Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
MT-Moderation
***Das Thema wurde geschlossen***
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Beste Antwort im Thema
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
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127892 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
Der Sekundenschlaf kostet unsere Volkswirtschaft jährlich etwa 6 Mrd. Euro und soll jeden fünften Unfall in D verursachen. 43 Prozent der befragten deutschen Brummifahrer gaben an, schon einmal am Steuer eingenickt zu sein.
neben dem argument "freiheit und eigenverantwortung" ein ähnliches "totschlag-argument". es ist absolut
nichtzu belegen, dass bei einführung eines tl die unfallursache "sekundenschlaf" zunimmt. ein vergleich mit lkw-fahren hinkt genauso wie der hinweis, dass sich eine regulierung einschläfernd auswirken wird. von "fakten" kann leider keine rede sein.
wer nicht in der lage ist seinen körperlichen zustand auf verkehrstauglichkeit einzuschätzen, wer nicht bemerkt, dass er übermüdet fährt, der hat auf der straße nichts verloren, ob mit oder ohne limitierung. das ist wahre eigenverantwortung, denn für den grad der müdigkeit gibt es (leider) noch keine bemessungsgrundlage und ebenso keinen paragraphen in stvo.
Zitat:
Original geschrieben von AnnoreM
Genau, traurig, traurig... all die LKWs, die mit gefühlten 52km/h über unsere Bundesstraßen schleichen - und niemand von denen scheint den besagten Paragraphen zu kennen - keiner fährt mal rechts ran *wein*Zitat:
Original geschrieben von kueks29
beschäftigen, zeigt doch eindeutig vom Verfall der "Grundsätze des menschlichen Zusammenlebens"...Immer schön nach dem Motto "Hoppla, hier bin ich" und sollen doch alle anderen Rücksicht nehmen und ans Gesetz halten - hier komme schließlich ich !
Ist traurig, aber anscheinend Realität....
Das funktioniert schon,nur müssen auch beide Seiten mitspielen und von dem Ausbauzustand der Strasse hängt es ja auch ein "bissel" ab.
Als Beispiel führe ich hier mal die B 206 zwischen Lübeck und Bad Segeberg an. Die hat zum Teil richtig breite Seitenstreifen die auch dementsprechend genutzt werden. Um mal wieder ein wenig zum Hauptthema zurückzukommen: für dich sind ca. 70 km/h "gefühlte" 52 km/h? (LKW Tempo= ca. 70 km/h Landstr. und ca. 90 km/h AB) Du bist dir sicher daß du für ein TL bist? Bei der "gefühlten Abweichung" solltest du eher gegen ein TL sein (is besser für dein Führerschein😁).
MfG Andre
sicherlich werden manche sich gerne finnische oder schweizer Regelungen wünschen,ich bin froh das es in Deutschland eben nicht so ist....
mal eben ein Schild übersehen oder zu früh beschleunigt und schon wäre am Pranger,manche Länder ticken da nicht ganz richtig🙄
mfg Andy
Zitat:
Original geschrieben von AndreS19787
Das funktioniert schon,nur müssen auch beide Seiten mitspielen und von dem Ausbauzustand der Strasse hängt es ja auch ein "bissel" ab.Zitat:
Original geschrieben von AnnoreM
Genau, traurig, traurig... all die LKWs, die mit gefühlten 52km/h über unsere Bundesstraßen schleichen - und niemand von denen scheint den besagten Paragraphen zu kennen - keiner fährt mal rechts ran *wein*
Als Beispiel führe ich hier mal die B 206 zwischen Lübeck und Bad Segeberg an. Die hat zum Teil richtig breite Seitenstreifen die auch dementsprechend genutzt werden. Um mal wieder ein wenig zum Hauptthema zurückzukommen: für dich sind ca. 70 km/h "gefühlte" 52 km/h? (LKW Tempo= ca. 70 km/h Landstr. und ca. 90 km/h AB) Du bist dir sicher daß du für ein TL bist? Bei der "gefühlten Abweichung" solltest du eher gegen ein TL sein (is besser für dein Führerschein😁).MfG Andre
Die Strecke, die ich jeden Tag zur Arbeit zurückzulegen habe (B31), ist immer stark von LKWs frequentiert und da es wenig Überholmöglichkeiten gibt, zieht es sich ganz gehörig. Die 52km/h waren aber stark übertrieben - zugegeben. kueks29 und ich haben hier ein wenig viel 'Schaum geschlagen' und es mittlerweile per PN beigelegt.
