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Umtauschrecht?

Mercedes
Themenstarteram 28. Mai 2015 um 19:44

Hallo zusammen,

Und zwar habe ich mir vor 1 Woche ein S65 Amg Paket bei DM-Autoteile gekauft und selbst abgeholt.

Da ich leider das Auto verkaufen musste, kann ich das Paket leider nicht nutzen.

Darauf habe ich bei DM-Autoteile angerufen und ihm erklärt das ich gerne das Paket umtauschen möchte, darauf hin het er mir gesagt das es nicht möglich wäre, da ich es abgeholt hätte und es in betracht genommen hätte. Ein Umtausch wäre komplett nicht möglich. Nur bei Onlinebestellung wäre ein Widerruf geltend.

Die Frage ist jetzt: Können die es einfach so machen?

Wo habe ich meine Recht bzw. Umtauschrecht?

Danke für eure Hilfe

Beste Antwort im Thema

Hallo,

alles richtig, was hier steht und dennoch behaupte ich: Der Händler, der hier auf sein Recht pocht, ist schlicht doof! Genau so treibt man als stationärer Handel die Kunden ins Internet.....

Meist sind es dann genau die (unkulanten Händler), die am lautesten jammern über das Internet, welches ihnen das Geschäft kaputt macht...:D:D:D:D

Bei dem hier vorliegenden Fall kommt noch "erschwerend" hinzu, dass die ja selber kräftig über das Internet dealen. Da ist es dann ganz besonders schlau, dem Kunden, der sich die Mühe macht, selber zu kommen, in den A....zu treten.

Sorry, meine Meinung, ich kann den Ärger nachvollziehen......

Edit: Ach so, vielleicht als Erklärung dazu: Gem. Fernabsatzgesetz muss der Online - Händler tauschen, ob er will oder nicht, also es gibt im Internet ein Umtauschrecht, im stationären Handel nicht. Ausnahme: Gewährleistungsfall, aber das ist eine andere Baustelle...;)

Gruß,

Th.

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Tja, da hat der Händler recht.

Du hast kein Recht auf Widerruf, hat es bei Ladengeschäften aber auch noch nie gegeben.

Ein Händler kann es aus Kulanz machen, muss er aber nicht, wenn die also den Widerruf verweigern, ist dies ihr gutes Recht.

Fettes 65er AMG Paket ohne Auto ist auch mal eine coole Variante! :-)

Halllo xxx.

Ja. (Schmunzel) Es gibt auch kein "Umtauschrecht".

Entweder kleine Brötchen backen und auf Kulanz hoffen oder freuen das man nun etwas neues gelernt hat und das Lehrgeld akzeptieren.

Grüße, Frank

Der Händler hat Dich korrekt behandelt.

Gekauft ist gekauft.

Ich hatte ja mal ein Motorrad-Zubehör-Geschäft, da wurde ich auch öfter mit dem Thema konfrontiert.

Zu Weihnachten haben wir teilweise Sondervereinbarungen getroffen, wenn Geschenke gekauft wurden. Da habe ich dann auf der Rechnung vermerkt, daß auch eine Geldrückgabe möglich ist, worauf normalerweise kein Anspruch besteht.

Ansonsten war ich so kulant wie möglich. Aufgrund des großen Sortiments habe in solchen Fällen den Umtausch gegen andere Ware angeboten, worauf aber auch kein Recht besteht.

Wenn das Geld in der Kasse ist, dann gebe ich nichts mehr raus.

Der kurioseste Fall war bei einem Kunden, der einen Tankrucksack gekauft hatte. Er hatte den vorher sogar an seinem Motorrad ausprobiert. Direkt nach dem Kauf wollte er plötzlich eine Rückgabe gegen Geld. Auch ihm habe ich den Umtausch gegen andere Ware angeboten.

Er wollte aber das Geld zurück. Daraufhin habe ich die Polizei gerufen und ihn entfernen lassen, incl. Hausverbot.

 

lg Rüdiger:-)

Eventuell hat der Händler auch extra für Dich das AMG Set geordert, dann hat der auch keine Lust es jetzt im Laden rumliegen zu haben.

Bei meiner MB Niederlassung bekommt man zwar Geld zurück, die behalten aber 20% "Strafgebühr" ein, ist auch auf denRechnungen so vermerkt.

Bei uns gehen Teile unter 75€ und Werksbestellungen gar nicht zurück...

Hallo,

alles richtig, was hier steht und dennoch behaupte ich: Der Händler, der hier auf sein Recht pocht, ist schlicht doof! Genau so treibt man als stationärer Handel die Kunden ins Internet.....

Meist sind es dann genau die (unkulanten Händler), die am lautesten jammern über das Internet, welches ihnen das Geschäft kaputt macht...:D:D:D:D

Bei dem hier vorliegenden Fall kommt noch "erschwerend" hinzu, dass die ja selber kräftig über das Internet dealen. Da ist es dann ganz besonders schlau, dem Kunden, der sich die Mühe macht, selber zu kommen, in den A....zu treten.

Sorry, meine Meinung, ich kann den Ärger nachvollziehen......

Edit: Ach so, vielleicht als Erklärung dazu: Gem. Fernabsatzgesetz muss der Online - Händler tauschen, ob er will oder nicht, also es gibt im Internet ein Umtauschrecht, im stationären Handel nicht. Ausnahme: Gewährleistungsfall, aber das ist eine andere Baustelle...;)

Gruß,

Th.

