Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
MT-Moderation
***Das Thema wurde geschlossen***
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Beste Antwort im Thema
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
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127892 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von letzterlude
Warum Deckmantel...?Zitat:
Original geschrieben von webbjoern
Wo Licht ist in der Regel auch Schatten. M. E. blenden Xenon Lichtsysteme oft wesentlich mehr als konventielle Lichtsysteme, besondes bei Nässe durch die Spiegelung.
Also durchaus gut für den Fahrer selber, aber nicht das beste für den Gegenverkehr. Der Vorteil daß eventuell Dinge am Straßenrand erkannt werden können, die mit normalem Licht verborgen bleiben könnten wird dadurch amortisiert, daß geblendete Fahrer diese Dinge sowieso nicht sehen.
Das Argument nach mehr Sicherheit kann also durchaus als Deckmantel betrachtet werden um nachts schneller fahren zu können.Die bessere Ausleuchtung ist selbstverständlich (auch) eine legitime Begründung für die Erzielung höherer Tempi auf der BAB.
Blendempfindlichen Personen empfehle ich da schlicht die Reduzierung der eigenen Geschwindigkeit, schon aufgrund des hier von einigen Protagonisten gebetsmühlenartig wiedergekäuten, "geheiligten" SICHTFAHRGEBOTES...😁
Alternativ ist (u.U.) auch ein Besuch beim Augenarzt anzuraten; korrekt installierte Xenonscheinwerfer (E-Bay-Fussel-Lichttuning mal ausgenommen) blenden nämlich den gesunden Normalbürger überhaupt nicht.
Aber irgendetwas ist ja immer...
Meine Augen sind blendungstechnisch gesehen 100%ig ok (ich werde jährlich gecheckt beim Betriebsarzt), aber es würde sich ja auch die Frage stellen warum ein gut sehender Mensch unbedingt eine Flutlichtanlage zum fahren braucht.
Es sind M.E. häufig Scheinwerfer teurerer Farhrezuge die einen recht unangenehmen Eindruck im Gegenverkehr hinterlassen. Im Audi A1 schien mir obendrein die Eigenblendung durch reflektierende Verkehsschilder sehr hoch zu sein. Irritierend kann auch die Schattenbildung sein wenn ein mit Xenon ausgestattetes Fahrzeug hinter einem H4/H7 Fahrzeug fährt, dann sieht der fahrer des lichtschwächeren Fahrzeuges oft seinen eigenen Schatten. Es gibt auch Augenblicke da kann keine technik verhindern daß man für Momente in einen Scheinwerferkegel blickt. Das ist bei xenon um einiges unangenehmer.
Dazu kommt sicherlich die tatsache daß analog zu anderen elektronischen helfern der Sicherheitsvorteil eben durch ein zu starkes Sicherheitsgefühl wieder egalisiert wird. Das führt u.A. dazu daß es immer wieder Massenkarambolagen gibt.
Nichtsdestrotrotz sehe ich auch Vorteile bei Xenons, besonders im Winter auf er Landstraße wenn Seitenstreifen und Fahrbahnmarkierungen stark verschmutzt sind.
Aus dem Artikel: Er war mit einem Audi A 8 auf der Autobahn unterwegs, hatte den Unfall offenbar zu spät gemerkt und prallte mit hoher Geschwindigkeit in den liegen gebliebenen Opel.
Sehr traurig.
Der Anteil dieser Unfälle am Gesamtverkehrsaufkommen ist jedoch sehr gering, wie hier mehrmals dargestellt wurde. Im Sinne der Verkehrssicherheit gibt es daher m.M.n. stärkere Hebel als ein aTl.
Was den A8-Fahrer angeht, hat er scheinbar gegen das Sichtfahrgebot verstoßen. Der Fall ist von daher im ersten Ansatz kein Grund für ein aTL. Aber: mit aTL hätte ihn vermutlich ein simpler Standblitzer ausbremsen können.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Was den A8-Fahrer angeht, hat er scheinbar gegen das Sichtfahrgebot verstoßen.
Sarkasmusmodus on:
Ein A8 hat Xenon, da gilt das Sichtfahrgebot im Dunkeln nicht!
Auf der AB schon gar nicht.
Sarkasmusmodus off.
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Im Sinne der Verkehrssicherheit gibt es daher m.M.n. stärkere Hebel als ein aTl.
Ja, Sicherheitsabstand, Rechtfahrgebot, Sichtfahrgebot und der gesunde Menschenverstand.