Überhaupt habe ich auch schon Brummifahrer erlebt, die das Überholen ermöglicht haben, das möchte ich nicht abstreiten. Auf der B31, auf dem Streckenabschnitt den ich fahre, geht dies schlicht nicht.
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Zitat:
Original geschrieben von kueks29
Nicht für alles, aber für vieles ! ! !Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Warum werden immer die VT die nicht immer die höchst zugelassene Geschwindigkeit fahren, was auch nicht Pflicht ist, immer für alles Elend auf dieser Welt verantwortlich gemacht?
Die StVO hat dies ganz klar geregelt:
§3 Abs. 2
Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.Wenn nun einer meint, auf einer Landstarsse 60 fahren zu müssen obwohl 100km/h erlaubt sind, und da fahren nur 2 Autos hinterher, die aufgrund der Topografie nicht überholen können, dann verstßt der Schleicher gegen §3 Abs.2 StVO.
Wenn nun aber einer trotz Richtgeschwindigkeit von 130 km/h meint, mit 90 km/h einen 80 km/h fahrenden LKW ohne Blick in den Spiegel überholen zu müssen, so verstößt er nicht nur gegen §3 Abs.2 StVO, sondern auch noch gegen §18 Abs.3 StVO, der folgendes besagt:
Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt.Insofern: Muss jemand dahinter massiv bremsen, weil einer zu langsam überholt, dann ist das auch nicht rechtens 😉
Zitat:
Original geschrieben von kueks29
Meines Erachtens zeigt wohl jemand massive Defizite auf, wenn er den Verkehr wohlwissentlich behindert und auch noch der festen Überzeugung ist, dass würde dem anderen rein gar nichts bringen zu überholen...Zitat:
Wer sich zu riskannten Mannövern verleiten lässt, weist so denke ich, größere Defizite auf.[
Nach meinen Beobachtungen sind viele Überholvorgänge auf der Landstraße eh überflüssig, bringen nicht wirkliche Zeitvorteile. Entweder die Straße ist voll, komme ich eh nicht schneller voran, oder sie ist leer und da kann man auch locker mal vorbei ziehen, wenn man denn will.Zu Deiner Info:
Es gibt Leute, die mit dem Auto ihr Geld verdienen. Und selbst wenn derjenige nur 3 Minuten mit so einem Überholmanöver spart...
10 von solchen Dödeln machen schon eine halbe Stunde - also 2,5 Std. wöchentlich - also 10 Std. monatlich - also 120 Std. jährlich!
Na ? Der Groschen gefallen ?
Deine Argumentation ist schon richtig, aber leider gehst Du wieder von Extrembeispielen aus, und diese meinte ich nun wirklich nicht.
Zitat:
Original geschrieben von JKL05
Es ist keine drei Seiten / 60 Minuten her, dass kueks die Belege gepostet hat....Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
Du hast doch hier situationsgerecht auch Juristerei (mit Abschluß) studiert.
Sei doc so freundlich und kopiere Deine Behauptung schnell rein.Die Bemerkung: `Es steht irgendwo´ ist doch für einen Nichtjuristen nicht so easy, zumal ich das als Verkehrsteilnehmer nicht gleuben kann.
Hier und jetzt hättest Du also einen konstruktiven Ansatz.
Lieber Bub, laß mich bei Deinen Bemerkungen einfach außen vor!
