ForumGaskraftstoffe
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. Kraftstoffe
  6. Gaskraftstoffe
  7. übertrag des gasumbaus in die papiere

übertrag des gasumbaus in die papiere

Themenstarteram 27. Oktober 2008 um 19:59

hallo freunde des gasbetriebs :-)

ich habe vor einer woche meinen a6 avant vom umrüster zurückbekommen, inkl. tüv gutachten, auf dem natürlich steht, die eintragung baldmöglichst auch in die papiere übertragen zu lassen. mittlerweile gibts ja diese zulassungsbescheinigungen teil I und II anstatt kfz-schein und -brief. da mein auto finanziert ist, besitze ich teil II natürlich zur zeit nicht....genügt mittlerweile zum eintragen auf der zulassungsstelle der teil I oder muss ich auf meiner bank unbedingt auch teil II anfordern, um den übertrag zu bekommen ?

 

Ähnliche Themen
13 Antworten

Hallo,

Du wirst auch Teil II benötigen. Die Zulassungsstelle muß natürlich BEIDE Papiere ändern.

Grüße

Martin

eintragung der gasanlage

Beim Tüv einfach mal fragen ob der Schein reicht und ein Anhang ausgestellt wird. Den kannst dann mitführen und bei der nächsten möglichkeit (um, an oder abmelden) wird die Eintragung in den Brief bzw. Schein übernommen. Weiß allerdings nicht ausm Stehgreif ob das bei der Eintragung der Gasanlage geht. Für Rad Reifen Kombis und ähnliches gejt es auf jeden Fall.

Bei mir wurde letztes Jahr nichts in den Brief eingetragen, nur in den Fahrzeugschein.

Zitat:

Original geschrieben von riedochs

Bei mir wurde letztes Jahr nichts in den Brief eingetragen, nur in den Fahrzeugschein.

Dann muß dies noch nachtragen lassen

Da sonst der Fahrzeugschein nicht mit dem Fahrzeugbrief übereinstimmt

 

Eddy

Beim Autohaus bzw der Bank anrufen, die schicken den Schein normalerweise dann zum Amt.

Kostet aber!

Meine Bank hat 20€ genommen fürs hin und das Amt dann nochmal 15€ fürs zurück schicken!

am 28. Oktober 2008 um 9:11

Der Brief wird unbedingt benötigt. Mich hatte die Zulassungstelle wieder nach Hause geschickt.

Du kannst den Brief von Deiner Bank direkt an die Zulassungstelle schicken lassen und die schicken ihn wieder zurück. Kostet aber beides was. Die Bank verlangt in der Regel um die 15,- und die Zulassungstelle in Bayern hatte gar 25,- verlangt. Aber unbedingt machen lassen.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von xxlarge

Der Brief wird unbedingt benötigt. Mich hatte die Zulassungstelle wieder nach Hause geschickt.

Du kannst den Brief von Deiner Bank direkt an die Zulassungstelle schicken lassen und die schicken ihn wieder zurück. Kostet aber beides was. Die Bank verlangt in der Regel um die 15,- und die Zulassungstelle in Bayern hatte gar 25,- verlangt. Aber unbedingt machen lassen.

Gruß

Quatsch

Habe mit nem Dipl. Ing vom Tüv Süd geredet. Es ist so wie ich gesagt habe. Der Schein genügt. Die Eintragung wird aus Anhang gemacht, welcher bei der nächsten Gelegenheit (an, ab oder ummelden) un den Brief übertragen wird.

am 28. Oktober 2008 um 10:12

Zitat:

Habe mit nem Dipl. Ing vom Tüv Süd geredet. Es ist so wie ich gesagt habe. Der Schein genügt. Die Eintragung wird aus Anhang gemacht, welcher bei der nächsten Gelegenheit (an, ab oder ummelden) un den Brief übertragen wird.

Das heißt aber doch, dass ich bei Abmeldung oder Ummeldung diese Umschreibung "aktiv" anstoßen muss, sonst wird der Schein eingezogen und die Eintragung der Gasanlage fällt unter den Tisch.

Gruß

Frank

 

Quatsch

Habe mit nem Dipl. Ing vom Tüv Süd geredet. Es ist so wie ich gesagt habe. Der Schein genügt. Die Eintragung wird aus Anhang gemacht, welcher bei der nächsten Gelegenheit (an, ab oder ummelden) un den Brief übertragen wird.

Das ist ja sehr Interessant

Ich war gerade gestern beim TÜV Hessen zum Eintragen in die Papiere

Dieser Prüfer hat die Eintragung gemacht , und mir gesagt das ich gleich zur Zulassungstelle müsse zum Eintragen

In meinem Fall war es aber auch so das ich noch den alten Fahrzeugschein habe , und in Zuge dieser Umrüstung der Fahrzeugbrief ungültig wurde , und auch einen neuen Fahrzeugschein bekommen habe

Mit all seinen Nachteilen ( Ich soll jetzt eine Kopie mitführen wegen der anderen Reifengrößen ) :confused:

Aber das ist eine andere Diskussion

Eddy

Themenstarteram 28. Oktober 2008 um 17:04

und genau da haben wir des pudels kern...

ich habe natürlich den " eintrag " des tüvs auf einem din a4 blatt. den nehm ich mit zur zulassungsstelle, das ist ja der beweis, das alles in ordnung ist. bei den alten papieren war das klar, den da wurden die eintragungen immer in den brief UND in den schein gemacht. bei den neuen "zulassungsbescheinigungen" teil I und II bin ich mir da halt nicht sicher...und die 40 euro kosten fürs hin- und herschicken will ich mir natürlich sparen.

zumal ich noch garnicht weiss, wo ich das mache. bei uns gibt es mittlerweile die möglichkeit, diese dinge auch in verschiedenen bürgerbüros der einzelnen statdteile zu erledigen, ich muss da nicht unbedingt zu einer bestimmten...

werde morgen wohl einfach mal zum telefonhörer greifen und dort anrufen...

aber danke schonmal für eure meinungen!

gruß jo

Bei mir wurde weder im Schein noch im Brief was eingetragen.

Ich denke, www.zak24.de weiß schon wie das zu handhaben ist.

Die Papiere der Gasanlage führe ich natürlich im KFZ immer mit.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Bei mir wurde weder im Schein noch im Brief was eingetragen.

Ich denke, www.zak24.de weiß schon wie das zu handhaben ist.

Die Papiere der Gasanlage führe ich natürlich im KFZ immer mit.

Dann hast mit Sicherheit eben diesen Briefanhang vom Tüv oder ner anderen Sachverständigenorganisation. Welchen mitführen und erst bei der nächsten Gelegenheit (nicht sofort) in den Brief (ebenfalls die Datenbank beim Landratsamt) übertragen bekommst.

Nur wenn der Tüvler so schlau ist und es in den Brief einträgt bist verpflichtet es innerhalb ner gewissen Zeit auch in den Schein umtragen zu lassen. Wenn ich noch nen alten Brief gehabt hätte und nun noch nen neuen bezahlen könnte würde ich mich bei dem Prüfer der es eingetragen hat bedanken. Wirtschaftlich denken ist anders.

Deine Antwort
Ähnliche Themen