatz meiner Firma aufgrund von Glatteis in das Auto einer Kollegin gerutscht. An meinem Fahrzeug entstand kein Schaden. Das Auto der Kollegin hatte eine kleine Delle.

Der Parkplatz sollte von einer externen Firma geräumt bzw. gestreut werden.

Dies war nicht der Fall.

Die Kollegen meinte, den Schaden müsste diese Firma bezahlen.

Kann in so einem Fall diese Firma haftbar gemacht werden?

Was meint ihr?

Lg!

Beste Antwort im Thema

Ich wollte natürlich regressieren schreiben, das Rechtschreibprogramm hat regressiver daraus gemacht...

 

Im Zusammenhang mit der Räum- und Streupflicht wurde in meiner Berufslaufbahn noch kein Schaden von einem Haftpflichtversicherer reguliert, der von einem KFZ verursacht wurde und ich habe relativ viele solcher Fälle, wobei meist die KFZ-Halter den Eigenschaden geltend machen.

 

Auch wenn man darüber nachdenkt, erscheint es logisch, dass die Gefährdungshaftung mit der dazugehörigen Sorgfaltspflicht beim Führen von KFZ höher anzusiedeln ist, als die Räum- und Streupflicht auf einem Privatgrundstück.

 

Mit Teilungsabkommen waren die zwischen Sozial- und Haftpflichtversicherung gemeint und die Tatsache, dass diese in erster Linie vereinbart wurden, um die Verschuldensprüfung zu umgehen. Nur weil der TE ins Auto der Kollegin gefahren ist, ist ein Verschulden des mit der Verkehrssicherungspflicht beauftragten noch nicht bewiesen.

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Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 14. Januar 2016 um 15:58:30 Uhr:

Quelle?

§ 41 StrG

als Beispiel

am 14. Januar 2016 um 18:08

Ich habe das Gefühl, dass hier einige den Sachverhalt nicht richtig verstanden haben. Es handelt sich hier um ein Privatgelände (Firmenparkplatz!!). Da spielen selbstverständlich die Vorschriften über die Streupflicht auf öffentlichen Straßen und Wegen keine Rolle. Und selbst, wenn ich einen Fußweg zu streuen hätte, und ich diese Pflicht auf einen anderen übertragen habe, kann ich den für Schäden haftbar machen, die dadurch eingetreten sind, dass er seinen Auftrag nicht erfüllt hat. Das gilt natürlich auch für ein Privatgelände. Wenn der Arbeitgeber ein Unternehmen damit beauftragt hat, auf dem Firmengelände zu streuen, dann ist er für Schäden haftbar, die dadurch entstanden sind, dass er den Auftrag nicht ordnungsgemäß oder, wie im vorliegenden Fall, überhaupt nicht erfüllt hat. Es kommt natürlich auf den Vertrag an, den der Arbeitgeber des TE mit dem Streuunternehmen abgeschlossen hat. Wann (Uhrzeit und Wetterverhältnisse), wie oft und wo soll gestreut werden und dergleichen mehr.

Dann verklagst du die Gemeinde weil sie nicht pünktlich gestreut hat und du zu schnell warst und deswegen gerutscht bist?

am 14. Januar 2016 um 19:04

Viel Spaß beim streiten.

Themenstarteram 14. Januar 2016 um 19:53

Zitat:

@Raghul schrieb am 14. Januar 2016 um 19:34:06 Uhr:

Dann verklagst du die Gemeinde weil sie nicht pünktlich gestreut hat und du zu schnell warst und deswegen gerutscht bist?

Was hat das jetzt mit der Gemeinde zu tun?

Ich wollte mit dem Vergleich sagen das wir einfach Zuwenig Informationen haben. Wann soll dort gestreut werden?, ist ein Schild vorhanden bzgl. streuen ?

Muss auf privat Gelände gestreut werden? Etc. der Vergleich sollte einfach nur da sein um zu zeigen das man ohne Informationen viel schreiben kann.

Themenstarteram 14. Januar 2016 um 20:07

Ok, die genauen Vertragsdetails kenne ich auch nicht. Das ganze läuft über eine Hausverwaltung. Unsere Firma ist nur Mieter.

am 14. Januar 2016 um 20:07

Und mal als Info am Rande... ich weiß zwar nicht ob es relavante rechtliche Unterschiede gibt. Aber der TE kommt aus Niederösterreich....

am 14. Januar 2016 um 21:16

Ich würde statt hier im Forum einmal bei meiner Firma nachfragen. Die sollten doch besser wissen als wir was sie beauftragt haben.

Gruß Frank,

der Umwege wenn es geht vermeidet. ;)

am 14. Januar 2016 um 21:18

@Raghul

@ChristianHa.

Sehr schlaue Bemerkungen! Zeigt deutlich, dass ihr nicht verstanden habt, worum es hier geht, obwohl ich bereits darauf hingewiesen habe, dass es einen Unterschied gibt zwischen privatem und öffentlichem Gelände!

@Karliseppel666

Ich glaube nicht, dass die Haftungsfragen in Österreich anders geregelt sind, als in Deutschland, genau weiß ich das allerdings nicht.

am 14. Januar 2016 um 21:21

@Lone_Wolf

Wenn du den Schaden nicht selbst zahlen willst, musst du dich insoweit schlau machen. Nur wenn du weißt, wie die Vertragsbedingungen lauten, kannst du auch klären, wer für den Schaden aufkommen muß.

am 14. Januar 2016 um 21:28

@Frank128

Der TE hat uns doch gar nicht gefragt, was in dem Vertrag steht!

Wir reden hier über:

Zitat:

Das Auto der Kollegin hatte eine kleine Delle.

Ist das nicht anders zu lösen?

am 14. Januar 2016 um 21:43

Zitat:

@Drahre1 schrieb am 14. Januar 2016 um 22:28:43 Uhr:

@Frank128

Der TE hat uns doch gar nicht gefragt, was in dem Vertrag steht!

Der TE hat gefragt ob die Firma haftbar gemacht werden kann.

Die korrekte Antwort, ohne näherere Informationen, kann nur sein:

Ja, Nein, Vielleicht.

Gruß Frank,

alles andere ist für "mich" leider nur Spekulation.

Ich begreife offen gestanden die Diskussion nicht wirklich.

Es gibt erst mal nur ein geschädigtes Fahrzeug, das geparkt war.

Der Halter wendet sich folgerichtig an die KFZ-Haftpflicht des TE, die den Schaden regulieren wird, zumindest aus Gesamtschuld.

Mit der Regulierung geht der Anspruch auf einen evtl. Regress, dessen Anspruchsgrundlage ich immer noch bestreite, auf den Haftpflichtversicherer über.

Diese Beurteilung ist zu 100 % auch für Ö... anwendbar.

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