Unsere beiden Enden sind zu weit auseinander.
Geh noch ein wenig auf die Lebenswiese üben und dann kannst Dich an wem auch immer reiben.
Ihr seid ja krank! 120 neue Beiträge in nicht ganz 13 Stunden... Kann man ja gar nicht alle gründlich lesen...
Zitat:
Original geschrieben von andyrx
sicherlich werden manche sich gerne finnische oder schweizer Regelungen wünschen,ich bin froh das es in Deutschland eben nicht so ist....mal eben ein Schild übersehen oder zu früh beschleunigt und schon wäre am Pranger,manche Länder ticken da nicht ganz richtig🙄
mfg Andy
Kommt darauf an. Ich halte nichts (aber auch gar nichts) davon, das Einkommen des "Täters" zur Berechnung heranzuziehen (auch aus Gerechtigkeitsgründen: was ist denn dann mit einem Milliardär, der aber nichts verdient? 🙄). Eine (geringe) Strafe ab spätestens 5 km/h Übertretung und entsprechend häufige Kontrollen von vorhandenen Limits hingegen halte ich nicht nur für sinnvoll, sondern für extrem wünschenswert.
Ich hätte da aber noch mal eine "ketzerische" Frage an die TLBs (TL-Pros):
Wenn unser lieber Gesetzgeber morgen ein TL von 120 km/h verabschieden würde: würdet Ihr dann auch freundlich echte 120km/h (also max. Tacho 125 - moderne Tachometer sind mittlerweile sehr genau) fahren? Oder doch lieber mit Abzügen, ungülitigen und falschen Messungen usw argumentieren?
@Tempomat: Advocatus diaboli ist Dir bekannt, oder?
Ich halte das Szenario überhaupt nicht für "diabolische Prophezeiung", sondern für mehr als realistisch, wenn ein allg. TL auf ABen kommt. 120 auf der AB, 70 LS, 30 Stadt - weil eben alle Argumente, die für ein TL auf der AB sprechen, noch wesentlich stärker für die anderen Verkehrsbereiche gelten.
Zitat:
Original geschrieben von kueks29
Lieber Tempomat,Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
Du hast doch hier situationsgerecht auch Juristerei (mit Abschluß) studiert.
Sei doc so freundlich und kopiere Deine Behauptung schnell rein.Die Bemerkung: `Es steht irgendwo´ ist doch für einen Nichtjuristen nicht so easy, zumal ich das als Verkehrsteilnehmer nicht gleuben kann.
Hier und jetzt hättest Du also einen konstruktiven Ansatz.vor einigen Seiten haben wir alle Paragraphen aufgeführt. Du brauchst nur zu suchen...
Aber um Dir das zu ersparen : Es ging um folgende Paragraphen :
§3 Abs. 2 StVO
Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.§5 Abs.6 StVO
Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.§18 Abs.3 StVO
Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt.
Lieber Kueks29, danke für Deine (wiederholte) Mühe!
Für unser Beispiel: Tempovorgabe 80 auf Landstraßen und zwei Fahrzeuge hinterher die möglicherweise/wahrscheinlich etwas schneller möchten, käme dann wohl §3 Abs. 2 StVO in Betracht.
Allerdings kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dieser § für den genannten Beispielfall sanktionierend anzuwenden wäre.
Vielleicht bei unter 60.
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
Lieber Bub, laß mich bei Deinen Bemerkungen einfach außen vor!Zitat:
Original geschrieben von JKL05
Es ist keine drei Seiten / 60 Minuten her, dass kueks die Belege gepostet hat....
Unsere beiden Enden sind zu weit auseinander.
Geh noch ein wenig auf die Lebenswiese üben und dann kannst Dich an wem auch immer reiben.
Merkst du was? Sobald einer mit Fakten kommt (Fakt: Belege wurden vor kurzem gepostet), wirst du unsachlich....ganz nach dem Motto:
Sie: Du kannst nie sachlich mit mir diskutieren!
