Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

MT-Moderation

***Das Thema wurde geschlossen***

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Beste Antwort im Thema

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

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Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Fahrtenbuch - es gibt auch auferlegte Fahrtenbücher. 🙄

Und wenn du da deine Schwester eintragen mußt weil du ihr das Fahrzeug gegeben hast und das Buch herausgeben mußt dann ist das kein Verstoß gegen das Zeugnisverweigerungsrecht. 😁

Deswegen sehe ich es im Privatbereich auch als rechtlich bedenklich. Allein die Tatsache, wann wer wohin gefahren ist, geht im privaten Bereich keinen was an und ist auch nicht aufzuschreiben. Wie gesagt, in der Firma unabdingbar und logischerweise akzeptabel, im privaten Bereich IMHO anfechtbar.

Aber jeder hat das Recht, eine Schuld auf sich zu nehmen.

Was glaubst Du, was passiert, wenn eine Frau - nennen wir sie Anna - ihrer Schwester Gerda das Auto geliehen hat, weil diese zu ihrem Liebhaber fahren wollte? Dann wird Anna wohl die Schuld für das Blitzerfoto auf sich nehmen wollen, damit Gerda's Ehemann nichts von dem Verhältnis erfährt. Und nun soll es ein Fahrtenbuch geben, in dem - verdachtsunabhängig - notiert ist, dass Gerda mit dem Auto zur Wohnung des Liebhabers gefahren ist? Inakzeptabel in einem Rechtsstaat.

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi



Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Lies dir die Urteile durch du Blindflug praktizierender Organspendekandidat der hoffentlich nur sich selbst schädigt wenns mal soweit ist.
Jetzt zeigst Du Dich aber im Geistigen Tiefstflug.

Das Sichtfahrgebot gilt NICHT auf der AB. Ich weiß nicht wie lange es noch braucht, bis es in Deinem Langzeitgedächtnis haftet. Scheinbar hapert es da an der Übernahme.

Hier

steht es mal genau, ich kann bei Archduchess keinen geistigen Tiefflug erkennen. Es gibt Besonderheiten ansonsten ist alles beim Alten, auch Nachts.

Zitat:

Original geschrieben von TouriEF


War ausgeschlossen, ich habe nicht geschrieben, dass die Affen auf der Straße rumturnen, sondern allgemeiner nicht beteiligt sind. ABER: Mangelnde Aufmerksamkeit ist ein extra Grund in den Statistiken, schließlich soll man mit der nötigen Aufmerksamkeit am Straßenverkehr teilnehmen. Damit ist die Aufmerksamkeit auch alleiniger Grund unabhäng von der Geschwindigkeit. Schließlich kann man auch auf einer Geraden in der Weltgeschichte rum gucken und dabei das Lenkrad leicht verziehen und von der Fahrbahn abkommen - ohne Kurve.

Die Affen pimpern bis zum Unfall und rennen dann erschrocken auf und davon. Der Fahrer Stirbt aufgrund des Unfalls. Die Polizei kommt an den Unfallort. Was steht dann wohl als Unfallgrund?

Unaufmerksamkeit oder Überhöhte Geschwindigkeit?

Eben.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Und woran lag es denn dann?

Erklärs mir doch mit einfachen Worten so von Autofahrer zu Fahrradfahrer warum dort so viele die toten Wildschweine nicht gesehen haben.

Und warum du die gesehen hättest.

Und dann nehmen wir noch an es wäre eine Autobahn gewesen.

Das lernst du wenn du deinen fueherschein machst.

Das nervt jetzt ein bischen dein rumgetrolle.

3L

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Also bitte, in diesem Thema in diesem Unterforum kann es per Definition keinen Troll geben. 😁

Da das Thema einfach - naja wir wissen es ja.

Und Sichtfahrgebot ist wichtig. Auch wenn sich kaum einer dran hält.
Das ist eben problematisch zu verfolgen. Sowas kriegt man dann erst vom Richter gesagt wenn was passiert ist.
Kluge Autofahrer erkennen sowas aber vorher. 😁

Guru?
Ich dachte du wolltest dich hier auch nicht mehr äußern, genau wie ich?

Weißt du eigentlich noch wie du auf Seite 6.xxx irgendwo zugegeben hast, daß es doch Pferde auf der Autobahn geben kann?
Und tote Wildschweine hast du gar nicht gemocht. ;(

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von gurusmi


Jetzt zeigst Du Dich aber im Geistigen Tiefstflug.

