Unfall ! Ahhhhhhhhhh

VW Vento 1H

Hi Jungs heute ist mein Golf in die ewigen Jagdgründe gefahren 🙁 So ne blöde Tussi hat mir die Vorfahrt genommen ! Totalschaden wie es aussieht... i Wie läuft das jetzt mit der Versicherung ?? Wie kann ich da am meisten Geld rausholen ?? *heul*
Naja ein trost ist zumindest das es ein Opel war....

34 Antworten

herzlichen Beileid!

Ich weiß wie du dich fühlst..
ich habe meinen 3er GTI vor zwei Wochen selbbst in den Graben gesetzt, hatte aber sehr viel Glück und bin an einen Totalschaden knapp vorbei.

Ich baue meinen wieder neu auf, leider kostet dads wieder verdammt viel Kohle :-(

Gruß Adam

ich hatte im april auch einen unfall mit meinem alten vento. sah praktisch genauso aus wie deiner nur rechts statt links beschädigt. auch delle neben schiebedach und klemmende tür. war ebenfalls ein totalschaden (94er TDI vento, airbags offen!)

ich will dir nicht den mut nehmen aber den wagen wirst du dir abschreiben können.

mfg
harald

mein beileid 🙁

hoffe für dich das er sich nochma reparieren lässt !

Und was ist nun bei rausgekommen?

Ähnliche Themen

hi...

sei froh, der sieht noch relativ "human" aus... hatte nen ähnlichen schaden, nur bei mir war alles am ar***. der motorblock war eingedrückt und die karosserie war bis zur a-säule verformt. der rahmen war somit auch futsch (das dach hat schon wellen geschlagen)...

Stop mal !

Nicht selber den Kostenvoranschlag machen lassen, denn die Kosten dafür ersetzt dir keiner, wenn du es nicht in der gleichen Werstatt machen lässt.

Und ich glaube kaum dass du die Reparatur wirklich bei VW machen willst.

Bei mir war es letztes mal so:
Gutachter meiner Versicherung ist vorbeigekommen, hat mich zu einem der Versicherung vertrauten Lackierer geschickt. Der hat dann einen Kostenvoranschlag gemacht und ich hab nix dafür bezahlt.

Weiterhin ist zu beachten:
Wenn du nur das Geld kassierst, aber nicht belegst, dass die Reparatur wirklich durchgeführt wurde, kriegst du die Kosten abzüglich MwSt. ausgezahlt, also 16% weniger als der Endbetrag auf dem Kostenvoranschlag.
Hat mich auch gewundert, aber das ist so üblich.

also mit der mwst. stimme ich dir zu...aber beim Kostenvoranschlag nicht..da dieser von der Versicherung verlangt wird,wird er auch von dieser bezahlt...aber ich würd zu nem GUTACHTER fahren...der guckt nach Sachen die die VW-Werkstatt nicht überprüft...und die Kosten für den Gutachter werden auch von der Versicherung übernommen..

Hatte mit meinem alten Kadett 2 Unfälle bei denen ich so gehandelt habe...einmal Tür...war zu machen und dann das Heck...hab ich nicht mehr gemacht weil es sich echt nicht mehr gelohnt hatte...

Es stimmt zwar auch dass die Versicherung dir einen eigenen Gutachter schicksn KANN,was aber nicht immer passiert...wenn du an dem Unfall nicht schuld bist sondern ein anderer hast du das Recht dir selber einen Gutachter auszusuchen....

was du natürlcih nicht bekommst wenn du dein Auto nicht machen lässt ist das Geld fürn Leihwagen...aber denk an deine Unkostenpauschale...

Wenn Du nicht schuld am unfall bist (hab ich glaub ich so gelesen habe) gehst du am besten folgendermaßen vor:

fahr zu einem gutachter deines vertrauens und lass ein gutachten machen. unterzeichne dem gutachter eine abtretungserklärung, dann brauchst du nicht den gutachter zu bezahlen sondern die gegnerische versicherung.
sobald das gutachten vorliegt, stellst du deine ansprüche an die gegnerische versicherung (reparaturkosten lt. gutachten, nutzungsausfall (29,- €/Tag) 25,-€ pauschale nebenkosten usw...).
Wenn Du nach Gutachten abrechnest, bekommst du in aller regel die MWSt abgezogen. also sprich vorher mit einer freien Werkstatt, da springt nämlich normalerweise noch was bei raus (trotz abgezogener MWSt)
Sollte die Versicherung rumzicken, hoffe ich für dich, dass du eine verkehrsrechtschutz hast. Dann ab zum Rechtsanwalt

Es ist natürlich möglich und legitim, dass die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter schickt. Dann kann ich dir aber nur raten, dabei zu sein und einen Fachmann an der Seite zu haben.

