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Unfall auf dem Parkplatz wie vorgehen

Themenstarteram 17. Februar 2018 um 14:21

Hallo an alle,

ich bräuchte Hilfe da ich nicht genau weiß wie ich jetzt vorgehe sollte.

Unser Auto wurde auf einem Parkplatz, von einem anderen Auto das gerade rückwärts ausparken wollte, hinten links an der Stoßstange erwischt. Wir wollten dabei selbst einparken, als wir stehen blieben fuhr der andere aus der Parklücke in uns rein. Dabei ist die Stoßstange eingedrückt/gerissen, und an der Ladekante gerissen. Auch der Ladekantenschutz aus Chrom ist ziemlich verzogen. Ein Teil vom Kofferraum ist zerkratzt.

Wir haben dann die Polizei gerufen, aber die haben gesagt das die sowas nicht aufnehmen, und wir es zwischen uns selber regeln sollen. Habe jetzt nur Fotos gemacht und seine Daten aufgenommen.

Das Auto das uns angefahren hat sagt, er sei nicht schuld. Ich meine, wir fuhren an ihm vorbei, bleiben stehen, und wollten selbst in eine Parklücke. Dabei fuhr er rückwärts raus und erwischt unser nicht rollendes Fahrzeug.

Beide Autos sind Vollkasko Versichert. Wie soll ich jetzt vorgehen?

Bin über jeder Hilfe dankbar

Gruß

Beste Antwort im Thema
am 18. Februar 2018 um 17:35

In deinem eigenen Interesse würde ich die (gedankliche) Absicht, gerade selbst rückwärts einparken zu wollen, nicht weiter erwähnen. Du hast gestanden. Punkt. Man muss sich ja nicht selbst Stolpersteine in den Weg legen. Gestanden kannst du ja auch haben, weil z. B. schon jemand vor dir stand oder weil vor dir jemand ausparken wollte. Wenn du schon an dem ausparkenden Unfallgegner vorbeigefahren warst und deine Fahrtrichtung von ihm weg war, hast du eigentlich gar nicht so schlechte Karten.

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Ich hatte in einem selbst erlebten, ähnlichen Fall, auch gestanden als der andere PKW rückwärts fahrend mich traf.

Trotz Anwalt ging es 50:50 aus, jedoch forderte die Gegenpartei niemals ihren Schaden bei meiner Versicherung ein, so blieb mir die Rückstufung erspart :p

Grüße

Steini

am 18. Februar 2018 um 18:40

Immerhin schreibt der TE ja von "wir", es ist also davon auszugehen, dass er nicht allein im Auto war. Je nach Richter und Tageslaune des Selben und je nachdem wie glaubwürdig die Gegenseite auftritt, kann das unter Umständen auch helfen.

Und je nachdem, wie einfach es sich die eigene Versicherung macht. Meine hat das damals 50:50 reguliert, obwohl meine Holde bereits stand, als die Gegnerin sie traf. Mit Rabattretter keine Rückstufung (solange ich bei der Vers. bleibe). Und die Minidelle im Heckabschluss aus Plastik wurde fiktiv abgerechnet und bleibt drin.

Zitat:

@Pasha78 schrieb am 18. Februar 2018 um 19:40:27 Uhr:

Immerhin schreibt der TE ja von "wir", es ist also davon auszugehen, dass er nicht allein im Auto war. Je nach Richter und Tageslaune des Selben und je nachdem wie glaubwürdig die Gegenseite auftritt, kann das unter Umständen auch helfen.

Auch ich war nicht allein im Auto. Die Versicherer regulieren auf Parkplätzen viel zu gern 50:50....

Na klar, die Schäden sind meistens relativ niedrig und so können beide im nächsten Jahr höhere Prämien kassieren. Besonders lustig ist es, wenn beide Unfallgegner bei der gleichen Versicherung sind.

Und deshalb habe ich geschrieben - nur mit Anwalt weiter. Würde ich auch ohne RSV machen.

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