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Übertrieben

Themenstarteram 18. Juni 2009 um 0:34

Hallo,

bin Heute morgen auf einer 70 km strecke mit 120 km geblitzt worden mit meinem auto(325tds) der wagen ist aber auf mein vater angemeldet und ich bin noch 1 jahr in der Probezeit!!! Auf was darf ich mich jetzt freuen ???

Beste Antwort im Thema
am 18. Juni 2009 um 7:02

Um sich aus tatsächlich begangenen verstößen rauszuwinden, für die man gefälligst geradezustehen hat?

DU bist Deutschland, Junge.

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am 18. Juni 2009 um 8:04

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Na ja die Gutmenschen können für den Unsinn, den sie verbrochen haben ja geradestehen. Mit dem richtigen Anwalt mit Spezialisierung auf Verkehrsrecht (der sich auch kontinuierlich fortbildet etc.) kommt man aus fast jeder noch so eindeutigen Sache raus. Hat meiner Familie schon sehr viele Punkte und Bußgelder erspart, weil es echt immer irgendwas anfechtbares gab, was zur Einstellung der Verfahren führte. Und es ist auch ein legitimes Mittel sich einen Anwalt zu nehmen, ganz legal. Warum sollten man die Rechte in unserem Rechtsstaat nicht nutzen? Weil es moralisch korrekter wäre zu büßen? :D :D :D

Ich geh dafür 2 Minuten in die Schämecke, ok?

Naja, Recht hast du ja.

Liegt aber an diesen tollen regelungen, dass wegen nem fehlenden Strich o.ä. ein ganzes verfahren für die katz.

am 18. Juni 2009 um 8:06

Kleiner Nachtrag:

 

Natürlich macht ein Anwalt nur in den Fällen Sinn, wo es sich auch lohnt. Soll heissen. Wenn man mal mit 40 in ner 30er Zohne geblitzt wurde oder mal 15 Euro für nen vergessenen Parkschein löhnen muss, nimmt man natürlich nicht den Anwalt in Anspruch. Relevant ist das erst, wenn mehrere Punkte, Fahrverbote oder wie in diesem Fall Aufbauseminare usw. drohen.

Wenn das Messgerät nicht ordungsgemäß aufgestellt und ausgerichtet war, liegt doch ein echter Messfehler vor ?

Wenn alles korrekt eingestellt war gibt es auch nichts anzufechten ;)

Aber um dies festzustellen hilft leider nur ein Anwalt, da man als Privatperson dazu keine Möglichkeit hat dies anzuzweifeln.

Hallo Zipfeklatscher (cooler Nic, ich habe das T-Shirt...) und andere!

Wir sprechen hier nicht von einem 5 Eur-Strafzettel, sondern von einem sehr teuren Vorwurf.

Warum sollte an das nicht überprüfen lassen? Wenn alles korrekt gemessen worden ist und der Fahrer eindeutig benannt werden kann, ist ja alles klar. Wenn dem jedoch nicht so ist, muss man auch nicht bezahlen.

So einfach ist das.

Gruß,

M.

am 18. Juni 2009 um 8:09

Absolut korrekt.

Allerdings ist selten ein Bußgeldbescheid zu diesem thema versandt worden, auf dem der fahrer nicht zu sehen ist.

Ich geb Fruchtzwerg Recht.

Meine Rechtschutz darf auch mal herhalten. Wofür ist sie denn da? Klar, dass man für seine Taten gerade stehen sollte ist wohl moralisch unanfechtbar die beste Lösung. Jedoch, wenn mir der Anwalt meinen Führerschein, sowie Bußgeld und Punkte retten würde, würde ich auch nicht zögern.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Kleiner Nachtrag:

Natürlich macht ein Anwalt nur in den Fällen Sinn, wo es sich auch lohnt. Soll heissen. Wenn man mal mit 40 in ner 30er Zohne geblitzt wurde oder mal 15 Euro für nen vergessenen Parkschein löhnen muss, nimmt man natürlich nicht den Anwalt in Anspruch. Relevant ist das erst, wenn mehrere Punkte, Fahrverbote oder wie in diesem Fall Aufbauseminare usw. drohen.

Na bitte, doch noch begriffen wie ich das gemeint habe ;) .

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher

Absolut korrekt.

Allerdings ist selten ein Bußgeldbescheid zu diesem thema versandt worden, auf dem der fahrer nicht zu sehen ist.

Darum geht es nicht.

Der Fahrer muss ermittelt werden können.

Gruß,

M.

am 18. Juni 2009 um 8:29

Verstehe den Post nicht.

Natürlich muss der Fahrer ermittelt werden.

EInfach dem Halter schicken is ja nich.

Wenn kein Fahrer zu erkennen ist, wird kein Bußgeldbescheid verschickt.

Sondern erst der Fahrer ermittelt.

