Umfrage: Lag das Abgasgutachten bei der Umrüstung vor?

Da es ja immer wieder thematisiert wird mal eine Umfrage bei den Motor-talk Mitgliedern.

Ich bitte darum hier keine Diskussion über rechtliche Hintergründe etc. zu führen.
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Umfrage: Lag das Abgasgutachten bei der Abholung nach der Umrüstung vor? (bzw. wurde eine Tüv-Abnahme durchgeführt)

Ja: 0
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Nein: 1

64 Antworten

Bei mir lag alles bei der Abholung bereit (Tüv, Abgasgutachten) alles so wie es bei einem guten Umrüster sein muss. Musste nur noch zur Zulassungstelle und alles eintragen lassen, hat da auch alles perfekt geklappt.

Ja : 24
Nein::20

Grüße
Klaus

Zitat:

Original geschrieben von Dacia_Sandero


Sagt mal ganz im Ernst wer is den so schlau mit ner Gasanlage ohne TÜV rum zu fahren euch ist schon klar das damit die Betriebserlaubnis erlischt?

TÜV hatten die meisten "Nein" Stimmer hier (incl. mir) ja, nur eben mit dem Mangel "AGG fehlt". Damit geht die Betriebserlaubnis NICHT verloren!

Käfer 1500 hat recht, das wurde/wird in andere Themen ausführlich diskutiert. Hier bitte nur Ja/Nein antworten Danke!

Zur Diskussion: Fahren ohne AGG

Und dennoch, OHNE JA und NEIN....

Fahren ohne AGG gibt es theoretisch nicht.

Grundlage zur Umrüstung und Termin ist das vorhandene AGG.

Wird dennoch umgerüstet, stimmt was nicht, denn kein VERNÜNFTIGER Umrüster der sein Handwerk versteht hat kurzfristig Termine frei.

Auch der Kunde handelt grob fahrlässig und im Falle eines Unfalls, je nach Schadenshöhe zahlt die Versicherung bei grob Fahrlässigkeit erst jenseits von 10.000 Euro, je nach Schwere und Gut Will aus einem Fond.

Also, Vorsicht bei "Schneller Umrüstung" und auch beim Fahren ohne AGG.

TÜV-Vorführungen ohne AGG , zum Strecken der Zeit sind nicht wirksam.

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Mir ist mittlerweile klar, dasss da was mit dem AGG und der Eintragung/Tüv-Nummer nicht i.O. war.
Die möglichen Folgen eines Umbaus ohne AGG habe ich mir nicht deutlich vor Augen geführt. Mein Umrüster hat sich sehr selbstbewust auf die Aussage zurückgezogen, dass die Vorführung "in kürzest möglicher Zeit nach der Umrüstung zu erfolgen hat". Und das ginge erst, wenn die AGG da ist...
Ich hätte den Guten mit Anwälten versucht aufs Kreuz zu pinnen, wenn ich in Probleme gekriegt hätte. Ich hatte wirklich den Eindruck, dass das in Ordnung ist, was er da macht. Es war schliesslich kein kleiner Fisch im Umrüsterteich.

Bisher bin ich auch noch nicht in Autosachen so verladen worden. 😕
Es war auch mein erster eintragspflichtige Umbau an einem Fahrzeug von mir. Also eigene Erfahrung "null". Ich hatte mich hier versucht vorher schlau zu machen, aber leider gab es auch keinen "sticky" Thread zu dem Thema. Und wie man sieht, sind das einige, die so hingehalten wurden.

Ich denke, es ist sehr wichtig, dass hier in diesem Thread einmal deutlich gemacht wird, was da draussen so abgeht.

Holla

Ich denke mal das die Mehrzahl der Leute die Umrüsten lassen sehr wohl wissen das die BE für ihr Fahrzeug damit erlischt. Genau so wie bei Veränderungen am Fahrwerk oder bei Reifen und Felgen, welche eine TÜV Abnahme brauchen und Eintragungspflichtig sind. Nur wie läuft es denn ab, da wird vom Umrüster gesagt das AGG braucht 4-6 Wochen bis es da ist, okay, aber wer will so lange warten und dann Umrüsten. Wohl die wenigsten, obwohl sie es in der Hand haben bei der Terminabsprache. Also meine Meinung dazu, nicht immer alles auf den "bösen" Umrüster schieben, mal an die eigene Nase fassen. Sicher gibt es auch genug Umrüster die das Problem AGG und Eintragung klein reden aber allein Schuld sind sie wohl in den wenigsten Fällen.

ich verstehe irgendwie nicht warum das AGG so lange braucht, bei meinem war alles kein problem, termin 2 wochen vorher ausgemacht und zur fahrzeug rückgabe war alles komplett, stellen sich die Umrüster oder die Gasanlagenhersteller so? die machen das doch ned zum erstenmal 😕

Zitat:

Original geschrieben von drago2


Ich denke mal das die Mehrzahl der Leute die Umrüsten lassen sehr wohl wissen das die BE für ihr Fahrzeug damit erlischt. Genau so wie bei Veränderungen am Fahrwerk oder bei Reifen und Felgen, welche eine TÜV Abnahme brauchen und Eintragungspflichtig sind. Nur wie läuft es denn ab, da wird vom Umrüster gesagt das AGG braucht 4-6 Wochen bis es da ist, okay, aber wer will so lange warten und dann Umrüsten. Wohl die wenigsten, obwohl sie es in der Hand haben bei der Terminabsprache. Also meine Meinung dazu, nicht immer alles auf den "bösen" Umrüster schieben, mal an die eigene Nase fassen. Sicher gibt es auch genug Umrüster die das Problem AGG und Eintragung klein reden aber allein Schuld sind sie wohl in den wenigsten Fällen.

