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Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

MT-Moderation

***Das Thema wurde geschlossen***

hier kann es weitergeführt werden--> Klick

Beste Antwort im Thema

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

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Dagegen.

Nicht nur, daß man sämtliche Argumente für ein generelles Limit ohne größere Probleme argumentativ widerlegen kann, das Fehlen eines Tempolimits hat auch wirtschaftliche Vorteile, die sich vor Allem beim Export von Fahrzeugen ("Tested on German Autobahn"😉 widerspiegeln. Außerdem merke ich die Auswirkungen meiner Vollgastour nach Hannover und zurück am 01.02. dieses Jahres noch heute an der Tankstelle. Das "Freibrennen" bringt also auch Vorteile - und zwar nicht nur im Geldbeutel, sondern auch für die Umwelt.

Andererseits bin ich für dynamische Limits, die das Tempo bei etwas dichterem Verkehr oder schlechter Witterung regeln. Ein starres Tempolimit führt - ich sehe es oft auf betreffenden Strecken - dazu, daß viele Fahrer sich dann das Denken verkneifen und sich bei Schneefall und dichtestem Nebel genau daran "halten".

In den inzwischen über einer Million Autobahnkilometern, die ich als Fahrer absolviert habe, habe ich Derartiges schon oft miterlebt. Auch daß den Raser ein vorhandenes Limit auch nicht wirklich stört und er auch bei erlaubten 100 oder 120 km/h seinem Geschwindigkeitswahn erliegt. Dynamische Limits finden offenbar auch bei denen mehr Akzeptanz.

MfG Meehster

P.S.: Aus irgeneinem Grund läßt mich das System nicht abstimmen. Immer wenn ich abstimmen möchte, dann erscheint nur:

Zitat:

Original geschrieben von motor-talk.de


System Mitteilung
Die Aktion, die Du ausführen wolltest, konnte nicht durchgeführt werden, da Dein Sessioneintrag ungültig erscheint. Klicke auf den Link unten und versuche es erneut mit einem neuen Sessioneintrag.
Diese Aktion wiederholen!

Zitat:

Original geschrieben von Börnybärchen81


Warum wird eigentlich immer "nur" über diejenigen geschimpft, die angeblich ohne richtig zu glotzen verkehrsgefährdend von der rechten auf die linke Spur zum Überholen wechseln??? 😕

Warum schimpfen tatsächlich weniger Verkehrsteilnehmer über diejenigen, die mindestens genauso verkehrsgefährdend die linke Spur für ihre Pseudoraketen nutzen und komischerweise immer wieder denken, sie hätten mehr recht bzw. Rechte als alle anderen???? 😕

Nur mal so als Denkanstoß: "Was bzw. wer ist gefährlicher?"

Antwort 1: Derjenige auf der rechten Spur, der auch mal überholen und einfach nur von A nach B - auch ohne Geschwindigkeitsrekord - kommen will?

oder

Antwort 2: Derjenige auf der linken Spur, der meint, er müsste mit 180, 200, 220 km/h oder noch schneller über die Bahn brettern, egal was kommt?

Schön das du so übertreiben kannst!🙂

Aber weil du es bist...

Im §3 Absatz 5 der StVO steht folgendes:

Zitat:

Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

Zitat:

Original geschrieben von GasMatrix


Ich nehme jetzt mal das Beispiel Wohnwagengespann.
Es kann mir keiner erzählen das er im, kostruktionsbedingt sanft vor sich hin zitternden Aufsteckspiegel, wirklich einschätzen kann ob da jetzt einer mit 120 oder 160 angefahren kommt.

Dann ist es - aus seiner Sicht - eine unklare Verkehrslage.

Wenn ich mir nicht sicher bin, wie schnell jemand ist unterlasse ich den Spurwechsel im Zweifel. Und in der Praxis kommen da ja auch keine 10 Autos hintereinander mit 200 an, sondern vielleicht einer... und genau dem muss man dann vors Auto ziehen, anstatt einfach mal 30sec. zu warten?