Wenn es ein Totalschaden ist und Du Dir ein neues auto suchen musst, kannst du den nutzungsausfall in rechnung stellen für den zeitraum, den du brauchst um dir ein gleichwertiges auto zu suchen.

Viel Text, aber vielleicht konnte ich dir helfen

Gruß

nicht zu vergessen....wenn du wie DaGTI20Jahre schon sagte ne Abtretungserklärung unterschreibst ist es bei FAST ALLEN Gutachtern so dass die alles für dich mit der Versicherung klären und du gar nix mehr machen musst,ausser die stellen sich quer und du musst dann so oder so zum Anwalt

Als meine Eltern mal mit Ihrem Ford den KVA selbst gemacht haben, als einer in die Tür gefahren ist, hat die Versicherung sich geweigert den zu zahlen.

Unser Versicherungsberater meinte das wäre gängige Praxis...
Ich würd sagen du hast einfach Glück gehabt.

Am besten man lässt alles die Versicherung organisieren und spart sich von vornherein den Stress.
Da wirste mir ja wohl zustimmen 🙂

Und noch ein Tip:
Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, dann lass am besten deinen Anwalt die Sache abwickeln.
Du hast das Geld viel schneller und reibungsloser auf deinem Konto...glaub mir 🙂

bei meinem schwar war letztes jahr auch so ne geschichte...ihm ist einer reingefahren...er dann ab zu Peugeot-Vertragswerkstatt...kostenvoranschlag erstellt...hat der gegnerischen Versicherung nicht gereicht...die meinten er solle zu nem Gutachter fahren...er dort hin und gutachten dann über das doppelte so hoch gewesen...Versicherung hat dann ohne zu murren bezahlt...

Die gutachter sind halt staatlich geprüft und wenn die was ausstellen is das schon was wert...

Also beim reinen Kraftfahrzeughaftpflichtschaden ist ein Gutachten von der gegenerischen Versicherung zu zahlen, das ist Fakt.
Wenn man seinen eigenen Schaden z.B. über Teilkasko oder Vollkasko abwickeln will (oder muss) darf man nicht so einfach n Gutachter einschalten. Da kommt es auf das Alter und den Wert des Fahrzeugs an. Danach entscheiden die Versicherer ob ein Gutachter rauskommt oder nicht. In der Regel ist es aber so das meist nur bei relativ neuen Fahrzeugen kein Gutachter gebraucht wird.

Zitat:

Original geschrieben von Amok80


nicht zu vergessen....wenn du wie DaGTI20Jahre schon sagte ne Abtretungserklärung unterschreibst ist es bei FAST ALLEN Gutachtern so dass die alles für dich mit der Versicherung klären und du gar nix mehr machen musst,ausser die stellen sich quer und du musst dann so oder so zum Anwalt

Genauso ist es, hatte vor zwei Jahren nen Unfall (unverschuldet), bin zum freien Gutachter, der hat alles geregelt. Schadenssumme hat er dann kurz unterm Zeitwert eingepegelt (warn Passat 35i, vorne links alles hin), also kein Totalschaden 😉

Hab den Wagen dann, da ich so wenig Stress wie möglich wollte (was Wunschdenken war), zu VW gebracht. Die haben allerdings mehr Geld gebraucht als veranschlagt, wurde trotzdem bezahlt, da man wohl, so wurde mir gesagt, nen bestimmten Prozentsatz über der veranschlagten Schadenssumme liegen kann (verdeckte Schäden z.B.).

Gutachter vielleicht aber nicht der KVA 🙂

Und wie gesagt...der wird meistens nicht bezahlt, wenn du ihn in Eigenregie machst.

Und ich muss mich korrigieren, der Lackierer wo ich war hat keinen KVA gemacht, sondern ein Gutachten.

War aber nur ne kleine Schramme und die sieht man nach der Politur garnet mehr *g*

öhhmmm sorry für die dumme Frage...aber :WAS ist ein KVA?? 🙂

Deine Antwort
Ähnliche Themen