ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Umtausch, EU-Führerschein, Bestandsschutz, Klasse CE, 7,5t - Ich werde einfach nicht schlau draus

Umtausch, EU-Führerschein, Bestandsschutz, Klasse CE, 7,5t - Ich werde einfach nicht schlau draus

Themenstarteram 7. Juni 2018 um 17:53

Hallo,

ich werde dieses Jahr 50, habe noch den rosa Lappen mit allen FS-Klassen bis auf die 2.

Nun las ich irgendwann, daß mit Vollendung des 50. Lebensjahres einige Dinge beim Umtausch des Führerscheins zu beachten sind. Genauer gesagt geht es um die Möglichkeit, weiterhin auch Fahrzeuge bis 7,5t fahren zu dürfen. Im Internet lese ich immer was von einer Umtauschpflicht zu bestimmten Stichtagen, ärztlichen Untersuchungen usw.

In der Führerscheinstelle sagte mir die Dame vorgestern, daß das mit der Umtauschpflicht 2032 mal im Gespräch war, aber nie zum Gesetz wurde, ich also gar nix machen müsse. Meine eingetragenen FS-Klassen mit den davon abgedeckten Fahrzeugen blieben erhalten.

Im Grund haben die Infos aus dem Netz und die Aussagen der Tante von der FS-Stelle nur noch mehr Leere in meinem Kopf hinterlassen.

Kann mir vielleicht mal jemand alles so erklären, daß ich am Ende weiß, worum es geht und was die Vor- oder Nachteile eines unnötig vorgezogenen oder eines nach dem 50. Geburtstag durchgeführten Umtausches sind?

Danke

Beste Antwort im Thema

Soweit mir bekannt ist, besteht wirklich keine Umtauschpflicht, jedenfalls zur Zeit nicht. 2032 hat die Bewandtnis, dass ab dann alle Führerscheine ein Verfallsdatum besitzen und praktisch verlängert werden müssen. Hat nichts mit einer Gesundheitsprüfung zu tun. Deine Fahrerlaubnis der alten Klasse 3 hat in sofern Bestandsschutz, dass du auch hier keine Gesundheitsprüfung nachweisen muss. Theoretisch kannst du die Rosa o. grau Pappe weiter nutzen. Allerdings brauchst du, wenn du gewerblichen Güterverkehr durchführst, die Fahrerkarte und dazu ist der Kartenführerschein zwingend.

Mit der Vollendung des 50 Lebensjahres werden deine Rechte aus der alten Klasse 3 in sofern beschnitten, dass du nur noch Fahrzeuge bis 7,5 to u. Kombinationen bis 12 to. führen darfst. Bis zur Vollendung des 50 Lebensjahres durftest du 7,5 to + einachsigen Anhänger mit 11,25 to führen, also knapp 19 to Zuggewicht, allerdings keine Sattelzüge.

 

 

53 weitere Antworten
Ähnliche Themen
53 Antworten

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 7. Juni 2018 um 21:29:22 Uhr:

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 7. Juni 2018 um 20:52:03 Uhr:

[...] Das was über die 12 to. hinausgeht, über 50 Jahre halt mit Gesundheitsprüfung.

Da möchte ich mich mal kurz einklinken. Mit meinem 50.Geburtstag erlosch die Erweiterung der C1E auf 18,5t Zuggesamtgewicht (CE79). Kann ich die jederzeit mit einem ärztlichen Attest wieder aktivieren?

Bin mir nicht sicher. Aber ich glaube es gibt da eine Frist von ein, oder zwei Jahren. Darüber hinaus ist dann entgültig futsch.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 7. Juni 2018 um 21:29:22 Uhr:

 

Da möchte ich mich mal kurz einklinken. Mit meinem 50.Geburtstag erlosch die Erweiterung der C1E auf 18,5t Zuggesamtgewicht (CE79). Kann ich die jederzeit mit einem ärztlichen Attest wieder aktivieren?

Ich kenne die Fristen dazu nicht. Früher hieß es mal 2 Jahre. Das soll sich aber geändert haben.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 7. Juni 2018 um 21:39:06 Uhr:

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 7. Juni 2018 um 21:29:22 Uhr:

 

Da möchte ich mich mal kurz einklinken. Mit meinem 50.Geburtstag erlosch die Erweiterung der C1E auf 18,5t Zuggesamtgewicht (CE79). Kann ich die jederzeit mit einem ärztlichen Attest wieder aktivieren?

