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Übernahme SF rabatt von Verstorbenen nach 1,5 Jahren Stillegung

Themenstarteram 29. April 2013 um 23:00

Hallo,

ich wohl ein spezielles Problem mit der Übernahme der Schadensfreiheitsklasse...

Seit 1993 fahre ich unfallfrei, zwei Wagen die auf mich zugelassen waren und über meine Mutter versichert. Seit 1.1.2003 hat meine Mutter zu der HUK Coburg mit der Schadensfreiheitsklasse 25 gewechselt. Die Versicherung wurde am 3.8.2011 zusammen mit dem letzten Wagen stillgelegt. Meine Mutter ist kürzlich verstorben. Ich müsste Anspruch auf SF18 haben.

Die HUK Coburg sagt aber nun, es bestünde eine Frist von 1 Jahr zur Übernahme der Schadensfreiheitsklasse nach Benutzung (Stilllegung). Vorher haben mir zwei andere Leute von der HUK Coburg zwei andere Dinge erzählt. Wenn meine Mutter einen Wagen versichern würde, würden sie die Schadensfreiheitsklasse übernehmen können, wenn die Versicherung / Autop nicht abgemeldet worden wäre, ebenfalls. Dies sei so vertraglich geregelt und mit dem Aufsichtsamt abgestimmt.

Die würden mich mit 75% neu versichern, oder ich könnte einen Antrag auf Übernahme stellen der aber eher geringe Chance auf Erfolg habe, und 3-4 Wochen Bearbeitung bräuchte. Die Schadensfreiheitsklasse meiner Mutter würden sie wohl elektronisch einer anderen

Versicherung bestätigen.

Wie kann man in so einem Fall sinnvoll vorgehen? Bring Anwalt da was?

Sollte ich einfach versuchen mit anderen Versicherungen zu verhandeln die den Rabatt übernehmen?

Ich habe in diesem Fall etwas Angst, dass die Berater erstmal sagen "na klar, machen wir" aber dann später rückwirkend SF0 berechnet wird.

Gilt diese 1 Jahres Frist nach Nutzung für alle Versicherungen? Oder gibt es welche die eine längere / keine Frist haben?

Ich bin für alle Ratschläge und Ideen dankbar, gerne auch PM.

mfg,

Dennis

EDIT: Habe nachträglich einen Thread dazu gefunden, sieht so aus als ob Kravag und Janitos in ihren allgemeinen Vertragsbedingungen kulanter sind! Vielen Dank an 1winki

Abgelaufener Schadensfreiheitsrabatt

Zitat:

Original geschrieben von 1winki

Hallo Chris,

schau mal unter I.6.1.3 Klick

oder unter K.6.1.2 Klick

EDIT2:

Die deutsche internet KFZ Versicherung hat wohl ebenfalls die gleiche Regelung zur Übernahme nach Versicherungsunterbrechung bis zu 7 Jahre und scheint erheblich günstiger als Kravag oder Janitos zu sein. Ist aber ein reiner online Versicherer.

Die WGV hat angeboten es auf Kulanzbasis zu machen.

Vielleicht hilft das irgendwem mal weiter.

Beste Antwort im Thema

Die Frist zur Übertragung von einer verstorbenn Person auf das Kind liegt bei 6 Monaten nach Todesfall.

Danach leider keine Chance mehr.

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Hallo,

IMO hast Du keinen legalen Anspruch auf Übernahme der SF-Klasse, da Du offensichtlich das Fahrzeug nicht gefahren hast.

Illegal ist natürlich vieles möglich, aber das mußt Du selbst mit der Versicherung klären.

Ein Anwalt darf Dich bei Deinem unrechten Vorhaben nicht unterstützen.

Liebe Grüße

Herbert

Die Frist zur Übertragung von einer verstorbenn Person auf das Kind liegt bei 6 Monaten nach Todesfall.

Danach leider keine Chance mehr.

Tach,

Zitat:

Original geschrieben von dacordive

Die Frist zur Übertragung von einer verstorbenn Person auf das Kind liegt bei 6 Monaten nach Todesfall.

Danach leider keine Chance mehr.

Bei meiner Versicherung wurde die Frist (12 Monate) im Juli letzten Jahres abgeschafft. Kann man aber nirgends nachlesen, ist eine interne Arbeitsanweisung.

Übernahme kann auch von einem anderen Versicherer erfolgen wenn der Vertrag nicht mehr als 7 Jahre geruht hat.

Salve,

remarque

Themenstarteram 30. April 2013 um 17:37

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

IMO hast Du keinen legalen Anspruch auf Übernahme der SF-Klasse, da Du offensichtlich das Fahrzeug nicht gefahren hast.

Ich habe die Strafzettel um zu beweisen dass ich den Wagen gefahren habe. Er war auf mich angemeldet und meine Mutter hatte auch keinen Führerschein mehr. Der Versicherung war das alles rechtens.

Womit habe ich denn solch eine Unterstellung verdient??? Was soll denn da offensichtlich sein?

Die 12 Monate Frist sind ein typisches Beispiel dafür, dass man am Ende doch nicht so viel Geld gespart hat, wie man am Anfang nach einem tollen Preisvergleich gemeint hat.

Hallo,

Tatsache ist doch wohl, daß Du nicht der VN warst, der Vertrag vor über 1 1/2 Jahren beendet wurde und Du über ein weiteres Fahrzeug verfügst.

