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Unbefugtes Entfernen Roller: Alarmanlage mit SMS gesucht

Themenstarteram 2. Juni 2015 um 8:46

Liebes Forum,

in meiner Strasse scheint es einige Roller-Hasser oder Berufsbürger zu geben, die gerne mal Roller umwerfen oder mitten auf den Bürgersteig stellen. Ich habe einen Deal mit einem Ladenbesitzer gemacht und trotzdem finde ich ständig meinen Roller am nächsten Morgen mitten auf den Bürgersteig gestellt. Das ist verbotene Eigenmacht und mir steht ein Selbsthilferecht (Nothilfe) gegen die Burschen zu. Das Problem ist nur die Brüder zu erwischen. Nun möchte ich meinen Roller mit einem Alarmsystem ausstatten, welches mich benachrichtigt, per Iphone-App oder SMS oder wie auch immer. Leider bin ich bislang nicht wirklich fündig geworden, so etwas muss es aber doch geben. Das einzige, was dem nahe kommt ist der "Sammy Screamer" (http://bleepbleeps.com/pages/sammy-screamer-motion-alarm), der aber eher für andere Zwecke gebaut wurde. Das Ding kann auch richtig krach machen, Kosten sind mir mittlerweile egal. Freue mich über Tips!

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema
am 3. Juni 2015 um 8:33

Zitat:

Wenn ich sehe, wie jemand ein Fahrrad klaut, darf ich eingreifen, notfalls auch mit körperlicher Gewalt. Ich bin Rechtsanwalt (Strafrecht), weiss ich zufällig.

§323c StGB

Beschreibt alles zu ihrem Satz.

Sollten Sie aber wissen, sobald sie Anwalt sind was Sie auch behaupten.

Was ich ihnen absolut nicht abkaufe , da Sie sich mit der Materie überhaupt nicht zurecht finden.

Ich als ( Anwalt/der Herzen:-) ) werde mir nicht die Mühe machen, in einem Forum zu schreiben, sondern benütze den folgenden Text : Google/Alarmanlage"SMS-Benachrichtigung"

Ich erkläre es ihnen mal in einer umgänglichen Sprache.

Sie dürfen ( KEINE ) Gewalt anwenden , gegenüber Menschen die Sie selbst nicht angreifen .

Notwehr ist diejenige Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen

rechtswidrigen Angriff von sich oder einem Anderen abzuwehren.

Nothilfe

Wird geleistet, wenn man einer anderen Person/Personen hilft, indem man sie verteidigt

gegen einen rechtswidrigen Angriff (§323c StGB). Nothilfe kann sich auch dann wiederum

gegen „Unzurechnungsfähige Personen“ richten wie Betrunkene, Geistesgestörte und Kinder

etc.

 

Warum stellen sie nicht einfach ihren Roller in ihre Garage von ihrem Haus ?

Dachte Anwälte verdienen alleine fürs guten Tag sagen 500 Euro ......

Ich würde ihnen gerne helfen bei ihrem Problem, dies hätte ich auch sofort gemacht, da dieses Forum dafür ja auch erstellt wurde. Um Menschen zu helfen die Probleme haben mit ihrem KFZ /Krad.

Aber da Sie für mich ein klitzekleiner Schummler sind, ist es ganz normal das sie auf weitere Hilfe lange warten werden.

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Nothilfe steht dir nicht zu... Wem hilfst du denn? Warum machst du den Roller nicht mit einer Kette fest? Dann würde eine normale auch reichen. Optionen wie benachrichtigung findet man leicht in der bucht...

Themenstarteram 2. Juni 2015 um 12:14

Falsch. Nothillfe steht jedem zu, dessen Rechtsgut Eigentum angegriffen wird. Gilt sogar für fremdes Eigentum. Wenn ich sehe, wie jemand ein Fahrrad klaut, darf ich eingreifen, notfalls auch mit körperlicher Gewalt. Ich bin Rechtsanwalt (Strafrecht), weiss ich zufällig. Gibt es irgendwelche Tipps zu einer gescheiten Vorrichtung? Danke

Schau doch mal in der Bucht unter GPS Tracker, da wirst Du fündig.

Themenstarteram 2. Juni 2015 um 13:45

Ja, aber ich suche nicht unbedingt einen GPS Tracker, sondern ein Alarmsystem, was (zusätzlich) benachrichtigt. Sollte auch etwas taugen und speziell für Fahrzeuge sein, kein China Zeug. Ansonsten; sind diese Abus Trigger Alarm Systeme zu empfehlen?

