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Umweltbonus für E-Hybrid

CUPRA Formentor KM
Themenstarteram 7. Mai 2021 um 17:11

Hallo zusammen,

ich wollte diese Woche einen Formentor VZ E-Hybrid bestellen.

Im Kaufvertrag stand als Liefertermin unverbindlich 12/2021.

Eigentlich soll die Lieferzeit nur ca. 5 Monate betragen, aber wegen "möglicher" Probleme bei Zulieferern (Halbleiter etc.) wollte sich der Händler absichern und keinen früheren Termin in den Vertrag schreiben.

Sollte aber das Fahrzeug wirklich erst im Dezember oder sogar später geliefert werden, verliere ich den Umweltbonus (Innovationsprämie des BAFA) da bei Erstzulassung in 2022 die derzeitige elektrische Reichweite nicht mehr ausreicht. (Ab 2022 mindestens 60 km E-Recihweite)

Da der Händler mir nicht entgegenkommen wollte habe ich nicht gekauft.

Da wird das Risiko voll dem Kunden überlassen.

Da hat also CUPRA im Februar ein Auto auf den Markz gebracht was sich in spätestens 2 Monaten(gerade mal 4-5 Monate nach Markteinführung) nicht mehr verkaufen lässt, denn ohne den Umweltbonus ist das unrentabel.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

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149 Antworten

Exakt. Nach meiner Einschätzung ist der limitierende Faktor nur der Fördertopf. Aber es ist absolut nicht ungewöhnlich, dass diese jährlich aufgestockt werden. Das war bei der Partikelfilternachrüstung auch nicht anders.

Zitat:

@1616tobias schrieb am 9. Mai 2021 um 10:34:44 Uhr:

Zitat:

@coolastert94 schrieb am 8. Mai 2021 um 21:52:58 Uhr:

Ich finde, dass ihr da einen gewaltigen Denkfehler habt. Der Beschluss, dass die Umweltprämie auch nach 2021 verlängert wird, heißt nicht, dass es so kommt.

Diese Förderungen bzw. Gesetze sind noch lange nicht unterschrieben, sondern das Kremium hat es nur beschlossen. Bedeutet im Prinzip also gar nichts. Zumindest nichts Handfestes.

In der Veröffentlichung vom 21.10.2020 im Bundesanzeiger steht unter dem Punkt Förderung … Das Jahr 2025.

Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger sind Gesetze etc. Rechtskräftig! Wo ist also der Denkfehler? Verstehe ich nicht?

Da war meiner Meinung nach nur die Rede von der Umweltprämie, nicht von der verdopplung.

am 9. Mai 2021 um 9:30

Zitat:

@coolastert94 schrieb am 9. Mai 2021 um 11:10:26 Uhr:

Zitat:

@1616tobias schrieb am 9. Mai 2021 um 10:34:44 Uhr:

 

In der Veröffentlichung vom 21.10.2020 im Bundesanzeiger steht unter dem Punkt Förderung … Das Jahr 2025.

Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger sind Gesetze etc. Rechtskräftig! Wo ist also der Denkfehler? Verstehe ich nicht?

Da war meiner Meinung nach nur die Rede von der Umweltprämie, nicht von der verdopplung.

Vielleicht verstehe ich das gerade auch falsch. Die Verdoppelung endet natürlich 2021?!

Themenstarteram 9. Mai 2021 um 12:56

Soweit ich das verstehe wird der Umweltbonus bis 2025 gezahlt, soweit Fördermittel da sind.

Die Innovationsprämie ( Verdoppelung des Umweltbonus) endet nach derzeitiger Gesetzeslage am 31.12.2021, soll aber auch (gemäß des 4. Spitzengesprächs der Konzertierten Aktion Mobilität vom 17. November 2020) bis 2025 verlängert werden.

Hierzu steht aber das Gesetz noch aus.

Bei der Beantragung der BAFA ist auch folgender Punkt aufgeführt:

Verfügt das Fahrzeug über ein Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS)?

(wird mit einmalig 100€ gefördert!)

Dumme Frage, hat das der Formentor? Bzw darf/kann man das mit Ja beantworten??

