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Unangemeldetes Auto - > Fahrt zur Zulassungsstelle erlaubt?

Themenstarteram 16. Januar 2006 um 16:45

Halli Hallo,

ich habe am Donnerstag meine Praktische Prüfung und hoffe dass ich sie bestehe. Ich würde mein Auto gerne direkt nach der Prüfung anmelden. Nun habe ich von Bekannten gehört, dass man mit seinem UNangemeldeten Auto EINE Fahrt bis zur Zulassungsstelle tätigen darf. Stimmt das? Wenn ja, was muss ich berücksichtigen?

Gruß Martin

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21 Antworten

Glückwunsch und allzeit gute Fahrt.

am 28. August 2009 um 4:47

Fahren zur Zulassungsstelle und von der Zulassungsstelle mit ungestempelten Kennzeichen sind dann erlaubt, wenn sie im direkten Zusammenhang mit der Zulassung oder Abmeldung stehen.

Guckst du hier

http://www.landesrecht-bw.de/.../bsbawueprod.psml?...

am 15. Dezember 2014 um 17:23

Aber es gibt doch keine Deckungskarten mehr . Reicht da die EVB Nummer ?

Zitat:

Reicht da die EVB Nummer ?

Wofür?

Daran sollte man sich halten

Zulassungsfahrten

Es handelt sich um Fahrten zur Zulassungsbehörde, um das Fahrzeug anzumelden und Fahrten zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung. Das von der Zulassungsbehörde vorab zugeteilte Kennzeichen muss am Fahrzeug angebracht sein. Das Fahrzeug darf nur innerhalb des zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks fahren. Außerdem muss die Versicherungsbestätigung bzw. die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung mitgeführt werden.

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