Umweltzonen ?
Wie ist das eigentlich mit Roller und den Umweltzonen ( 2 Takter ) bin mal Neugierig auf Eure Meinungen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von jschie66
Dem ist denke ich nicht so. Umweltplakette für Moped-Fahrzeuge sind nur schwer realisierbar.
Fängt schon mit der Frage an: Wo sind diese einheitlich hinzukleben?
Da wo man auch die vorgeschriebenen Vignetten hinklebt!?
Österreicher und Schweizer können das, Schweizer sogar bei Fahrrädern.
Und Italiener können sogar generelle Fahrverbote für Zweitakter in ihren Umweltzonen.
Nur das rückständige Deutschland muß immer wieder per Klagen vor dem EU-Gerichtshof an seine selbstverständlichen Pflichten erinnert werden. So auch bei den Umweltzonen...
Zitat:
dann fährt man halt Moped in Deutschland mit belgischer, tschechischer, oder sonstiger Tafel oder nur Versicherungsschein und ist wieder Plakettenbefreit...
Dass schon die Versicherungen, ganz zu schweigen von den Zulassungsstellen, da nicht mitspielen, weisst Du doch.
Und dass die Plakettenpflicht auch für ausländische Fahrzeuge gilt, weißt Du auch. 😉
29 Antworten
Meines Wissens nach gibt es für motorisierte Zweiräder in den Umweltzonen keinerlei Einschränkungen. Die Besitzer müssen hier ja auch keine Umweltplaketten kleben.
Das stimmt und ist auch gut so😉
Umweltzonen sind die schwachsinnigste Erfindung überhaupt, mit unserem alten Sharan( theoretisch rote Plakette) fahre ich immer ohne Plakette in alle Zonen, das ist mir zu blöde.
Wobei jeder Zweitakter mehr Dreck produziert.
Zum Glück lebe ich in Braunschweig, so muss ich mich damit nicht weiter rumärgern.
das ist quatsch
wie willst du deine Plakette am.Roller
drann machen wenn die Roller nicht auf der zulassungstelle registriert sind wie die Autos
und dann hätten die echt viel zu tun
Moin,
ob das Fahrzeug zulassungspflichtig ist oder nicht spielt zuerst einmal keine Rolle - sieht man ja auch an der Helmpflicht. Und das Fehlen einer Windschutzscheibe zum Anbringen der Plakette wäre auch kein Hinderungsgrund. Da würde sich der Gesetzgeber schon was einfallen lassen...
Ausnahmeregelungen für die Plakette:
- mobile Maschinen und Geräte
- Arbeitsmaschinen
- zwei- und dreirädrige Fahrzeuge (Mofas, Motorräder, Motorroller); dazu gehören auch leichte vierrädrige Fahrzeuge (Quads)
- Fahrzeuge mit denen Personen fahren oder gefahren werden die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind (Nachweis durch Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis)
- Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung "Arzt Notfalleinsatz"
- Oldtimer mit H- oder 07-Kennzeichen, sowie ausländische Fahrzeuge die gleichwertige Anforderungen erfüllen
Steht alles HIER
MicSan hat schon alles dazu geschrieben.
anzumerken ist, dass Grüne den antrag gestellt haben 50ccm fahrzeuge mit verbrennungsmotoren komplett zu verbieten. so sollten 2-takter bis 2020 und 4-takter bis 2025 verboten werden.
so viel ich weiß kam ihr antrag nicht durch.
muss man aber abwarten...
noch sind wir nicht soweit, aber Leute glaubt mir, der Gesetzgeber wird bald sone blöde Plakette für Roller einführen und dann ists vorbei. Dann können viele Leute ihre Roller oder Zweiräder verschrotten und sich neue China Roller kaufen.
Zitat:
Original geschrieben von habs280
noch sind wir nicht soweit, aber Leute glaubt mir, der Gesetzgeber wird bald sone blöde Plakette für Roller einführen und dann ists vorbei. Dann können viele Leute ihre Roller oder Zweiräder verschrotten und sich neue China Roller kaufen.
Dem ist denke ich nicht so. Umweltplakette für Moped-Fahrzeuge sind nur schwer realisierbar.
Fängt schon mit der Frage an: Wo sind diese einheitlich hinzukleben?
- An den Lenker? --> da sieht man ihn nicht an jedem Fahrzeug.
- An den Rahmen? --> ebenfalls nicht an jedem Fahrzeug sichtbar.
- An das Nummernschild? --> eigentlich einzige Möglichkeit.
Desweiteren kann fast jedes Moped-Fahrzeug Fahrzeugklasse wechseln und dadurch in andere Plaketten-Pflicht rutschen.
Ich täte zB mit meiner Ape 50 zum TÜV fahren und als LKW eintragen lassen - und schwubs wäre meine kleine LKW und täte aus Plaketten-Pflicht wieder rausrutschen (täte nur 33,-- € KFZ-Steuer bedeuten)...
Als letztes wäre es so, dass EU-Recht auch erlaubt Fahrzeuge im Ausland zu versichern... dann fährt man halt Moped in Deutschland mit belgischer, tschechischer, oder sonstiger Tafel oder nur Versicherungsschein und ist wieder Plakettenbefreit...
ist doch sowieso die gröste Verarsche hier in Deutschland! habe in den Anderen EU staaten so etwas noch nicht gesehen !
oder haste am flieger so eine Plakette gesehen oder auf den Teichen und den Kanälen die Schiffe ! , nur der kleine Man hat an seinen wagen diese Spass Bremse !!!mfg fritz
Zitat:
Original geschrieben von jschie66
Dem ist denke ich nicht so. Umweltplakette für Moped-Fahrzeuge sind nur schwer realisierbar.
