ForumG-Klasse
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. G-Klasse
  6. umrüsten von Pkw auf Lkw Zulassung Mercedes g 463

umrüsten von Pkw auf Lkw Zulassung Mercedes g 463

Themenstarteram 7. April 2008 um 22:31

Hallo, habe ein Mercedes 463 gekauft mit Pkw Zulassung, und möchte es gerne auf Lkw zulassen, kann mir jemand weiter helfen ?

Beste Antwort im Thema
am 18. August 2010 um 21:39

also mit lkw eintragung ist es ganz einfach.nachteil ist das du sonntags keinen anhänger mehr ziehen darfst. ansonsten gilt:Trennwand einbauen,befestigungspunkte für gurte und sitze entfernen (habe da ganz einfach ne ösenschraube reingedreht zwecks ladungssicherrung)der fahrgastraum darf max 49% des innenraumes beanspruchen,zzg min 2,8to und eine zuladung von min 800kg (siehe urteil vom BFH vom 24,2,2010 -II R 6/08; Fg des Landes Sachsen-Anhalt ).( Lexetius.com/2010,767) mit diesem Urteil in der Hand könnt ihr jedes Finazamt überzeugen.

Mfg Klaus

wenn noch fragen da sind Tel:06774-9468

33 weitere Antworten
Ähnliche Themen
33 Antworten
am 19. August 2010 um 16:27

hallo michael

ich habe doch nur wiedergegeben was in dem urteil vom BFH drinsteht und so wollen es bei uns die finanzämter auch haben

Hallo Klaus,

leider scheint es überall anders zu laufen. Ich habe von einem 300 GD vor '90 gehört, dass es zur LKW-Umschreibung mit folgenden Details gereicht hat: Sitzbank 'raus, auf 2 sitzplätze reduziert und das war's.

Grüße Michael

Hallo,

hab einen G300D Cabrio Bj. 79.

Hatte ihn vor ein paar Jahren stillgelegt, um ihn kompl. zu restaurieren.

Hatte ihm eine kompl. Rohkarosse spendiert. Er war mit 2810kg bis jetzt als Kombinationskraftwagen eingetragen, wo hast du deinen als Zugmaschine eingetragen bekommen.

Meine Tel. Nr. ist 0177/9199206 oder Mail mir bitte.

MFG

Guten Tag zusammen,

das Thema interessierte mich auch... Bis zu dem Zeitpunkt als gemerkt hatte, daß es hier offensichtlich auschließlich um den langen Radstand ging. Der kurze Radstand erreicht die 2.8 to. nicht. Für diesen Fall dürfte die Sache dann ohne Auflastung wohl erledigt sein.

Oder habe ich irgendwas nicht mitbekommen.

Beste Grüsse, Andreas

Das Thema ist über 6 Jahre alt. Mittlerweile muß das Finanzamat danach besteuern, was im Schein steht. Und was Dir wann, wie in den Schein eingetragen wird, sagt Dir der man vom TÜV bzw in 5 Bundesländern der von der DEKRA.

Ich bin dieses Jahr wieder zurück. LKW->PKW. Das macht aufgrund der Schlüsselnummern fast noch mehr Spaß.

Zitat:

@sr-kamera schrieb am 29. September 2016 um 10:27:16 Uhr:

Das Thema ist über 6 Jahre alt. Mittlerweile muß das Finanzamat danach besteuern, was im Schein steht. Und was Dir wann, wie in den Schein eingetragen wird, sagt Dir der man vom TÜV bzw in 5 Bundesländern der von der DEKRA.

Ich bin dieses Jahr wieder zurück. LKW->PKW. Das macht aufgrund der Schlüsselnummern fast noch mehr Spaß.

Danke für die Antwort. Trotz Google hatte ich nichts Verwertbares und Aktuelles zum Thema gefunden. Das Fahrzeug was ich beabsichtige zu kaufen, ist in einem anderen Europäischen Land als LKW zugelassen. Dann dürfte es ohnehin bei der Zulassung in Deutschland spannend werden.