Themenstarteram 11. Mai 2021 um 8:10

Ja, das AVAS ist für Fahrzeuge die nach dem 01.07.2021 typisiert sind Pflicht und daher nicht mehr förderfähig.

Nur zur Info:

Ab 01.06.2021 ist keine Rechnungskorrekturen mehr möglich!!!!!!!

Der Antrag kann nur dann bewilligt werden, wenn aus der mit dem Antrag eingereichten Rechnung das Basismodell und der Herstelleranteil am Umweltbonus eindeutig hervorgehen.

Unbenannt

ACHTUNG!!

Wichtige Info zur Antragstellung der BAFA!!!!

Ab der 9 Minute im Video:

https://www.youtube.com/watch?v=6bfdb5SNEiM

Zitat:

@Niko666 schrieb am 7. Juni 2021 um 09:40:07 Uhr:

ACHTUNG!!

Wichtige Info zur Antragstellung der BAFA!!!!

Ab der 9 Minute im Video:

https://www.youtube.com/watch?v=6bfdb5SNEiM

Ich liebe ja solche Posts. Wenn es wichtig ist, was hindert einen daran, die wichtige Info in Stichpunkten zusammengefasst hier reinzuschreiben? :mad:

Deswegen:

1. Keine Tippfehler im Antrag (insb. der E-Mail Adresse) machen

2. Die Rechnung muss den beim BAFA angegebenen Formerfordernissen entsprechen, Nachbesserung seit 1.Juni wohl nicht mehr möglich.

am 7. Juni 2021 um 9:21

Zitat:

@OLXer schrieb am 7. Juni 2021 um 10:48:41 Uhr:

Zitat:

@Niko666 schrieb am 7. Juni 2021 um 09:40:07 Uhr:

ACHTUNG!!

Wichtige Info zur Antragstellung der BAFA!!!!

Ab der 9 Minute im Video:

https://www.youtube.com/watch?v=6bfdb5SNEiM

Ich liebe ja solche Posts. Wenn es wichtig ist, was hindert einen daran, die wichtige Info in Stichpunkten zusammengefasst hier reinzuschreiben? :mad:

Deswegen:

1. Keine Tippfehler im Antrag (insb. der E-Mail Adresse) machen

2. Die Rechnung muss den beim BAFA angegebenen Formerfordernissen entsprechen, Nachbesserung seit 1.Juni wohl nicht mehr möglich.

Was natürlich kein Problem ist, da die Anforderungen und Beispiele von der Bafa ja 100% klar sind. Ich liebe diese Bürokraten. Wir haben jetzt 2 Autos durch das Förderverfahren gebracht und das komplizierteste war tatsächlich eine vernünftige Rechnung von Händler zu bekommen. Die wissen entweder nicht wie das aussehen soll oder es ist denen egal. Wir haben uns da wochenlang mit zig Ansprechpartnern rumschlagen müssen.

Ich finde, da macht es sich die Bafa zu leicht und alles bleibt am Käufer hängen.

@ OLXer Mea culpa!

Ich wollte nur helfen.

Wie im Video zu sehen ist, ist es sehr wichtig das bei der eingereichten Rechnung folgende Sachen stehen müssen

1. Der Fahrzeuglistenpreis ( Netto) und das genaues Modell muss separat auf der Rechnung aufgeführt werden und muss exakt dem Preis entsprechen was auch auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge (BAFA Liste) angegeben ist.

Link zur BAFA Liste:

https://www.bafa.de/.../elektromobilitaet_fahrzeuglistung_node.html

Bei mir als Beispiel CUPRA Formentor VZ 1.4 e-HYBRID 180 kW 36327,73€ genau das muss auch auf der Rechnung stehen.

2. Der Abzug des Herstelleranteils zum Umweltbonus, (bei mir 2677,50€) muss ebenfalls separat auf der Rechnung aufgelistet sein.

Wenn eins der beiden Sachen auf der Rechnung fehlt oder nicht richtig übereinstimmt ist der Antrag abgelehnt!

Ich musste meinen Händler 4x auffordern diese Sachen in der Rechnung einzupflegen insbesondere Punkt 2! Da nur der Gesamtrabatt (Hauspreis) angegeben war OHNE das ersichtlich war wie hoch der Herstelleranteils zum Umweltbonus war.