Er: Ach ja? Und du stinkst!
Wie man sieht, ziehst du dich mit solchen Aussagen schlicht und ergreifend ins lächerliche. Wenn du andern Verkehrsteilnehmern den Respekt entgegenbringt, den du hier zu Tage legst, na dann Gut Nacht....
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
Lieber Kueks29, danke für Deine (wiederholte) Mühe!Zitat:
Original geschrieben von kueks29
Lieber Tempomat,
vor einigen Seiten haben wir alle Paragraphen aufgeführt. Du brauchst nur zu suchen...
Aber um Dir das zu ersparen : Es ging um folgende Paragraphen :
§3 Abs. 2 StVO
Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.§5 Abs.6 StVO
Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.§18 Abs.3 StVO
Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt.Für unser Beispiel: Tempovorgabe 80 auf Landstraßen und zwei Fahrzeuge hinterher die möglicherweise/wahrscheinlich etwas schneller möchten, käme dann wohl §3 Abs. 2 StVO in Betracht.
Allerdings kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dieser § für den genannten Beispielfall sanktionierend anzuwenden wäre.
In der Praxis wohl nicht. Wenn wir aber mal ehrlich sind:
Fahre 20 zu schnell (120 kmh bei 100): Ordnungswidrigkeit
Fahre 20 ohne Grund zu langsam (80 kmh bei 100): Ja ne, das muss man differenzieren
Merkst du was?
Zitat:
Original geschrieben von JKL05
In der Praxis wohl nicht. Wenn wir aber mal ehrlich sind:Fahre 20 zu schnell (120 kmh bei 100): Ordnungswidrigkeit
Fahre 20 ohne Grund zu langsam (80 kmh bei 100): Ja ne, das muss man differenzierenMerkst du was?
auch wenn ich nicht angesprochen bin, ja, ich merke was.
geschwindigkeitsüberschreitung wird bestraft, die unterschreitung nicht. warum ist das nur so?
merkst was? 😉
Zitat:
Original geschrieben von nixfuerungut
auch wenn ich nicht angesprochen bin, ja, ich merke was.Zitat:
Original geschrieben von JKL05
In der Praxis wohl nicht. Wenn wir aber mal ehrlich sind:Fahre 20 zu schnell (120 kmh bei 100): Ordnungswidrigkeit
Fahre 20 ohne Grund zu langsam (80 kmh bei 100): Ja ne, das muss man differenzierenMerkst du was?
geschwindigkeitsüberschreitung wird bestraft, die unterschreitung nicht. warum ist das nur so?
merkst was? 😉
Richtig. Ich merke, dass eine ungleiche Behandlung vorliegt. Es gibt die konkrete Ansage, dass zu schnell fahren nicht toleriert wird. Es gibt genauso den Paragraphen, dass unberechtigtes zu langsam fahren und den Verkehr aufhalten nicht toleriert wird. Der erste Punkt wird gnadenlos durch gezogen, dem letzteren kaum Beachtung geschenkt....darin sehe ich das Problem. Es entstehen nunmal unnötige Gefahrenmomente, wenn einer auf einer gut ausgebauten Bundesstraße bei Top Wetter und pefekten Verkehrsverhältnissen meint, er müsse mit 70 - 80 kmh vor sich in hin trödeln. Denn nicht jeder ist entweder a) Rentner oder b) von Papa so verwöhnt, dass er sich nicht um sein täglich Brot kümmern muss....