Das Sichtfahrgebot gilt NICHT auf der AB. Ich weiß nicht wie lange es noch braucht, bis es in Deinem Langzeitgedächtnis haftet. Scheinbar hapert es da an der Übernahme.

Hier steht es mal genau, ich kann bei Archduchess keinen geistigen Tiefflug erkennen. Es gibt Besonderheiten ansonsten ist alles beim Alten, auch Nachts.

hab auch auch noch was gefunden:

Zitat:

Es gilt auch auf Autobahnen das Sichtfahrgebot. Speziell für Autobahnen gibt es aber Ausnahmen, die in § 18 Abs. 6 StVO geregelt sind.
(6) Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn
1. die Schlußleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird oder
2. der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.

heißt wohl, habe ich einen Idioten voraus der dagegen verstößt darf ich legal dahinter 😁

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von gurusmi


Jetzt zeigst Du Dich aber im Geistigen Tiefstflug.

Das Sichtfahrgebot gilt NICHT auf der AB. Ich weiß nicht wie lange es noch braucht, bis es in Deinem Langzeitgedächtnis haftet. Scheinbar hapert es da an der Übernahme.

Hier steht es mal genau, ich kann bei Archduchess keinen geistigen Tiefflug erkennen. Es gibt Besonderheiten ansonsten ist alles beim Alten, auch Nachts.
Auch nachts

heisst der lichtkegel des abblendlichtes gilt auch tags?

Wie meinst du das jetzt?

Sein wildschwein waere nicht in der reglung in seinem sinne!

Schneller fahren als man (genau) sehen kann, geht dann wenn man vor sich andere fahrzeuge hat die beweisen das dort kein unbeleuchtetes hinderniss auf der fahrbahn ist. Oder es ist so klein das die alle ohne bremsen drueberauschen, also ne maus, oder so. 🙂

Andernfalls, wenn es wirklich dunkel ist (nicht jede nacht ist gleich) und keine fahrzeuge vor mir helfen dann fahre ich nicht mehr so schnell. 🙂 Das ist aber die ausnahme. Dann kann ich meistens auch fernlicht anmachen welches dann wieder schnelles fahren erlaubt.

Und das weiss auch jeder mit praxis.

3L

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk


...
heißt wohl, habe ich einen Idioten voraus der dagegen verstößt darf ich legal dahinter 😁

der hat auch autos vor sich, ist ja leider die regel, oder fernlicht an.

3L

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja



Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk


...
heißt wohl, habe ich einen Idioten voraus der dagegen verstößt darf ich legal dahinter 😁
der hat auch autos vor sich, ist ja leider die regel, oder fernlicht an.

3L

nicht zwingend, ich hab oft genug die Autobahn für mich allein, Fernlicht setze ich trotzdem nicht ein, bin mir bis heute nicht 100% sicher, wirklich nicht den Gegenverkehr trotz Mittelleitplanke zu stören

Wie kommt dann sowas zustande was ich bereits verlinkt habe und was DieDicke verlinkt hat?

Und hier nochmal mein Lieblingsbeispiel.
Geht übrigens um nen LKW, also nicht sooo schnell für das Licht. 😉

Bitte Bitte bitte gesamt durchlesen was dort geschrieben wurde.

http://dejure.org/.../rechtsprechung?...

Vor allem der Schluß kennzeichnet das Problem das hier die wenigsten wahrhaben wollen:

Zitat:

Es entspricht wohl der Praxis auf den Autobahnen, dass die meisten Fahrer nicht auf Sicht fahren und auf Grund von fehlenden abstrakt festgelegten Höchstgeschwindigkeiten deswegen nicht belangt werden, so dass hier durchaus von einer Erfolgshaftung des Angeklagten die Rede sein kann. An seiner Strafbarkeit ändert sich daran aber nichts.

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk



Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja


der hat auch autos vor sich, ist ja leider die regel, oder fernlicht an.

3L

nicht zwingend, ich hab oft genug die Autobahn für mich allein, Fernlicht setze ich trotzdem nicht ein, bin mir bis heute nicht 100% sicher, wirklich nicht den Gegenverkehr trotz Mittelleitplanke zu stören

Nagut noch einer ohne fahrpraxis.

Natuerlich blendest du den gegenverkehr trotz mittelleitplanke. Und zwar massiv.
Und ob du es tust oder nicht wird man dir mitteilen, sei dir gewiss. (falls du es mal vergisst, auszumachen.)

Ansonsten beneide ich dich, ich bin selten allein unterwegs, aber wenn dann ist die chance auf keinen gegenverkehr auch sehr gross.

