Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
MT-Moderation
***Das Thema wurde geschlossen***
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Beste Antwort im Thema
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
MT-Moderation
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127892 Antworten
Nein 😁
Ich meine damit, dass es dafür keine Regelung in der StVo gibt, fahre ich rechts darf ich nicht schneller als 60 fahren, fahre ich links verstosse ich gegen das Rechtsfahrgebot.
Was tun sprach Zeus😕
Gruss TAlFUNSchlangenlinien fahren😁😁
mfg Andy
Zitat:
Original geschrieben von andyrx
Schlangenlinien fahren😁😁mfg Andy
Ist klar, dann holen sie mich raus wegen Verdacht auf Trunkenheit oder Ecstasy 🙄 😉
Gruss TAlFUN
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
Nein 😁Zitat:
Original geschrieben von 3L-auto-ja
Du meintest jetzt nicht im ernst man muss wegen rechtsfahrgebot auf die tempo 60 spur und erst der naechste der kommt darf dann 80 🙂.
Ich meine damit, dass es dafür keine Regelung in der StVo gibt, fahre ich rechts darf ich nicht schneller als 60 fahren, fahre ich links verstosse ich gegen das Rechtsfahrgebot.
Was tun sprach Zeus😕Gruss TAlFUN
Bestimmt gibts ne extra sonderregel fuer den fall, darauf vertraue ich einfach. 🙂
Wenigstens fuer PKWs, weil fuer die LKWs wurde das langsame schild auf der rechten spur ja extra montiert.
Und ganz links ist eh nur fuer BMW, oder?
3L
Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Ich bin nun wirklich gegen ein TL, aber Deine Herleitung, warum ein TL "von den Herrschenden" eingeführt werden soll, ist absurd.
V.a. wenn Deine Theorie so stimmen sollte, warum haben wir kein TL?
Je länger sich die Einführung des aTL's (die m.E. nach kommen wird) hinzieht, desto mehr wird darüber geredet, nachgedacht und bindet Resourcen.
Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Worin ich mit Dir aber nicht übereinstimme, ist eben die Behauptung, ein TL - oder die Diskussion darüber - diene quasi zur Gehirnwäsche.Solche absurden Ideen kann man auch nicht mit "cui bono" beweisen - genauso wenig, wie die Frage nach den Profiteuren beim 11. September zielführend ist, aber dennoch von den ganzen Verschwörungsgläubigen angewandt wird.
Falls Du Dich schon mal mit der Frankfurter Schule beschäftigt hättest, müsste Dir klar werden, worauf ich hinaus will.: Die Politik der kleinen "Stiche".
Zitat:
Original geschrieben von Swallow
PS
Daß Politiker häufig Dinge sagen und Sachen machen die dem gesunden Menschenverstand zu widerspechen scheinen, hat zum einen den Grund, daß viele Sachverhalte (z.B. wirtschaftliche) so komplex sind, daß derjenige, der sich damit nicht oder nur unzureichend beschäftigt hat, garnicht überblicken kann, was hier richtig oder falsch wäre, und der demzufolge Entscheidungen die ihm nicht passen als dem gesunden Menschenverstand zuwider einstuft,
zum anderen liegt es daran, daß auch Politiker zu den Leuten gehören, welche die Komplexität gewisser Sachverhalte nicht überblicken , und die deshalb Entscheidungen treffen, die nun wieder die Experten als unsinnig erkennen.
Das stimmt natürlich auch. man sieht das vermehrt an den souveränen, westlichen Staaten. Allerdings ist die BRD weit von souverän entfernt.
Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Zudem denken Politiker nicht "was ist in diesem oder jenem Fall die richtige Entscheidung?" sondern, "Was ist die richtige Entscheidung für meine Karriere?".
Die Politiker der BRD können gar nicht für das deutsche Volk, bzw. die Einwohner der BRD so entscheiden, wie es "eigentlich" richtig wäre, da sie an Anweisungen gebunden sind, die auf das Jahr 1945 zurückgehen. Es ist unglaublich, dass die meisten BRDler nicht wissen, dass die BRD lediglich das Verwaltungsorgan des ehemaligen Deutschen Reiches ist (nicht des 3. Reiches!!). Prof. Carlo Schmid (SPD) nannte deshalb die BRD in seiner Rede vor dem parlamentarischen Rat(?) am 08.09.1948 auch OMF(=Organisationsform der Modalität einer Fremdherrschaft).