Zitat:
Original geschrieben von nixfuerungut
neben dem argument "freiheit und eigenverantwortung" ein ähnliches "totschlag-argument". es ist absolut nicht zu belegen, dass bei einführung eines tl die unfallursache "sekundenschlaf" zunimmt. ein vergleich mit lkw-fahren hinkt genauso wie der hinweis, dass sich eine regulierung einschläfernd auswirken wird. von "fakten" kann leider keine rede sein.Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
Der Sekundenschlaf kostet unsere Volkswirtschaft jährlich etwa 6 Mrd. Euro und soll jeden fünften Unfall in D verursachen. 43 Prozent der befragten deutschen Brummifahrer gaben an, schon einmal am Steuer eingenickt zu sein.wer nicht in der lage ist seinen körperlichen zustand auf verkehrstauglichkeit einzuschätzen, wer nicht bemerkt, dass er übermüdet fährt, der hat auf der straße nichts verloren, ob mit oder ohne limitierung. das ist wahre eigenverantwortung, denn für den grad der müdigkeit gibt es (leider) noch keine bemessungsgrundlage und ebenso keinen paragraphen in stvo.
Und wer belegt uns, dass es mit TL auf unseren Straßen sicherer wird?
Wer nicht mit der höheren Geschwindigkeit anderer VT klar kommt und/oder nicht in der Lage ist, zB seine Spur korrekt zu wechseln, der hat ebenso wenig auf unseren Straßen verloren wie jemand, der seine Müdigkeit nicht einschätzen kann.
Zitat:
Original geschrieben von JKL05
Merkst du was? Sobald einer mit Fakten kommt (Fakt: Belege wurden vor kurzem gepostet), wirst du unsachlich....ganz nach dem Motto:Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
Lieber Bub, laß mich bei Deinen Bemerkungen einfach außen vor!
Unsere beiden Enden sind zu weit auseinander.
Geh noch ein wenig auf die Lebenswiese üben und dann kannst Dich an wem auch immer reiben.Sie: Du kannst nie sachlich mit mir diskutieren!
Er: Ach ja? Und du stinkst!Wie man sieht, ziehst du dich mit solchen Aussagen schlicht und ergreifend ins lächerliche. Wenn du andern Verkehrsteilnehmern den Respekt entgegenbringt, den du hier zu Tage legst, na dann Gut Nacht....
Wir sollten uns langsam darin einig sein, daß es Tempomat offensichtlich nicht um das Tempolimit, sondern nur um trollen geht, denn außer bewussten Manipulationen, Lügereien, Verdrehungen, Mißbrauch realer Unfälle, kommt von ihm NICHTS!
Zumindestens nichts, das einer positiven Beachtung wert wäre. Ansonsten kann er nur richtig gut von hinten durch die Brust ins Auge, sprich ne klassische, weibliche Aggression zeigen!
Werden ihm mal Brücken gebaut, scheint er Panik zu bekommen, daß er nicht mehr Rumpelstilzchen spielen und im Kreis rum tanzen darf.
Wenn ich inzwischen auf der Bahn einem begegne, dessen Fahrstil kontraproduktiv ist, hat der für mich inzwischen den Namen TEMPOMAT!
Auch wenn dies off topic ist, möchte ich doch von meinem Recht Unredlichkeit, Unehrlichkeit und Manipulation demjenigen zuordnen zu dürfen, von dem sie kommt, Gebrauch machen.
Er hat immer noch nicht, seine Gründe genannt, warum auf einer verkehrsarmen AB ohne Wetterprobleme, nicht mit 180, 200 oder auch wenn es einer verantworten kann, mit 250 oder gar mehr, gefahren werden soll!
Im übrigen beleidige ich nicht den User Tempomat, sondern missbillige ausdrücklich seinen Forenmitglieder beleidigenden Stil!
Wolf24
Zitat:
Original geschrieben von maxlwella
was denn?Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
Auch schon erlebt *anmerk*cheerio
Dass ein Lkw mal näher an den Standstreifen fährt, um Platz zu machen, damit man überholen kann. Ging nur wieder unter, weil hier 20 Mann wie bekloppt auf die Tastatur einhacken und während ich schreibe, sind die halt schneller. So wird meine kurze Aussage natürlich unbeabsichtigt aus dem Kontext gerissen.
cheerio