Das erweckt bei mir den Anschein, daß Du das Fahrzeug nicht durchgängig überwiegend genutzt hast.

Vermutlich hat früher Dein Vater das Fahrzeug gefahren, danach Deine Mutter und dann, für einen gewissen Zeitraum auch Du.

Wenn alles mit rechten Dingen zugeht, d. h., daß Du nachweisen kannst, daß das Fahrzeug über einen langen Zeitraum überwiegend von Dir gefahren wurde, dann könntest Du den anteiligen Schadenfreiheitsrabatt (für die Dauer der überwiegenden Nutzung des Fahrzeugs durch Dich) übernehmen, aber nur innerhalb einer Frist von 12 Monaten, die aber zwischenzeitlich verstrichen ist. Um das nachzuvollziehen solltest Du einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen.

Liebe Grüße

Herbert

Zitat:

Original geschrieben von DejaySL

EDIT: Habe nachträglich einen Thread dazu gefunden, sieht so aus als ob Kravag und Janitos in ihren allgemeinen Vertragsbedingungen kulanter sind! Vielen Dank an 1winki

Abgelaufener Schadensfreiheitsrabatt

Diese Regelung bezieht sich darauf, dass kein Verwandschaftsverhältnis oder häusliche Gemeinschaft vorhanden gewesen sein muss, um den SFR zu übertragen. Das hilft Dir in Deinem Fall leider nicht weiter.

Wo hast Du denn Deine eigenen Verträge? Am besten mit Deinem Betreuer reden, ob (D)ein Versicherer auf die Einhaltung einer Frist verzichtet; wenn auch nur aus Kulanz!

Einen rechtlichen Anspruch auf Übertragung hast Du selbstverständlich nicht, da wird Dir kein Anwalt weiter helfen können.

Ich hänge mich mal da ran...

hatte neulichmit ner Bekannten geredet, Vater vor eineinhalb jahren verstorben, Fahrzeug bis heute auf den vater versichert, Tochter nutzt das Auto durchgehend, ist auch auf den Vater zugelassen... verzwickt

am 1. Mai 2013 um 19:43

Was ist jetzt deine Frage?

Themenstarteram 1. Mai 2013 um 21:18

Vielen lieben dank erstmal für alle bisherigen Info's.

Also es sieht so aus als ob nicht alle Versicherungen die 12 Monate Frist haben, oder die Frist auf Kulanz verlängern. Die Nachweise sollte ich wohl haben.

Meine einzige Frage wäre ob ich mir Nebenabreden unbedingt schriftlich geben sollte? (Ist wohl natürlich JA aber dann muss ich noch länger warten :-\ )

 

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

und Du über ein weiteres Fahrzeug verfügst.

Ne, ich habe jeweils nur ein Auto gehabt, seit 1993 zwei Auto's hintereinander, und seit 1 1/2 Jahren keins mehr. War sonst keiner im Haushalt der überhaubt fahren kann/durfte. Man kann sich natürlich daruber streiten, wie ein Fahranfänger von der SF25 Klasse der Eltern profitieren kann.

am 1. Mai 2013 um 21:44

Die Frage wird wohl sein, ob die HUK den SF abgibt, da ja die 12 Monate vorbei sind.

Zitat:

Original geschrieben von HacklSchorsch1

Die Frage wird wohl sein, ob die HUK den SF abgibt, da ja die 12 Monate vorbei sind.

Das ist überhaupt nicht die Frage. Die HUK gibt den SF ab. Die bekommen die Abtretung ja gar nicht zu sehen. Es liegt am Folgeversicherer zu entscheiden ob der die Abtretung anerkennt oder nicht. Da sind die Regelungen je nach Versicherer völlig unterschiedlich.

Themenstarteram 7. Mai 2013 um 13:11

Zitat:

Original geschrieben von Andy1964

Zitat:

Original geschrieben von HacklSchorsch1

Die Frage wird wohl sein, ob die HUK den SF abgibt, da ja die 12 Monate vorbei sind.

Das ist überhaupt nicht die Frage. Die HUK gibt den SF ab. Die bekommen die Abtretung ja gar nicht zu sehen. Es liegt am Folgeversicherer zu entscheiden ob der die Abtretung anerkennt oder nicht. Da sind die Regelungen je nach Versicherer völlig unterschiedlich.

Das stimmt mich hoffnungsvoll =)

Ich denke auch, dass die Abtretung dann kein Problem sein sollte. Ich schließe jetzt eine Vesicherung bei der R+V Versicherung ab, ich glaube das ist die gleiche Versicherung wie bei der Kravag. Die wollten natürlich die üblichen Nachweise sehen, haben aber kein grundsätzliches Problem. Die sind auch nicht viel teurer als die Billigheimer. Ein Online Tarifvergleich (transparo) hatte da völlig überhöhte Preise angezeigt. Den Tarifvergleichen sollte man also auch nicht unbedingt vertrauen.

Mein Problem betrifft glaube ich auch andere Fälle wie z.B. Leute die jahrelang Dienstwagen fahren, und dann nach mehr als 12 monatiger Nichtnutzung des Fahrzeugs den Schadensfreiheitsrabatt übernehmen wollen.

am 7. Mai 2013 um 13:22

Lass mal hören, ob die Huk die SF rausrückt.

Würde mich interesieren. Ich hab da nämlich Zweifel, ob die das machen.

Aber mal sehen.

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