Zitat:
Original geschrieben von Swallow
PPS
Die Regierung der BRD mag nicht jedem passen - mir häufig auch nicht, aber solange nicht die Linke, die NPD oder die Grünen allein regieren, ist es stark übertrieben von einem Regime zu sprechen.
Von einem Regime spricht man dann, wenn die sogenannte Demokratie zur Farce wird, wie in der BRD. Oder hast Du für, bzw. gegen den Euro sprechen können. Hast Du Einfluss auf das Diktat von Lissabon (EU-Verfassung). Kennst Du überhaupt die Rede von dem englischen EU Abgeordneten Nigel Farage? Hier liest Du was über ihn:
http://infoblogmedia.wordpress.com/.../Zitat:
Original geschrieben von Swallow
PPPS
Der in Deinem Post zum Ausdruck gebrachte Verschwörungsglaube, fußt auf der Illusion der "superkompetenten Regierung", die jede Murksentscheidung in Wahrheit mit bösen Hintergedanken durchdacht hat.
Die Wahrheit ist jedoch viel mehr, daß Regierungen meist "super inkompetent sind".
Das stimmt, vor allem die bundesrepublikanische. Allerdings haben noch nie Regierungen einen Staat/Nation regiert, sondern, siehe Benjamin Disraeli:
"Die Welt wird von ganz anderen Persönlichkeiten regiert, als diejenigen glauben, die nicht hinter die Kulissen blicken."Und das hat er Mitte des 19 Jhdts. gesagt. Es gilt auch noch heute. Und wer das verneint, lebt im Wolkenkuckusheim 😁
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@ Mike Crown
Zitat:
Original geschrieben von Mike Crown
Je länger sich die Einführung des aTL's (die m.E. nach kommen wird) hinzieht, desto mehr wird darüber geredet, nachgedacht und bindet Resourcen.
Du überbewertest die TL Diskussion doch ein wenig.
Zitat:
Original geschrieben von Mike Crown
... Kennst Du überhaupt die Rede von dem englischen EU Abgeordneten Nigel Farage? Hier liest Du was über ihn: http://infoblogmedia.wordpress.com/.../
Du wirst Dich wundern, die kenne ich.
Er prangert zwar einiges an - als überzeugter EU-Gegner ist das auch kein Wunder - jedoch meint er sicher weniger, daß im Hintergrund Verschwörungen ablaufen, sondern daß in der EU häufig nach Gutsherrenart bestimmt wird, so die Einsetztung einer ehemaligen Kommunistin in ein wichtiges Amt - welches weiß ich nicht mehr, da ich die Rede vor ein paar Wochen gehört habe.
Zitat:
Original geschrieben von Mike Crown
Das stimmt, vor allem die bundesrepublikanische. Allerdings haben noch nie Regierungen einen Staat/Nation regiert, sondern, siehe Benjamin Disraeli:
"Die Welt wird von ganz anderen Persönlichkeiten regiert, als diejenigen glauben, die nicht hinter die Kulissen blicken."
Wer denn, die Illuminati etwa?
Zuviel Jan van Hesing oder ähnliches gelesen?
Ein TL oder die Diskussion darüber ist mit Sicherheit nicht Bestandteil einer Verschwörung.
Zu welchem Zweck überhaupt? Gut man soll nicht allzuviel nachdenken.
Daß tägliche TV Programm beweist, dieses Ziel ist bei den meisten Deutschen offensichtlich erreicht - was kommt als nächstes?
Gruß
Swallow
Zitat:
Original geschrieben von wolf24
Tja lieber Dicker, da hat nun mal der 3L recht, denn in der StVO, § 5, ABs.4, steht erstens nun mal ganz klar und eindeutig, daß ein Spurwechsel erst dann zu erfolgen hat, wenn dadurch niemand behindert wird!
Sorry Wolf,da hast du den § wohl etwas selektiv gelesen oder eine andere Ausgabe als ich zur Hand.