Es gibt auch im Internet kein Umtauschrecht.

Bei Fernabsatzverträgen gibt es eine zweiwöchige Widerrufsfrist innerhalb welcher begründungslos vom Vertrag zurückgetreten werden kann. Das hat aber nichts mit Tausch zu tun.

Man muss das aber andersrum sehen. Gäbe es im normalen Warenverkauf auch ohne Fernabschluss ein Rücktrittsrecht würden Leute wie ich den halben Edeka Einkauf wieder zurückbringen weil sie Madame mal wieder nicht zugehört haben.

Grundsätzlich rührt das alles daher dass nach Auffassung unserer Gesetzgebung der Käufer im Internet viel schutzwürdiger ist als im Laden wo er sich die Ware angucken kann und theoretisch eher weiß was da kommt ("Das Internet ist für uns Neuland", A. Merkel)

Zitat:

@S Klasse Fan schrieb am 29. Mai 2015 um 17:33:24 Uhr:

Es gibt auch im Internet kein Umtauschrecht.

Bei Fernabsatzverträgen gibt es eine zweiwöchige Widerrufsfrist innerhalb welcher begründungslos vom Vertrag zurückgetreten werden kann. Das hat aber nichts mit Tausch zu tun.

Hallo,

dass ist doch Wortspielerei!

In der Praxis heißt das: Ware zurück und Geld zurück! Fertig! Und das geht im stationären Handel nicht!

Genau das wollte ich zum Ausdruck bringen.....

Gruß,

Th.

Man muss da ziemlich aufpassen dass man das nicht durcheinanderbekommt ;)

Umtauschrecht kann ja schließlich vereinbart werden. Widerrufsrecht ist hingegen gesetzlich.

Hallo Naim88,

für welche Modellreihe ist denn der Umbausatz?

Hallo.

Mal was anderes.

Mal im ernst.

Wer ordert für sein Auto ein AMG Set und verkauft dann sein Auto eine Woche später?

Wenn ich mir ein Auto nicht "leisten" halten kann, weiß ich das nicht ein Tag vorher,

sondern weiß das schon Wochen ode rMonate im vorraus,

und da kaufe ich mir auch nicht noch ein AMG Set.

Ich verste dem TE auch nicht.

Er ordert speziell für sein Auto ein passendes AMG Set.

Und nur weil sein Auto nicht mehr hat, will er das Set zurückgeben?

Solche Kunden habe ich auch echt gern.

Denn bei speziell für den Kunden bestellte Ware, oder speziell für ihn hergstellt,

gibt es kein Umtauschrecht oder Widerruf etc.

Der Kunde MUSS die Ware annehmen

Das steht auch so im internet überall.

Es sei denn das Ware beschädigt geliefert wurde etc., dann kann man zurücktreten oder umtauschen lassen.

Aber dem scheint ja nicht so.

Warum macht sich der TE es auch so schwer.

Er kann doch sagen was es für ein AMG Set ist und es einfach weiterverkaufen.

wo ist da das Problem?

 

Mfg

... er hat keine Ahnung, den Fehler bei Anderen gesucht und hoffte sich ausweinen zu können...

Vorsicht, wenn die dir den Kit extra für das Auto gebaut haben, ist auch im onlineversandhandel nix mit Wiederrufsrecht...

Zitat:

alles richtig, was hier steht und dennoch behaupte ich: Der Händler, der hier auf sein Recht pocht, ist schlicht doof! Genau so treibt man als stationärer Handel die Kunden ins Internet.....

Würd ich auch nicht zurück nehmen, sowas verkauft man jedem Kunden nur einmal und freut sich über jeden der kommt...

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 30. Mai 2015 um 18:22:30 Uhr:

Vorsicht, wenn die dir den Kit extra für das Auto gebaut haben, ist auch im onlineversandhandel nix mit Wiederrufsrecht...

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 30. Mai 2015 um 18:22:30 Uhr:

Zitat:

alles richtig, was hier steht und dennoch behaupte ich: Der Händler, der hier auf sein Recht pocht, ist schlicht doof! Genau so treibt man als stationärer Handel die Kunden ins Internet.....

Würd ich auch nicht zurück nehmen, sowas verkauft man jedem Kunden nur einmal und freut sich über jeden der kommt...

Hallo,

stimmt, handgeklöppelt und auf Maß gearbeitet müssen die das (auch wenn online gekauft) zurücknehmen, aber ich denke W220 ist W220 und da wird es wohl fertige einheitliche Sets für "tiefer, lauter, härter" geben oder muss da einer rauskommen und Mass nehmen :confused:?..... aber davon abgesehen:

Ich gehe fest davon aus, dass dieser Verein mit seinen Lieferanten das Retourenthema geklärt hat. Somit geht das normalerweise schlicht zurück zum Hersteller/Lieferanten, so handhaben das zumindest Amazon, Zalando etc..

Die würden sonst an den Retouren kaputt gehen, die sie über ihre Online - Geschäfte bekommen.

Normalerweise "erkauft" man sich solche Retourenmöglichkeit durch etwas schlechtere Einkaufspreise. Wenn die natürlich das letzte Prozentpünktchen Kondition mitnehmen wollen und den ganzen zurückgenommenen Müll in ihrem Laden verkaufen müssen kann ich nur sagen, selbst gewähltes Leid.......:D

Gruß,

Th.

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