Wenn dein Roller dann ständig KRACH macht, wirst du bald keine Freunde mehr in der Nachbarschaft haben !!

Kette deinen Roller besser an einem Baum, Laterne etc. fest !!

kbw ;)

am 2. Juni 2015 um 18:22

Ich würde mich schon fragen wem ich ans Bein ge..... habe. Es gibt Alarm Anlagen für Roller. Sizillien ist voll davon, natürlich gibt es auch welche die SMS oder Mail Versenden, sogar mit Bild wenn es sein muss. Die zusätzliche Simm Karte plus Bluetooth für das Telebimm im Helmfach und Akkupack sind natürlich nicht billig.

Ich würde auch zu einer robusten Kette neigen und mir im Spy-Shop mal ne Cam ansehen die ins Netz sendet.

So ein GPS/Handy-Teil macht doch genau was du willst.

Frisst keine Bordspannung, macht stillen Alarm und sendet dir eine SMS oder sogar eine email.

Das zusätzliche Feature der GPS-Ortung, im Falle eines Diebstahls, kann man doch da auch in Kauf nehmen.;)

http://www.wiatec.de/shop/product_info.php?products_id=39

Wenn es umgebungsbedingt möglich ist würde ich eine Wildkamera aufstellen . Dann hat man auch gleich Beweismaterial .

 

Gruß Ole .

am 3. Juni 2015 um 8:33

Zitat:

Wenn ich sehe, wie jemand ein Fahrrad klaut, darf ich eingreifen, notfalls auch mit körperlicher Gewalt. Ich bin Rechtsanwalt (Strafrecht), weiss ich zufällig.

§323c StGB

Beschreibt alles zu ihrem Satz.

Sollten Sie aber wissen, sobald sie Anwalt sind was Sie auch behaupten.

Was ich ihnen absolut nicht abkaufe , da Sie sich mit der Materie überhaupt nicht zurecht finden.

Ich als ( Anwalt/der Herzen:-) ) werde mir nicht die Mühe machen, in einem Forum zu schreiben, sondern benütze den folgenden Text : Google/Alarmanlage"SMS-Benachrichtigung"

Ich erkläre es ihnen mal in einer umgänglichen Sprache.

Sie dürfen ( KEINE ) Gewalt anwenden , gegenüber Menschen die Sie selbst nicht angreifen .

Notwehr ist diejenige Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen

rechtswidrigen Angriff von sich oder einem Anderen abzuwehren.

Nothilfe

Wird geleistet, wenn man einer anderen Person/Personen hilft, indem man sie verteidigt

gegen einen rechtswidrigen Angriff (§323c StGB). Nothilfe kann sich auch dann wiederum

gegen „Unzurechnungsfähige Personen“ richten wie Betrunkene, Geistesgestörte und Kinder

etc.

 

Warum stellen sie nicht einfach ihren Roller in ihre Garage von ihrem Haus ?

Dachte Anwälte verdienen alleine fürs guten Tag sagen 500 Euro ......

Ich würde ihnen gerne helfen bei ihrem Problem, dies hätte ich auch sofort gemacht, da dieses Forum dafür ja auch erstellt wurde. Um Menschen zu helfen die Probleme haben mit ihrem KFZ /Krad.

Aber da Sie für mich ein klitzekleiner Schummler sind, ist es ganz normal das sie auf weitere Hilfe lange warten werden.

am 3. Juni 2015 um 8:40

Natürlich muss das ganze verhältnismäßig sein, wo kommen wir denn dahin wenn jemand einen Fahrraddieb Krankenhausreif schlägt....aber festhalten ist OK, notfalls auch mit sanfter Gewalt....das stimmt schon.

PS. Es ist schon erstaunlich wie viele Fachanwälte hier auf einmal sind....

am 3. Juni 2015 um 8:44

9/10 sind doch Anwälte ,Ärzte, Polizist, Manager, Firmeninhaber. Der andere hat Urlaub, wusstest das nicht :-)

ich bin der andere ;)

Schönen Starkstrom kabel dran, mit Verstätker, den findeste am nächsten tag neben deine Roller.

Der ackt nie wieder fremdes eigentum an. Mfg

Ist aber leider eine Körperverletzung und damit strafbar.

Ich habe in letzter Zeit öfters gelesen, dass in größeren Städten reihenweise Roller und Motorräder umgeworfen wurden. Kommt das jetzt in Mode?

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