@razor23
Hast du eigentlich auch den 2 Teil meiner Antwort gelesen oder schon nach dem ersten Teil auf Antworten geklickt?
Ich schrieb doch das mir die Schnarschnasen, welche schon 1km hinter mir zum überholen ansetzen, nach dem Motto "uuhhh da ist ja ein Wohnwagen, fahr lieber schon mal rüber, nicht das der gleich vor mir fährt" und dann angekrochen kommen und mich ausbremsen, mehr auf den Geist gehen als die, die wirklich zügig ankommen.
Das Problem ist einfach, im Rückspiegel ist es nicht einwandfrei zu erkennen wie schnell der fährt.
Gäb es das Limit, dann wüsste man, das man bei dem Abstand noch genug Zeit zum überholen und zügigen wieder verlassen der Überholspur hat.
Dann gäbe es dieses Problem eben nicht.

Zitat:

Original geschrieben von IAN@BTCC


Schön das du so übertreiben kannst!🙂
Aber weil du es bist...
Im §3 Absatz 5 der StVO steht folgendes:

Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

Und genau da würde das Limit ja ansetzen.

Dadurch das die Geschwindigkeit gedeckelt ist, kann man anhand der Entfernung abschätzen ob eine Gefärdung vorliegen könnte.

Wer dann trotzdem schneller fährt muss hat Bauartbeding dafür sorgen das er das Tempo auch schnell auf das zulässige Mass reduzieren kann.

Dann muss der Geschwindigkeitsüberschreiter halt damit rechnen das jemand herauszieht.

Genaugenommen ist die Rechtslage ja auch jetzt schon so.

Kommt einer mit 250 angeflogen und ich ziehe heraus und er knallt mir hinten rein, dann wird differenziert ob der Unfall auch unvermeidbar gewesen wäre wenn er sich an die Richtgeschwindigkeit von 130 gehalten hättte.

Wenn ja, bin ich schuld, wenn nein dann ist er schuld.

Da muss der Geschwindigkeitsüberschreiter dann halt vorausschauend fahren und das Tempo sicherheitshalber etwas zurücknehnen und sich nicht auf "freie Fahrt für freie Bürger" und "ich bin schnell und links, also habe ich Vorfahrt" verlassen.

Zitat:

Original geschrieben von GasMatrix


@razor23
Hast du eigentlich auch den 2 Teil meiner Antwort gelesen oder schon nach dem ersten Teil auf Antworten geklickt?
Ich schrieb doch das mir die Schnarschnasen, welche schon 1km hinter mir zum überholen ansetzen, nach dem Motto "uuhhh da ist ja ein Wohnwagen, fahr lieber schon mal rüber, nicht das der gleich vor mir fährt" und dann angekrochen kommen und mich ausbremsen, mehr auf den Geist gehen als die, die wirklich zügig ankommen.
Das Problem ist einfach, im Rückspiegel ist es nicht einwandfrei zu erkennen wie schnell der fährt.
Gäb es das Limit, dann wüsste man, das man bei dem Abstand noch genug Zeit zum überholen und zügigen wieder verlassen der Überholspur hat.
Dann gäbe es dieses Problem eben nicht.

Und genau da würde das Limit ja ansetzen.
Dadurch das die Geschwindigkeit gedeckelt ist, kann man anhand der Entfernung abschätzen ob eine Gefärdung vorliegen könnte.
Wer dann trotzdem schneller fährt muss hat Bauartbeding dafür sorgen das er das Tempo auch schnell auf das zulässige Mass reduzieren kann.
Dann muss der Geschwindigkeitsüberschreiter halt damit rechnen das jemand herauszieht.
Genaugenommen ist die Rechtslage ja auch jetzt schon so.
Kommt einer mit 250 angeflogen und ich ziehe heraus und er knallt mir hinten rein, dann wird differenziert ob der Unfall auch unvermeidbar gewesen wäre wenn er sich an die Richtgeschwindigkeit von 130 gehalten hättte.
Wenn ja, bin ich schuld, wenn nein dann ist er schuld.

Da muss der Geschwindigkeitsüberschreiter dann halt vorausschauend fahren und das Tempo sicherheitshalber etwas zurücknehnen und sich nicht auf "freie Fahrt für freie Bürger" und "ich bin schnell und links, also habe ich Vorfahrt" verlassen.

Er würde dann eine Teilschuld bekommen, da er schneller als 130 war. Du wärst allerdings trotzdem Mitschuldig, da du den Unfall verursacht hast(§3 Absatz 5).

Wieso muss das alles mit Gesetzen geregelt sein? Ich benutze mein Beispiel(Mit dem Blinker) schon seit Jahren sehr erfolgreich.

