ForumS-Klasse & CL
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. S-Klasse & CL
  6. Umrüstung auf Xenon

Umrüstung auf Xenon

Themenstarteram 21. Januar 2005 um 15:47

Hallo,

was muss ich beachten, wenn ich den W220-er vor Mopf auf Xenon umrüsten möchte (Leuchten sind auch die vor Mopf)?

Benötige ich noch weitere Teile, wenn ich die kompletten Scheinwerfer kaufe, oder ist das alles was man braucht?

Ist wegen der Leuchtweitenregulierung etwas zu beachten?

Bin für jeden Tipp dankbar.

Gruß

Oliver

Ähnliche Themen
17 Antworten

Hi berndrt

 

wenn du schon eine Scheinwerferreinigungsanlage hast sehe ich da ,ausser dem LIEBEN GELD, keine großen Probleme !

Gibt es die S-KLasse eigentlich OHNE Xenon ?

mfg Freddykl

am 21. Januar 2005 um 17:33

Zitat:

Original geschrieben von Freddykl

Gibt es die S-KLasse eigentlich OHNE Xenon ?

mfg Freddykl

ja gibbet, hab schon welche gesehen :)

Themenstarteram 29. Januar 2005 um 8:58

Nochmal wegen Umrüstung auf Xenon

 

Hallo liebe S-Klasse-Freunde,

ich muss nochmals nachfragen wegen meiner geplanten Umrüstung beim W220 (vor Mopf) auf Xenon (die originalen und kompletten Xenonscheinwerfer, auch vor Mopf).

Hat schon jemand solch einen Umbau vorgenommen?

Benötige ich noch irgendwelche sonstigen Teile oder kann ich einfach die Scheinwerfer austauschen und auch einfach anschließen? Oder sind die Anschlüsse anders?

Wäre nett, wenn noch jemand etwas genaueres dazu sagen könnte.

Danke und Gruß

Oliver

Themenstarteram 29. Januar 2005 um 9:05

Ergänzung: Die Scheinwerferreinigungsanlage ist bei mir verbaut!

am 29. Januar 2005 um 17:10

habe mir mir das auch gemacht ohne probleme

einfach die xenon einbauen sonst nix

Hallo hamudi,

dann hat der W220 bereits ab Werk auch ohne XENON ne AUTOMATISCHE LEUCHWEITENREGULIERUNG oder wie hast das gelößt ?

mfg Freddykl

Hat der S nicht grundsätzlich Airmatic (bzw. ABC gegen Aufpreis) ?

Dann entfällt die Leuchtweitenregulierung, weil das Auto ja dadurch immer "gerade" steht.

Nur wenn keins davon drin ist, also einfache Stahlfederung ohne Niveauausgleich, dann müssen die Scheinwerfer regeln.

 

MfG ZBb5e8

Hi ZBb5e8,

klar hat der S immer mindestens die Airmatik und somit auch ne NIVEAUREGULIERUNG wodurch der Wagen immer im Wasser stehen sollte.

HAb jetzt aber von berndrt und dem "Jetzt helf ich mir selber Buch " folgendes gelernt :

}"Die automatische Leuchtweitenregulierung des Abblendlichts übernimmt der Niveau-Ausglich der serienmäßigen Airmatic.

Um Blendung zu verhindern gehört eine sensorgesteuerte Leuchtweitenregulierung zum Ausstattungspaket der Xenon-Scheinwerfer. Spezielle Drehwinkelsensoren verändern mit Hilfe eines Mikro-Computers die Einstellung der Scheinwerfer-Reflektoren."{

 

mfg Freddykl

:eek: Zum W220 gibt´s ein "Jetzt mache ich es mir selbst" ?

Wie dick ist das denn ?

Die Bedienungsanleitung muß man ja schon in Kilogramm messen. :D

 

MfG ZBb5e8

KLAR !

---------------------------

:eek:

NEE SORRY es gibt NOCH keins !

Ich hab zur Zeit wohl ein TIEF das sich bis in mein KLEINHIRN fortpflanzt und da komme ich durcheinander oder es ist das ALTER aber , laut berndrt, ein Buch bei DC zu kaufen

}"Alles über die Mercedes-Benz S-Klasse"{

----------------------------

Gibt doch auch schon eins vom GRÖßTEN BENZ :D

 

mfg Freddykl

Zitat:

Original geschrieben von ZBb5e8

:eek: Zum W220 gibt´s ein "Jetzt mache ich es mir selbst" ?

Ähm, räusper, dass ist wohl die falsche Ecke, hm? ;)

@bernd,

Wenn Du eine Scheinwerfer-Reinigungs-Anlage hast,hast schon 50% der Sache schon erledigt.

Die Stellmotoren an den Scheinwerfern kann man auch manuell betätigen (drehknopf)also ohne das man jetzt auf Autom.L.weiten-regler umrüsten muss...

am 8. Februar 2005 um 22:33

@ Kaaney (und natürlich auch @ all):

Ich zitiere mal aus der StVZO:

 

"Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,

2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und

3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,

ausgerüstet sein."

Quelle: §50 Abs. 10 StVZO (http://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm#50)

Nimmt man dies wörtlich, so liegt der Schluss nahe, dass eine manuelle Leuchtweitenregelung NICHT ausreicht. Verständlich ist dies ja auch aus der Erfahrung: Die stärkere Blendwirkung eines Xenon-Scheinwerfers bedarf einer sehr schnellen Anpassung an Fahrbahnunebenheiten. Dies ist manuell nicht lösbar.

Wenn gefragt, gibt aber sicher auch der freundliche... TÜV nähere Auskunft.

...das es nicht erlaubt ist klar...

Aber welcher TüV-Mann schaut sich im innenraum nach einem gewissen Schalter für eine Regelung?

Und,man kann immer noch auf der 1.Stufe fahren,falls man denkt man blendet den Gegenverkehr...

 

FAZiT: alles hat eine lösung

Deine Antwort
Ähnliche Themen