Umweltprämie zurücktreten ???
Hallo,
brauche DRINGEND eure Hilfe.
Meine Oma 80 jährige Oma hat sich heute durch einen sehr guten Verkäufer einen Suzuki Splash gekauft.
Sie hat einen Hund und das Auto ist wirklich ÜBERHAUPT nichts für sie.
Sie hatte jetzt einen Kombi wo der Hund so rein springen kann.
Sie hat einen Opel und wollte dann noch nach Opel gehen uns sich da auch die Autos angucken.
Da sagte der Verkäufer sofort das sie das nicht braucht weil die Hinten eh alle nicht mehr eben sind und Kanten haben wegen dem Hund und dem rein springen. (was ja gar nicht stimmt)
Ich bin gerade stink sauer auf den Verkäufer der meine Oma wirklich VERARSCHT hat.
Auch ihren SUPER Sonderangebot war rein der UVP !
Er hat aber die 2500 Euro abgezogen was dann wohl als Rabatt gilt (Umweltpräme).
Jetzt haben wir da sofort 30 Minuten später angerufen und gesagt das sie vom Kaufvertrag zurück treten will.
Er sagte das das nicht mehr geht weil er jetzt schon die Umweltprämie beantragt hat und das nur einmal geht.
Stimmt das wirklich so ? Sie will jetzt ein neues Auto, aber nicht den Suzuki Splash. Sie will ein mit einer großen Heckklappe.
Er sagte die Umweltprämie kann nur einmal beantragt werden.
Aber sie tritt ja zurück und dann müsste es doch beim "richtigen" Kauf gehen ?
Beste Antwort im Thema
und was hat das jetzt mit mercedes zu tun??
16 Antworten
und was hat das jetzt mit mercedes zu tun??
Nichts,
aber ist auch egal versuchen zu helfen kann man trotzdem.
Also soweit ich weiß kann man von einem Autokaufvertrag nicht ohne weiteres zurücktreten.
Wenn es sich aber um eine arglistige Täuschung handelte, ist der Kaufvertrag anfechtbar.
Les dir mal diese Internetseite durch: Kaufverträge
Es hilft evtl. am Meisten einen Anwalt einzuschalten, da man evtl. auch mit der Begründung argumentieren kann, dass deine Oma nicht mehr geschäftsfähig ist. Das müsste aber belegt werden.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Ist es nicht so das die Umweltprämie vom Käufer selber beantragt werden muss, evtl macht das der Verkäufer aber das kann er meines Wissens erst wenn das Auto geliefert wurde.
Ich würde zum Autohaus fahren und mich mit dem Chef dort auseinander setzen.
was gefunden wird aber nicht viel helfen.
Mal das Kleingedruckte im Vertrag durchlesen.
Hallo,
hat zufällig Deine Oma das Auto finanziert? Dann hat sie hierzu ein Rücktrittsrecht. Dadurch wäre auch der damit zusammenhängende Kaufvertrag hinfällig.
Gruß
Nicolas
Hallo,
grundsätzlich ist das natürlich schwierig da rauszukommen.
Daher würde ich dem Verkäufer nicht die Pistole auf die Brust setzen, sondern ein klärendes persönliches Gespräch suchen.
Die Umweltprämie ist allerdings kein Grund, die kann jeder beantragen, wie er lustig ist.
Gab auch schon Spaßvögel, die für Angela Merkels Staatskarosse die Prämie beantragt haben. 😉
Im Zweifel kommt halt eine Absage und gut ist.
Aber das nur am Rand.
Ich würde persönlich vor Ort das Gespräch mit dem Verkäufer suchen und bei einer Tasse Kaffee signalisieren, dass sie ggfs. ein anderes Auto von ihm kauft. Dem Verkäufer geht es i.d.R. nur um seine Erfolgsprämie. Dem ist es ansonsten völlig egal, wem er welches Auto verkauft. Und Verträge können immer rückgängig gemacht werden, solange das Auto noch nicht beim Werk bestellt wurde (30 Minuten nach Unterschrift war das sicher noch nicht der Fall. Aber Eile ist jetzt schon geboten... !) und BEIDE Seiten der Stornierung zustimmen. Genau das muss dem Händler schmackhaft gemacht werden. Darum nicht gleich von Stornierung reden, sondern von Wandlung (anderes Auto).
80 Jahre und noch Auto fahren 😰
Sie sollte sich lieber von Ihrem Enkel fahren LASSEN
Zitat:
Original geschrieben von cl200kompressor
80 Jahre und noch Auto fahren 😰
Sie sollte sich lieber von Ihrem Enkel fahren LASSEN
*Spam On*
Bei der Aussage mag schon das Gewissen dabei sein nichts dagegen, aber auch unter 80 ern gibt es Unterschiede.