Nach deiner Interpretation würde es auf ein Überholverbot rauslaufen sobald man auch nur ganz entfernt was auf der linken Spur im Rückspiegel entdeckt und dem ist ist nicht so.
Dein erwähnter Abschnitt des §5 STVO lautet wörtlich,
Zitat:
4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.
Den Überholten darf man nicht behindern,vom nachfolgenden Verkehr steht diesbezüglich kein Wort,den darf man nur nicht gefährden.Wenn der vom Gas muß und leicht bremsen ist das von der STVO und der Rechtsprechung gedeckt.Viele Vollbremsungen wären komplett unnötig wenn der "Behinderte" der sich von hinten nähert nicht bis zum letzten Augenblick auf dem Pinsel bliebe sondern einfach vom Gas gehen würde wenn er sieht das einer zum überholen ansetzt.
Es gibt nun mal kein generelles Vorfahrtsrecht wenn man sich schon auf der linken Spur befindet auch wenn das einige glauben.Mit der Einstellung werden aber Linksblockierer regelrecht gezüchtet da die nach dem Xten Problem wieder auf die Überholspur zu kommen einfach Links bleiben werden.Und wer ist dafür verantwortlich?Nein nicht unbedingt die Dauerlinksfahrer sondern die die der Meinung sind wer Links ist hat auch dann noch Vorrang wenn er auch noch 1km vom auf dem rechten Streifen fahrenden Fahrzeug entfernt ist.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Sorry Wolf,da hast du den § wohl etwas selektiv gelesen oder eine andere Ausgabe als ich zur Hand.Zitat:
Original geschrieben von wolf24
Tja lieber Dicker, da hat nun mal der 3L recht, denn in der StVO, § 5, ABs.4, steht erstens nun mal ganz klar und eindeutig, daß ein Spurwechsel erst dann zu erfolgen hat, wenn dadurch niemand behindert wird!
Nach deiner Interpretation würde es auf ein Überholverbot rauslaufen sobald man auch nur ganz entfernt was auf der linken Spur im Rückspiegel entdeckt und dem ist ist nicht so.
Nein 😕
Zitat:
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.
Zitat:
(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
Gruss TAlFUN
Zitat:
Original geschrieben von 3L-auto-ja
Das kann ich jetzt schwer sagen weil mein tempomat geht nur bis 180. (weil der einfach nicht weit genug nach vorne schauen kann traut er sich nicht schneller, ist ein vorsichtiges auto halt.)Zitat:
Original geschrieben von wolf24
Und so blöd es klingt, ich finde es fordert mehr Achtseinkeit mit Tempomat auf 130 gestellt fließend zu fahren, als mit 200 km/h. Zumindestens die Achtsamkeitsblase nach hinten, muss deutlich vergrößert werden, da die Wahrscheinlichkeit, daß einer an einem vorbeiwill, (auch bei Limit 130) deutlich größer ist, als bei 200 plus!
Wolf24
Aber ich bin sicher andy kann das weil er sich keinen zacken aus der krone bricht auch mal vom gas zu gehen und die luecke zu suchen. Ich glaube nicht das er glueckspilz der nation ist und bei tempomat xxx immer mit auftauchen eines LKWs auch ne luecke geboten bekommt. Gut so tage gibts auch, aber du weisst was ich meine.
Er machts halt "richtig". Deswegen passt das.3L
Jupp, natürlich geht es und klappt es auch.
Ich denke allerdings immer wieder, daß diejenigen, die überzufällig häufig, egal bei welchen Geschwindigkeiten in problematische Situationen kommen, dringend ihren eigenen Fahrstil überprüfen sollten.
Klar gibt es manchmal Tage, an denen man denkt, daß alles schief geht. Aber gerade dann sollten wir uns einer etwas erhöhten Wach- und Achtsamkeit befleissigen!
Wolf
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
[/quoteNein 😕Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Sorry Wolf,da hast du den § wohl etwas selektiv gelesen oder eine andere Ausgabe als ich zur Hand.
Nach deiner Interpretation würde es auf ein Überholverbot rauslaufen sobald man auch nur ganz entfernt was auf der linken Spur im Rückspiegel entdeckt und dem ist ist nicht so.
