Unfall auf einem Parkplatz

Hallo,
ich hatte gestern einen Zusammenstoß mit einem Toyota Yaris. Und zwar habe ich geschaut ob nichts gekommen ist und fahre gerade aus der Parklücke raus und dann kommt der Toyota Yaris um die Ecke und wir stoßen auf einander ich mit der rechten Vorderseite und der andere Fahrer mit seinem rechten Heckflügel. Ich habe den anderen Autofahrer gar nicht gesehen weil er gerade um die kurve am Parkplatz kam wie ich ausgeparkt bin und der Autofahrer hat gesagt er hat mich auch nicht gesehen. Da ist jetzt meine Frage wer muss den Schaden zahlen bin ich zu 100 % schuldig? An meinem Auto ist nichts passiert außer einpaar Kratzer aber am anderen Auto ist ein Schaden von 1900 € entstanden. Übernimmt die Versicherung die gesamten Kosten weil ich als Azubi kann mir des nicht leisten.

Viele Grüße
MyKnoppers

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


für die 50% Deines verbliebenen Schadens kann natürlich die VK den Schaden
übernehmen, wenn sich denn lohnt (SB + Hochstufung).

Mumpitz!

Wenn er das so macht, verschenkt der Fragesteller Geld!

Hier liegt wohl tatsächlich ein klassischer 50/50-Fall vor (Kollision zwischen zwei Rückwärtsfahrenden).

Wenn eine Vollkaskoversicherung besteht, ist der einzig richtige Weg dieser:

1. Den Schaden zunächst über die Vollkaskoversicherung abwickeln.

2. Die sodann verbleibenden Schadenpositionen beim gegnerischen Haftpflichtversicherer geltend machen und zwar ausdrücklich nach dem sog. Quotenvorrecht.

Nach dem Quotenvorrecht muss der gegnerische Haftpflichtversicherer nämlich alle Positionen, welche im Zusammenhang mit dem reinen Blechschaden stehen vollständig übernehmen.

Das wäre einmal die Selbstbeteiligung aus der Kaskoversicherung - die muss vollständig bezahlt werden.

Sodann noch die Wertminderung (falls eingetreten) - muss ebenfalls vollständig bezahlt werden.

Ganz wichtig: Den Gutachter der Kaskoversicherung ausdrücklich darum bitten, in das Gutachten auch eine evtl. Wertminderung mit aufzunehmen (wird häufig bei Kaskogutachten nicht gemacht, da ja meistens nicht versichert als Kaskoschaden).

Sodann wird noch der Rest (also Nutzungsausfall, Kostenpauschale und Rückstufungsschaden der Kasko) anteilig zur Haftungsquote bei der Gegenseite geltend gemacht.

Und nur mit dieser Methode verschenkt man kein Geld!

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so wollte ich es lesen *g*
du formulierst viel schoener als ich 😉

Ich hänge mich einfach mal hier an, vielleicht kann ja jemand eine Einschätzung geben:

Wie sieht es denn bei der Schadensabwicklung bei 50/50 Regelung aus?

Meine Frau hatte beim rückwärts Ausparken eine Kollision mit einem Fahrzeug eines Paketlieferdienstes welches ebenfalls rückwärts (mit hoher Geschwindigkeit) an den parkenden Autos vorbei fuhr. Er hat ihren Q3 hinten links auf Höhe der C-Säule/hintere Stoßstange erwischt.
So wie ich es vermute kommt es wohl zu einer gleichen Schuldverteilung (50/50) auf beide Unfallgegner.

Frage an die Experten:
Wie läuft die Schadensabwicklung der Versicherung bei einer gleichen Schuldverteilung (50/50) ab?

1.) Zahlt die gegnerische Versicherung die Hälfte des an unserem Fahrzeug entstandenen Schadens und umgekehrt? Oder muss jeder Unfallgegner seinen Schaden selbst tragen?

2.) Falls man einen Anwalt einschaltet (Verkehrsrechtschutz besteht; allerdings bei einer anderen Versicherung) wird dieser ebenfalls in die Schadenssumme aufgenommen und anteilsmäßig abgerechnet?
3.) Ich habe etwas von einer Quotenregelung bei Teilschuld und bestehender Vollkasko (wir haben 1000,-€ Selbstbehteiligung) gehört. Kann mir dazu jemand etwas sagen?

@kwolf

zu 1.  der Schaden der Gegenseite wird zu 50% von Deiner Vers. ersetzt, Dein Schaden wird zu 50% von der Vers. der Gegenseite ersetzt.

zu 2.  nein, für das fordern von Schadenersatz wird der RAW von der RS übernommen.
für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen ist Deine HAftpflichtversicherung zuständig, die mit eigenen Anwälten     
notfalls vor Gericht geht

zu 3.  ist mir nicht bekannt, aber richtig, für die 50% Deines verbliebenen Schadens kann natürlich die VK den Schaden
übernehmen, wenn sich denn lohnt (SB + Hochstufung).

@Corsadiesel: Danke für die schnelle Antwort!

Das mit der Quotenregelung habe ich hier gelesen:

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Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


für die 50% Deines verbliebenen Schadens kann natürlich die VK den Schaden
übernehmen, wenn sich denn lohnt (SB + Hochstufung).

Mumpitz!

Wenn er das so macht, verschenkt der Fragesteller Geld!

Hier liegt wohl tatsächlich ein klassischer 50/50-Fall vor (Kollision zwischen zwei Rückwärtsfahrenden).

Wenn eine Vollkaskoversicherung besteht, ist der einzig richtige Weg dieser:

1. Den Schaden zunächst über die Vollkaskoversicherung abwickeln.

2. Die sodann verbleibenden Schadenpositionen beim gegnerischen Haftpflichtversicherer geltend machen und zwar ausdrücklich nach dem sog. Quotenvorrecht.

Nach dem Quotenvorrecht muss der gegnerische Haftpflichtversicherer nämlich alle Positionen, welche im Zusammenhang mit dem reinen Blechschaden stehen vollständig übernehmen.

Das wäre einmal die Selbstbeteiligung aus der Kaskoversicherung - die muss vollständig bezahlt werden.

Sodann noch die Wertminderung (falls eingetreten) - muss ebenfalls vollständig bezahlt werden.

Ganz wichtig: Den Gutachter der Kaskoversicherung ausdrücklich darum bitten, in das Gutachten auch eine evtl. Wertminderung mit aufzunehmen (wird häufig bei Kaskogutachten nicht gemacht, da ja meistens nicht versichert als Kaskoschaden).

Sodann wird noch der Rest (also Nutzungsausfall, Kostenpauschale und Rückstufungsschaden der Kasko) anteilig zur Haftungsquote bei der Gegenseite geltend gemacht.

Und nur mit dieser Methode verschenkt man kein Geld!

@twelfer

Ok, von der Sache habe ich in den letzten 30 Jahren nichts mitbekommen, weil im meinen Bereich nicht passiert ist und mir auch nicht bekannt war, vielen Dank für den Hinweis für künftige Ratschläge an den Kunden.

Danke, konifere!!

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