Umtauschrecht?
Hallo zusammen,
Und zwar habe ich mir vor 1 Woche ein S65 Amg Paket bei DM-Autoteile gekauft und selbst abgeholt.
Da ich leider das Auto verkaufen musste, kann ich das Paket leider nicht nutzen.
Darauf habe ich bei DM-Autoteile angerufen und ihm erklärt das ich gerne das Paket umtauschen möchte, darauf hin het er mir gesagt das es nicht möglich wäre, da ich es abgeholt hätte und es in betracht genommen hätte. Ein Umtausch wäre komplett nicht möglich. Nur bei Onlinebestellung wäre ein Widerruf geltend.
Die Frage ist jetzt: Können die es einfach so machen?
Wo habe ich meine Recht bzw. Umtauschrecht?
Danke für eure Hilfe
Beste Antwort im Thema
Hallo,
alles richtig, was hier steht und dennoch behaupte ich: Der Händler, der hier auf sein Recht pocht, ist schlicht doof! Genau so treibt man als stationärer Handel die Kunden ins Internet.....
Meist sind es dann genau die (unkulanten Händler), die am lautesten jammern über das Internet, welches ihnen das Geschäft kaputt macht...😁😁😁😁
Bei dem hier vorliegenden Fall kommt noch "erschwerend" hinzu, dass die ja selber kräftig über das Internet dealen. Da ist es dann ganz besonders schlau, dem Kunden, der sich die Mühe macht, selber zu kommen, in den A....zu treten.
Sorry, meine Meinung, ich kann den Ärger nachvollziehen......
Edit: Ach so, vielleicht als Erklärung dazu: Gem. Fernabsatzgesetz muss der Online - Händler tauschen, ob er will oder nicht, also es gibt im Internet ein Umtauschrecht, im stationären Handel nicht. Ausnahme: Gewährleistungsfall, aber das ist eine andere Baustelle...😉
Gruß,
Th.
19 Antworten
Zitat:
@Mark-86 schrieb am 30. Mai 2015 um 18:22:30 Uhr:
Vorsicht, wenn die dir den Kit extra für das Auto gebaut haben, ist auch im onlineversandhandel nix mit Wiederrufsrecht...
Zitat:
@Mark-86 schrieb am 30. Mai 2015 um 18:22:30 Uhr:
Würd ich auch nicht zurück nehmen, sowas verkauft man jedem Kunden nur einmal und freut sich über jeden der kommt...Zitat:
alles richtig, was hier steht und dennoch behaupte ich: Der Händler, der hier auf sein Recht pocht, ist schlicht doof! Genau so treibt man als stationärer Handel die Kunden ins Internet.....
Das stimmt, § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB.
Aber ob so ein Kit für EIN Auto gebaut wurde? Im Gesetz steht was von anfertigen, das müsste der Verkäufer erstmal nachweisen. Anfertigen benötigt ja einen Herstellungsprozess, der dem Vertragsschluss folgt. Das würde ich bei dem hier genannten Produkt mal ausschließen.
Hallo.
Mag sein.
Aber egal, ob so oder so.
Wenn ich Verkäufer wäre, würde ich das Set auch net zurückhaben wollen.
Der Kunde hat es bestellt und mitgenommen, und dann will er es doch nicht?
Da würde ich auch sagen: "Ne mei Jung."
Weil so ein Set verkauft sich auch nicht alle paar Tage, sprich es steht dann nur rum
und verbraucht wertvollen Lagerplatz.
Mfg
Ich glaub ich weiss worum es geht.
Kostet knapp 2 Riesen
http://www.dm-autoteile.de/.../...te-kuhlergrill-pdc-tfl-05-07-09.html
Bei Ebay 500€ billiger
http://www.ebay.de/.../381260004566?...
Ohne die Rückleuchten sogar 900€ billiger
http://www.ebay.de/.../221616565793?...
Der Händler ist ja auch nicht dumm und weiss was andere für Preise ansetzen.
Vorallem wird der Händler sowas kaum im Keller liegen haben, den kostet das Zeug netto wahrscheinlich immer noch 1.100 Euro. Und die Chance dass jemand am nächsten Tag reingeschneit kommt und genau das kaufen will tendiert ziemlich gegen 0.
Und da die Fernabsatzklauseln nur für Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmern gelten, kann der den Kram auch nicht mal eben zurückschicken.
Ich würde das auch aus Kulanz nicht zurücknehmen.
Sollte der Kaufvertrag über Internet oder Telefon zustande gekommen sein, und der Betrieb von DM-Automobile auch auf Fernabsatz ausgerichtet sein - laut Internetpräsenz scheint dem so -, hättest Du ein Widerrufsrecht.
Wenn Du vor Ort gekauft hast, nicht.