Fängt schon mit der Frage an: Wo sind diese einheitlich hinzukleben?
Da wo man auch die vorgeschriebenen Vignetten hinklebt!?
Österreicher und Schweizer können das, Schweizer sogar bei Fahrrädern.
Und Italiener können sogar generelle Fahrverbote für Zweitakter in ihren Umweltzonen.
Nur das rückständige Deutschland muß immer wieder per Klagen vor dem EU-Gerichtshof an seine selbstverständlichen Pflichten erinnert werden. So auch bei den Umweltzonen...
Zitat:
dann fährt man halt Moped in Deutschland mit belgischer, tschechischer, oder sonstiger Tafel oder nur Versicherungsschein und ist wieder Plakettenbefreit...
Dass schon die Versicherungen, ganz zu schweigen von den Zulassungsstellen, da nicht mitspielen, weisst Du doch.
Und dass die Plakettenpflicht auch für ausländische Fahrzeuge gilt, weißt Du auch. 😉
Zitat:
Original geschrieben von tomS
Da wo man auch die vorgeschriebenen Vignetten hinklebt!?Zitat:
Original geschrieben von jschie66
Dem ist denke ich nicht so. Umweltplakette für Moped-Fahrzeuge sind nur schwer realisierbar.
Fängt schon mit der Frage an: Wo sind diese einheitlich hinzukleben?
Österreicher und Schweizer können das, Schweizer sogar bei Fahrrädern.
Und Italiener können sogar generelle Fahrverbote für Zweitakter in ihren Umweltzonen.
Nur das rückständige Deutschland muß immer wieder per Klagen vor dem EU-Gerichtshof an seine selbstverständlichen Pflichten erinnert werden. So auch bei den Umweltzonen...
Zitat:
Original geschrieben von tomS
Dass schon die Versicherungen, ganz zu schweigen von den Zulassungsstellen, da nicht mitspielen, weisst Du doch.Zitat:
dann fährt man halt Moped in Deutschland mit belgischer, tschechischer, oder sonstiger Tafel oder nur Versicherungsschein und ist wieder Plakettenbefreit...
Und dass die Plakettenpflicht auch für ausländische Fahrzeuge gilt, weißt Du auch. 😉
Aber dass Personen nur mit "ausländischen Kennzeichen" rumfahren dürfen, die auch einen Wohnsitz dort haben, will er nicht wissen !! Das Finanzamt aber schon !! 😁
wölfle
Die Umweltplaketten sind eine Erfindung der damaligen Rot- Grünen
Bundesregierung, der Deutsche Michel lässt alles mit sich machen, in Frankreich wären die Menschen schon auf die Strassen gegangen und hätten dagegen Protestiert, leider gibt es in Deutschland keinen zusammenhalt mehr, das ist unser Untergang. Wer jetzt noch die Grünen wählt, der hat nicht alle Tassen im Schrank. Sollte das verbot der Zweitakter kommen, dann würde ich Deutschland den Rücken kehren 😉
Tschüß! 😉
Aber die Auswahl an Ländern wird klein... Italien steht mit dem 2T-Verbot nicht allein da.
Zitat:
Original geschrieben von tomS
Da wo man auch die vorgeschriebenen Vignetten hinklebt!?Zitat:
Original geschrieben von jschie66
Dem ist denke ich nicht so. Umweltplakette für Moped-Fahrzeuge sind nur schwer realisierbar.
Fängt schon mit der Frage an: Wo sind diese einheitlich hinzukleben?
Österreicher und Schweizer können das, Schweizer sogar bei Fahrrädern.
Da frage ich mich, was für Vignetten es in Österreich oder der Schweiz gibt...
Ich kenne nur die Autobahn-Vignette...
Wäre mir neu dass Mopeds und Fahrräder dort auf Autobahnen dürfen...
Schaust du dir deutsche Gesetze an, so isses in Deutschland immer komplizierter.
In Deutschland isses genau genommen schon ein Riesen Problem Parkplatz für meine Ape 50 zu bekommen.
1.) Gibt es Gesetze die übermäßige Parkraumnutzung einschränken und mit Bußgeld belegen: --> auf Autoparkplatz parken kann verboten sein für 3-rädriges Kleinkraftrad.
2.) Parkplätze für Kleinkrafträder dürfen genau genommen nur von 2-rädrigen Kleinkrafträdern belegt werden.
3.) Parken auf Gehwegen ist für Kleinkrafträder verboten (wird zumeist zwar straffrei gehalten, aber kann auch bestraft werden).
Somit darf ein 3-rädriges Kleinkraftrad ohne Gesetze zu verletzen fast nirgends geparkt werden 😉
Zitat:
Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf
Aber dass Personen nur mit "ausländischen Kennzeichen" rumfahren dürfen, die auch einen Wohnsitz dort haben, will er nicht wissen !! Das Finanzamt aber schon !! 😁
Zwar sind Mopeds bis 50ccm offiziell nicht von der KFZ-Steuer befreit, fallen aber unter die Geringfügigkeitsklausel und zahlen daher keine KFZ-Steuer.
Daher bestünde auch bei Ausländischem Versicherungskennzeichen keine Steuerpflicht.
Von daher isses egal was Finanzamt drüber denkt, es ist keine Steuerhinterziehung in Deutschland ein Moped bis 50ccm mit ausländischem Nummernschild zu betreiben.