Zitat:

Original geschrieben von GasMatrix


Das Problem ist einfach, im Rückspiegel ist es nicht einwandfrei zu erkennen wie schnell der fährt.

Hab ich bessere Rückspiegel als du oder wieso schaffe ich es merkwürdigerweise, die Spur zu wechseln ohne jemanden zu behindern oder zu gefährden?

Was soll man da noch sagen... das verkommt zur typisch rechthabertischen Schnell vs. Langsam Diskussion. Dabei ist die Vorfahrt eigentlich bedeutender als das juristische Konstrukt "Richtgeschwindigkeit".

Nur mal als Hinweis, damit du nicht nochmal Probleme kriegst: Über Richtgeschwindigkeit gibt es maximal eine Teilschuld. Und wenn du dem Richter noch erzählst, dass du vorsätzlich gehandelt hast, darfst du schön 100% zahlen. 😉

Zitat:

Original geschrieben von razor23


[...]Nur mal als Hinweis, damit du nicht nochmal Probleme kriegst: Über Richtgeschwindigkeit gibt es maximal eine Teilschuld. Und wenn du dem Richter noch erzählst, dass du vorsätzlich gehandelt hast, darfst du schön 100% zahlen. 😉

... und die Versicherung schießt Schadenersatzleistungen dann nur vor und klagt diese Summen völlig zu Recht bei Dir ein, was nicht ganz billig wird, wenn Du jemanden zum Krüppel fährst.

Die Staatsanwaltschaft wird Dir dann auch zu Recht mindestens gefährliche Körperverletzung anlasten. Und weil die Privatinsolvenz Schulden aus Straftaten nicht löscht, darfst dann die nächsten 30 Jahre vom Existenzminimum leben. Tolle Sache.

Aber so blöd wird wohl kaum jemand sein, in einer solchen Sitouation Vorsatz zuzugeben.

MfG Meehster

Zitat:

Original geschrieben von razor23


Hab ich bessere Rückspiegel als du oder wieso schaffe ich es merkwürdigerweise, die Spur zu wechseln ohne jemanden zu behindern oder zu gefährden?

Bei welchem Tempo denn? Nach deinen Posts gehörst du doch eh zur Schnellfahrerfraktion und kommst daher gar nicht in die Verlegenheit auch mal Geschwindigkeitsdifferenzen von 100km/h und mehr im kleinen Aussenspiegel abschätzen zu müssen.

Gruß Meik

Zitat:

Was soll man da noch sagen... das verkommt zur typisch rechthabertischen Schnell vs. Langsam Diskussion. Dabei ist die Vorfahrt eigentlich bedeutender als das juristische Konstrukt "Richtgeschwindigkeit".

Stimmt, aber nicht von meiner Seite aus.

Ich habe nichts gegen Schnellfahrer, solange die sich der erhöhten Gefahr bewust sind und entsprechend reagieren können.

Auch ich fahre nicht immer 100.

Nur leider liegt es an der deutschen Mentalität das alles geregelt werden muss.

Solange es kein Limit gibt interessiert sich keiner für die Richtgeschwindigkeit denn da wird man ja nicht bestraft, ausser im Schadensfall.

Ich habe es schon oft genug erlebt das ich, wenn ich den Blinker zum Überholen setzte, in weiter Entfernung ein Fahrzeug gesehen habe. Wenn ich dann auf der linken Spur war und überholte, kam der dann mit unvermiderter Geschwindigkeit weiter angeschossen um dann Lichthupend erst auf den letzten Meter zu bremsen.

Das kann es ja nun auch nicht sein und hat nichts mit rücksichtsvollen Fahren zu tun.

Nur leider, und das will ich nicht verallgemeinern, gibt es doch genug Idioten die meinen das sie die Könige der linken Spur sind und ausser Ihnen hat da keiner etwas zu suchen.

Ich sehe es aber auch nicht ein für solche Verkehrsteilnehmer selber meine Fahrrechte einzubüssen.

Wie gesagt, ich rede auch nicht von 20m vor einen herausziehen sondern schon von rund 1km.

Ich bin auch immer gerne bereit einen schnelleren vorbei zu lassen, dafür gehe ich auch vor dem Überholen oftmals noch vom Gas.

Aber das ich immer abwarte ob da nun vieleicht ein Raser ankommt, nööö das muss auch nicht sein.