Bin mir nicht sicher. Aber ich glaube es gibt da eine Frist von ein, oder zwei Jahren. Darüber hinaus ist dann entgültig futsch.

Danke Rainer. Weiß jemand Genaueres dazu? Hintergrund ist, daß mein Chef stinkig war, weil ich die Erweiterung verfallen ließ, zumal es im Fuhrpark nur eine einzige mögliche Kombination 7,5t+11t gibt, die aber sinnfrei wäre und deshalb nie gefahren wird. Mir ist danach allerdings aufgefallen, daß mein Arbeitsmarktwert dadurch gelitten hat, denn in anderen Firmen werden sehr wohl solche Gespanne gefahren (z.B. 7,5t Selbstlader + 11t Tandemachsanhänger).

Danke auch Dir, @Golfschlosser

am 8. Juni 2018 um 4:30

Zitat:

@100avantquattro schrieb am 7. Juni 2018 um 19:53:50 Uhr:

In der Führerscheinstelle sagte mir die Dame vorgestern, daß das mit der Umtauschpflicht 2032 mal im Gespräch war, aber nie zum Gesetz wurde, ich also gar nix machen müsse. Meine eingetragenen FS-Klassen mit den davon abgedeckten Fahrzeugen blieben erhalten.

Das waren dann aber zwei eindeutige Falschauskünfte. Eine Umtauschpflicht gibt es, auch wenn die noch in weiter Ferne ist. Führerscheine, die bis zum 18.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 umgetauscht werden. Führerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind auf 15 Jahre befristet. Das betrifft aber nur die Gültigkeit des Dokuments (Führerschein) und hat nichts mit der Berechtigung (Fahrerlaubnis) zu tun.

Dass dir alles erhalten bleibt, auch wenn du gar nichts unternimmst, stimmt auch nicht. Alles, was in die heutige Klasse CE fallen würde, darfst du ab dem 50. Geburtstag nicht mehr fahren. Das sind also Züge, die nicht mehr in die Klasse C1E fallen, also solche mit mehr als 12 t zulässiger Gesamtmasse.

Hier steht alles weitere:https://www.tz.de/.../...in-pflicht-hat-sich-geaendert-zr-6540901.html

Im übrigen wird bis 2033 noch so einiges passieren.

Hab jetzt mal direkt beim Landkreis-Führerscheinstelle nachgefragt:

Für C1 und C1E brauche ich - Führerschein war von 1971 - keine Gesundheitsprüfung machen, der ist weiterhin unbeschränkt gültig.

Wäre ich unter 50 gewesen, hätte ich auch noch die Schlüsselnummer CE79 erhalten und dürfte damit 18,5 t Zuggesamtgewicht fahren.

Jetzt reicht ein Antrag, den Schein entsprechend zu erweitern, verbunden mit dem Nachweis der erfolgreichen Gesundheitsprüfung. Entweder Allgemeinmediziner und Augenarzt oder Arbeitsmediziner. Und dann natürlich alle 5 Jahre erneuern lassen.

Werde ich jetzt beantragen. Vielleicht kann ich dann die Rente ein wenig aufbessern :p.

 

am 8. Juni 2018 um 12:16

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 8. Juni 2018 um 07:14:22 Uhr:

Hier steht alles weitere

Da steht aber viel Quatsch, denn das ist nie in Kraft getreten. Daher steht auf der Seite auch:

"Der Verkehrsausschuss im Bundesrat plädierte allerdings für andere Fristen. ... Der Verkehrsausschuss im Bundesrat konnte die Fristen im Bundestag nicht durchsetzen."

Warum man diese Tabelle trotzdem präsentiert, bleibt wohl das Geheimnis der Zeitung. Hier steht es übrigens offiziell: § 24a FeV

Zitat:

@PeterBH schrieb am 8. Juni 2018 um 09:53:26 Uhr:

Hab jetzt mal direkt beim Landkreis-Führerscheinstelle nachgefragt:

Für C1 und C1E brauche ich - Führerschein war von 1971 - keine Gesundheitsprüfung machen, der ist weiterhin unbeschränkt gültig.