Ist das nicht möglich wird ggf. kein Bußgeldbescheid verschickt.

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher

Verstehe den Post nicht.

Natürlich muss der Fahrer ermittelt werden.

EInfach dem Halter schicken is ja nich.

Wenn kein Fahrer zu erkennen ist, wird kein Bußgeldbescheid verschickt.

Sondern erst der Fahrer ermittelt.

Ist das nicht möglich wird ggf. kein Bußgeldbescheid verschickt.

Genau so ist das.

am 18. Juni 2009 um 8:33

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Kleiner Nachtrag:

 

Natürlich macht ein Anwalt nur in den Fällen Sinn, wo es sich auch lohnt. Soll heissen. Wenn man mal mit 40 in ner 30er Zohne geblitzt wurde oder mal 15 Euro für nen vergessenen Parkschein löhnen muss, nimmt man natürlich nicht den Anwalt in Anspruch. Relevant ist das erst, wenn mehrere Punkte, Fahrverbote oder wie in diesem Fall Aufbauseminare usw. drohen.

Na bitte, doch noch begriffen wie ich das gemeint habe ;) .

Hat in diesem Thread aber keine Anwendung, da schon eine größere Menge Geld, Fahrverbot und Nachschulungsseminar drohen.

Ist eh eine Geisterdiskussion. Fehlende Infos : Wurde mobil oder stationär gemessen, wurde angehalten oder nicht ? Fragen über Fragen.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

 

Na bitte, doch noch begriffen wie ich das gemeint habe ;) .

Hat in diesem Thread aber keine Anwendung, da schon eine größere Menge Geld, Fahrverbot und Nachschulungsseminar drohen.

Genau !

Und der TE gibt auch zu das er wesendlich zu schnell war. Er weiß es schon, nicht durch Post vom Polizeipräsidenten sondern durch einem Blick auf den Tacho. Was soll ein Anwalt da richten ? Die Tatsachen verdrehen ? Die Schuld umdrehen ?

Ich verstehe die ganze Diskussion nicht. Er war zu schnell, er hat dafür gerade zu stehen.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Was soll ein Anwalt da richten ? Die Tatsachen verdrehen ? Die Schuld umdrehen ?

Ich verstehe die ganze Diskussion nicht. Er war zu schnell, er hat dafür gerade zu stehen.

Weder die Tatsachen sollen verdreht werden, noch die Schuld.

Ein Anwalt kann evt. die Einstellung des Verfahrens erwirken wegen falscher Ausrichtung etc...

Klar soll er dafür gerade stehen, aber ist doch ein rein menschliches Verhalten ein Fahrverbot zu umgehen und die Strafe so gering wie möglich zu halten.

@TE

warte erst mal ab was kommt und wie die tatsächliche Geschwindigkeit war, bei Tacho 120 hast eine Voreillung deines Tachos, abzüglich 3% Toleranz vom Blitzer, da wirst du wahrscheinlich sogar unter tatsächlichen 110 km/h liegen.

Hallo!

Wie wäre es damit, nicht jedem seine eigenen Moralvorstellungen aufzudrücken...?

Möglicherweise gibt es Menschen, die den Großteil der Reglementierungen auf deutschen Straßen vollkommen schwachsinnig finden und sich ständig mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln aus Strafen herauswinden. Und?

Ich würde gerne wissen, ob der eine oder andere Gutmensch hier wirklich "zu seiner Sache steht", wenn er selbst sich einen deftigen Strafzettel einfängt, vielleicht aus einer momentanen Unaufmerksamkeit heraus, oder ob dann natürlich genau der eine Fehler unter 2 Mio. vorlag, gegen den man ja selbstverständlich vorgehen dürfe, das müsse ja jeder verstehen...

Der TE jedenfalls sollte sich von dem Geschreibsel dieser Leute nicht iritieren lassen und sich wehren. Dafür ist der Rechtsweg da.

Wegen ein paar Km/h zu viel den FS abzugeben ist einfach typisch Deutsch. Völlig egal, ob eine Existenz daran hängt, er hätte es ja vorher wissen müssen.

Diese arrogante, beamtendiktatorische Argumentation lehne ich ab.

Den FS kann man notorischen Trinkern und Drogensüchtigen abnehmen, aber nicht demjenigen, der die ohnehin zu 99,99% viel zu eng gesteckten Limits ab und an überschreitet oder mal die Lichthupe setzt. Get real! Die meisten Moralapostel werden an ihren hier in der Theorie verfassten Ansprüchen auf der Straße sowieso niemals gerecht. Sonst würde es nicht so viele rücksichtslose Autofahrer geben.

Steht gerade, wofür Ihr wollt. Aber seid vorsichtig damit, Menschen anzuklagen, die lediglich den Rechtsweg nutzen wollen. Das hatten wir hierzulande bereits einmal.

Gruß,

M.

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