Respekt und Achtung des eigenen und fremder Leben und Gesundheit.
hallo
hab zu unserem thema was intressantes in unserem wochenblättchen ( extra tipp ) gefunden. im vorliegenden fall handelt es sich um die A661, die ansich eigentlich nur 37 km lang ist. trotzdem gab es dort 12 tote in den letzten 5 jahren. ausserdem wurden 2010 / 2011 50 geisterfahrten gemeldet. zum teil ist diese bahn limitiert, allerdings scheint das ja wohl nicht allzuviel zu nutzen. also was tun? aus dem bericht geht allerdings auch nicht hervor, wodurch die tödlichen unfälle entstanden......evtl. waren ja auch der ein- oder andere geisterfahrer schuld......wer weiss. die strecke an sich lädt eigentlich nicht unbedingt zum schnell fahren ein, wodurch ich mal ableite, daß geschwindigkeit als unfallursache grösstenteils ausscheidet. wenn ich nun die kürze der strecke auf die totenzahlen hochrechne, sollten ja die langen AB (wie z.b. die 1, 2, 3 oder 5 ) gradezu vor sicherheit strotzen oder? ich war letzte woche wieder verstärkt unterwegs und konnte feststellen, daß geschwindigkeiten um die 190 bequem und entspannt möglich waren. und die würde ich mit familie im auto niemals fahren ( und auch nicht alleine ), wenn ich mir in irgendeiner form unsicher wäre. es liegt halt an jedem selbst.
bis denn
John
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Sarkasmusmodus on:Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Was den A8-Fahrer angeht, hat er scheinbar gegen das Sichtfahrgebot verstoßen.
Ein A8 hat Xenon, da gilt das Sichtfahrgebot im Dunkeln nicht!
Auf der AB schon gar nicht.
Sarkasmusmodus off.
Da ist wohl mehr das Blindflugradar ausgefallen...
Mal im Ernst: Gibt es mittlerweile Urteile, die mit Xenon signifikant höhere Geschwindigkeiten im Rahmen des Sichtfahrgebotes zulassen? Mir ist noch keines untergekommen.
Kann ich mir kaum Vorstellen.
Mit Xenon sieht man besser, aber im Normalfall nicht weiter.
Dafür gibt es ja die Leuchtweitenregulierung.
Tach!
Das Sichtfahrtgebot gilt auf der Autobahn nicht. Weder für Fahrer eines A8, noch für Fahrer eines Corsa.
M. D.
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Tach!Das Sichtfahrtgebot gilt auf der Autobahn nicht. Weder für Fahrer eines A8, noch für Fahrer eines Corsa.
M. D.
Belege? Also §§, die besagen, dass (ausgerechnet auf der BAB) das nicht gilt?
Natürlich gilt das Sichtfahrgebot auf der Autobahn, es ist dort nur etwas "lockerer" gestaltet!
Und wieder etwas aus der Praxis, auf 100km so schnell es geht im frühen Nachmittäglichen Berufsverkehr, 3 mal von vorne bedrängelt(wobei eine Frau den Vogel abgeschossen hat bzw. ich fast sie 🙄), kein mal von hinten, davor auf dem hinweg eher langsam unterwegs, auch nie von hinten bedrängelt, dafür weniger von vorne.
Die Frage ist nun, sehen die in meinem Fall alle ohne rechtzeitig bzw. überhaupt nicht zu blinken rüberziehenden, mit so wenig Abstand vor mir, dass ich habe heftig bremsen müssen, mich jetzt als Raser und Drängler? Oder woher kommt die weitläufige Meinung davon fahren so viele rum... achso, alles im Geschwindigkeitsbereich bis 140-150 Tacho, als ich schneller unterwegs war, keine Probleme...
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Tach!Das Sichtfahrtgebot gilt auf der Autobahn nicht. Weder für Fahrer eines A8, noch für Fahrer eines Corsa.
M. D.
Dass es anders gesehen wird ändert aber nichs daran, dass es trotzem gilt.
http://www.verkehrslexikon.de/Module/SichtFahrGebot.phpZitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Tach!Das Sichtfahrtgebot gilt auf der Autobahn nicht. Weder für Fahrer eines A8, noch für Fahrer eines Corsa.
M. D.
Das Sichtfahrgebot gillt immer und überall, es ist auf der AB nur etwas anders ausformuliert.
Wenn es mal soweit ist wird es Dir der Richter schon erklären wie das gemeint ist auf der AB.
Wir schaffen das ja hier nicht.