Zitat:
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.[/quote
Zitat:
(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.[/quote
Gruss TAlFUN
Stimmt habe statt gefährdet, wie es tatsächlich heisst, 'behindert' geschrieben! Behindert ist definitiv falsch. Ich meinte allerdings gefährdet. Mir wird nie wieder ein Fehler unterlaufen ... . 😁 😮
Wolf
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Sorry Wolf,da hast du den § wohl etwas selektiv gelesen oder eine andere Ausgabe als ich zur Hand.Zitat:
Original geschrieben von wolf24
Tja lieber Dicker, da hat nun mal der 3L recht, denn in der StVO, § 5, ABs.4, steht erstens nun mal ganz klar und eindeutig, daß ein Spurwechsel erst dann zu erfolgen hat, wenn dadurch niemand behindert wird!
Nach deiner Interpretation würde es auf ein Überholverbot rauslaufen sobald man auch nur ganz entfernt was auf der linken Spur im Rückspiegel entdeckt und dem ist ist nicht so.
Dein erwähnter Abschnitt des §5 STVO lautet wörtlich,
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Den Überholten darf man nicht behindern,vom nachfolgenden Verkehr steht diesbezüglich kein Wort,den darf man nur nicht gefährden.Wenn der vom Gas muß und leicht bremsen ist das von der STVO und der Rechtsprechung gedeckt.Viele Vollbremsungen wären komplett unnötig wenn der "Behinderte" der sich von hinten nähert nicht bis zum letzten Augenblick auf dem Pinsel bliebe sondern einfach vom Gas gehen würde wenn er sieht das einer zum überholen ansetzt.Zitat:
4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.
Es gibt nun mal kein generelles Vorfahrtsrecht wenn man sich schon auf der linken Spur befindet auch wenn das einige glauben.Mit der Einstellung werden aber Linksblockierer regelrecht gezüchtet da die nach dem Xten Problem wieder auf die Überholspur zu kommen einfach Links bleiben werden.Und wer ist dafür verantwortlich?Nein nicht unbedingt die Dauerlinksfahrer sondern die die der Meinung sind wer Links ist hat auch dann noch Vorrang wenn er auch noch 1km vom auf dem rechten Streifen fahrenden Fahrzeug entfernt ist.
THX!
Hast natürlich recht!
Wolf
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Kein Schnellfahrer wird im übrigen ungebremst oder unvorbereitet an einem Auto vorbeidüsen welches gerade auf einen LKW aufläuft und man absehen kann -->er muss entweder Bremsen oder die Spur wechseln...
Ich nenn dieses zu antizpieren einfach mal Selbstschutz
Oh, warum erlebe ich es täglich anders ?Und es geht nicht um gemühtliches dahingleiten, es darum das sich jeder an die STVO halten muss, und sich nicht nur das herauspicken darf was ihm gefällt.
Tja, also mal überlegen.
Wie ist das, wenn ich mit 150 auf einen LKW auflaufe und im Spiegel einen schnelleren sehe, dann reduziere ich möglicherweise meine Geschwindigkeit oder ich latsche voll aufs Gas. Ich werde aber nicht so lalalü auflaufen und irgendwie wechseln und irgendjemandem vor den Bug ziehen.
Hätte mich auch irgendwie gewundert.
Allerdings fühlen sich ja wirklich einige schon von einem Behindert wenn sie noch mehr als 1km von jemandem entfernt sind der vor ihnen zum Überholen ausschert und sind der Meinung das das verboten sei und sie im Recht.Denen passieren dann auch gerne Gefährdungen,aber nicht wegen dem Ausscherendem sondern weil sie erst im letzten Moment die Geschwindigkeit reduzieren und deswegen voll in die eisen müssen.
Wie dem auch sei,da man nach Vorne deutlich besser sieht als über die Rückspiegel nach Hinten bleibt es gerade bei größeren Entfernungen eher am Hintermann hängen das kritische Situationen beim Überholen nicht entstehen können.
Das es Idioten gibt denen alles Egal ist und nur ihr Vorankommen zählt ist ein anderes Thema für das die Polizei extra Fahrzeuge angeschafft hat.