Ich kann dir nur raten das fernlicht bei jeder gelegenheit an zu machen die sich bietet, da darfst du nicht faul sein. Leider sind die gegelnheiten heute rar, das stimmt.

Es ist uebrigens so das licht das beschraenkende kriterium ist auf der AB. Ich fahre mit autos die herkoemliches licht haben langsamer als welche mit modernem licht. Tortz aller tricks (vorrausfahrende) macht sich das beim tempo bemerkbar. Aber weil das so ist weiss ich auch das bremswege innerhalb von ablendlichtkegel in den seltesten faellen auf der AB noetig sind, fast nie.

3L

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Also bitte, in diesem Thema in diesem Unterforum kann es per Definition keinen Troll geben. 😁

Da das Thema einfach - naja wir wissen es ja.

Und Sichtfahrgebot ist wichtig. Auch wenn sich kaum einer dran hält.
Das ist eben problematisch zu verfolgen. Sowas kriegt man dann erst vom Richter gesagt wenn was passiert ist.
Kluge Autofahrer erkennen sowas aber vorher. 😁

Guru?
Ich dachte du wolltest dich hier auch nicht mehr äußern, genau wie ich?

Weißt du eigentlich noch wie du auf Seite 6.xxx irgendwo zugegeben hast, daß es doch Pferde auf der Autobahn geben kann?
Und tote Wildschweine hast du gar nicht gemocht. ;(

Auf der Bahn kann sein was will. Es kommt immer auf den RA drauf an.

Aber DAS kapiert hier keiner.

Wie sagte schon meine Oma:

Recht haben und bekommen sind zwei paar Schuhe...

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Wie kommt dann sowas zustande was ich bereits verlinkt habe und was DieDicke verlinkt hat?

Und hier nochmal mein Lieblingsbeispiel.
Geht übrigens um nen LKW, also nicht sooo schnell für das Licht. 😉

Bitte Bitte bitte gesamt durchlesen was dort geschrieben wurde.

http://dejure.org/.../rechtsprechung?...

Rechtssprechung hin oder her:

Zitat:

Grundsätzlich gelten trotzdem außnahmen, wie bereits vorhin gepostet:
Zitat:

Es gilt auch auf Autobahnen das Sichtfahrgebot. Speziell für Autobahnen gibt es aber Ausnahmen, die in § 18 Abs. 6 StVO geregelt sind.

(6) Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn

1. die Schlußleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird oder

2. der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.

gerade der Punkt fremdes Licht ist sicherlich dehnbar(Vollmond...)

auch ist klar, sollte was passieren, war es doch nicht ausreichend, aber das Problem gibt es ja nicht nur in dem Bereich, ist ja das gleiche wie überhöhte Geschwindigkeit...

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi



Zitat:

Original geschrieben von TouriEF

Die Affen pimpern bis zum Unfall und rennen dann erschrocken auf und davon. Der Fahrer Stirbt aufgrund des Unfalls. Die Polizei kommt an den Unfallort. Was steht dann wohl als Unfallgrund?

Unaufmerksamkeit oder Überhöhte Geschwindigkeit?

Eben.

1. Ich habe nicht behauptet, dass die Statistik unfehlbar ist. Ich zweifle nur an, dass die Polizei ihre Angaben allzu oberflächlich machen und leichtfertig die Geschwindigkeit ankreuzen.

2. Man dürfte anhand der Lage des Fahrzeugs im Straßengraben bzw. wie es an welchem Baum hängt, auch Unterschiede im Ablauf erkennen können, selbst ohne Reifenspuren:

- In die Kurve quasi geradeausgefahren oder gar in die falsche Richtung gelenkt spricht für Ablenkung oder gesundheitliche Probleme (z.B. Herzinfarkt, Übermüdung) als Ursache.
- Kurveneingang gut erwischt, aber dann ging ihm das Talent und die Straße aus spricht für nicht angepasste Geschwindigkeit.
- Am Kurveneingang Lenkrad plötzlich rumgerissen spricht einfach nur für Ablenkung, die zu spät endete

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja


Aber weil das so ist weiss ich auch das bremswege innerhalb von ablendlichtkegel in den seltesten faellen auf der AB noetig sind, fast nie.

Und wenn doch?

Pech gehabt?

6er im Lotto, so selten ist das?

billigend in Kauf genommen?

Lies dir das verlinkte Urteil
http://lrbw.juris.de/.../document.py?Gericht=bw&%3Bnr=9968
durch und hoff daß es dich nicht trifft.
Weder als Fahrer noch als Verunfallter der nochmal "angeschoben" wird.

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