Wie war das mit den Schlüsselnummern? Was macht da noch mehr Spass?

Gruss, Andreas

Zitat:

nachteil ist das du sonntags keinen anhänger mehr ziehen darfst.

Und an Feiertagen...

Und in den Sommermonaten gilt das LKW Fahrverbot auch auf bestimmten Strecken Samstags (Ferienfahrverbot).

Wenn das Fahrzeug in einem EU Land schon ein LKW ist dann "sollte" er beim Import auch ein LKW bleiben... Das wäre jedenfalls bei mir so gewesen als ich dieses Jahr einen Landcruiser aus Belgien importieren wollte. In dem Fall wird ein LKW importiert. So die Auskunft des TÜV.

Neueste Erkenntnisse (Oktober 2016) zum Thema G als LKW, bzw. Gewichtsbesteuerung.

DEKRA oder TÜV müssen das Fahrzeug als LKW einstufen und so muß es nach Eintragung durch die Zulassungsstelle auch in den Fahrzeugpapieren stehen.

Die Gewichtsbesteuerung ist anschliessend kein Selbstgänger. Darüber entscheidet ausschliesslich der Zoll, als eigenständige Behörde, über die steuerliche Würdigung des Fahrzeugs. Es müssen 2 Sitzplätze in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein. Es erfolgt dann die Vermessung des Innenraums: Abstand von Gaspedal bis Trennwand hinter den Sitzen und Trennwand bis zur Hecktür. Auch Höhe und Breite wird abgefragt. Natürlich muß der Laderaum deutlich größer sein. Bei meinem Fahrzeug handelt es sich um eines, welches im Europäischen Ausland bereits als LKW von Mercedes/ Graz ausgeliefert wurde. Es handelt sich um einen W463/ kurz, 2-Sitzer mit werksseitig fest eingebautem Trenngitter. Im Datenblatt von Mercedes ist unter Sonderausstattung die LKW Ausstattung vermerkt. Sitze waren also nie vorhanden. Das macht die Diskussion mit dem Zoll zwar nicht einfacher, aber plausibler.

@ABW

 

könntest du mir mal ein bild von deinem kfz brief zukommen lassen; od hier einstellen

 

Würde gerne sehen, wie die Eintragung als lkw aussieht

Bei meinem als LKW ge-TÜV-ten und zugelassenen 2-Sitzer-Wolf hat der Zoll nachträglich verlangt, folgenden Satz einzutragen:

"Hintere Sitzbefestigungen durch Verschweißen dauerhaft unbrauchbar gemacht".

Dazu war ein weiterer TÜV- und Zulassungsstellenbesuch erforderlich, Kosten ca 100 Euro.

Danach folgte die Kfz-Steuerberechnung als LKW.

@Handschweiß

Könntest du mir ein bild von der Eintragung im brief zukommen lassen?

Dient als muster wie es formuliert ist

Wäre super

Bitte hier:

Lkw-steuer-tuev
Eintragung-schein
Lkw-steuer-bescheid

Dankeschön :)

Moin, das wird Lusitg.

Diese Diskusionen gibt es im PickUp Forum sehr sehr oft, gerade mit den Amis. Ich hatte einen Dodge RAM der als LKW Zugelassen war aber als PKW Besteuert worden ist. Auch nach mehreren Einsprüchen keine Chance. Das FA ist nicht darauf angewiesen was in der Zulassung steht. Das ist aber von FA zu FA sehr unterschiedlich. Man kann auch Glück haben. Hinzu kommt nach doch die Einschränkungen an Sonn- und Feiertagen, wie zum Beispiel keinen Anhänger ziehen. Das dann nur mit Sondererlaubnis.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. G-Klasse
  6. umrüsten von Pkw auf Lkw Zulassung Mercedes g 463