Überlagerter vorschaden, altschaden aber noch nicht reguliert gewesen

Guten Abend, ich habe einen komplizierten Fall.

Mir ist September 2018 vorn rechts einer reingefahren, und die Versicherung hat erst Anfang November 21 reguliert weil die Rechtslage unklar war.
Am 10.11.21 ist wieder jemand vorne rechts reingefahren beim spurwechsel, wobei der vorherige Schaden aufgrund der mangelnden Regulierung nicht vollständig repariert war. Stoßstange und achsteile wurden gewechselt, Kotflügel und Scheinwerfer nur instandgesetzt.

Zufällig ist der unfallgegner wieder bei der gleichen Versicherung wie damals.

Jetzt wollen die nicht regulieren wegen dem vorschaden.

Wie ist da die Rechtslage? Jemand Erfahrungen?

Alter schaden
Neuer Schaden
15 Antworten

Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 29. September 2022 um 13:21:52 Uhr:



Zitat:

@Adam2112 schrieb am 29. September 2022 um 08:53:05 Uhr:


Wurde alles berücksichtigt, aber ohne Gutachten vorzulegen.
Warum wurde das nicht vorgelegt? Das war alles andere als schlau.

Und der Reparaturnachweis, lag der vor? Gibts überhaupt einen?

Du drückst dich um klare Antworten herum, so dass man davon ausgehen könnte du suchst nach Wegen die Schäden möglichst zweimal reguliert zu bekommen.

Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 29. September 2022 um 13:21:52 Uhr:



Zitat:

@Adam2112 schrieb am 29. September 2022 um 08:53:05 Uhr:


Der Knackpunkt ist hier ja, dass erst eine Woche vor dem neuen Schaden der alte teilweise bezahlt wurde. Wie soll der da 101% repariert worden sein?
Das ist kein "Knackpunkt."

Es spielt bei der jetzigen Fragestellung keine Rolle wann und zu welchen Anteilen oder ob überhaupt jemand reguliert hat.

Die Fragestellung ist: Teilreparatur nachweisbar ja/nein und gibt es einen bezifferbaren Mehrschaden ja/nein.

Niemand hätte dich daran gehindert unabhängig von einer Regulierung vollständig sach- und fachgerecht zu reparieren, mit Abwicklung entweder über die Vollkasko oder eigenen Mitteln.

Das vorgebrachte Argument ist daher keins, selbst wenn du einwenden würdest dass dir die Mittel fehlten.

Aber nochmal: Kann dir das alles dein Anwalt nicht erklären?

Danke für die Antwort. Die ist aber etwas übers Ziel hinausgeschossen. Ich frage hier nur ob jemand einen ähnlichen Fall und Erfahrungen hat.

Nachweisbar ist alles nur ob der Richter gut gefrühstückt hat oder nicht wäre für eine Anerkennung da eher ausschlaggebend.

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