Zitat:

Nur mal als Hinweis, damit du nicht nochmal Probleme kriegst: Über Richtgeschwindigkeit gibt es maximal eine Teilschuld. Und wenn du dem Richter noch erzählst, dass du vorsätzlich gehandelt hast, darfst du schön 100% zahlen. 😉

Schönen Dank, aber ich habe und hatte in der hinsicht keine Probleme bekommen da ich immer versuche defensiv zu fahren.

Wenn es aber vorkommen sollte das mir wärend des Überholvorgangen (ich rede jetzt nicht vom Spurwechsel) einer in Heck fährt weil er es nicht geschafft hat schnell genug abzubremsen, dann gäbe es sicherlich auch keine Teilschuld für mich.

Ein allgemeines Tempolimit würde das sicherlich alles vereinfachen.
Dadurch hätten selbst Kampfraser vermutlich ein bisschen Unrechtsbewustsein und würden sich nicht auch noch als die jenigen sehen welche doch gar nicht dafür können und sich keines Unrechts bewusst sind, nach dem Motto "Richtgeschwindigkeit ist doch Firlefanz und was für Weicheier".

Zitat:

Original geschrieben von GasMatrix


[...]Ein allgemeines Tempolimit würde das sicherlich alles vereinfachen.
Dadurch hätten selbst Kampfraser vermutlich ein bisschen Unrechtsbewustsein und würden sich nicht auch noch als die jenigen sehen welche doch gar nicht dafür können und sich keines Unrechts bewusst sind, nach dem Motto "Richtgeschwindigkeit ist doch Firlefanz und was für Weicheier".

Den Raser als solchen kümmert auch ein bestehendes Limit eher weniger. Daher: Auch bei einem Limit von 100 km/h kann ein Auto- oder Motorradfahrer mit Tempo 250 ankommen. Wenn Du ihm dann absichtlich vor die Karre fährst, daß er eine Vollbremsung hinlegen muß, machst Du Dich schon mindestens der Nötigung strafbar. Daß er sich auch nicht korrekt verhalten hat, steht dann auf einem anderen Blatt.

Aber Selbstjustiz wird hierzulande nicht gern gesehen.

MfG Meehster

Dagegen!

Fahr zwar höchstens mal 130, meist 120, aber wenn es ein Tempolimit gibt, dann schleichen die ja alle mit mir zusammen und ich brauch meine Ruhe.

Wer fahren will soll fahren, mir egal.

Zitat:

Original geschrieben von GasMatrix


Ich habe es schon oft genug erlebt das ich, wenn ich den Blinker zum Überholen setzte, in weiter Entfernung ein Fahrzeug gesehen habe. Wenn ich dann auf der linken Spur war und überholte, kam der dann mit unvermiderter Geschwindigkeit weiter angeschossen um dann Lichthupend erst auf den letzten Meter zu bremsen.

Das ist sicherlich unschön, aber das musst du akzeptieren. Du kannst zwar versuchen, mit deinem Blinker zu kommunizieren, aber darfst dir trotzdem keine Vorfahrt erzwingen. Aber wer soll entscheiden, wer jetzt nachgeben muss? Im Zweifel zählt nur eins: die Vorfahrt. Und wenn du dir mal überlegst, wie stark jemand der dich mit 200 überholen möchte abbremsen muss und wie wenig du vielleicht bis zum LKW vor dir abbremsen musst, ist eigentlich ziemlich klar, wem man hier was zumuten kann.

Zitat:

Original geschrieben von GasMatrix


Aber das ich immer abwarte ob da nun vieleicht ein Raser ankommt, nööö das muss auch nicht sein.

Jemanden, der über Richtgeschwindigkeit fährt, grundsätzlich als Raser zu bezeichnen ist schon mal der völlig falsche Ansatz. Ein Raser ist jemand, der nicht den Verkehrsverhältnissen entsprechend fährt. Bei wenig Verkehr sind auch mal 200 völlig angemessen, bei keinem Verkehr und perfekter Sicht eben auch alles, was der Wagen hergibt.

Wieso abwarten? Entweder du siehst jemandem im Rückspiegel, dann wartest du halt 2-3sec um seine Geschwindigkeit abzuschätzen oder du siehst niemanden, dann wechselst du die Spur. Wenn der Schnellfahrer auf Sicht fährt, siehst du ihn ja auch. Und wenn du dir nicht sicher bist, lässt du es wegen unklarer Verkehrslage halt sein.