Das hätte dazu geführt das mein Antrag abgelehnt wäre und ich dann 4500€ Schaden/Verlust hätte.

Zitat:

 

Wie im Video zu sehen ist, ist es sehr wichtig das bei der eingereichten Rechnung folgende Sachen stehen müssen

1. Der Fahrzeuglistenpreis ( Netto) und das genaues Modell muss separat auf der Rechnung aufgeführt werden und muss exakt dem Preis entsprechen was auch auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge (BAFA Liste) angegeben ist.

Link zur BAFA Liste:

https://www.bafa.de/.../elektromobilitaet_fahrzeuglistung_node.html

Bei mir als Beispiel CUPRA Formentor VZ 1.4 e-HYBRID 180 kW 36327,73€ genau das muss auch auf der Rechnung stehen.

2. Der Abzug des Herstelleranteils zum Umweltbonus, (bei mir 2677,50€) muss ebenfalls separat auf der Rechnung aufgelistet sein.

Wenn eins der beiden Sachen auf der Rechnung fehlt oder nicht richtig übereinstimmt ist der Antrag abgelehnt!

Jetzt wird mir ganz anders...

Ich habe heute Abend den Antrag für unseren Cupra Leon ST Plug in hochgeladen und das mit den exakten Nettobeträgen der Basis-Modelle erst hier genauer durchgelesen.

Davon hat mir der Verkäufer im Cupra-Autohaus nichts gesagt und dieser Basis-Nettobetrag ist so in unserer Rechnung auch nicht exakt ausgewiesen. :(

Der Abzug der Herstelleranteils (netto 2.250,-€) ist exakt aufgeführt!

Kann ich den Händler bei Ablehnung dafür haftbar machen?

Grüße

 

 

Ne wieso?

Ist doch deine Sache was du einreichst, dafür kann doch der Händler nichts und wenn du eine andere Rechnungsaufstellung benötigst, dann musst du ihm das sagen. So einfach ist das.

@ Pass-Tour

Schritt1

Sofort zum Händler und eine korrigierte Rechnung einfordern!!!!

Schritt 2

Mit der 2 Email die du von der BAFA erhalten hast : Eingangsbestätigung zum Online-Antrag

PDF Datei im Anhang der Email öffnen.

Schritt 3

In der geöffneten PDF steht unter dem Satz:

Nutzen Sie hierfür den bereitgestellten Upload-Bereich

Da musst du auf dem Link drücken und wirst automatisch mit der Bafa ( mit deiner Antragsnummer) verbunden,(sollte der Link nicht automatisch geöffnet werden den Link kopieren oder manuell im Browser eingeben) dort hast du die Möglichkeit erneut Dateien also deine neue Rechnung einzureichen.

Dazu musst du erst auf dem rechten Fenster auf Fahrzeugrechnung klicken, anschliessend darunter auf Datei hinzufügen klicken und hochladen.

Viel Glück ;)

Der Link funktioniert 14 Tage ab Erhalt der Email.

Zitat:

@Niko666 schrieb am 8. Juni 2021 um 06:36:26 Uhr:

@ Pass-Tour

Schritt1

Sofort zum Händler und eine korrigierte Rechnung einfordern!!!!

Schritt 2

Mit der 2 Email die du von der BAFA erhalten hast : Eingangsbestätigung zum Online-Antrag

PDF Datei im Anhang der Email öffnen.

Schritt 3

In der geöffneten PDF steht unter dem Satz:

Nutzen Sie hierfür den bereitgestellten Upload-Bereich

Da musst du auf dem Link drücken und wirst automatisch mit der Bafa ( mit deiner Antragsnummer) verbunden,(sollte der Link nicht automatisch geöffnet werden den Link kopieren oder manuell im Browser eingeben) dort hast du die Möglichkeit erneut Dateien also deine neue Rechnung einzureichen.

Dazu musst du erst auf dem rechten Fenster auf Fahrzeugrechnung klicken, anschliessend darunter auf Datei hinzufügen klicken und hochladen.

Viel Glück ;)

Der Link funktioniert 14 Tage ab Erhalt der Email.

Guten Morgen!

Ich habe den Cupra-Händler informiert und warte auf eine umgehende Rückantwort! Ich hoffe, dein Tipp klappt! :)

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