Meine Oma die über 80 ist fährt kein Auto, hat sie auch so gut wie nie, ich würde aber wenn sie es bis jetzt getan hätte sagen das sie es kann. Ist sehr fit für ihr Alter.Ihre beste Freundin die auch um die 80 ist fährt noch Auto und das sehr gut.
Mein Hausverwalterin die auch über 80 ist und noch Auto fährt der würde ich das Auto nicht mehr geben.
Anfahren im ersten Gang mit Vollgas und Kupplung schleifen, dann dahin zuckeln mit 35 wo 50 erlaubt sind und natürlich immer mit dem linken Rad am Mittelstreifen entlang.
Nur das Negativ Beispiel gibt es in jeder Altersgruppe da hab ich schon einiges gesehen.
Was ich für richtig finden würde wäre eine 2jährliche Prüfung für ältere Menschen oder eine Ärztliche Untersuchung.
*Spam Off*
Prompt fällt mir nur der Anwalt ein und Gründe wirds genug geben ... z.b. hohes alter + beeinflussung durch starke medikamente somit kein gutgläubiger vertrag etc.
ohgott das weckt alles starke erinnerungen auf 🙂
wie schon erwähnt , freundlich und kompromissbereit zeigen jedes Fabrikat hat heute ein zugeschnittenes Modell für deine Oma. Und das mit UVP ist schon hart an der Grenze der Menschlichkeit .
Gruß
Hallo A3-MD,
jetzt mal ganz ruhig. Von jedem Kaufvertrag kann man zurücktreten!
Man kann es sich schließlich immer anschließend anders überlegen. Aber mach es schriftlich und per Einschreiben an das Autohaus. Je schneller du reagierst, desto bessere Chancen haste da rauszukommen. Das Problem ist nur das Schreiben richtig aufzusetzen, daher ist der Tipp mit dem Anwalt sehr gut.
Und wie gesagt, viel Zeit hast du da nicht. Nur den Wagen der Oma nicht verschrotten lassen, denn wenn der alte Wagen erst weg ist, dann haste richtig Spaß, der Verkäufer wird allerdings behaupten, dass der Wagen schon weg ist, falls er es für deine Oma übernommen hat, wenn nicht, dann locker sehen, solange du den Verschrottungsnachweis nicht erbringst, wirst du auch die Prämie nicht kriegen und ich denke ohne Prämie auch kein neues Auto für die Oma.
Ich würde dennoch alle möglichen Optionen prüfen!
Und halte uns auf dem Laufendem, die Geschichte finde ich interessant. Würde mich auch interessieren was da die Justitia sagt.
Gruß,
Gusto
Zitat:
Original geschrieben von Onkel Gusto
Hallo A3-MD,jetzt mal ganz ruhig. Von jedem Kaufvertrag kann man zurücktreten!
Man kann es sich schließlich immer anschließend anders überlegen.Gruß,
Gusto
Sorry, aber das ist totaler Schwachsinn!
Zitat:
Eins vorweg: Das Recht, innerhalb von 2 Wochen von jedem beliebigen Vertrag zurücktreten zu können, in Fachkreisen auch bekannt als "Allgemeines Rücktrittsrecht", gibt es nicht. Das ist ein Mythos, der sich leider hartnäckig hält. Entstanden ist er vermutlich durch das Widerrufsrecht, das bei einigen besonderen Vertragstypen 14 Tage lang besteht (insbesondere bei Fernabsatzverträgen und Haustürgeschäften). Für alle anderen Verträge gilt der alte Rechtsgrundsatz: Pacta sunt servanda ("Verträge sind einzuhalten"😉.