Zitat:

Original geschrieben von razor23


Im Zweifel zählt nur eins: die Vorfahrt.

Im Zweifel zählt erstmal gegenseitige Rücksichtnahme 😉

Denn wie hat es schon (wie auch in alten Threads zu dem Thema nachzulesen) das BGH so schön geschrieben: Der Hintermann muss allerdings dem Benutzer eines benachbarten Fahrstreifens Fahrspurwechsel ermöglichen wenn dieser blinkt und ein Grund für den Wechsel erkennbar ist (z.B. eben Überholwunsch) Eine angemessene Verringerung der Geschwindigkeit durch Gaswegnehmen oder leichtes Bremsen ist hierbei zumutbar.

Denn schliesslich hat der mit 130 auch 50km/h Differenz zum LKW, also auch nicht viel weniger als der mit 200 von hinten kommende auf den Überholer.

Wie einfach wäre es doch mit etwas mehr Rücksichtnahme. Auf der einen Seite nicht einfach einen schnelleren Fahrer von hinten ausbremsen und auf der anderen Seite auch nicht meinen man hätte die linke Spur gepachtet. Denn leider ist so das alltägliche Fehlverhalten auf BEIDEN Seiten ein guter Grund für ein Limit.

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Eine angemessene Verringerung der Geschwindigkeit durch Gaswegnehmen oder leichtes Bremsen ist hierbei zumutbar.

Sehr richtig. Aber aus 200 oder mehr braucht man schon einige Kilometer, um auf diese Weise auf 130-100 zu kommen. In der Praxis findet der überraschende Spurwechsel wohl eher 250-500m vor einem statt, da bleibt dann nur noch eine kräftige Bremsung -> Vorfahrtsmissachtung.

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Denn schliesslich hat der mit 130 auch 50km/h Differenz zum LKW, also auch nicht viel weniger als der mit 200 von hinten kommende auf den Überholer.

Ja, aber er hat eben keine Vorfahrt. Also spricht mehr dafür, den Schnellfahrer ziehen zu lassen und danach die Spur zu wechseln. Und 200 auf 130 mit 130 auf 80 zu vergleichen ist physikalisch völlig absurd. Sowohl vom Bremsweg und folglich nötigen Bremsdruck als auch vom Spritverbrauch und der Zeit zum Wiedererreichen der Ausgangsgeschwindigkeit.

Selbstverständlich ist Rücksichtnahme immer wünschenswert. Aber man kann halt nicht in beliebigen Maße die Vorfahrt ignorieren oder sich aus der Richtgeschwindigkeit neue Rechte ableiten, wenn man ganz genau merkt, dass der andere eben (ob zurecht oder nicht ist unerheblich, weil Pflicht zur Unfallvermeidung) nicht vom Gas geht.

Das Problem an Geschwindigkeitsbegrenzungen ist ja eben dieses falsche Sicherheitsgefühl, dass zur Senkung der Aufmerksamkeit führt. Überzeugte max.-130-Fahrer nennen es selbst gerne "gemütliches Cruisen", da merkt man schon wie sehr hier abgeschaltet wird. Monotonie durch geringes, gleichbleibendes Tempo kann auch eine Unfallursache sein, zumindest aber in Kombination mit dem Hintergedanken der Richtgeschwindigkeit einer der Gründe, wieso so lapidar mit der Vorfahrt von deutlich schnelleren umgegangen wird.

Wenn ein Blick in den Rückspiegel schon Stress bedeutet, sollte man sich fragen, ob man überhaupt stressfrei UND verantwortlich Auto fahren kann, schließlich bedarf es dazu ständiger Aufmerksamkeit - da passt die Tempomat-aber-kein-Rückspiegel-Mentalität nur bedingt ins Bild.

Zitat:

Original geschrieben von razor23


Nur mal als Hinweis, damit du nicht nochmal Probleme kriegst: Über Richtgeschwindigkeit gibt es maximal eine Teilschuld. Und wenn du dem Richter noch erzählst, dass du vorsätzlich gehandelt hast, darfst du schön 100% zahlen. 😉

Wieso immer gleich Vorsatz unterstellen? (nicht nur razor, auch andere)

MfG, HeRo

(für ein Tempolimit)

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