Also als Themenstarter, ich hatte 4 Wochen Vorlauf von Auftragserteilung bis Umrüstung, diese dauerte eine Woche, (weils meinerseits organisatorisch nicht anders ging).

AGG wurde mit Auftragserteilung bestellt und sollte natürlich (wie sicher bei allen andern) bei Abholung vorliegen.

Genau das wurde mir bei Abgabe des Autos mitgeteilt - ist unterwegs und Ende der Woche da. Tja dann wurden es doch noch 4 Wochen...

Da pauschal Gier nach schneller Umrüstung vorzuwerfen, halte ich für vorschnell.
Ich hätte auch danach fragen sollen ob irgendwelche Sanktionen im Falle des nicht vorliegens vereinbart waren - Schade 😉

Zwischenstand: 44 Stimmen

Ja: 24 - 55%
Nein: 20 - 45%

Soviel wie ich weiss wird das AGG beim TÜV Rheinland beantragt. Aus ganz D-Land treffen dort die Anträge ein und müssen die AGG anschliessend von dort verschickt werden. Falls das falsch ist bitte berichtigen.

Ich wollte nicht pauschal Gier nach Umrüstung unterstellen, genau so wenig wie ich dem Umrüster einen Vorwurf machen kann wenn das AGG nicht da ist wenn es gebraucht wird. Dauert nun mal seine Zeit wenn es nur von einem TÜV ausgestellt werden darf, was eventuell noch zu klären wäre. Das es auch schwarze Schafe unter den Umrüstern gibt die die Anlage nicht bezahlen und dadurch vom Importeur nicht bedient werden ist mir auch klar. Mir wurde zum Beispiel ganz klar gesagt das das AGG nicht da sein wird wenn das Auto fertig ist. Nur ich konnte eben nicht warten weil wir in Urlaub wollen und ich vorher noch die obligatorischen 1000 km abreissen will damit ich die Insp. noch machen kann bevor wir losfahren. Inzwischen ist es aber da und ich habe Termin beim TÜV.

Ja: 24

Nein: 21

Das AGG lag bei der Übernahme nicht vor, allerdings war der Wagen zur TÜV-Abnahme. Also Nein. AGG kam 3 Wochen später, sofort danach Eintragung.

Kurios war das das zulässige Gesamtgewicht lt. Gutachten auf einmal geringer war. Dieser Irrtum wurde kulant in der Zulassungstelle "übersehen". Auch mal etwas positives im Umgang mit dem Amtsschimmel.
:-)

Möglicherweise, wie die Praxis es zeigt, verknüpfen einige Liferanten die Abgasgutachten nur für Anlagen die bei Ihnen bestellt werden, obwohl daran auch verdient wird.

(So ist es durchaus Möglich, dass ein AGG statt 104 plötzlich unverschämte 590 Euro Kostet, womit sicherlich ein theroretisch entgangener Umsatz kalkuliert wurde).

Um hier wirksam arbeiten zu könne, muss der Umrüster Anlage und Gutachten nach Auftragserteilung bestellen.

Meine Praxis seit Jahren, vier Wochen vor Einbau sind die Kosten für AGG und Anlage im Hause.
Damit sind alle zufrieden, ein Pakt auf Gegenseitigkeit.

Unsicherheiten des Kunden und des Umrüsters über die Vertragliche Bindung, die Bereitstellung des Geldes,
die Vorfinanzierung und Lieferungen wirken sich natürlich negativ auf die abgerundete Umrüstung aus.

Es ist nicht einfach, Liferanten sehen nur den Umsatz, das Händling, Gelingen und Risiko hält der Umrüster........

War heute beim TÜV und habe die Anlage prüfen lassen, eintragen lassen konnte ich sie leider nicht weil die beim Ordnungsamt "technische" Probleme hatten. Bei der Gelegenheit habe ich den Prüfer mal gefragt wegen der BE. Er meinte das die BE nur erlischt weil es eben nicht sicher ist das das Fahrzeug in derselben Abgasklasse bleibt. Bei einem Unfall wäre ich dann mit einem Auto ohne BE unterwegs gewesen. Was aber insofern nicht weiter tragisch wäre weil die Versicherrung nur dann die Zahlung verweigern kann wenn der Unfall durch die Veränderung ( Einbau Gasanlage ) verursacht worden wäre. Da das aber wohl kaum der Fall sein dürfte, ausser der Tank fällt ab und auf die Strasse und ein anderer fährt drüber.......... muss die Versicherung in jedem Fall zahlen, hat schon Prozesse deswegen gegeben wo das so entschieden wurde.

Soll doch jetzt mal ein Polizist sagen, dass ich mein Moped nach Hause schieben muss, weil der Sound nicht original ist....🙂

Also Jungs, alles ist wieder möglich .....😉

Der Polizist darf bei deinem Mopped schon was gegen die Lautstärke haben und dich schieben lassen.
Aber solange es nicht schneller ist und die Lautstärke nicht für den Unfall verantwortlich war, wird deine Versicherung trotzdem im Schadensfall zahlen müssen- das sind 2 Paar Schuhe 😉

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