Wäre ich unter 50 gewesen, hätte ich auch noch die Schlüsselnummer CE79 erhalten und dürfte damit 18,5 t Zuggesamtgewicht fahren.

Jetzt reicht ein Antrag, den Schein entsprechend zu erweitern, verbunden mit dem Nachweis der erfolgreichen Gesundheitsprüfung. Entweder Allgemeinmediziner und Augenarzt oder Arbeitsmediziner. Und dann natürlich alle 5 Jahre erneuern lassen.

Werde ich jetzt beantragen. Vielleicht kann ich dann die Rente ein wenig aufbessern :p.

Super! Dann werde ich die Erweiterung auch wieder aktivieren. Sicher ist sicher.

Themenstarteram 12. Juni 2018 um 8:49

Vielen Dank erstmal an alle, die hier zu helfen versucht haben.

Durch die Fülle der stellenweise sich gegenseitig widersprechenden Aussagen... bin ich immer noch nicht wirklich viel weiter oder viel sicherer.

Ich breche die Frage mal auf ein Minimum runter. Darf ich als Privatmann und Nichtberufskraftfahrer OHNE WEITERES HANDELN auch nach dem 50. Geburtstag, ohne einmalige oder regelmäßige Untersuchungen und ggf. bis 3032 all das fahren, was aktuell in meinem rosa Lappen steht?

Mich interessiert kaum, was nach 203? wird. Da bin ich fast 65 und bin tot oder habe zumindest andere Probleme als den Verlust der 7,5t-Lizenz.

Danke

Ja, mit der Ausnahme des 7,5 Tonners und dem 11,5 Tonnen Anhänger. Den darfst du ab 50 dann wohl nicht mehr fahren.

Richte dich aber auf ungläubige Gesichter ein, wenn du im Jahr 3032 (!) mal kontrolliert werden solltest.

Themenstarteram 12. Juni 2018 um 11:15

Zitat:

@PeterBH schrieb am 12. Juni 2018 um 11:06:48 Uhr:

Ja, mit der Ausnahme des 7,5 Tonners und dem 11,5 Tonnen Anhänger. Den darfst du ab 50 dann wohl nicht mehr fahren.

Richte dich aber auf ungläubige Gesichter ein, wenn du im Jahr 3032 (!) mal kontrolliert werden solltest.

Um gerade DIE Fahrzege/Kombination ging es mir ja. Also MUSS ich jetzt schnell umschreiben lassen, um diese Fahrzeuge auch nach dem 50. Geburtstag - mit oder ohne ärztl. Untersuchung - fahren zu dürfen?

Die Aussage der Tante der FS-Stelle war eben die, daß sich gar nix ändern würde. Zumindest dürfte ich ohne Umtausch auch weiterhin alles fahren, was in meinem rosa Schein steht.

Dann lass dir die Aussage von der FS-Stelle schriftlich geben. Die mündliche bei meiner lautete, dass ich dafür ab 50 eine Gesundheitsprüfung machen müsste.

Ober frag direkt beim Bundesminsterium für Verkehr nach. Die sollten es doch ganz genau wissen.

Themenstarteram 12. Juni 2018 um 12:06

Zitat:

@PeterBH schrieb am 12. Juni 2018 um 13:31:02 Uhr:

Oder frag direkt beim Bundesminsterium für Verkehr nach. Die sollten es doch ganz genau wissen.

Bis ich da eine Antwort habe... ist mein 50. Geburtstag vorbei.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 12. Juni 2018 um 13:31:02 Uhr:

[.....] Die mündliche bei meiner lautete, dass ich dafür ab 50 eine Gesundheitsprüfung machen müsste.

[.....]

Genau diese Aussage ist auch die richtige, wenn man ab 50 mehr als 12t bewegen möchte.

Zitat:

@100avantquattro schrieb am 12. Juni 2018 um 14:06:07 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 12. Juni 2018 um 13:31:02 Uhr:

Oder frag direkt beim Bundesminsterium für Verkehr nach. Die sollten es doch ganz genau wissen.

Bis ich da eine Antwort habe... ist mein 50. Geburtstag vorbei.

Ich habe heute mal eine Mail hingeschickt. Dann können wir vergleichen, welches Ereignis früher eintritt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Umtausch, EU-Führerschein, Bestandsschutz, Klasse CE, 7,5t - Ich werde einfach nicht schlau draus