Das Gesetzliche Rücktrittsrecht, welches in erster Linie in den Paragraphen 323 und 324 BGB sowie in einigen ergänzenden Sonder- reglungen verankert ist, kommt immer nur dann ins Spiel, wenn die vertragliche Vereinbarung nicht oder nur mangelhaft erfüllt wurde und die Nacherfüllung der vereinbarten Leistung bzw. die Behebung von Mängeln fehlgeschlagen ist. Juristen bezeichnen dies als vertragliche Leistungsstörung. Der Begriff der Leistung bzw. der vertraglichen Leistungspflicht, der auch im BGB verwendet wird, kann dabei die verschiedensten Sachverhalte betreffen:
*die Lieferung einer Ware zum vereinbarten Termin,
*den Bau eines Hauses,
*die Übergabe eines mängelfreien Elektrogerätes im Ladengeschäft,
*die Reparatur einer defekten Heizung,
*die Überweisung eines vertraglich vereinbarten Kaufpreises
*uvm.Was eine Leistung ist, bestimmt also der jeweilige Vertragsgegenstand. Eine Leistungsstörung liegt vor, wenn beispielsweise
*die Ware nicht geliefert,
*das Haus nicht gebaut wird,
*das Elektrogerät Mängel aufweist,
*die Heizung weiterhin defekt ist oder
*der Kaufpreis nicht bezahlt wird.Bevor ein Rücktritt in diesen und anderen Fällen erklärt werden kann, bedarf es nach § 323 einer Fristsetzung für die nachträgliche Erfüllung der Leistung bzw. die Behebung der Mängel. Dies stellt zugleich eine Mahnung dar. Die Aufforderung zur Vertragserfüllung kann mündlich (ggf. telefonisch) oder schriftlich (per Brief oder Email) erfolgen. Es ist zur Beweissicherung empfehlenswert die schriftliche Form als Brief per Einschreiben mit Rückschein zu wählen. Das Schreiben sollte auch den Hinweis enthalten, dass nach Ablauf der Frist der Rücktritt vom Vertrag erfolgt. Die Länge der Frist muss angemessen sein und sollte mindestens 7 Tage betragen, bei komplexen Vertrags- gegenständen auch mehrere Wochen* (z. B. Lieferung eines Neuwagens) oder Monate* (z. B. Hausbau). Läuft diese Frist ergebnislos ab, kann per Rücktrittserklärung vom Vertrag zurückgetreten werden (siehe § 349 BGB). Die Rücktrittserklärung kann mündlich erfolgen, sollte aber zur Beweissicherung schriftlich verfasst werden.
Die einzige Möglichkeit, hier wieder rauszukommen wäre entweder, dass der Vertrag entweder von Anfang an unwirksam war (z. B. wegen Unmündigkeit der Großmutter) oder dass er anfechtbar ist (z. B. arglistige Täuschung durch den Händler).
Das einfachste wäre aber wohl, ein klärendes Gespräch mit dem Verkäufer oder seinem Chef zu führen und ggf. einen anderen Wagen bei dem Autohaus zu bestellen.
Da machen sie wohl eher mit, als wenn komplett zurückgetreten werden soll.
lordfriedrich, das ist zwar richtig, dass sich die 14 Tage Rücktrittsrecht nicht auf jeden Kaufvertrag anwenden lassen, dennoch kann man aus vielen Kaufverträgen herauskommen. Und von den 14 Tagen hab ich ja nichts geschrieben!
Du sprichst da einen Punkt an, nämlich Unmündigkeit der Oma.
Ferner beim Neuwagenkauf ist zwar der Käufer an seine Absicht den Wagen zu kaufen gebunden, jedoch ist der Kaufvertrag keineswegs mit der Unterschrift zustande gekommen, sondern erst mit der Auslieferung des Wagens bzw. nach einer gewissen Frist. D.h. man hat noch Zeit zu reagieren, denn dem Händler ist ja noch gar kein Schaden entstanden, vorausgesetzt,dass er den Wagen nicht extra für die Oma hat herbringen lassen und das wird wohl auch der Fall sein.
Da kann man z.B. herauskommen, wenn man nachweisen kann, dass es keinen freien Willensentschluss, wenn also eine Täuschung oder ein Irrtum vorlag.
Naja wer lesen kann ist klar im Vorteil!
bis denn.
Hallo!
Das alter der Frau sei hingestellt letztendlich hat sie unterschrieben.
Offensichtlich hatte sie doch ein gewisses gefallen an dem Auto, den nur der Aussage glauben, bei Opel könnte der Hund nicht reinspringen wäre zu lasch.
Zunächst würde ich es auf die Sanfte Tour versuchen, vielleicht den Käufer bewußt machen, dass deine Oma in einem recht hohen Alter ist und ihr ein erhebliches Risiko darin sieht, wen sie sich nochmals ans Steuer setzt.
Solltet ihr den Verkäufer nicht umstimmen können, dann Beratungsgespräch beim Anwalt.
Bei Arglistiger Täuschung ist ein Rücktritt gegeben. Die muss aber bewiesen werden, also das Beispiel mit dem Hund ist hart.
Klärt aber das Ganze auch mit eurer Oma ab, den beim Kauf muss ja was gewesen sein.