Deswegen ist ein früherer Bekannter der auch immer Glaubte das der auf der Überholspur immer Vorfahrt hat auch seit Jahren Fußgänger,er begründet das ja mit seinem ökologischen Gewissen das merkwürdigerweise erst durchbrach als sein Führerschein flöten ging.😁 War wohl keine gute Idee bei gut gefülltem Konto noch zu versuchen ein Videofahrzeug wegdrängeln zu wollen das es wagte mehrere 100m vor seiner Schnauze im limitierten Bereich zum überholen einer LKW-Kontrolle anzusetzen.
Böse Zungen behaupten das er bis heute nicht kapiert das er damals im Unrecht war,was wohl bei seinen MPUs nicht gut ankam.Ist halt etwas stur,ein Muli ist da wachsweich dagegen,und sehr Rechthaberisch. Gut das er aus dem Verkehr gezogen wurde.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Sorry Wolf,da hast du den § wohl etwas selektiv gelesen oder eine andere Ausgabe als ich zur Hand.Zitat:
Original geschrieben von wolf24
Tja lieber Dicker, da hat nun mal der 3L recht, denn in der StVO, § 5, ABs.4, steht erstens nun mal ganz klar und eindeutig, daß ein Spurwechsel erst dann zu erfolgen hat, wenn dadurch niemand behindert wird!
Nach deiner Interpretation würde es auf ein Überholverbot rauslaufen sobald man auch nur ganz entfernt was auf der linken Spur im Rückspiegel entdeckt und dem ist ist nicht so.
Dein erwähnter Abschnitt des §5 STVO lautet wörtlich,
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Den Überholten darf man nicht behindern,vom nachfolgenden Verkehr steht diesbezüglich kein Wort,den darf man nur nicht gefährden.Wenn der vom Gas muß und leicht bremsen ist das von der STVO und der Rechtsprechung gedeckt.Viele Vollbremsungen wären komplett unnötig wenn der "Behinderte" der sich von hinten nähert nicht bis zum letzten Augenblick auf dem Pinsel bliebe sondern einfach vom Gas gehen würde wenn er sieht das einer zum überholen ansetzt.Zitat:
4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.
Es gibt nun mal kein generelles Vorfahrtsrecht wenn man sich schon auf der linken Spur befindet auch wenn das einige glauben.Mit der Einstellung werden aber Linksblockierer regelrecht gezüchtet da die nach dem Xten Problem wieder auf die Überholspur zu kommen einfach Links bleiben werden.Und wer ist dafür verantwortlich?Nein nicht unbedingt die Dauerlinksfahrer sondern die die der Meinung sind wer Links ist hat auch dann noch Vorrang wenn er auch noch 1km vom auf dem rechten Streifen fahrenden Fahrzeug entfernt ist.
Eigentlich sollte dieser Beitrag Grüne Daumen im hohen 2 stelligen Bereich bekommen. Eine richtige und vor allem faire Meinung.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
...Wenn der vom Gas muß und leicht bremsen ist das von der STVO und der Rechtsprechung gedeckt.
...
nie,
wo kannst du das auch nur ansatz weise erkennen?
Wir spechen jetzt von der direkten folge deine spurwechsels, nicht das du durch deine schiere anwesenheit natuerlich irgendwann mal jemanden zum bremsen noetigen wirst.
3L
@SirDonald
"Hätte mich auch irgendwie gewundert.
Allerdings fühlen sich ja wirklich einige schon von einem Behindert wenn sie noch mehr als 1km von jemandem entfernt sind der vor ihnen zum Überholen ausschert und sind der Meinung das das verboten sei und sie im Recht.Denen passieren dann auch gerne Gefährdungen,aber nicht wegen dem Ausscherendem sondern weil sie erst im letzten Moment die Geschwindigkeit reduzieren und deswegen voll in die eisen müssen."
So wurde hier aber noch vor nicht zu langer Zeit argumentiert. Alleine die Tatsache nur vom Gas gehen zu müssen weil in 1000 Meter Entfernung jemand es wagt zu überholen wurde von einer gewissen Gruppe als schwerer Eingriff in den Straßenverlkehr gepredigt.