Übernahme SF rabatt von Verstorbenen nach 1,5 Jahren Stillegung
Hallo,
ich wohl ein spezielles Problem mit der Übernahme der Schadensfreiheitsklasse...
Seit 1993 fahre ich unfallfrei, zwei Wagen die auf mich zugelassen waren und über meine Mutter versichert. Seit 1.1.2003 hat meine Mutter zu der HUK Coburg mit der Schadensfreiheitsklasse 25 gewechselt. Die Versicherung wurde am 3.8.2011 zusammen mit dem letzten Wagen stillgelegt. Meine Mutter ist kürzlich verstorben. Ich müsste Anspruch auf SF18 haben.
Die HUK Coburg sagt aber nun, es bestünde eine Frist von 1 Jahr zur Übernahme der Schadensfreiheitsklasse nach Benutzung (Stilllegung). Vorher haben mir zwei andere Leute von der HUK Coburg zwei andere Dinge erzählt. Wenn meine Mutter einen Wagen versichern würde, würden sie die Schadensfreiheitsklasse übernehmen können, wenn die Versicherung / Autop nicht abgemeldet worden wäre, ebenfalls. Dies sei so vertraglich geregelt und mit dem Aufsichtsamt abgestimmt.
Die würden mich mit 75% neu versichern, oder ich könnte einen Antrag auf Übernahme stellen der aber eher geringe Chance auf Erfolg habe, und 3-4 Wochen Bearbeitung bräuchte. Die Schadensfreiheitsklasse meiner Mutter würden sie wohl elektronisch einer anderen
Versicherung bestätigen.
Wie kann man in so einem Fall sinnvoll vorgehen? Bring Anwalt da was?
Sollte ich einfach versuchen mit anderen Versicherungen zu verhandeln die den Rabatt übernehmen?
Ich habe in diesem Fall etwas Angst, dass die Berater erstmal sagen "na klar, machen wir" aber dann später rückwirkend SF0 berechnet wird.
Gilt diese 1 Jahres Frist nach Nutzung für alle Versicherungen? Oder gibt es welche die eine längere / keine Frist haben?
Ich bin für alle Ratschläge und Ideen dankbar, gerne auch PM.
mfg,
Dennis
EDIT: Habe nachträglich einen Thread dazu gefunden, sieht so aus als ob Kravag und Janitos in ihren allgemeinen Vertragsbedingungen kulanter sind! Vielen Dank an 1winki
Abgelaufener SchadensfreiheitsrabattZitat:
Original geschrieben von 1winki
Hallo Chris,schau mal unter I.6.1.3 Klick
oder unter K.6.1.2 Klick
EDIT2:
Die
deutsche internetKFZ Versicherung hat wohl ebenfalls die gleiche Regelung zur Übernahme nach Versicherungsunterbrechung bis zu 7 Jahre und scheint erheblich günstiger als Kravag oder Janitos zu sein. Ist aber ein reiner online Versicherer.
Die WGV hat angeboten es auf Kulanzbasis zu machen.
Vielleicht hilft das irgendwem mal weiter.
Beste Antwort im Thema
Die Frist zur Übertragung von einer verstorbenn Person auf das Kind liegt bei 6 Monaten nach Todesfall.
Danach leider keine Chance mehr.
16 Antworten
Der Tarif Kfz-Police Plus von Kravag und R+V sind indentisch, nur die Beitragskalkulation kann sich manchmal unterscheiden. Dann ist der Beitrag bei der Kravag niedriger. Warum auch immer...
In dem Tarif kann man bis 7 Jahre nach Nutzungende den SFR übernehmen. In den AKB´s heißt es kurz:
"I.6.2.3: Der SFR eines Dritten kann übernommen werden von: Ehe-/Lebenspartner, Elternteil, Kind, Arbeitgeber, innerhalb von 7 Jahren nach Nutzungsende. Vorausgesetzt es wurde innerhalb der letzten 3 Jahre kein Fahrverbot verhängt."
Im Übrigen denke ich auch, dass hier die Bedingungen der abgebenden Versicherung kein Rolle spielen. Die Bedingungen der Abgebenden sollten hier eine Relevanz haben.
Hi,
das ist doch im Grunde eine Verhandlungssache. Schildere ein paar Versicherungen den Sachverhalt und lass Dir ein Angebot machen. Das beste nimmst Du dann. Was hilft Dir die Übernahme eines bestimmten Schadensfreiheitsrabattes, wenn der zu zahlende Versicherungsbeitrag selbst trotzdem höher ist.
bye