Übrigens, gab es die Möglichkeit einer Probefahrt, konnte sie auch testen ob der Hund reinspringt, wurden Zusatzpakete bestellt wie Felgen, Lackierung etc...?
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Onkel Gusto
lordfriedrich, das ist zwar richtig, dass sich die 14 Tage Rücktrittsrecht nicht auf jeden Kaufvertrag anwenden lassen, dennoch kann man aus vielen Kaufverträgen herauskommen. Und von den 14 Tagen hab ich ja nichts geschrieben!Du sprichst da einen Punkt an, nämlich Unmündigkeit der Oma.
Ferner beim Neuwagenkauf ist zwar der Käufer an seine Absicht den Wagen zu kaufen gebunden, jedoch ist der Kaufvertrag keineswegs mit der Unterschrift zustande gekommen, sondern erst mit der Auslieferung des Wagens bzw. nach einer gewissen Frist. D.h. man hat noch Zeit zu reagieren, denn dem Händler ist ja noch gar kein Schaden entstanden, vorausgesetzt,dass er den Wagen nicht extra für die Oma hat herbringen lassen und das wird wohl auch der Fall sein.
Da kann man z.B. herauskommen, wenn man nachweisen kann, dass es keinen freien Willensentschluss, wenn also eine Täuschung oder ein Irrtum vorlag.
Naja wer lesen kann ist klar im Vorteil!
bis denn.
Das wird ja immer toller...
Natürlich kann man aus Kaufverträgen herauskommen: Entweder über die 14 tägige Widerrufsfrist (die hier nicht gilt), über eine Anfechtung des Kaufes bzw. dessen Nichtigkeit oder eben wenn z. B. der Verkäufer den Vertrag nicht erfüllen kann (siehe mein Postin weiter oben).
Selbstverständlich kommt ein Kaufvertrag - egal was man kauft - damit zustande, dass sich die beiden beteiligten (Verkäufer und Käufer) einig sind und den Vertrag schließen.
Zum Beispiel eben schriftlich und mit Unterschrift.
Es spielt überhaupt keine Rolle, wann was wohin geliefert wird!
Nicht umsonst ist im deutschen Recht das Erfüllungsgeschäft (die eigentliche Lieferung und Aushändigung der Ware) vom Verpflichtungsgeschäft (der Kaufvertrag) getrennt.
Erst verpflichten sich die beiden Parteien zu gegenseitigen Leistungen. Anschließend werden diese Pflichten im Erfüllungsgeschäft wahrgenommen.
Die Oma hat sich nun einmal verpflichtet, den Wagen zu kaufen. Gleichzeitig hat sich der Verkäufer verpflichtet, das Teil zu liefern.
Da es sich bei dem Kauf auch nicht um ein "Haustürgeschäft" handelt, gilt hier die 14 tägige Widerrufsfrist nicht.
Der Kaufvertrag ist einzuhalten!!!
Wenn hier der Hersteller die Möglichkeit einräumt, die Bestellung auch nachträglich noch zu ändern, so geschieht dies meines Erachtens lediglich auf kulanter Basis, um den Kunden spätere Änderungen (er möchte z. B. doch lieber das aufpreispflichtige Navi statt dem Standard-CD Player verbaut haben oder eine andere Lackfarbe) zu ermöglichen.
Einzige Möglichkeit (wie ich oben schon erwähnt habe): Der Kauf war von Anfang an nichtig (z. B. eben durch Unmündigkeit einer der Beteiligten) oder der Kaufvertrag ist anfechtbar. Dies kann man auch wunderbar nachlesen. Siehe den Link, der im zweiten Beitrag oder so steht.
Ansonsten kann man nur noch auf Kulanz des Verkäufers hoffen.
Im übrigen würde bei einem Rücktritt vom Vertrag dem Verkäufer selbstverständlich ein Schaden entstehen: Schileßlich erhält er dadurch keine Verkaufsprovision. Diese wäre ggf. sogar als Schadensersatz vom Käufer (der Oma) einholbar.
Naja, auf jeden Fall würde ich gerne erfahren, wie die ganze Sache ausgegangen ist.
Also ich halte von der Mentalität kaufen und dann wieder zurückgeben auch nichts.
ABER: Ab einen gewissen Betrag sollte die Beratung kompetent sein.
Ich weiß auch nicht was da genau besprochen und beraten wurde.
Es gibt aber auch manch ein Verkäufer der in alten Menschen einen Kassenschlager sieht, oft wird drauf gesetzt was nicht dazugehört.
Wens der Oma gefallen hat dann behalten, am sonsten Druck machen.